Krankentagegeld für Hebammen: KTN2-Gruppenvertrag, unkündbar
Sie begleiten neues Leben. Doch wer begleitet Sie, wenn Ihre Gesundheit streikt? Wir sichern Ihr Einkommen so verlässlich ab, wie Sie Ihre Mütter betreuen.
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Freiberufliche Hebammen sichern sich über den DKV-Tarif KTN2 ein unkündbares Krankentagegeld ohne Wartezeiten. Das Einkommen wird bis zu 100 Prozent des tatsächlichen Nettoverdienstes abgesichert. Die DKV verzichtet ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht, auch im Leistungsfall.
Der Beruf der Hebamme ist physisch und psychisch fordernd. Lange Schichten, Rufbereitschaften und die körperliche Arbeit bei Geburten hinterlassen Spuren. Ein Ausfall, sei es durch Infekte, Rückenbeschwerden oder Erschöpfung, bedeutet für Sie als Freiberuflerin sofortigen Honorarausfall. Ohne eigenes Versorgungswerk stehen Sie dann schnell vor einer existenziellen Lücke.
Die Kopka-Lösung: Wir nutzen Spezialtarife der DKV, die auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichten. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Schutz auch nach einer Krankmeldung bestehen bleibt, unkündbar und rechtssicher.
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Seit 1984 kennt Bodo Kopka die speziellen Arbeitsbedingungen freiberuflicher Hebammen, von Rufbereitschaften bis zu unregelmäßigen Honorarstrukturen. Das Krankentagegeld wird exakt auf die tatsächliche Einkommenssituation abgestimmt, damit die Zahlungshöhe im Ernstfall rechtssicher garantiert ist.
Bodo Kopka: Ihr persönlicher Schutzwall seit 1984.
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Im Leistungsfall bin ich Ihr Anwalt. Ich sorge für schnelle Auszahlungen ohne bürokratische Hürden.
Ein Bedarfs-Check zeigt Ihnen, welcher Tagessatz Ihre tatsächliche Einkommenssituation als Hebamme rechtssicher absichert. Der Zugang zu den DKV-Gruppenkonditionen erfolgt über Ihren Landesverband oder die Rationelle Arztpraxis e.V. für nur 60 Euro Jahresbeitrag.
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Die häufigsten Fragen freiberuflicher Hebammen betreffen die Notwendigkeit des Krankentagegeldes, den Zugang zu Gruppenkonditionen, Wartezeiten, die Kündigungsschutz-Garantie und die Steuerfreiheit der Leistung.
Der Beruf der Hebamme ist körperlich extrem fordernd. Schon kleinere Verletzungen oder Infekte machen eine Begleitung von Geburten unmöglich. Ohne eigenes Versorgungswerk und ohne Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber bedeutet jeder Ausfall sofortigen Honorarverlust. Der DKV-Tarif bietet eine Absicherung von bis zu 100 Prozent des tatsächlichen Nettoverdienstes.
Hebammen erhalten den Zugang zu exklusiven DKV-Sonderkonditionen über ihren Landesverband oder über die Rationelle Arztpraxis e.V. Für einen Jahresbeitrag von nur 60 Euro profitieren Sie von denselben Rabatten und Garantien, die sonst nur niedergelassenen Ärzten vorbehalten sind.
Nein. Im Rahmen des Gruppenvertrages verzichtet die DKV auf alle allgemeinen und besonderen Wartezeiten. Sofern eine lückenlose Vorversicherung nachgewiesen werden kann, besteht Sofortschutz ab dem ersten Tag der Mitgliedschaft.
Hier greift die Kündigungsschutz-Garantie: Die DKV verzichtet ausdrücklich auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Selbst bei schweren oder häufigen Erkrankungen bleibt der Vertrag dauerhaft bestehen. Ihr Schutz ist auch im Leistungsfall garantiert.
Nein. Die Leistungen aus der privaten Krankentagegeldversicherung sind zu 100 Prozent steuerfrei gemäß § 3 Nr. 1a EStG. Der vereinbarte Tagessatz wird ohne Abzüge ausgezahlt und steht in voller Höhe zur Deckung privater Kosten und laufender Berufsausgaben zur Verfügung.
Mitglieder der folgenden Hebammenverbände erhalten exklusiven Zugang zu den DKV-Sonderkonditionen:
*Ist Ihr Landesverband nicht aufgeführt? Über die Kooperation mit der Rationellen Arztpraxis e.V. können wir in der Regel für alle freiberuflichen Hebammen in Deutschland den passenden Gruppentarif öffnen.*
Über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V. sichern Sie sich als freiberufliche Hebamme den exklusiven Zugang zu den vorteilhaften Gruppenkonditionen der DKV. Schützen Sie Ihre berufliche Existenz mit Leistungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind:
Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.
Als Selbstständiger oder Freiberufler gibt es keine Lohnfortzahlung, Ihr Einkommen endet mit dem ersten Krankheitstag. Fordern Sie jetzt Ihr individuelles Krankentagegeld-Angebot an, bevor Sie die Seite verlassen.
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