Krank und plötzlich arbeitslos?
📌 Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit: Was Sie wissen müssen
Was passiert mit der Krankentagegeldversicherung, wenn Sie während einer Krankschreibung arbeitslos werden? Viele Versicherte stehen in genau dieser Situation plötzlich ohne finanziellen Schutz da, obwohl das nicht sein müsste.
Ein unerwarteter Krankheitsfall kann belastend sein. Wenn dann auch noch die Kündigung ins Haus flattert, stellt sich schnell die Frage: Bleibt meine Krankentagegeldversicherung bestehen? Und wenn nicht – wie kann ich sie sichern?
Die gute Nachricht: Der Bundesgerichtshof hat in einem viel beachteten Urteil die Rechte der Versicherten deutlich gestärkt. Dennoch gilt: Nur wer seine Rechte kennt und rechtzeitig handelt, kann seinen Versicherungsschutz bewahren.
In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, was Krankentagegeld eigentlich ist, wie sich Arbeitslosigkeit auf den Schutz auswirkt und welche konkreten Schritte Sie unternehmen sollten, um Ihre Absicherung nicht zu verlieren.
Was ist Krankentagegeld und wie funktioniert die Zahlung im Krankheitsfall?
Krankentagegeld hilft, die finanzielle Lücke zu schließen, wenn nach sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr erfolgt. Viele Arbeitnehmer sichern sich so gegen längere Ausfälle im Beruf ab.
Wer länger krank ist, erhält zunächst weiterhin Gehalt vom Arbeitgeber. Diese sogenannte Lohnfortzahlung endet jedoch nach 42 Kalendertagen. Danach springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein. Sie zahlt Krankengeld, das aber nur etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Für viele reicht das kaum aus.
Eine private Krankentagegeldversicherung ergänzt diese Leistung sinnvoll. Sie zahlt ein zuvor vereinbartes Tagegeld, zum Beispiel 50 oder 100 EUR pro Tag, je nach Tarif. Das hilft, laufende Kosten zu decken und den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
Das Krankentagegeld wird ab dem vereinbarten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, meistens ab dem 43. Tag der Krankschreibung. Die Auszahlung erfolgt regelmäßig, solange die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.
Wichtig
Krankentagegeld ist eine freiwillige Zusatzversicherung der privaten Krankenversicherung. Sie unterscheidet sich deutlich vom gesetzlichen Krankengeld und kann individuell vereinbart werden.
Arbeitslosigkeit während der Krankheitsphase. Eine oft übersehene Gefahr
Wer mitten in einer Krankheitsphase plötzlich arbeitslos wird, ist doppelt belastet. Noch schwerwiegender: Viele Versicherte verlieren ihren Anspruch auf Krankentagegeld, wenn sie nicht rechtzeitig handeln.
Vor dem wegweisenden Urteil des Bundesgerichtshofs war es gängige Praxis vieler Versicherer, den Schutz bei Krankentagegeld zu beenden, sobald ein Arbeitsverhältnis endete. Die Begründung: kein aktives Einkommen, kein Bedarf für Ersatzleistung. Wer arbeitslos war, galt nicht mehr als versicherungsfähig.
Für die Versicherten hatte das gravierende Folgen. Mit dem Verlust des Jobs fiel oft auch der finanzielle Schutz durch die Krankentagegeldversicherung weg. Selbst wenn weiterhin eine Arbeitsunfähigkeit bestand.
Dabei ist die Lebensrealität oft eine andere: Viele Menschen geraten gerade durch längere Krankheitsphasen in Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber. Kündigungen während einer Krankschreibung sind keine Seltenheit. Wenn dann die Versicherung aussteigt, wird die finanzielle Situation existenzbedrohend.
Praxisbeispiel: Eine Angestellte wird nach mehreren Wochen Krankschreibung gekündigt. Sie denkt, ihre Krankentagegeldversicherung läuft automatisch weiter. Tatsächlich stellt der Versicherer die Zahlungen ein, da keine Erwerbstätigkeit mehr besteht. Ohne aktive Mitteilung über eine neue Arbeitssuche endet der Schutz.
Das BGH-Urteil IV ZR 54/14: eine Entscheidung mit Signalwirkung
Viele Versicherte wussten lange nicht, dass sie ihre Krankentagegeldversicherung auch während der Arbeitssuche aufrechterhalten können. Das Urteil des Bundesgerichtshofs brachte hier endlich Klarheit.
Am 11. März 2015 entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, der viele Versicherte betrifft: Ein Arbeitnehmer war krankgeschrieben und verlor währenddessen seinen Job. Der Versicherer verweigerte daraufhin die weitere Zahlung des Krankentagegelds mit der Begründung, dass keine Erwerbstätigkeit mehr vorliege. Der Fall landete vor Gericht.
Die Richter stellten klar: Auch während einer Phase der Arbeitslosigkeit kann Anspruch auf Krankentagegeld bestehen. Entscheidend ist, ob die versicherte Person aktiv und mit Aussicht auf Erfolg eine neue Erwerbstätigkeit anstrebt.
Das bedeutet: Wer arbeitslos ist, aber nachweislich weiter Arbeit sucht, gilt im Sinne der Versicherung weiterhin als versicherungsfähig. Damit darf die Zahlung des Krankentagegelds nicht automatisch eingestellt werden.
