Gothaer Krankentagegeld: Flexibilität trifft auf das Risiko der ersten 3 Jahre.
Ein kaufmännischer Check der Tarife T/TG und MGT 6 für Selbstständige und Mediziner.
Für Selbstständige ist das Krankentagegeld die wichtigste Absicherung, um die Lücke zwischen dem 8. und 43. Tag zu schließen. Die Gothaer bietet hierfür modulare Lösungen an. Doch wer als Unternehmer oder Mediziner hier unterschreibt, sollte das Kleingedruckte im Rahmen eines Kopka-Gutachtens genau prüfen.
1. Tarif T/TG: Die Lösung für Selbstständige
Dieser Tarif richtet sich an Selbstständige und Arbeitnehmer gleichermaßen. Er zeichnet sich durch eine hohe Variabilität beim Leistungsbeginn aus:
- Leistungsbeginn: Wählbar ab dem 8., 15., 22., 29., 43., 92., 183. oder 366. Tag.
- Tagessatz: In 1-€-Schritten anpassbar bis zum Nettoeinkommen. Max. 100–300 € (Solo-Absicherung), bei bestehender Gothaer-PKV deutlich höher möglich.
- Wartezeiten: 3 Monate allgemein, 8 Monate für Psychotherapie (entfallen bei gleichzeitigem Abschluss einer Krankenvollversicherung).
- Leistungsdauer: Bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit (BU).
2. Tarif MGT 6: Spezial-Schutz für Mediziner
Niedergelassene Ärzte und Zahnärzte benötigen aufgrund ihrer hohen Fixkosten einen sofortigen Schutz. Hier greift der MGT 6:
- Früher Start: Leistung bereits ab dem 8. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Höchstsummen: Ohne PKV-Vollversicherung bis zu 300 € täglich, mit Gothaer-PKV bis zu 600 €.
- Existenzgründer: Sonderkonditionen mit 85 € (solo) bzw. bis zu 200 € (in der PKV-Kombi, gestaffelt).
Vorsicht: Das ordentliche Kündigungsrecht
Das größte Risiko im Rahmen meines Prüfverfahrens: In den ersten 3 Versicherungsjahren hat die Gothaer ein ordentliches Kündigungsrecht. Das bedeutet: Werden Sie in dieser Phase schwer krank, kann der Versicherer den Vertrag beenden. Lesen Sie hier mehr zum Thema ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld.
3. Gemeinsame Stärken im Überblick
Die Gothaer verzichtet in ihren Bedingungen auf die Alkoholklausel und leistet auch bei stationären Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Eine Einkommensanpassung ist innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich.