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DKV Krankentagegeldtarif KGT2 2026: Optimale Absicherung für Apotheker, Anwälte und Wirtschaftsprüfer
Als selbstständiger Apotheker, Rechtsanwalt, Notar, Patentanwalt oder Wirtschaftsprüfer tragen Sie volle Verantwortung für Ihre Praxis oder Kanzlei, auch im Krankheitsfall. Während Angestellte auf Lohnfortzahlung und gesetzliches Krankengeld vertrauen können, entsteht bei Ihnen mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine direkte Einkommenslücke.
Der Krankentagegeldtarif KGT2 der DKV ist speziell auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen zugeschnitten. Er sichert nicht nur Ihr persönliches Nettoeinkommen ab, sondern ermöglicht auch die Mitversicherung laufender Praxis- und Kanzleikosten wie Personalgehälter, Miete und Vertretungskosten. Mit einer Absicherung von bis zu 520 Euro täglich, flexiblen Karenztagen ab dem 4. Tag und einer Annahmegarantie ohne Ablehnung allein aufgrund von Vorerkrankungen ist der KGT2-Tarif die erste Wahl für diese Kammerberufe.
Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu Leistungsumfang, Karenztagen, Beitragsstabilität, Kündigungsschutz und den Beispielkalkulationen für Apotheken-Inhaber und Kanzleien.
Zielgruppe und Versicherungsfähigkeit
Der Tarif KGT2 richtet sich ausschließlich an freiberuflich tätige Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer mit regelmäßigen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit. Voraussetzung ist die aktive Berufsausübung. Der Tarif kann auch abgeschlossen werden, wenn keine private Krankenversicherung bei der DKV besteht.
Versicherungsfähig sind selbstständige Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer, die ihren Beruf aktiv ausüben und aus dieser Tätigkeit regelmäßige Einkünfte erzielen. Eine bestehende DKV-Krankenversicherung ist keine Voraussetzung. Gesetzlich versicherte Angehörige dieser Berufsgruppen können den KGT2-Tarif ebenfalls abschließen, eine Gesundheits- und Risikoprüfung ist in diesem Fall jedoch erforderlich.
Hinweis für Apotheker ohne DKV-Kammervertrag: Nicht jede Landesapothekerkammer bietet ihren Mitgliedern einen direkten Gruppenvertrag mit der DKV an. Über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V. sichern Sie sich unabhängig von Ihrer Kammer den Zugang zu den exklusiven DKV-Gruppenkonditionen. Mehr zur Lösung über die Rationelle Arztpraxis erfahren
Leistungen des Tarifs KGT2: Karenztage und Tagessatz
Der Tarif KGT2 bietet einen Tagessatz von bis zu 520 Euro bei frei wählbaren Karenztagen ab dem 4. Tag. Für den Teil des Tagessatzes, der 280 Euro übersteigt, ist ein Leistungsbeginn ab mindestens dem 8. Tag erforderlich. Die Absicherung deckt sowohl den persönlichen Einkommensverlust als auch die laufenden Praxis- und Kanzleikosten ab.
Ein herausragendes Merkmal des KGT2-Tarifs ist die Flexibilität bei der Wahl des Leistungsbeginns. Sie können zwischen folgenden Karenztagen wählen:
- ab dem 4. Tag (bis maximal 280 Euro täglich)
- ab dem 8. Tag
- ab dem 15. Tag
- ab dem 22. Tag
- ab dem 29. Tag
- ab dem 31. Tag
- ab dem 43. Tag
- ab dem 92. Tag
- ab dem 183. Tag
Für den Teil des Tagessatzes, der 280 Euro übersteigt, muss ein Leistungsbeginn ab mindestens dem 8. Tag vereinbart werden. Die maximale Absicherung beträgt 520 Euro pro Tag. Dies ermöglicht die vollständige Refinanzierung von persönlichem Nettoeinkommen und laufenden Praxis- oder Kanzleikosten.
Beispielkalkulation: Rechtsanwaltskanzlei und Arztpraxis
| Persönliches Netto-Einkommen | 61.965 Euro / Jahr |
| Weiterlaufende Kosten (Miete, Personal, Leasing) | 106.000 Euro / Jahr |
| Gesamter Absicherungsbedarf (Jahr) | 167.965 Euro / Jahr |
| Täglicher Absicherungsbedarf | 465 Euro / Tag |
Beispielkalkulation: Apotheken-Inhaber
| Persönliches Netto (nach Steuern) | 62.800 Euro / Jahr |
| Vertreterkosten und Fixkosten (Miete etc.) | 115.200 Euro / Jahr |
| Gesamt-Bedarf (Jahr) | 178.000 Euro / Jahr |
| Täglicher Absicherungsbedarf | 490 Euro / Tag |
Hinweis: Das Krankentagegeld sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn sowie die vertraglich vereinbarten Fixkosten ab. Betriebskosten, die durch Einnahmen gedeckt werden, sind nicht Gegenstand der Absicherung. Lassen Sie Ihren individuellen Bedarf berechnen.
