Selbstständige aufgepasst: Alles, was Sie über Krankengeld-Wahltarife wissen müssen
Krankengeld-Wahltarife sind ein Instrument zur Absicherung im Krankheitsfall, insbesondere für Selbstständige. Dieser Artikel informiert Sie über die grundlegenden Aspekte und gibt präzise Handlungsempfehlungen. Neben den Krankengeld-Wahltarifen bieten alle Krankenkasse (GKV) ein "normales Krankengeld" mit einem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag an.
Im Jahr 2021 haben die Krankenkassen insgesamt 16,61 Milliarden Euro als Krankengeld an ihre Mitglieder verteilt. Hauptursache für Krankheiten, die länger als sechs Wochen andauern, sind Beschwerden des muskuloskelettalen Systems, gefolgt von Atemwegserkrankungen und psychischen Problemen. Letztere zeichnen sich durchschnittlich durch eine besonders lange Dauer aus.
Das „normale“ Krankengeld ab dem 43. Tag
In Deutschland erhalten Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt ausfallen, sechs Wochen lang ihre reguläre Vergütung vom Arbeitgeber. Ab dem 43. Tag springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.
Wichtige Fakten zum Krankengeld:
- Höhe des Krankengelds: Es beträgt 70 % des Bruttolohns, jedoch maximal 90 % des Nettolohns.
Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 116,38 EUR pro Tag (Wert für das Jahr 2023) begrenzt
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Antragstellung: Krankengeld wird nicht automatisch gezahlt. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist notwendig. Hierzu benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt.
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Dauer der Zahlung: Das Krankengeld wird maximal für 72 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt. Selbst bei wiederholter Krankheit mit unterschiedlichen Diagnosen bleibt es bei dieser Regelung.
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Ende des Krankengeldbezugs Der Krankengeldbezug endet, sobald man wieder gesund ist, die maximale Bezugsdauer von 78 Wochen erreicht ist oder man aus der gesetzlichen Krankenversicherung ausscheidet. Ein aktuelles Gerichtsurteil untermauert diese Regelung. Auch wenn Ihr Arzt Ihnen eine weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, bleibt die maximale Bezugsdauer von 72 Wochen innerhalb von drei Jahren bestehen.
- Ohne Gesundheitsprüfung: Das Krankengeld kann ohne vorherige Gesundheitsprüfung oder spezifische Fragen zur eigenen Gesundheit beantragt werden. Die Krankenkasse kann den Antrag aus gesundheitlichen Gründen nicht ablehnen.
- Menschen mit Vorerkrankungen: Da keine Gesundheitsfragen gestellt werden, profitieren Selbstständige und Freiberufler mit Vorerkrankungen von dieser Regelung. Sie müssen keine Ablehnungen oder erhöhte Beiträgen (Risikozuschläge) befürchten.
Nachteile des Krankengeldes der Krankenkasse
Trotz der Vorteile hat das Krankengeld der Krankenkassen auch einige Nachteile, die es zu berücksichtigen gilt:
Nachteil 1: Begrenzte Leistungshöhe Das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist auf eine bestimmte prozentuale Höhe des Bruttoeinkommens begrenzt. In der Regel beträgt es 70 Prozent des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Für Personen mit hohem Einkommen kann dies zu finanziellen Einbußen führen, da das Krankengeld nicht den vollen Verdienstausfall abdeckt.
Nachteil 2: Karenzzeit Bevor der Anspruch auf Krankengeld greift, muss eine Karenzzeit von sechs Wochen (42 Tage) überbrückt werden. In dieser Zeit besteht keine Anspruchsberechtigung auf Krankengeld. Dies kann insbesondere für Selbstständige oder Personen mit geringem finanziellem Polster zu einer finanziellen Belastung führen.
Nachteil 3: Begrenzte Leistungsdauer Das Krankengeld wird nicht unbegrenzt gezahlt, sondern ist auf eine maximale Leistungsdauer von 72 Wochen (18 Monate) begrenzt. Bei länger andauernder Arbeitsunfähigkeit kann dies zu einer Unsicherheit führen, da nach Ablauf dieser Frist das Krankengeld automatisch endet und möglicherweise andere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten gesucht werden müssen.
Nachteil 4: Steuerpflicht und Progressionsvorbehalt Das Krankengeld unterliegt der Steuerpflicht und dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden muss und unter Umständen zu einer höheren Steuerlast führen kann. Es ist wichtig, dies bei der finanziellen Planung zu berücksichtigen.
Nachteil 5: Mindestbindefrist an die Krankenkasse von drei Jahren. Das bedeutet, dass man für diese Zeit an die gewählte Krankenkasse gebunden. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse oder zur privaten Krankenversicherung ist für drei Jahre ausgeschlossen.
Nachteil 6: Zu krank zum Arbeiten. Es gibt Situationen, in denen Krankenkassen das Krankengeld verweigern können, insbesondere wenn eine Person extrem krank ist. In Fällen von schwerwiegenden Erkrankungen argumentieren die Kassen mitunter, dass jemand, der potenziell dauerhaft arbeitsunfähig ist, wahrscheinlich eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten wird. Diese wird jedoch von der Rentenversicherung und nicht von der Krankenkasse geleistet. Auf diese Weise kann die Kasse finanzielle Mittel einsparen.
Es ist wichtig, diese Nachteile des Krankengeldes zu berücksichtigen und individuell abzuwägen. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, eine private Krankentagegeldversicherung abzuschließen, um eine umfassendere finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfähigkeit zu gewährleisten.
Besonderheiten für Selbstständige und Freiberufler
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Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen das Krankengeld explizit beantragen und zahlen einen um 0,6 % erhöhten Beitrag.
Dafür erhalten Selbstständige Krankengeld wie ein Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Außerdem haben Schwangere Anspruch auf Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.
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3 Jahre Bindefrist: Entscheidet man sich für den Wahltarif, verpflichtet man sich für drei Jahre. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist in dieser Zeit nicht möglich. Nach Ablauf dieser drei Jahre ist eine monatliche Entscheidung über die Fortführung möglich.
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Wichtig: Selbstständige müssen ihrer Krankenkasse schriftlich mitteilen, dass sie diese Absicherung wünschen. Verweigern darf die Kasse die Zustimmung nicht.
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Selbstständige erhalten höchstens 70 % ihres Arbeitseinkommens als Einkommensersatz für längstens 78 Wochen
- Wiederholte AU: Wenn Selbstständige nach einer längeren Erkrankung von über sechs Wochen ihre Arbeit wieder aufnehmen und das ihrer Krankenkasse melden, unterbrechen sie damit den Krankengeldbezug. Wenn sie ihre Arbeit wegen weiterer Krankheit erneut unterbrechen müssen, werden sie für sechs Wochen vom Krankengeldbezug ausgeschlossen. Das kann zu finanziellen Schwierigkeiten führen. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) kritisiert diese Praxis der Krankenkassen als ungerecht und rechtswidrig. Sie verweist auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von 2019, das eine Gleichbehandlung von Selbstständigen und Angestellten fordert.
Was sind Krankengeld-Wahltarife?
Die Krankengeld-Wahltarife gibt es seit der Gesundheitsreform 2007. Sie sind für Selbstständigen, die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gedacht. Selbstständige können über diese einen früheren Leistungsbeginn, den 15. oder 22. Tag, vereinbaren.
Für Arbeitnehmer sind die Krankengeld-Wahltarife uninteressant. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten sie die ersten sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Bei Selbstständige ist dies nicht der Fall.
Ein Blick auf die Besonderheiten für Selbstständige:
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Kein standardmäßiger Schutz: Ohne den Krankengeld-Wahltarif haben freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige nicht automatisch ab dem 43. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit Anrecht auf Krankengeld. Ohne diese Zusatzoption könnten sie bei Krankheit ohne Einnahmen bleiben.
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Frühzeitige Absicherung: Der Krankengeld-Wahltarif ermöglicht eine Absicherung, die bereits am 15. oder 22. Krankheitstag greift – ein Pluspunkt, um finanzielle Engpässe in der Krankheitsanfangsphase zu minimieren.
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Verpflichtung: Eine Entscheidung für diesen Wahltarif zieht in der Regel eine mehrjährige Bindung nach sich, wodurch ein rascher Tarifwechsel oder eine Kündigung kompliziert wird.
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Kosten: Zusatzkosten entstehen durch den Krankengeld-Wahltarif. Die genauen Beiträge variieren je nach Krankenkasse und dem ausgewählten Tarif.
Krankengeld für Selbstständige: Wichtige Aspekte der Wahltarif
Für Selbstständige ist das Thema Krankengeld nicht immer einfach. Hier sind einige Nachteile, die Sie beachten sollten:
1. Kein Einkommen, kein Krankengeld: Wenn Sie gerade Ihr Unternehmen gründen und noch kein Einkommen erzielen, gibt es kein Krankengeld für Sie. Das kann hart sein, besonders wenn Sie finanzielle Unterstützung dringend brauchen.
