GGF-Rückdeckung & Abstimmungs-Check
Vermeiden Sie die Gehaltsfortzahlungs-Falle: Passt Ihr Geschäftsführer-Dienstvertrag wirklich zu Ihrer privaten Absicherung?
Das Risiko Ihrer Sonderstellung als Geschäftsführer.
Als GGF sind Sie kein gewöhnlicher Arbeitnehmer. Aufgrund Ihrer Organ-Stellung haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Alles, was Sie im Krankheitsfall erhalten, muss explizit in Ihrem Dienstvertrag geregelt sein.
Die häufige Falle: Viele GGF vereinbaren eine Lohnfortzahlung von 6 oder 12 Monaten, ohne zu prüfen, ob ihr Krankentagegeld über eine private Krankenversicherung (PKV) oder das Krankengeld ihrer Krankenkasse dies überhaupt anerkennt. Wenn der Vertrag nicht exakt auf die Versicherung abgestimmt ist, riskieren Sie einen Totalausfall der Leistungen oder eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).
Praxis-Check: Besteht ein „Mismatch“ (z.B. Lohnfortzahlung laut Vertrag 6 Monate, Versicherung meldet Bedarf nach 6 Wochen), erhalten Sie kein Geld, da kein rechtlicher Verdienstausfall begründet werden kann.
Analyse auf Augenhöhe
Warum ich den Unterschied mache? Von 2005 bis 2015 war ich selbst operativer Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. Ich kenne die Verantwortung für die Liquidität der Firma und die Komplexität der vGA-Prüfung aus der Praxis.
Mein Fokus: Die perfekte Harmonisierung Ihrer Brutto-Lohnfortzahlung mit einer rechtssicheren Rückdeckung – steuerlich optimiert als Betriebsausgabe für Ihre GmbH.
Ihr GGF-Schutzwall: Das Kopka-Prinzip
Wir lösen das Abstimmungs-Problem zwischen Firma und Privatbereich.
Perfekte Abstimmung
Wir prüfen Dienstvertrag und Versicherungspolice simultan. Wir stellen sicher, dass Leistungen erst dann beginnen, wenn sie rechtlich notwendig und steuerlich zulässig sind.
Kostenvorteile GmbH
Durch den DKV-Tarif TL trägt die GmbH die Kosten der Rückdeckung. Diese sind zu 100% als Betriebsausgabe absetzbar. Das schont Ihr privates Netto-Einkommen massiv.
Anschluss-Sicherheit
Nach Ende der Lohnfortzahlung (z.B. nach 12 Monaten) geht der Schutz nahtlos in ein privates Krankentagegeld über. Zu Tarifen, die durch die lange Karenzzeit extrem günstig sind.