Beitragsstabilität durch Alterungsrückstellungen
Der Tarif KGT2 kalkuliert mit Alterungsrückstellungen. Das bedeutet: Die Beiträge steigen nicht automatisch mit dem Alter. Die gebildeten Rückstellungen stabilisieren den Beitrag langfristig und sorgen für finanzielle Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit.
Ein zentraler Vorteil des KGT2-Tarifs gegenüber vielen anderen Krankentagegeldtarifen ist die langfristige Beitragsstabilität. Während andere Tarife die Beiträge jährlich oder nach Altersgruppen staffeln, vermeidet der KGT2-Tarif automatische Beitragserhöhungen durch den Aufbau von Alterungsrückstellungen während der Vertragslaufzeit.
Was Alterungsrückstellungen konkret bedeuten
- Keine automatischen Beitragserhöhungen: Der Beitrag steigt nicht allein deshalb, weil Sie älter werden.
- Langfristige Planungssicherheit: Sie können Ihren Versicherungsbeitrag zuverlässig in Ihre Praxis- oder Kanzleiplanung einrechnen.
- Keine nachträglichen Altersgruppen-Anpassungen: Viele Tarife erhöhen die Beiträge ab bestimmten Altersstufen sprunghaft. Das entfällt beim KGT2.
Beitragsanpassungen sind dennoch möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen erheblich verändern, etwa durch gestiegene Gesundheitskosten oder veränderte gesetzliche Vorgaben. Die DKV überprüft in solchen Fällen die Kalkulation und informiert die Versicherten frühzeitig und transparent über Anlass und Höhe einer etwaigen Anpassung. Solche Anpassungen sind die Ausnahme, nicht die Regel.
Absicherung der Praxis- und Kanzleikosten: Der entscheidende Unterschied
Als Apotheker, Rechtsanwalt oder Wirtschaftsprüfer können Sie im Tarif KGT2 neben dem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Betriebskosten Ihrer Praxis oder Kanzlei mitversichern. Das umfasst Personalgehälter, Raumkosten, Finanzierungskosten und bei Apothekern die Kosten für approbierte Vertretungskräfte. Damit geht der KGT2-Tarif deutlich über eine klassische Praxisausfallversicherung hinaus.
Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann für selbstständige Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer existenzbedrohend sein. Während die Einnahmen sofort ausbleiben, laufen die Fixkosten unverändert weiter. Für Apotheker kommt hinzu: Bei Krankheit muss sofort approbiertes Fachpersonal als Vertretung eingestellt werden, da die Apotheke nicht ohne approbierten Leiter betrieben werden darf. Der KGT2-Tarif erlaubt die Mitversicherung folgender Kostenpositionen:
- Personalkosten: Gehälter und Sozialabgaben für Mitarbeiter in Praxis oder Kanzlei
- Vertreterkosten (Apotheker): Kosten für approbierte Vertretungskräfte während der Arbeitsunfähigkeit
- Raumkosten: Miete und Nebenkosten für Praxis- oder Kanzleiräume
- Finanzierungskosten: Leasingraten und Zinsen für Investitionen
- Kommunikationskosten: Telefon und IT-Infrastruktur
Wichtiger Unterschied zur Praxisausfallversicherung: Eine klassische Praxisausfallversicherung kann im Leistungsfall vom Versicherer gekündigt werden. Der KGT2-Tarif verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Schutz bleibt auch nach Leistungsfällen dauerhaft bestehen. Weitere Informationen: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld
Steuerliche Vorteile
- 100 Prozent steuerfrei: Leistungen aus dem KGT2-Tarif sind einkommensteuerfrei gemäß § 3 Nr. 1a EStG
- Kein Progressionsvorbehalt: Anders als das gesetzliche Krankengeld erhöht das private Krankentagegeld nicht den Steuersatz auf das übrige Einkommen
- Kalendertäglich: Die Leistung wird auch an Sonn- und Feiertagen gezahlt
- Refinanzierung Vertreter: Deckt die hohen Kosten approbierter Vertretungskräfte steuerlich neutral ab
Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Der KGT2-Tarif verzichtet vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die DKV kann den Vertrag damit weder in den ersten drei Jahren noch nach einem Leistungsfall ordentlich kündigen. Der Versicherungsschutz bleibt dauerhaft bestehen, unabhängig von Erkrankungsdauer und Wiederholungsrisiko.