2. Anrechnung von Einkünften: Verdienen Sie während des Krankengeldbezugs weiterhin Geld mit Ihrer Selbstständigkeit, wird das Krankengeld entsprechend angepasst. Paradoxerweise könnten Sie am Ende weniger haben als ohne den Antrag auf Krankengeld.
3. Unternehmen in Betrieb, kein Krankengeld: Selbst wenn Ihr Unternehmen während Ihrer Krankheit weiter Einnahmen erzielt, fällt das Krankengeld weg. Das ist besonders bitter, wenn Sie eigentlich pausieren sollten, aber weiterarbeiten, um das Geschäft nicht zu gefährden.
4. Kein Gewinn, kein Krankengeld: Können Sie keinen Gewinn aus dem letzten Steuerjahr vorweisen, gibt es auch kein Krankengeld. Das kann bei einem negativen Geschäftsjahr zum Problem werden.
5. Steuerliche Aspekte: Krankengeld wird Ihrem Einkommen hinzugerechnet und kann die Steuerprogression beeinflussen. Das könnte am Ende des Jahres Ihre Steuerbelastung erhöhen.
6. Begrenzte Bezugsdauer: Das Krankengeld gibt es nicht ewig. Nach 72 Wochen ist Schluss. Sollten Sie danach immer noch krank sein, müssen Sie auf andere finanzielle Quellen zurückgreifen.
7. Wahltarif kann eingestellt werden: Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, den Wahltarif jederzeit zu modifizieren oder sogar gänzlich abzuschaffen. Somit besteht für Versicherte, die sich für einen solchen Tarif entscheiden, das Risiko, das die Bedingungen sich ändern oder der Tarif nicht mehr verfügbar ist, wenn sie ihn benötigen.
Es lohnt sich also, sich genau zu informieren und gegebenenfalls andere Absicherungen in Betracht zu ziehen.
Übersicht Krankengeld-Wahltarife, der größten Krankenkassen
Es existieren zahlreiche Krankenkassen mit jeweils eigenen Wahltarifen, was den Überblick erschweren kann. Daher präsentiere ich Ihnen hier eine Zusammenfassung, die Ihnen einen klaren Einblick in die verschiedenen Optionen bietet.
Die genauen Bedingungen zu dem von Ihrer Krankenkasse angebotenen Krankengeld Wahltarif(e) finden Sie in den Satzungen. Suchen Sie einfach im Netz unter (Name Ihrer Krankenkasse) Krankengeld Wahltarif.
Krankengeld-Wahltarif der AOK
Die AOK (Allgemeine Ortskrankenkasse) ist in verschiedenen regionalen Kassen organisiert. Jede dieser Kassen ist für ein bestimmtes Bundesland oder eine Region zuständig.
Alle regionalen AOKs bieten einheitliche Krankengeld-Wahltarife an.
Hier ist eine Liste der AOKs in Deutschland nach Bundesländern bzw. Regionen:
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost - Die Gesundheitskasse (für Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern)
- AOK NordWest - Die Gesundheitskasse (für Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein)
- AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
- AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
- AOK Sachsen-Anhalt
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Zielgruppe: Der AOK-Krankengeld-Wahltarif ist für hauptberuflich Selbstständige, kurzzeitig Beschäftigte und Künstler/Publizisten/Journalisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind, gedacht.
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Zweck: Dieser Wahltarif soll die finanzielle Lücke im Krankheitsfall schließen, da Versicherte, die den allgemeinen Beitragssatz zahlen, erst ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben. Mit dem Wahltarif können sie vorher Krankengeld erhalten, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Tarifoptionen:
- Tarif KG 22: Für Selbstständige und kurzzeitig Beschäftigte. Sie erhalten Krankengeld ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Tarif KG 15: Für Freiberufler wie Publizisten und Künstler. Hier gibt es Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Leistungen: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 % des beitragspflichtigen Brutto- oder Arbeitseinkommens, aber nicht mehr als 90 % des Nettoeinkommens. Die genaue Berechnung variiert je nach Berufsgruppe.
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Voraussetzungen: Ein Arzt muss die Arbeitsunfähigkeit feststellen, oder der Versicherte muss im Krankenhaus oder einer Vorsorge-/Reha-Einrichtung behandelt werden. Außerdem müssen die Zeiträume von 15 oder 22 Tagen Arbeitsunfähigkeit erreicht sein.
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Beginn & Wartezeiten: Der Wahltarif kann direkt bei Mitgliedschaftsbeginn bei der AOK abgeschlossen werden. Wenn er später gewählt wird, beginnt er frühestens im nächsten Kalendermonat. Für den Tarif KG 22 gibt es eine Wartezeit von drei Monaten, wenn vorher kein Krankengeldanspruch bestand.
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Teilnahme: Die Teilnahme erfolgt schriftlich bei der AOK und bindet den Versicherten für mindestens drei Jahre. Es gibt keine Gesundheitsprüfungen oder Risikozuschläge.
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Kosten:
- Tarif KG 22: 0,60 % der beitragspflichtigen Einnahmen monatlich.
- Tarif KG 15: 0,80 % der beitragspflichtigen Einnahmen monatlich.
- Beiträge werden nicht fällig, wenn ein Krankengeldanspruch besteht.
Übrigens: AOK Hessen bietet Krankentagegeld der DKV
Die AOK Hessen kooperiert erfolgreich mit der DKV und bietet ihren Mitgliedern das Krankentagegeld der DKV an. Hierbei können AOK Hessen-Mitglieder von zwei wesentlichen Vorteilen profitieren:
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Sofortiger Versicherungsschutz: Es gibt keine Wartezeiten, was bedeutet, dass Versicherungsschutz ab dem Beginn der Versicherung gilt.
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Kündigungsschutz: Im Leistungsfall verzichtet die DKV auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, und somit erhalten die Mitglieder der AOK Hessen eine Kündigungsschutzgarantie.
Für weitere Informationen verweisen wir auf zusätzliche Details.
Krankengeld-Wahltarif der Audi BKK:
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Zielgruppen:
- Selbstständige
- Unständig Beschäftigte.
- Selbständige Künstler und Publizisten, die nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versichert sind.
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Angebot:
- Für selbständig Erwerbstätige und unständig Beschäftigte: Krankengeld ab dem 43. Tag, Vorausgesetzt sie haben das gesetzliche Krankengeld entsprechend den genannten Paragraphen des SGB V gewählt.
- Für KSVG-versicherte Künstler und Publizisten: Ein Tarif für Krankengeld vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Zusammenarbeit: Der Tarif wird in Kooperation mit anderen Betriebskrankenkassen gebildet.
- Prämienzahlung: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen
- Wartezeiten: 3Monate
- Höhe des Krankengeldes: Versicherte können das Krankengeld in 10-Euro-Schritten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag wählen.
- Das gewählte Krankengeld darf 70% des durchschnittlichen täglichen Arbeitseinkommens nicht übersteigen.
Beiträge für Selbstständige mit Leistungsbeginn ab dem 43. Tag:
Beiträge für Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) mit Leistungsbeginn ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag
Übrigens: AUDI BKK bietet Krankentagegeld der DKV
Die AUDI BKK arbeitet in einer langjährigen und erfolgreichen Partnerschaft mit der DKV zusammen und ermöglicht ihren Mitgliedern den Abschluss des Krankentagegelds der DKV. AUDI BKK-Mitglieder können dabei von zwei entscheidenden Vorteilen profitieren:
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Sofortiger Versicherungsschutz: Hierbei entfallen jegliche Wartezeiten, wodurch der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der Versicherung greift.
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Kündigungsschutz: Im Leistungsfall verzichtet die DKV auf ihr normales Kündigungsrecht, wodurch AUDI BKK-Mitglieder einen garantierten Kündigungsschutz erhalten.
Für weitere Informationen verweisen wir auf zusätzliche Details.
Krankengeld-Wahltarifs "Krankengeld Premium" der BAHN-BKK
Zielgruppe
- Selbstständige
- Unständig und kurzzeitig Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
Leistungen
- Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes: Möglichkeit zur Aufstockung bis zu 70% des durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitseinkommens.
- Prämien: Flexibel wählbar in 10 Euro-Schritten bis maximal 50 Euro.
- Keine Gesundheitsprüfung und keine Risikozuschläge: Wahl des Tarifs ohne vorherige Gesundheitsprüfung oder Zuschläge.
- Beitragsweiterzahlung: Auch bei Bezug von Krankentagegeld müssen Prämien für den Wahltarif sowie teilweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung weitergezahlt werden.
Beitritt und Bindung
- Beitritt: Der Wahltarif kann zu jedem Monatsbeginn gewählt werden.
- Bindungsfrist: Gesetzlich vorgeschrieben sind drei Jahre, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Bindungsende. Bei besonderen Umständen (z.B., Privatinsolvenz) ist eine vorzeitige Kündigung möglich.
- Automatische Verlängerung: Sofern nicht gekündigt wird, verlängert sich der Tarif automatisch um weitere drei Jahre.
