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Freiberufler - richtig abgesichert mit dem Krankentagegeld der DKV

Krankentagegeld für Freiberufler mit vielen Vorteilen

Sie sind Freiberufler und Sie suchen ein bezahlbares Krankentagegeld?

Über 200.000 Freiberufler und Freelancer freuen sich über die verschiedenen Krankentagegelder über einen Rahmenvertrag mit der DKV (Deutschen Krankenversicherung). Ob Sie als Architekt, Arzt, Rechtsanwalt, Steuerberater, arbeiten, wir haben die passende Lösung für Sie. 

 

Für Freiberufler gibt es spezielle Lösungen

In Zusammenarbeit mit unserem Partner der DKV bieten wir für viele Berufsgruppen spezielle Krankentagegelder mit exklusiven Vorteilen für die einzelne Berufsgruppe.

Die DKV verzichtet auf die Wartezeiten und auf das ordentliche Kündigungsrecht. Sie sparen bis zu 40 Prozent gegenüber den "Normal-Krankentagegeldern" für Freiberufler. Dies hängt von Ihrem ausgeübten Beruf ab.

 

Eine Auswahl der wichtigsten freiberuflichen Berufsgruppen mit speziellen Krankentagegeld-Lösungen der DKV:

 

Wenn Ihre Berufsgruppe nicht dabei ist, dann sprechen Sie uns an unter 0271-2390848.

 

Warum haben sich bereits über 200.000 Freiberufler für das Krankentagegeld der DKV entschieden?

  • extra günstige Beiträge, Sie sparen bis zu 40 Prozent gegenüber den "Normal"-Tarifen
  • die fixen Kosten Ihrer Kanzlei, Praxis oder Büros können Sie absichern, damit höheres Krankentagegeld möglich
  • Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
  • flexibler Leistungsbeginn -  ab dem 4. Tag oder später
  • sofortigen Versicherungsschutz - keine Wartezeiten
  • Neu: Sie können das Krankentagegeld bis zum 69. abschließen
  • bis zum 75. Lebensjahr fortführbar (bei bestimmten Berufsgruppen)
  • werden Sie berufsunfähig, dann erhalten Sie das Krankentagegeld 52 Wochen nach Beginn der Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe
  • sind Sie gesund und brauchen kein Krankentagegeld, können Sie bis zu 6 Monatsbeiträge zurückerhalten

 

Das Krankentagegeld für Freiberufler kann jeder Freiberufler beantragen, egal ob privat oder gesetzlich versichert.

 


Start in die Freiberuflichkeit
Krankentagegeld als Existenz­gründer/-in

Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienst­nachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenz­gründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 160 €  täglich absichern (Ärzte und Zahnärzte bis zu 520 €)


Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an:

Fordern Sie Ihr persönliches Krankentagegeld-Angebot an!