Viele Krankentagegeldtarife enthalten das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 178 Abs. 1 VVG. Das erlaubt dem Versicherer, den Vertrag in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen zu kündigen, bevorzugt nach einem Leistungsfall. Genau dann, wenn Sie ernsthaft erkrankt waren und das Risiko einer Wiedererkrankung besteht, kann der Versicherer den Schutz entziehen.
Der KGT2-Tarif schließt dieses Risiko vertraglich aus. Die Kündigungs-Schutz-Garantie gilt ab dem ersten Versicherungstag und bleibt dauerhaft bestehen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich, etwa bei Beitragsverzug oder arglistiger Täuschung bei der Gesundheitsprüfung.
Mehr zum Thema: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld
Keine Wartezeiten: Schutz ab dem ersten Tag
Der KGT2-Tarif sieht weder die allgemeine dreimonatige Wartezeit noch die besonderen achtmonatigen Wartezeiten der MB/KT vor. Der Versicherungsschutz tritt unmittelbar nach Vertragsabschluss in Kraft, auch für Psychotherapie, Schwangerschaft und Entbindung.
Die Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MB/KT) sehen standardmäßig zwei Arten von Wartezeiten vor:
- Allgemeine Wartezeit: 3 Monate nach Vertragsabschluss, entfällt bei Unfällen
- Besondere Wartezeiten: 8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Entbindung
Im KGT2-Tarif entfallen beide Wartezeiten vollständig. Der Schutz gilt ab dem ersten Versicherungstag für alle versicherten Leistungen ohne Einschränkung. Das ist besonders relevant für selbstständige Apothekerinnen, Rechtsanwältinnen und Wirtschaftsprüferinnen, die Schutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz benötigen.
Fortführung des Versicherungsschutzes bei Rentenbezug
Während die meisten Krankentagegeldtarife spätestens mit dem 65. Lebensjahr oder mit Beginn des Rentenbezugs enden, erlaubt der KGT2-Tarif die Fortführung des Versicherungsschutzes bis zum 75. Lebensjahr. Das ist besonders relevant für Apotheker und Rechtsanwälte, die nach dem Eintritt in die Versorgungswerksrente weiterhin tätig sind.
Gemäß § 15 Abs. 1c MB/KT endet das Krankentagegeld regulär mit dem Bezug von Altersrente, spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Viele Apotheker und Rechtsanwälte führen ihre Praxis oder Kanzlei jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus fort. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte in einem Urteil vom 12.02.2020 (11 U 150/17), dass der Anspruch auf Krankentagegeld mit Rentenbeginn erlischt und bereits erhaltene Leistungen zurückzuzahlen sein können.
Anfrage eines Zahnarztes aus Norddeutschland vom 06.07.2024:
"Sehr geehrte Damen und Herren, leider endet meine bisherige Krankentagegeldversicherung bei der Generali mit dem Erreichen der Altersrente durch das AVW. Ich werde aber weiterhin meine Praxis betreiben. Bitte unterbreiten Sie mir alternativ zur o.g. Summe ein weiteres Angebot für 10.000 und für 5.000 Euro pro Monat."
Der KGT2-Tarif löst dieses Problem: Der Versicherungsschutz kann bis zum 75. Lebensjahr aufrechterhalten werden, auch wenn bereits eine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird. Damit sind Sie auch in der späten Berufsphase vollständig abgesichert.
Annahmegarantie: Aufnahme ohne Ablehnung allein wegen Vorerkrankungen
Die DKV gewährt Mitgliedern der kooperierenden Apotheker-, Rechtsanwalts- und Notarkammern eine Annahmegarantie: Der Antrag wird nicht allein aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für erhöhte Risiken bleiben jedoch möglich. Gesundheitsfragen werden weiterhin gestellt.
Die Annahmegarantie bedeutet in der Praxis:
- Keine Ablehnung allein wegen Vorerkrankungen: Auch mit gesundheitlicher Vorgeschichte erhalten Sie Zugang zum KGT2-Tarif
- Gesundheitsprüfung bleibt bestehen: Die DKV stellt weiterhin Gesundheitsfragen, um das individuelle Risiko einzuschätzen
- Risikozuschläge oder Ausschlüsse möglich: Bei erhöhtem Risiko können Zuschläge oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen vereinbart werden
- Schneller Vertragsabschluss: Kein langwieriges Prüfungsverfahren, das zur Ablehnung des gesamten Antrags führt
Hinweis: Die Annahmegarantie gilt für Mitglieder der kooperierenden Apotheker-, Rechtsanwalts- und Notarkammern über die vermittelten DKV-Rahmenverträge. Apotheker ohne direkten Kammervertrag erhalten über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V. ebenfalls Zugang zu den Gruppenkonditionen. Für alle übrigen Antragsteller gelten die regulären Annahmerichtlinien der DKV mit vollständiger Gesundheitsprüfung.