Besondere Regelungen
- Anspruch: Auf das Wahltarifkrankengeld besteht Anspruch ab dem vierten Kalendermonat nach Beginn der Laufzeit des Tarifs (Wartezeit) und es wird längstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren gezahlt, vorausgesetzt, es wird für dieselbe Arbeitsunfähigkeit gesetzliches Krankengeld bezogen.
- Für Künstler/Publizisten besteht Anspruch auf Krankengeld bis maximal zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, bzw. für insgesamt 26 Wochen innerhalb von je drei Jahren.
Weitere Details
- Beitragssatz: Wähler dieses Tarifs müssen einen Beitragssatz von 16,3 Prozent (mit Anspruch auf Krankengeld) gewählt haben.
- Optimale Höhe des Krankentagegelds: Abhängig vom Einkommen, und sollte bedacht gewählt werden, um finanzielle Einbußen während des Bezugs von Krankentagegeld zu vermeiden.
- Weiterhin Prämienzahlung: Auch während des Bezugs von Krankentagegeld sind die Prämien für den Wahltarif weiterhin zu entrichten.
- BARMER Krankengeldtarife
Die Barmer bietet verschiedene Krankengeldtarife für Selbstständige, Künstler, Publizisten und bestimmte Arbeitnehmer an. Hier sind die Leistungen, Beiträge und Besonderheiten der einzelnen Tarife:
Gesetzliches Krankengeld:
- Krankengeld ab dem 43. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.
- Beitragssatz von 14,6 Prozent für das gesetzliche Krankengeld.
- bei Verzicht auf das gesetzliche Krankengeld gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent plus einen kassenindividuellen Beitragssatz von 1,5 Prozent
- Dreijährige Bindungsfrist an den Tarif bei Wahl des gesetzlichen Krankengelds
- Automatische Verlängerung der Bindung an den Tarif um ein weiteres Jahr, wenn nicht 14 Tage vor Ablauf der Bindungsfrist gekündigt wird.
BARMER Krankengeldtarif KGS 22:
- Dieser Tarif ist geeignet für:
- Hauptberuflich Selbstständige.
- Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- Im Krankengeldtarif KGS 22 erhalten Sie Krankengeld ab dem 22. bis maximal zum 42. Tag einer Arbeitsunfähigkeit. Ab dem 43. Tag sind Sie über das gesetzliche Krankengeld abgesichert.
Wie hoch ist Ihre Prämie?
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 16,1 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag), den Sie aufgrund des gesetzlichen Krankengeldanspruchs zahlen, beträgt die Prämie für den Krankengeldtarif KGS 22 1,0 Prozent. Diese werden aus dem Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung berechnet, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze
BARMER Krankengeldtarif KGS 92:
- Geeignet für hauptberuflich Selbstständige und Arbeitnehmer ohne Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung.
- Krankengeld ab dem 92. Tag einer Arbeitsunfähigkeit im Krankengeldtarif KGS 92.
Wie hoch ist Ihre Prämie?
Neben dem ermäßigten Beitragssatz von 15,5 Prozent (inkl. Zusatzbeitrag) beträgt die Prämie für den Krankengeldtarif KGS 92 0,4 Prozent. Diese werden aus dem Anteil der beitragspflichtigen Einnahmen zur Krankenversicherung berechnet, jedoch maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
BARMER Krankengeldtarif KGK 15:
- Dieser Tarif ist geeignet für selbstständige Künstler und Publizisten
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- Bei längerer Krankheit durch dieselbe Ursache können maximal 78 Wochen Krankengeld innerhalb von drei Jahren bezogen werden.
- Während des Krankengeldbezugs sind keine Prämien zu entrichten.
Wie hoch ist Ihre Prämie?
Die Prämie für diesen Tarif beträgt pauschal monatlich 8,00 Euro.
Bedingungen für alle Krankengeld-Wahltarife der Barmer
- Die Höhe des Krankengeldes für Selbstständige richtet sich nach dem zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit maßgebenden Arbeitseinkommen.
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens, jedoch höchstens 116,38 Euro pro Kalendertag im Jahr 2023.
- dreimonatige Karenzzeit für bereits selbstständig Tätige oder Neuabschlüsse des Wahltarifs. In dieser Zeit besteht kein Anspruch auf Einkommensausgleich bei Krankheit, es sei denn, die Arbeitsunfähigkeit erfolgt aufgrund eines Unfalls.
Wie sieht die Bindungsfrist aus?
- Entscheiden Sie sich für diesen Krankengeldtarif, gilt eine dreijährige Bindungsfrist an den Tarif und an die BARMER. Dies hat der Gesetzgeber für den Wahltarif Krankengeld so festgelegt. Kündigen Sie den Tarif nicht 14 Tage vor Ablauf der Bindungsfrist, verlängert sich die Bindung an den Tarif automatisch um ein weiteres Jahr (die Bindung an die BARMER verlängert sich in diesem Fall nicht).
Der BIGselect Krankengeld-Wahltarif der BIG direkt gesund
Hier ist eine Zusammenfassung des Textes:
- Zielgruppe: Krankengeld für freiwillig versicherte Selbstständige und Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von weniger als zehn Wochen.
- Anspruch: Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Krankengeld: Höhe basiert auf der Prämientabelle und darf 70% des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit nicht überschreiten.
- Ausschlüsse:
- Bestimmte Versicherte, z.B. die älter als 60 Jahre sind und vollständig erwerbsgemindert, können den Tarif nicht wählen.
- Bei negativem Einkommen besteht kein Krankengeldanspruch.
- Prämien und Zahlungen:
- Bei Wahltarif-Krankengeldbezug ist die Prämie für den Tarif befreit.
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Das Krankengeld kann bis maximal bis zu 55 Euro pro Tag betragen
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Der monatliche Beitrag beträgt 36,50 EUR und ist sonst von keinerlei Faktoren wie z.B. dem Alter abhängig.
- Krankengelddauer: Für dieselbe Krankheit beträgt sie maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Die Krankenkasse BIG direkt gesund bietet ihren Mitgliedern das Krankentagegeld der DKV an. Dabei profitieren BIG-Mitglieder unter anderem von zwei wichtigen Vorteilen:
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Sofortiger Versicherungsschutz: Es gibt keine Wartezeiten, sodass Versicherungsschutz ab Beginn gewährt wird.
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Kündigungsschutz: Im Leistungsfall verzichtet die DKV auf ihr ordentliches Kündigungsrecht und bietet eine Kündigungsschutzgarantie.
Weitere Informationen finden Sie im separaten Beitrag.
BKK Gildemeister Seidensticker Krankengeld Wahltarif
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Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
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Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Voraussetzungen für den Wahltarif
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
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Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
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Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
-
Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
BKK Linde Krankengeld Wahltarif
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Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
-
Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
-
Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
-
Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
BKK ProVita Krankengeld Wahltarif
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Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
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Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
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Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
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Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
Krankengeld-Wahltarifs "BKK VBU PRO Krankentagegeld" der BKK VBU
Zielgruppe
- Selbstständige
- Nicht dauerhaft oder kurzzeitig Beschäftigte
- Künstler und Publizisten
Leistungen
- Finanzielle Absicherung: Krankentagegeld ab dem 43. bzw. 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Ohne Altersstaffelung und Risikozuschläge: Gleicher Beitrag in jedem Alter.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
Tarife
- Tarif S (KGS): Ab dem 43. Tag für Selbstständige und nicht dauerhaft/kurzzeitig Beschäftigte.
- Tarif K (KGK): Vom 15. bis 42. Tag für Künstler und Publizisten (ab 43. Tag gesetzliches Krankengeld).
Krankengeldhöhe (nach § 53 Abs. 6 SGB V)
- Bis 1.929,00 Euro monatliches Einkommen: 45,00 Euro/Tag (Tarifgruppe KGS 1 und KGK 1).
- Bis 2.786,00 Euro monatliches Einkommen: 65,00 Euro/Tag (Tarifgruppe KGS 2 und KGK 2).
- Bis 3.643,00 Euro monatliches Einkommen: 85,00 Euro/Tag (Tarifgruppe KGS 3 und KGK 3).
Voraussetzungen und Kriterien
- Beginn: Ab Monatsersten nach Eingang der Teilnahmeerklärung.
- Anspruch auf Leistungen: Nach 6 Monaten Mitgliedschaft bei attestierter Arbeitsunfähigkeit.
- Zahlung: Monatlich via Lastschrift.
- Automatische Verlängerung: Bei Nichtkündigung verlängert sich der Tarif automatisch um 3 Jahre.
Zusätzliche Bestimmungen
- Höchstanspruchsdauer: Krankengeld wird für maximal 52 Wochen innerhalb von 3 Jahren (gerechnet ab Beginn der Laufzeit des Tarifs) bei Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Erkrankung gewährt.
- Mindestbindungsfrist: Die Mindestbindungsfrist beträgt 3 Jahre und beginnt mit der Laufzeit der Tarife.