💡Fazit des Urteils:
- Krankentagegeld darf nicht allein deshalb gestrichen werden, weil das Arbeitsverhältnis endet. Wer aktiv auf Arbeitssuche ist, hat weiterhin Anspruch auf Leistungen, wenn die übrigen Bedingungen erfüllt sind.
Typische Fehler vermeiden. Was Versicherte oft übersehen
In der Praxis scheitert der Erhalt des Krankentagegelds oft nicht an fehlender Berechtigung, sondern an kleinen, aber folgenschweren Fehlern.
Viele Versicherte wissen nicht, dass sie selbst aktiv werden müssen, um ihren Anspruch zu sichern. Häufige Missverständnisse und Versäumnisse führen dazu, dass der Schutz verloren geht, selbst wenn eigentlich ein Anspruch besteht.
Häufige Fehler im Überblick:
1. Eigenkündigung der Versicherung
Wer aus Unsicherheit selbst kündigt, verliert nicht nur den Schutz, sondern auch alle Möglichkeiten zur späteren Wiederaufnahme. Das kann langfristige finanzielle Folgen haben.
2. Fehlende oder verspätete Mitteilung an den Versicherer
Ein häufiger Irrtum: "Die Versicherung merkt das schon von selbst." Falsch. Versicherer müssen aktiv informiert werden, und zwar rechtzeitig.
3. Unzureichende Nachweise über die Arbeitssuche
Allgemeine Aussagen wie "Ich suche wieder Arbeit" reichen nicht aus. Es braucht konkrete Nachweise, etwa Bewerbungen, Vermittlungsvorschläge oder Kontakte mit dem Arbeitsamt.
4. Verpasste Fristen
Wird die Versicherung beendet, ohne dass Sie innerhalb von zwei Monaten reagieren, ist eine Rückkehr in den Schutz meist ausgeschlossen. Die Frist läuft ab dem Zugang des Kündigungsschreibens oder der Vertragsbeendigung.
Empfehlung vom Fachanwalt:
Lassen Sie Ihre Unterlagen im Zweifel prüfen. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann bewerten, ob ein Anspruch besteht und wie Sie ihn durchsetzen können.
Häufige Fragen zur Krankentagegeldversicherung bei Arbeitslosigkeit
Viele Versicherte stellen sich ähnliche Fragen, wenn sie plötzlich arbeitslos und gleichzeitig krank sind. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten kurz und verständlich erklärt.
Nein. Die Versicherung endet nicht automatisch mit dem Verlust des Arbeitsplatzes. Entscheidend ist, ob Sie weiterhin eine neue Erwerbstätigkeit anstreben. Wer aktiv auf Arbeitssuche ist, gilt auch während der Arbeitslosigkeit als versicherungsfähig.
Ja. Der Versicherer kann einen Nachweis verlangen. Das können zum Beispiel Bewerbungsschreiben, Termine bei der Agentur für Arbeit oder Vermittlungsvorschläge sein. Ohne glaubhafte Nachweise kann der Versicherungsschutz entfallen.
Ja, aber nur innerhalb von zwei Monaten. Wenn der Vertrag beendet wurde, können Sie ihn innerhalb dieser Frist rückwirkend wieder in Kraft setzen, vorausgesetzt, Sie waren durchgehend auf Arbeitssuche und teilen das dem Versicherer mit.
Ja. Auch wer seine selbstständige Tätigkeit beendet, kann den Versicherungsschutz behalten, wenn eine neue Tätigkeit angestrebt wird. Wichtig ist auch hier der Nachweis, dass eine ernsthafte Neuorientierung stattfindet
Fazit: Ihre Initiative schützt, nicht nur Ihre Gesundheit
Arbeitslosigkeit während einer Krankheitsphase ist eine Herausforderung. Doch wer seine Rechte kennt und aktiv bleibt, kann sich vor finanziellen Einbußen schützen.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat klargestellt: Krankentagegeld darf nicht einfach entfallen, nur weil das Arbeitsverhältnis endet. Entscheidend ist, ob Sie weiterhin eine neue Tätigkeit suchen und dies belegen können.
Deshalb gilt für Versicherte:
-
Kündigen Sie Ihre Versicherung nicht selbst.
-
Informieren Sie Ihren Versicherer rechtzeitig über Ihre Situation.
-
Belegen Sie Ihre Arbeitssuche durch geeignete Nachweise.
-
Handeln Sie innerhalb der Zwei-Monats-Frist, wenn die Versicherung beendet wurde.
Wenn Sie diese Punkte beherzigen, stehen Ihre Chancen gut, auch während der Arbeitslosigkeit abgesichert zu bleiben.
Tipp zum Schluss: Halten Sie alle Unterlagen geordnet, dokumentieren Sie Ihre Arbeitssuche und reagieren Sie frühzeitig. So bleiben Sie nicht nur gesundheitlich, sondern auch finanziell auf der sicheren Seite.
📢 Wichtiger rechtlicher Hinweis
Ich darf und möchte keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes durchführen.
Die Informationen in diesem Beitrag beruhen auf meiner Fachkenntnis im Bereich Versicherungen sowie auf allgemein zugänglichen steuerlichen Grundregeln. Wenn dich das Thema konkret betrifft, solltest du dich in jedem Fall mit deinem Steuerberater abstimmen, um deine individuelle Situation korrekt zu beurteilen.

Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.
Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.
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