Weitere Leistungsmerkmale des KGT2-Tarifs
Der KGT2-Tarif leistet auch bei Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie bei alkoholbedingten Erkrankungen. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr.
Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen
Die DKV zahlt das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass kein anderer Leistungsträger bereits Krankengeld zahlt, etwa die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall. Ist kein anderer Leistungsträger involviert, übernimmt die DKV die Zahlung vollständig.
Alkoholbedingte Erkrankungen
Der KGT2-Tarif bietet Versicherungsschutz bei Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind, sofern kein anderer Leistungsträger bereits zahlt.
Wiederholte Arbeitsunfähigkeit
Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet und die Leistung beginnt nach den vereinbarten Karenztagen erneut.
Mindestversicherungsdauer und Vertragsende
Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Der Vertrag endet automatisch, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird.
Video-Analyse: Ihre Absicherung als Apotheker im Detail
Bodo Kopka erklärt in diesem Video die wichtigsten Leistungsmerkmale des DKV-Tarifs KGT2 für Apotheker: Karenztage, Absicherung von Vertreterkosten und Apothekenkosten, Kündigungsschutz und die Fortführung bis zum 75. Lebensjahr.
Häufige Fragen zum DKV Tarif KGT2
Die wichtigsten Fragen zum KGT2-Tarif der DKV für Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer: Leistungsbeginn, Praxis- und Kanzleikosten, Kündigungsschutz, Rentenbezug und steuerliche Behandlung kompakt beantwortet.
Was ist der Krankentagegeldtarif KGT2 der DKV?
Der KGT2-Tarif ist eine Krankentagegeldversicherung der DKV, die speziell auf die Bedürfnisse selbstständiger Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer zugeschnitten ist. Er sichert das persönliche Nettoeinkommen sowie die laufenden Praxis- und Kanzleikosten bei Arbeitsunfähigkeit ab, mit einem Tagessatz von bis zu 520 Euro.
Wann beginnt die Leistungsauszahlung beim KGT2-Tarif?
Die Leistungsauszahlung beginnt je nach vereinbarten Karenztagen ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 31., 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Für Tagessätze über 280 Euro ist ein Leistungsbeginn ab mindestens dem 8. Tag erforderlich.
Können auch Praxis- und Kanzleikosten mitversichert werden?
Ja. Neben dem persönlichen Krankentagegeld können auch die festen Betriebskosten der Praxis oder Kanzlei mitversichert werden. Das umfasst Personalgehälter, Raumkosten, Finanzierungskosten und bei Apothekern die Kosten für approbierte Vertretungskräfte. Die maximale Absicherung beträgt 520 Euro täglich.
Was gilt für Apotheker ohne direkten DKV-Kammervertrag?
Nicht jede Landesapothekerkammer bietet ihren Mitgliedern einen direkten Gruppenvertrag mit der DKV an. Über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V. erhalten Apotheker unabhängig von ihrer Kammer Zugang zu den exklusiven DKV-Gruppenkonditionen inklusive Annahmegarantie.
Kann das Krankentagegeld bei Rentenbezug aus dem Versorgungswerk fortgeführt werden?
Ja. Der KGT2-Tarif erlaubt die Fortführung des Versicherungsschutzes bis zum 75. Lebensjahr, auch wenn bereits eine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird. Damit sind Apotheker und Rechtsanwälte auch in der späten Berufsphase vollständig abgesichert.
Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet?
Nein. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet und die Leistung beginnt nach den vereinbarten Karenztagen erneut.
Sind die ausgezahlten Leistungen steuerpflichtig?
Nein. Leistungen aus dem KGT2-Tarif sind gemäß § 3 Nr. 1a EStG vollständig steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Das private Krankentagegeld erhöht damit nicht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.
Kann ich den KGT2-Tarif abschließen, wenn ich nicht bei der DKV privat versichert bin?
Ja. Der KGT2-Tarif kann auch ohne bestehende DKV-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Für gesetzlich versicherte Antragsteller ist jedoch eine vollständige Gesundheits- und Risikoprüfung erforderlich.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.