BKK VerbundPlus Krankengeld Wahltarif
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Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
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Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
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Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
-
Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
-
Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
Wahltarif für Krankengeld der Bosch BKK
Bosch BKK Krankengeld Wahltarife – Ergänzte Übersicht
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Allgemeine Bedingungen
- Mindestbindungsfrist: 3 Jahre, beginnend mit der Laufzeit des Tarifs.
- Automatische Verlängerung um weitere 3 Jahre bei Nichtkündigung.
- Kündigung frühestens zum Ende der dreijährigen Mindestbindungsfrist möglich.
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Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Entsteht frühestens mit Beginn des vierten Kalendermonats nach Laufzeitbeginn (Wartezeit).
- Kein Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit, die vor Tarifbeginn festgestellt wurde; Wartezeit beginnt nach Ende dieser Arbeitsunfähigkeit.
-
Spezifische Regelungen für Selbständige und unständig Beschäftigte
- Möglichkeit zur Wahl des gesetzlichen Krankengeldes ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
- Bei Wahl des gesetzlichen Krankengeldes Erhöhung des Krankenkassenbeitrags um den Zusatzbeitrag.
- Wahltarif Krankengeld möglich, wenn monatliches Arbeitseinkommen die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
- Karenzzeit: Anspruch ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Anspruchsdauer: Bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- Persönliche Beratung und Rückruf-Service verfügbar.
-
Spezifische Regelungen für Künstler und Publizisten
- Gesetzlicher Krankengeldanspruch ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
- Möglichkeit zur Aufstockung durch Wahltarife für die ersten 6 Wochen.
- Karenzzeit: Anspruch ab dem 15. Tag, maximal bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Anspruchsdauer: Maximal 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- Persönliche Beratung und Rückruf-Service empfohlen.
Monatsprämien:
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler
DAK Wahltarif Krankengeld T61
bietet eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bei Krankheit, und zwar bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- keine Gesundheitsprüfung
- keine Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen
- keine Altersstaffelung
-
sie dürfen bei Antragsstellung nicht älter als 55 Jahre sein
- Krankengeld wird ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zum 42. Tag gezahlt
- ab dem 43. Tag haben Sie dann Anspruch auf gesetzliches (normales) Krankengeld
- beantragen können den Wahltarif Krankengeld der DAK
- Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung für mindestens sechs Wochen,
- hauptberufliche Selbstständige (nicht nebenberufliche) oder
- kunstschaffende Person, Publizist oder Publizistin und nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
- es wird innerhalb von 3 Jahren für maximal 72 Wochen gezahlt
Beiträge Krankengeld-Wahltarif T61 der DAK
Debeka BKK Krankengeld Wahltarif
-
Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
-
Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
-
Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
-
Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
-
Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
energie-BKK Krankengeld Wahltarif
-
Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
-
Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
-
Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
-
Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
-
Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
Krankengeld-Wahltarifen der HEK
- Die HEK bietet neben dem gesetzlichen Krankengeld zusätzliche Wahltarife an, um Einkommensverluste bei Krankheit auszugleichen.
- Selbstständige, bestimmte Arbeitnehmer und Künstler/Publizisten können ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beanspruchen.
- Es gibt spezielle Tarife wie HEK plus K 22 und HEK plus K 15, deren Prämienhöhe zwischen 1% und 1,2% der Bemessungsgrundlage liegt.
- Mitglieder nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz können Krankengeld ab dem 15. Tag wählen, ebenfalls bis zum 42. Tag.
- 3 Monate Wartezeiten: Krankengeld wird nur für Erkrankungen gezahlt, die nach drei Monaten im Tarif eintreten.
- Bindefrist: Eine dreijährige Bindung an den gewählten Tarif ist vorgesehen, die sich automatisch verlängert, wenn nicht gekündigt wird.
Vorteile:
- Keine zusätzlichen Kosten wegen Vorerkrankungen oder altersbedingten Prämiensteigerungen.
- Alle Krankheiten sind abgedeckt.
- Das Krankengeld beträgt bis zu 70% des verlorenen Arbeitseinkommens, maximal jedoch 70% des beitragsrelevanten Betrags.
- Während des Bezugs von Krankengeld sind in der Regel keine weiteren Beiträge oder Prämien zu zahlen, es sei denn, es gibt weiterhin Einkünfte.
Krankengeld-Wahltarifen der hkk:
hkk Krankentagegeld-Versicherung: Diese bietet hauptberuflich Selbstständigen eine zusätzliche finanzielle Sicherheit bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Man kann selbst bestimmen, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld ausgezahlt wird.
-
Verfügbare Tarife:
- KT 29: Krankentagegeld ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen bis zu 4.987,50 EUR; Krankentagegeld bis zu 116,38 EUR. Beitrag: 0,8% des Arbeitseinkommens.
- KT 43 plus: Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen von 5.142,80 EUR bis 8.571,60 EUR; Krankentagegeld zwischen 120 EUR und 200 EUR. Beitrag: 2,7% des Arbeitseinkommens.
- KT 183 plus: Krankentagegeld ab dem 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Absicherung für Arbeitseinkommen von 5.142,80 EUR bis 8.571,60 EUR; Krankentagegeld zwischen 120 EUR und 200 EUR. Beitrag: 0,7% des Arbeitseinkommens.
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Voraussetzungen: Für die Wahl des jeweiligen Tarifs muss man über ein entsprechendes Arbeitseinkommen verfügen. Das monatliche Arbeitseinkommen wird anhand des letzten Einkommensteuerbescheids ermittelt.
-
Vorteile der hkk Krankentagegeld-Versicherung:
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
- Vorerkrankungen beeinflussen die Prämie nicht.
- Gleiche Prämien für Frauen und Männer unabhängig vom Alter.
- Bindung an die hkk für mindestens 3 Jahre bei Wahl einer Krankentagegeld-Versicherung.
-
Krankentagegeld: Man erhält bis zu 70% des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens, bis zu einem Maximum von 200 Euro täglich.
-
Bindung an die hkk: Mit der Wahl einer Krankentagegeld-Versicherung entsteht eine Bindung an die hkk für mindestens 3 Jahre.
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Wartezeiten Drei Monate nach dem Versicherungsbeginn erhalten Sie den vollen Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass alle Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die nach Ablauf dieser dreimonatigen Wartezeit eintreten, durch das Krankentagegeld abgesichert sind.
-
Tarifwechsel: Bei einem Tarifwechsel gilt ebenfalls eine Wartezeit von drei Monaten.
-
Erstmalige Tarifwahl: Wenn Sie sich erstmalig für einen Tarif entscheiden, entfällt die Wartezeit, vorausgesetzt Sie waren in den letzten zwei Monaten in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert.
-
Tarif KG Klassik
Der Tarif "KG Klassik 22" der TK richtet sich an Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung haben. Mit dieser Option bekommen Sie ab dem 22. Arbeitstag bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld. Voraussetzung für die Wahl dieses Tarifs ist, dass Sie einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besitzen.
Kurzüberblick: Bereich: Leistungen & Mitgliedschaft / Wahltarife Krankengeld
- Im Detail: Ab dem 22. bis zum 42. Arbeitstag der Arbeitsunfähigkeit – oder während eines stationären Aufenthalts, sei es in einem Krankenhaus, Vorsorge- oder Reha-Einrichtung zahlt der "KG Klassik 22"-Tarif Krankengeld.
- Krankenhaustagegeld: Falls Sie schon vor dem 22. Tag vollstationär im Krankenhaus aufgenommen werden, beginnt der Krankengeldbezug direkt ab dem Aufnahmetag.
- Dauer des Krankengeldbezugs: Innerhalb von drei Jahren erhalten Sie das Krankengeld aus dem "KG Klassik 22"-Tarif für maximal 26 Wochen bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Behandlung. Wenn das Krankengeld aufgrund eines stationären Aufenthalts ab dem ersten Tag beginnt, steht es Ihnen bis zu 12 Wochen innerhalb der Dreijahresfrist zu, und es wird nicht auf die 26 Wochen angerechnet.
- Krankengeldhöhe und Prämie: Sie können Ihr tägliches Krankengeld, je nach Einkommen, individuell festlegen – zwischen 30 und 200 EUR in 5-Euro-Intervallen.
Für je 5 EUR Krankengeld fallen monatlich 1,90 EUR Prämie an. Das bedeutet, ein tägliches Krankengeld von 30 EUR kostet Sie monatlich 11,40 EUR. Bei einem Krankengeld über 30 EUR darf es 70 % Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens nicht überschreiten.
- Tarifbindung: Nachdem Sie sich für "KG Klassik 22" entschieden haben, binden Sie sich für drei Jahre an diesen Tarif. Eine frühzeitige Kündigung ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Während dieser Phase ist auch eine Kündigung Ihrer TK-Mitgliedschaft ausgeschlossen.
TK-Tarif KG Klinik (eigentlich nur ein Krankenhaustagegeld)
Der "KG Klinik"-Tarif der TK richtet sich an Selbstständige sowie an Arbeitnehmer, die nicht auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung Anspruch haben. In dieser Option erhalten Sie Krankengeld für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthalts. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie sich mit gesetzlichem Krankengeld versichert haben oder nicht.
