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Krankentagegeld der Süddeutschen Krankenversicherung SDK im Test

SDK Süddeutsche Krankenversicherung Krankentagegeld im Test

Die Süddeutsche Krankenversicherung (SDK) bietet nur zwei Krankentagegeld-Tarife. Den Tarif TG6 für Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Der zweite Tarif TA ist für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler gedacht. Erfahren Sie hier, wo die Unterschiede liegen.

 

SDK Krankentagegeld TG6 für pflichtversicherte Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer werden als frühester Leistungsbeginn der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit angeboten. Der Tarif TG6 ist für Arbeitnehmer gedacht, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Es können maximal 30 EUR pro Tag abgesichert werden. Wenn Arbeitnehmer ein höheres Krankentagegeld wünschen, dann müssen Sie den Tarif TA wählen.

 

Hier die besonderen Vorteile des Tarifs TG6:

  • Zeiten wiederholter Arbeitsunfähigkeit, die ein Arbeitgeber bei der Fortzahlung des Entgeltes zusammenzählen darf, werden auch hinsichtlich der tariflichen Karenzzeit zusammengezählt.
  • Vereinfachte Leistungsanpassung bei Erhöhung des Einkommens. Sie können innerhalb von 2 Monaten ab der Gehaltsänderung das Krankentagegeld im Verhältnis dazu ohne Gesundheitsprüfung anpassen lassen. Einen entsprechenden Antrag müssen Sie stellen und den Nachweis über die Einkommenserhöhung ggf. vorlegen. Nach Ablauf der 2 Monate können Sie Ihren versicherten Tagessatz ausschließlich mit einer neuen Gesundheitsprüfung erhöhen.
  • Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
  • Die SDK wendet die Alkoholklausel nicht an. Die Tarife leisten auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
  • Keine Wartezeiten, also 100 % Leistungen ab Beginn. 
  • Das Regelhöchstaufnahmealter beim Tarif TG6 ist bis 66 Jahre.

 

 

Was mir weniger beim Krankentagegeld (TG6) der SDK für Arbeitnehmer gefällt

  • Tarif ist ohne Alterungsrückstellungen kalkuliert, ab dem Ende des Jahres, in dem das 25., 35., 45. und 55. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu entrichten. Kurz: es kommt zur automatischen Beitragserhöhung. Je älter Sie werden, desto höher wird der Beitrag.
  • Der Tarif leistet während Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden und die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes schriftlich zugesagt hat

  

SDK Krankentagegeld TA für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige 

Was mir beim Krankentagegeld der SDK für Selbstständige gefällt

  • der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind
  • Auslandsleistungen, bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für die im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfällen das Krankentagegeld für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung bezahlt. Bei Auslandsaufenthalten außerhalb Europas besteht darüber hinaus bis zu sechs Monate Versicherungsschutz. 
  • Mindestens alle drei Jahre bietet die SDK eine Erhöhung des Krankentagegeldes entsprechend der Erhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung an. Dieses Angebot kann ohne Gesundheitsfragen beantragt werden. Nimmt der Versicherungsnehmer an zwei aufeinanderfolgenden Leistungsanpassungen nicht teil, ohne dass ein Grund nach § 4 Abs. 2 MB/KT 2009 vorliegt, so erlischt der Anspruch auf zukünftige Leistungsanpassungen nach Abs. 1 dieser Vorschrift. 

 

Was mir weniger beim Krankentagegeld der SDK für Selbstständige gefällt 

  • TA leistet während Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden und die Süddeutsche Krankenversicherung a. G. die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attestes schriftlich zugesagt hat
  • die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate und die besonderen Wartezeiten betragen für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate
  • Kein Verzicht auf ordentliche Kündigungsrecht, somit kann die SDK in den ersten drei Jahren jederzeit das Krankentagegeld kündigen. Ist der Versicherte jedoch gleichzeitig bei der SDK privat versichert, dann verzichtet die SDK nach § 14 der Tarifbedingungen auf ihr Kündigungsrecht. 
  • Selbstständige können als frühesten Leistungsbeginn den 15. Tag wählen. Frühere Leistungsbeginne, wie der 4. oder 8. Tag, werden nicht angeboten. Spätere Leistungsbeginne wie der 15.,  29., 43., 92., 182. oder 365. Tag sind möglich. Wobei auffällt, dass die SDK den 22. Tag nicht anbietet. Dies ist unüblich.

 

  • Das Höchstaufnahmealter in den TA Tarifen ist 60 Jahre
  • Das Krankentagegeld endet automatisch mit Vollendung des 67. Lebensjahres.

 

SDK TG 6 – Gesundheitsfragen (sehr umfangreich)

  • Fanden in den letzten 5 Jahren Beobachtungen, Untersuchungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus, Sanatorium, einer Reha- oder Kurklinik statt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
  • Werden oder wurden in letzten 3 Jahren ambulante Beratungen, Behandlungen oder Untersuchungen (auch Vorsorgeuntersuchungen und Kontrolluntersuchungen aufgrund Vorerkrankungen) durch Ärzte, Heilpraktiker, Zahnärzte, Kieferorthopäden, Psychologen, Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden oder sonstigen Therapeuten durchgeführt und/oder sind solche angeraten oder beabsichtigt?
  • Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante Operationen statt?
  • Bestehen chronische Krankheiten (z. B. Multiple Sklerose, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa), Allergien, organische/körperliche Fehler (z.B. fehlende Organe, fehlende Gliedmaßen, Schwerhörigkeit), Körperimplantate/Prothesen (z.B. Kniegelenkersatz, Brustimplantate), andauernde oder wiederkehrende Beschwerden (z.B. Schmerzen, Schwindel, Bewegungseinschränkungen), die in den oben abgefragten Zeiträumen nicht behandelt oder untersucht wurden?
  • Besteht oder bestand in den letzten 10 Jahren eine Suchterkrankung (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamentenabhängigkeit) oder Essstörung?
  • Bestanden in den letzten 3 Jahren Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit oder mehr als 2 Wochen zusammenhängend Arbeitsunfähigkeiten?
  • Werden oder wurden in den letzten 3 Jahren regelmäßig oder wiederholt Medikamente eingenommen, angewendet (z.B. Tabletten, Tropfen, Inhalation, Spritzen, Salben) oder wurden Medikamente ärztlich angeraten
  • Werden oder wurden in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel konsumiert?
  • Wurde eine HIV-Infektion oder Hepatitis festgestellt oder steht ein Testergebnis noch aus? 

 

Hier finden Sie die Bedingungen zum Tarif TA der SDK

 

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