Kurzüberblick: Bereich: Leistungen & Mitgliedschaft / Optionen beim Krankengeld
- Im Detail: Sobald Sie einen vollstationären Krankenhausaufenthalt antreten und die TK die Kosten trägt, beginnt der "KG Klinik"-Tarif zu greifen. Innerhalb von drei Jahren können Sie für bis zu zwölf Wochen Krankengeld(haustagegeld) beziehen.
- Dauer des Kranken (haus)tagegeldbezugs: Wenn Sie zusätzlich einen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besitzen, bekommen Sie Krankengeld aus dem "KG Klinik"-Tarif bis zum 42. Tag des Krankenhausaufenthalts. Ab dem 43. Tag springt das gesetzliche Krankengeld ein.
- Krankengeldhöhe und Kosten: Je nach Ihrem Einkommen können Sie die Höhe Ihres Krankengelds individuell festlegen – im Rahmen von 30 bis 200 EUR, gestaffelt in 5-Euro-Abständen.
Pro 5 EUR Krankengeld werden monatlich 0,60 EUR fällig. Ein tägliches Krankengeld von 30 EUR kostet Sie demnach 3,60 EUR im Monat. Falls Sie sich für einen Krankengeldbetrag über 30 EUR entscheiden, sollte dieser 70 % Ihres durchschnittlichen Arbeitseinkommens nicht überschreiten.
- Laufzeit des Tarifs: Entscheiden Sie sich für den "KG Klinik"-Tarif, binden Sie sich für drei Jahre an diese Option. Eine frühzeitige Kündigung des Tarifs ist lediglich in Ausnahmesituationen möglich. Auch eine Beendigung Ihrer TK-Mitgliedschaft während dieser Laufzeit ist nicht gestattet.
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TK-Tarif KG Plus
Der "KG Plus"-Tarif der TK richtet sich an Selbstständige im Haupterwerb und Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung haben. Mit diesem Tarif bekommen Sie ein Krankengeld, das Ihrem Verdienst entspricht.
Der "KG Plus"-Tarif eignet sich besonders, wenn der Versicherte über der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Also über 6175 EUR Brutto monatlich verdient (Stand ab 2924).
Kurzüberblick: Bereich: Leistungen & Mitgliedschaft / Optionen rund ums Krankengeld
- Details: Zusätzlich zum gesetzlichen Krankengeld steht Ihnen das Krankengeld aus dem "KG Plus"-Tarif zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie sich gemäß Ihren realen Einkünften absichern.
- Leistungsbeginn: Ab dem 43. Tag bis zum 72. Woche der Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeldhöhe und Kosten: Abhängig von Ihrem Verdienst können Sie den Betrag Ihres Krankengelds individuell festsetzen – zwischen 10 und 100 EUR, in 10-Euro-Intervallen.
Für jeden 10-Euro-Block an Krankengeld fällt eine monatliche Gebühr von 8 EUR an. Sollten Sie sich für ein Krankengeld über 10 EUR entscheiden, darf die Summe (zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld) 70 % Ihres durchschnittlichen Arbeitslohns nicht überschreiten.
- Laufzeit des Tarifs: Bei Wahl des "KG Plus"-Tarifs verpflichten Sie sich zu einer dreijährigen Laufzeit. Das vorzeitige Beenden des Tarifs ist lediglich unter speziellen Umständen erlaubt. Innerhalb dieses Zeitraums ist auch ein Austritt aus Ihrer TK-Mitgliedschaft nicht möglich.
TK-Tarif KG Künstler und Publizisten
Wahltarif für Krankengeld der IKK Brandenburg und Berlin –
Eine Übersicht:
- Selbstständige haben die Wahl zwischen dem gesetzlichen Krankengeldanspruch und Wahltarifen.
- Gesetzlicher Krankengeldanspruch für Selbstständige ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit.
- Krankengeld entspricht 70% des Brutto-Arbeitseinkommens (maximal 90% des Netto-Arbeitseinkommens).
- Ergänzungs-Wahltarif für Selbstständige bietet zusätzliche Absicherung vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gegen eine Prämie.
- Tarifhöhe unabhängig von Alter, Geschlecht oder Krankheitsrisiko.
- Keine Einkommensprüfung im Arbeitsunfähigkeitsfall.
- Möglichkeit zur Prämienrückzahlung bei Nichtinanspruchnahme von Krankengeld (bis zu drei Monatsprämien).
- Wartezeit von drei Monaten für diese Wahltarife.
- Besonderheit: Krankengeld ab dem 182. Tag für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Entgeltfortzahlung für 26 Wochen. Einzigartiges Angebot in Deutschland.
Prämien Krankengeld ab dem 182. Tag für Gesellschafter-Geschäftsführer
IKKclassic Wahltarif Krankengeld:
- Zielgruppen: Hauptberuflich Selbstständige, unständig und befristet Beschäftigte, Künstlerinnen und Künstler sowie Publizierende
- bis. 45. Lebensjahr abschließbar
- Wartezeiten: zu Beginn 3 Monate
- Krankengeldzahlung: Vom 15. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Prämie: 2,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens, abhängig von bestimmten Teilnahmevoraussetzungen.
- Tarifbindung: Dreijährige Bindung an den Tarif nach Wahl.
- Erneute Erkrankung: Bei erneuter Erkrankung nach einer Wartezeit von 28 Tagen wird erneut Krankengeld gezahlt.
- Höhe des Krankengeldes:
- Hauptberuflich Selbstständige: 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
- Künstlerinnen, Künstler und Publizierende: Basierend auf dem Arbeitseinkommen der letzten 12 Kalendermonate vor der Arbeitsunfähigkeit.
- Befristet oder unständig Beschäftigte: 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, begrenzt auf 90 Prozent des regelmäßigen Nettoarbeitsentgelts. Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung können das Brutto-Krankengeld mindern.
- Prämienzahlung: Während des Krankengeldbezugs entfällt die Prämienzahlung. Für weitere Einkünfte, z. B. aus Kapital oder aus Vermietung und Verpachtung, besteht auch bei Bezug von Krankengeld Prämienpflicht.
- Erhalten Sie kein Krankengeld, weil Sie nach Ihrem zu berücksichtigenden Einkommensteuerbescheid nicht über Arbeitseinkommen verfügen, ist während der Arbeitsunfähigkeit die volle Prämie weiterzuzahlen. Auch der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung wird dann fällig.
IKK gesund Plus Krankengeld Wahltarif:
- Berechtigte Mitglieder: Der Krankengeld-Wahltarif der IKK gesund plus steht folgenden Mitgliedern zur Verfügung:
- Selbstständige unter 49 Jahren, die eine entsprechende Erklärung abgegeben haben.
- Arbeitnehmer ohne Entgeltfortzahlungsanspruch für mindestens 6 Wochen.
- Versicherte nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz.
- Erklärung und Bindung: Die Wahl des Tarifs muss schriftlich erfolgen und bindet Mitglieder für mindestens drei Jahre.
- Kündigung: Der Tarif kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Bindungsfrist oder bei Härtefällen gekündigt werden. Auch bei Prämienerhöhung oder Reduzierung des Krankengeldanspruchs ist eine Kündigung möglich.
- Wartezeit: Der Anspruch auf Krankengeld beginnt frühestens nach drei Monaten ab Tarifbeginn.
- Eintritt des Krankengeldanspruchs: Der Anspruch auf Krankengeld tritt für Mitglieder nach Absatz 1 Nr. 1 ein:
- Entweder nach Ablauf von drei Monaten nach Tarifbeginn oder
- Wahlweise ab Beginn des 22. oder des 29. Tages der Arbeitsunfähigkeit oder bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung.
- Ende des Anspruchs: Der Anspruch auf Krankengeld endet spätestens am 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder bei Rentenzubilligung.
- Kein Anspruch bei Arbeitsunfällen: Kein Anspruch auf Krankengeld besteht bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen.
- Kosten während des Krankengeldbezugs: Während des Krankengeldbezugs sind keine Prämien fällig.
Wahltarif für Krankengeld der IKK Innovationskasse
Eine Übersicht:
- KG15-Tarif: Der KG15-Tarif der Innovationskasse ergänzt das gesetzliche Krankengeld und bietet frühere Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.
- Frühere Auszahlung: Im Vergleich zum gesetzlichen Krankengeld beginnt das KG15 bereits ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Zielgruppen: Hauptberuflich Selbstständige, Künstler, Publizisten, unständig Beschäftigte und kurzzeitig Beschäftigte können den Tarif wählen.
- Prämien: Die monatliche Prämie beträgt 1,9% des tatsächlichen Arbeitseinkommens.
- Prämienfreiheit während des Bezuges von KG 15.
- Höchstgrenzen: Das Krankengeld im KG15-Tarif beträgt maximal 70% des letzten Arbeitseinkommens vor der Arbeitsunfähigkeit.
- Teilnahme und Bindung: Die Teilnahme am KG15-Tarif beginnt frühestens im Folgemonat nach Einreichen der Teilnahmeerklärung. Initial besteht eine 3-jährige Bindungsdauer, die sich automatisch um 1 Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird.
- Beschränkungen im Alter: Für freiwillig versicherte Selbstständige, die das 67. Lebensjahr vollendet haben, können die Leistungen eingeschränkt werden.
-
Krankengeld-Wahltarife der IKK Südwest
Die IKK Südwest bietet verschiedene Wahltarife im Bereich Krankengeld an, um Mitgliedern spezielle Optionen und finanzielle Unterstützung bei Arbeitsunfähigkeit zu ermöglichen. Hier sind die Kernpunkte der verschiedenen Wahltarife sowie allgemeine Regelungen:
Allgemeine Regelungen:
- Wartezeit: Es gibt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten ab Beginn des Tarifs.
- Altersgrenze: Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres können Mitglieder Krankengeld-Wahltarife wählen.
- Prämie: Die Höhe der Monatsprämie beträgt 1,0 % der beitragspflichtigen Einnahmen.
Spezifische Wahltarife:
1. Wahltarif Krankengeld für Selbstständige
- Zielgruppe: Hauptberuflich Selbstständige.
- Karenzzeit: Ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zum 42. Tag
- Besonderheiten: Der Tarif ermöglicht es, das Krankengeld in 10-Euro-Schritten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu wählen.
- Dauer des Anspruchs: Der Anspruch auf Krankengeld besteht für insgesamt 26 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.
2. Wahltarif Krankengeld für Künstler und Publizisten
- Zielgruppe: Künstler und Publizisten, die nach dem KSVG versichert sind.
- Karenzzeit: Ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum 42. Tag.
- Besonderheiten: Der Tarif ermöglicht es, das Krankengeld in 10-Euro-Schritten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag zu wählen
Krankengeld-Wahltarifs der KKH
Selbstständige haben bei der KKH Krankenkasse die Möglichkeit, einen Krankengeldtarif zu wählen, der sie bei Arbeitsunfähigkeit finanziell absichert.
Es gibt zwei Optionen:
-
Krankengeld Comfort: Hierbei erhalten Versicherte Krankengeld ab der 7. Krankheitswoche (43. Tag), und der Beitrag beträgt 0,6% des Einkommens. Zusätzlich wird Unterstützung bei der Betreuung erkrankter Kinder angeboten.
-
Krankengeld Premium: Dieser Tarif setzt voraus, dass auch der Krankengeld Comfort gewählt wurde. Er bietet Krankengeld bereits ab der 4. Krankheitswoche (29. Tag), erfordert jedoch einen Beitrag von 1% des Einkommens.
-
3 Monate Wartezeit nach Abgabe der Wahlerklärung, sofern keine gleichwertige oder umfassendere Krankengeldabsicherung vor der Wahl bestand
- Erkrankung eines Kindes: 70 % des beitragspflichtigen Arbeitseinkommens als Ersatzleistung, unter der Bedingung eines erzielten steuerlichen Gewinns aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
KNAPPSCHAFT Wahltarife:
- Ziel: Früherer Anspruch auf Krankengeld.
- Besonders geeignet für:
- Hauptberuflich Selbstständige
- Künstler und Publizisten
- Personen mit wechselnden Beschäftigungen (max. sieben Tage)
- Personen mit kurzfristigen Beschäftigungen (bis zu drei Monaten).
- Relevant, wenn kein Anspruch auf mindestens sechs Wochen Entgeltfortzahlung bei Krankheit besteht.
- Tarifoptionen:
- Krankengeld vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeld vom 22. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Charakter: Zusatzversicherung in Verbindung mit gesetzlichem Krankengeld.
- Abschluss möglich bis zum 65. Lebensjahr.
- Keine Gesundheits- oder Risikoprüfung.
- Tarifaktivierung: Drei Monate nach Abschluss.
- Bindungsdauer: Drei Jahre.
- Ausnahme: Sonderkündigungsrecht in wirtschaftlichen Härtefällen.
- Beiträge:
- Zusätzlich zum regulären Beitrag eine individuelle Monatsprämie.
- Abhängig von gewählter Krankengeldhöhe und Startzeitpunkt der Zahlung.
Übrigens: KNAPPSCHAFT jetzt mit Krankentagegeld der DKV
Seit dem 1. Januar 2022 arbeitet die KNAPPSCHAFT in Zusammenarbeit mit der DKV. Dies bedeutet, dass alle Mitglieder der KNAPPSCHAFT die Möglichkeit haben, sämtliche Zusatzversicherungen der DKV zu besonders günstigen Konditionen in Anspruch zu nehmen. Besonders hervorzuheben ist dabei das Krankentagegeld der DKV, das sowohl für Arbeitnehmer, Freiberufler als auch Selbstständige von großem Interesse ist. Hierbei profitieren die Mitglieder der KNAPPSCHAFT nicht nur von reduzierten Beiträgen, sondern auch von zusätzlichen Leistungen.
DKV-Vorteile für Mitglieder der KNAPPSCHAFT:
- Vergünstigte Beiträge für sämtliche Krankenzusatzversicherungen und Krankentagegelder der DKV.
- Kontrahierungszwang: Die DKV verpflichtet sich, jeden Versicherten der KNAPPSCHAFT zu versichern, selbst bei bestehenden Vorerkrankungen.
- Entfall der Wartezeiten: Bei Beantragung einer Zusatzversicherung bei der DKV erhalten Sie von Beginn an 100 % Versicherungsschutz, ohne die übliche dreimonatige Wartezeit.
- Diese Vorteile stehen auch Familienangehörigen zur Verfügung, die im gleichen Haushalt wie der KNAPPSCHAFT-Versicherte wohnen.
- Beim Krankentagegeld für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler verzichtet die DKV im Leistungsfall auf ihr Kündigungsrecht. Damit bietet die DKV allen Mitgliedern der KNAPPSCHAFT eine Kündigungsschutzgarantie
Hier gibt es weitere Informationen für Mitglieder der Knappschaft
Mercedes-Benz BKK Wahltarife Krankengeld:
-
Allgemeines:
- Angebot von Wahltarifen für Krankengeld an Mitglieder (gemäß § 53 Abs. 6 SGB V).
- Dient als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld.
-
Mindestbindungs- und Wartezeit:
- Mindestbindungsfrist: 3 Jahre, mit automatischer Verlängerung bei Nichtkündigung.
- Wartezeit: Anspruch auf Wahltarifkrankengeld ab dem 4. Kalendermonat nach Tarifbeginn.
-
Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit:
- Kein Anspruch, wenn Arbeitsunfähigkeit vor Tarifbeginn festgestellt wurde.
- Selbstständige: Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- KSVG-versicherte Künstler: Vom 15. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
-
Dauer des Anspruchs:
- Selbstständige: Bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- Künstler/Publizisten: Maximal bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit, insgesamt bis zu 26 Wochen innerhalb je 3 Jahren.
Diese Zusammenfassung bietet einen strukturierten Überblick über die Wahltarife Krankengeld der Mercedes-Benz BKK, inklusive der Regelungen zu Mindestbindungsfrist, Wartezeit, Anspruch bei Arbeitsunfähigkeit und Dauer des Anspruchs.
Beiträge für Selbstständige mit Krankengeld ab dem 43. Tag
Beiträge für Künstler mit Krankengeld ab dem 15. Tag
Krankengeld wahltrarif mhplus-krankenkass
Zielgruppe:
-
Selbstständige
-
Unständig oder befristet Beschäftigte (weniger als 10 Wochen)
-
Künstler und Publizisten
-
Personen über 65 Jahren, nur wenn zuvor bereits Anspruch auf Krankengeld bestand.
Erstattungen:
-
Krankengeld wird täglich ausgezahlt.
-
Basis: Arbeitsentgelt/-Einkommen, das mit der Erwerbstätigkeit direkt verbunden ist.
Monatsprämien:
-
Hauptberuflich Selbstständige, unständig/befristet Beschäftigte: 2,5% des Einkommens.
- Künstler und Publizisten: 9,50 €.
Anspruch auf Krankengeld:
-
Wartezeiten: 5 Monate nach Tarifstart.
-
Auszahlung aufgrund von:
-
Arbeitsunfähigkeit.
-
Stationärer Behandlung im Krankenhaus.
-
Behandlung in einer Rehabilitations- oder Versorgungseinrichtung.
-
-
Karenzzeit abhängig von Personengruppe:
-
Hauptberuflich Selbstständige, unständig/befristet Beschäftigte: Ab dem 22. Tag.
-
Künstler und Publizisten: Ab dem 15. Tag.
-
Ausschlüsse:
-
Kein Anspruch auf Krankengeld bei vorher bestehender Arbeitsunfähigkeit, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zum Zeitpunkt der Wahl.
Bindungsfristen:
-
Mindestlaufzeit von drei Jahren bei Wahl des Krankengeldtarifs.
-
Kündigung mit einer Frist von drei Monaten, erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit.
-
Automatische Verlängerung um weitere drei Jahre, wenn nicht gekündigt.
Sonstiges:
-
Mitgliedschaft bei der mhplus kann während der Teilnahme am Wahltarif nicht gekündigt werden.
Wahltarif Krankengeld Mobil Krankenkasse:
-
Wartezeit: 6 Monate.
-
Karenzzeiten: Krankengeld wird ab dem 15. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
-
Ausschlüsse: Kein Krankengeld bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten oder wenn Entgeltersatzleistungen von anderen Sozialleistungsträgern bezogen werden.
-
Höhe des Krankengeldes (abhängig vom monatlichen Arbeitseinkommen):
- Ab 857,00 €: 20,00 €/Tag
- 1.714,00 €: 40,00 €/Tag
- 2.751,00 €: 60,00 €/Tag
- 3.675,00 €: 85,00 €/Tag
- 4.285,00 €: 100,00 €/Tag
- 5.142,00 €: 120,00 €/Tag
-
Monatliche Beiträge:
- 20,00 € Krankengeld: 6,90 €
- 40,00 €: 12,00 €
- 60,00 €: 17,10 €
- 85,00 €: 23,40 €
- 100,00 €: 27,30 €
- 120,00 €: 32,40 €
-
Kein Anspruch: Bei einem monatlichen Einkommen von weniger als 857,00 €.
-
Dauer der Zahlung: Maximal 39 Wochen innerhalb von drei Jahren.
-
Bindung: Mindestens 3 Jahre, mit automatischer Verlängerung um weitere 3 Jahre, wenn nicht gekündigt wird.
-
Prämienzahlung: Täglich während der Laufzeit des Tarifs, monatlich fällig. Bei Teilmonaten wird 1/30 des Monatsbetrages pro Tag berechnet. Auch während des Krankengeldbezugs muss die Prämie weitergezahlt werden.
Diese Zusammenfassung gibt einen Überblick über den Krankengeld-Wahltarif der Mobil Krankenkasse und die damit verbundenen Konditionen und Kosten.
Mobil Krankenkasse bietet Krankentagegeld der DKV
Die Mobil Krankenkasse hat eine langjährige und erfolgreiche Partnerschaft mit der DKV und ermöglicht ihren Mitgliedern den Abschluss des Krankentagegelds der DKV. Dabei profitieren Mobil Krankenkasse-Mitglieder von zwei entscheidenden Vorteilen:
-
Sofortiger Versicherungsschutz: Es gibt keine Wartezeiten, wodurch der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der Versicherung gilt.
-
Kündigungsschutz: Im Leistungsfall verzichtet die DKV auf ihr gewöhnliches Kündigungsrecht, wodurch Mobil Krankenkasse-Mitglieder einen garantierten Kündigungsschutz genießen.
Zusammenfassung: Wahltarife Krankengeld der Novitas BKK
Allgemeines
- Angebot: Novitas BKK bietet Tarife zur Zahlung von Krankengeld gemäß § 53 Absatz (6) SGB V an.
- Einschränkungen: Mitglieder mit Anspruch auf gesetzliches Krankengeld können keinen Wahltarif wählen, der einen Krankengeldanspruch nach dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit vorsieht.
Anspruch
- Voraussetzungen: Mitgliedschaft bei Novitas BKK zum Zeitpunkt der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit.
- Arbeitsunfähigkeit: Gleichgestellt mit stationärer Behandlung in Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung.
- Krankengeldanspruch: Entsteht frühestens ab dem 4. Kalendermonat nach Tarifbeginn.
- Karenzzeiten:
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Arbeitnehmer
- Ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zum 42. Tag für Selbstständige, Freiberufler und Künstler
Nachweis und Dauer
- Nachweis: Arbeitsunfähigkeit muss durch ärztliche Bescheinigungen nachgewiesen werden.
- Höchstanspruchsdauer: 365 Tage innerhalb von 2 Jahren ab erstmaligem Beginn der Laufzeit eines Tarifs.
Höhe des Krankengeldes
- Berechnung: Abhängig von der Mitgliedergruppe und dem zuletzt der Beitragsbemessung zugrunde gelegten Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen.
- Beispiele:
- 45,00 € pro Kalendertag bis zu einem bestimmten Arbeitsentgelt (Tarifschlüssel S 45).
- 65,00 € bzw. 85,00 € pro Kalendertag für höhere Einkommensgrenzen (Tarifschlüssel S 65 und S 85).
Prämien
- Höhe: Unterschiedlich je nach Tarif, z.B. 21,78 EUR für S 45, 54,45 EUR für S 65.
- Zahlungsweise: Monatlich, mit der Möglichkeit der Aufrechnung mit Krankengeld.
Weitere Regelungen
- Kündigung: Möglich unter bestimmten Bedingungen, z.B. bei unverhältnismäßiger Härte.
- Wechsel: In eine leistungseinschränkende Tarifgruppe bei Unterschreiten der Einkommensgrenzen.
- Kooperation mit PKV: Novitas BKK vermittelt ihren Versicherten auch Angebote der privaten Krankenversicherung.
Diese Zusammenfassung bietet einen Überblick über die wesentlichen Aspekte der Krankengeld-Wahltarife der Novitas BKK. Für detaillierte Informationen und individuelle Beratung sollte die vollständige Satzung oder ein Berater der Novitas BKK konsultiert werden.
Der Muenchener-Verein bietet Versicherten der Novitas BKK einen speziellen Krankentagegeldtarif. Weitere Infos finden Sie
Krankengeld Wahltarifen der Pronova BKK
Generelle Informationen:
Die Pronova BKK bietet spezielle Krankengeld-Wahltarife, die sich an hauptberuflich Selbstständige, Künstlerinnen und Personen richten, die regelmäßig weniger als eine Woche beschäftigt sind. Es gibt drei Haupttarife: „Krankengeld Standard“, „Krankengeld Stationär“ und „Krankengeld für Künstlerinnen und Publizist*innen“. Diese Tarife bieten finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall und schließen als Ergänzung zum gesetzlichen Krankengeld eine finanzielle Lücke.
Die Höhe des Krankengeldes kann jeweils in 5 €-Schritten zwischen 30 € und 90 € bestimmt werden, jedoch darf es 70% des durchschnittlichen monatlichen Einkommens nicht übersteigen.
1. Krankengeld Standard für Selbstständige:
- Prämien: 2,50 € monatliche Prämie je 5 € Krankengeld.
- Zahlungsbeginn: Ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung.
- Zahlungsdauer: Maximal bis zum 42. Krankheitstag, danach greift das gesetzliche Krankengeld. Der Höchstanspruch auf Tarifkrankengeld beträgt maximal 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Bei vollstationärer Behandlung vor dem 22. Tag wird das Krankengeld bereits ab dem 1. Tag gezahlt, mit einem Höchstanspruch von maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
2. Krankengeld Stationär:
- Prämien: 0,80 € monatliche Prämie je 5 € Krankengeld.
- Zahlungsbeginn: Ab dem 1. Tag einer vollstationären Behandlung im Krankenhaus.
- Zahlungsdauer: Wenn gesetzliches Krankengeld gewählt wurde, maximal bis zum 42. Tag. Andernfalls für maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
3. Krankengeld für Künstlerinnen und Publizistinnen:
- Prämien: 1,95 € monatliche Prämie je 5 € Krankengeld.
- Zahlungsbeginn: Ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder stationären Behandlung.
- Zahlungsdauer: Maximal bis zum 42. Krankheitstag, dann erfolgt die Absicherung durch das gesetzliche Krankengeld. Maximaler Anspruch auf Tarifkrankengeld ist 26 Wochen innerhalb von 3 Jahren. Bei vorzeitiger vollstationärer Behandlung erfolgt die Zahlung ab dem 1. Tag der Aufnahme in der Klinik, mit einem Höchstanspruch von maximal 12 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
- Flexibilität: Das Mitglied kann einmal je Teilnahmejahr die Höhe des Tarif-Krankengeldes anpassen. Der Anspruch auf das angepasste Tarif-Krankengeld beginnt frühestens am ersten Tag des nach Ablauf von drei Monaten folgenden Kalendermonats.
Zusätzliche Informationen:
Die Prämienzahlung ist monatlich im Voraus zu leisten, bei Bezug des Tarifkrankengeldes besteht Prämienfreiheit.
Eine Beitragsfreiheit zur Krankenversicherung besteht unter bestimmten Bedingungen, wenn das gewählte Tarifkrankengeld mindestens 50% des Betrages entspricht, der nach § 47 SGB V als Brutto-Krankengeld zu zahlen wäre.
R+V Betriebskrankenkasse Krankengeld Wahltarif
Krankengeld Wahltarif der R+V Betriebskrankenkasse
-
Allgemeine Bedingungen
- Angebot für Mitglieder bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres.
-
Anspruch
- Entsteht bei Arbeitsunfähigkeit oder stationärer Behandlung.
- Mitgliedschaft bei Feststellung der Arbeitsunfähigkeit notwendig.
- Anspruch auf Krankengeld ab dem 7. Monat nach Tarifbeginn; Ausnahme bei Unfällen nach Wahlerklärung.
- Karenzzeiten:
- Hauptberuflich Selbständige und kurzzeitig Beschäftigte: ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Künstler und Publizisten: ab 15. Tag, längstens bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Kein Anspruch, wenn Arbeitsunfähigkeit vor Tarifwahl festgestellt wurde, es sei denn, sie wurde durch Unfall verursacht.
-
Nachweis und Überprüfung
- Arbeitsunfähigkeit durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.
- Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung möglich.
-
Höhe des Krankengeldes
- Hauptberuflich Selbständige: 70 % des regelmäßigen Arbeitseinkommens gemäß § 15 SGB IV.
- Kurzzeitig Beschäftigte: 70 % des Arbeitsentgeltes gemäß § 47 SGB V.
- Künstler und Publizisten: gemäß § 47 SGB V.
- Jährliche Überprüfung des Arbeitseinkommens durch die Betriebskrankenkasse.
-
Dauer des Anspruchs
- Maximal 546 Tage innerhalb eines 3-Jahres-Zeitraums bei Arbeitsunfähigkeit.
- Bei Künstlern und Publizisten: Solange Anspruch auf gesetzliches Krankengeld besteht.
-
Wahl, Beginn und Laufzeit des Tarifs
- Mindestbindungsfrist von 3 Jahren.
- Verlängerung bei nicht erfolgter Kündigung um weitere 3 Jahre.
-
Prämien
- Monatliche Zahlung, Höhe abhängig von der Tarifwahl.
- Für Selbständige und kurzzeitig Beschäftigte: 4,0 % des Arbeitseinkommens.
- Für Künstler und Publizisten: Abhängig vom Arbeitsentgelt.
- Fälligkeit jeweils im Voraus am 15. des Monats.
Salus BKK Krankengeld Wahltarif
-
Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
-
Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
-
Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
-
Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
-
Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
SBK-Krankengeld-Wahltarif für hauptberuflich
Selbstständige:
-
Zielgruppe: Selbstständige, Freiberufler, Arbeitnehmer in befristeten Arbeitsverhältnissen.
-
Zweck: Schutz gegen Einkommensausfälle bei Krankheit.
-
Voraussetzung: Anspruch auf gesetzliches Höchstkrankengeld.
Vorteile:
-
Zusätzlicher Versicherungsschutz, der mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld bis zu 70% des Bruttoeinkommens erreichen kann.
-
Keine Gesundheitsprüfung notwendig.
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Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes.
-
Drei Jahre Laufzeit mit der Möglichkeit, das Wahltarif-Krankengeld dem Einkommen anzupassen.
Beiträge und Leistungen:
-
Je nach gewähltem Tarif: 10 € bis 50 € monatlich für entsprechend 10 € bis 50 € Krankengeld pro Kalendertag.
-
Zusammen mit dem gesetzlichen Höchstkrankengeld (116,38 € für 2023) darf das kombinierte Krankengeld 70% des Bruttoeinkommens nicht überschreiten.
-
Wenn der Betrieb z.B. von Angestellten fortgeführt wird, gibt es kein zusätzliches Krankengeld aus dem Wahltarif.
Wartezeiten:
Der Schutz beginnt zum Monatsersten eines frei wählbaren zukünftigen Termins und bietet vollen Schutz nach drei Monaten Tarifzugehörigkeit.
Securvita Krankengeld Wahltarif
-
Grundlegende Optionen
- Bei Wahl des ermäßigten Beitragssatzes: Kein Anspruch auf gesetzliches Krankengeld.
- Bei Wahl des allgemeinen Beitragssatzes: Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
- Bindung an diese Entscheidung für drei Jahre.
-
Wahltarifkrankengeld
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengeldes auf bis zu 70% des Arbeitseinkommens.
- Voraussetzung: Monatliches Arbeitseinkommen von mindestens 4.987,50 Euro.
- Zusätzliches Wahltarifkrankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
-
Prämienübersicht
- Kalendertägliches Wahltarifkrankengeld: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Entsprechende monatliche Prämie: 10, 20, 30, 40, 50 Euro.
- Wichtig: Prämien sind auch während des Bezugs von Wahltarifkrankengeld zu zahlen.
-
Voraussetzungen für den Wahltarif
- Selbstständige mit einem monatlichen Arbeitseinkommen über 4.987,50 Euro.
- Alter: Unter 60 Jahre.
- Wahl des allgemeinen Beitragssatzes.
-
Beginn des Wahltarifs
- Wahl zu jedem Monatsbeginn möglich.
- Keine Gesundheitsprüfung erforderlich.
-
Bindungsfrist
- Gesetzlich vorgeschriebene Mindestbindungsfrist von drei Jahren.
- Kündigung bis spätestens drei Monate vor Ende der Bindungsfrist.
- Sonderkündigungsrecht in besonderen Situationen (z.B. Privatinsolvenz, Hilfebedürftigkeit); nicht bei Zusatzbeitragsänderungen.
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Wartezeit
- Anspruch auf Wahltarifkrankengeld entsteht frühestens im 4. Kalendermonat nach Beginn.
- Kein Anspruch für Arbeitsunfähigkeiten vor Beginn der Laufzeit.
-
Anspruch auf Wahltarifkrankengeld
- Ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn diese nach Laufzeitbeginn festgestellt wird.
- Endet mit dem gesetzlichen Anspruch auf Optionskrankengeld.
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler und Publizisten
Zusammenfassung der Krankengeld Wahltarife der Viactiv
Die Viactiv Krankenkasse bietet spezielle Krankengeld-Wahltarife, spezifisch ausgerichtet auf die Bedürfnisse von Selbständigen und von Künstlern/Publizisten:
-
Tarif S - Für Selbständige:
- Zielgruppe: Hauptberuflich Selbständige, die freiwillig bei der Viactiv versichert sind.
- Beitrag: 100 Euro monatlich.
- Leistung: Anspruch auf Krankengeld ab der siebten Woche (43. Tag) der Arbeitsunfähigkeit.
- Krankengeld: Maximal 40 Euro je Kalendertag.
-
Tarif K - Für Künstler und Publizisten:
- Zielgruppe: Künstler und Publizisten, versichert über die Künstlersozialkasse (KSK).
- Beitrag: 112 Euro monatlich.
- Leistung: Krankengeld zwischen der dritten (21. Tag) und sechsten Woche (42. Tag) der Arbeitsunfähigkeit.
- Krankengeld: Maximal 40 Euro je Kalendertag.
Allgemeine Konditionen für beide Tarife:
- Mindestbindungsfrist: 3 Jahre (durchgehend).
- Kündigung: Möglich zum Ablauf der 3-jährigen Mindestbindungsfrist.
- Automatisches Ende: Die Tarife enden automatisch mit Ablauf der Mindestbindungsfrist, aber es gibt eine Option zur Neuwahl eines sich nahtlos anschließenden Tarifs, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind und die Wahl innerhalb eines Monats nach Ende des vorherigen Tarifs erfolgt.
- Anspruchsfrist: Das Krankengeld kann für maximal 364 Tage innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren (gerechnet ab dem ersten Tag der Laufzeit des Tarifs) beansprucht werden.
- Wartezeit: Der Anspruch auf Krankengeld beginnt erst nach einer Wartezeit von sechs Kalendermonaten nach Beginn der Laufzeit des Tarifs.
Übrigens: VIACTIV bietet Krankentagegeld der DKV
Die VIACTIV Krankenkasse kooperiert seit langem erfolgreich mit der DKV und ermöglicht ihren Versicherten den Abschluss des Krankentagegelds der DKV. Dabei profitieren VIACTIV-Versicherte von zwei entscheidenden Vorteilen:
-
Sofortiger Versicherungsschutz: Es entfallen jegliche Wartezeiten, sodass der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der Versicherung in Kraft tritt.
-
Kündigungsschutz: Im Leistungsfall verzichtet die DKV auf ihr herkömmliches Kündigungsrecht, wodurch VIACTIV-Versicherte einen garantierten Kündigungsschutz genießen.
Wahltarif für Krankengeld der vividabkk
Voraussetzungen:
- Selbstständige Erwerbstätige
- Unständig Beschäftigte
- Nach Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) versicherte Künstler und Publizisten
Tarif und Zahlungsweise:
- Tarif zur Aufstockung des Krankengeldes
- Wahl des Krankengeldes gemäß gesetzlicher Regelungen
- Monatliche Prämienzahlung
Erstattungen:
- Möglichkeit zur Aufstockung des gesetzlichen Krankengelds
Monatsprämien:
Beiträge für Selbstständige
Beiträge für Künstler
Anspruch auf Krankengeld:
- Frühestens nach 4 Monaten der Tariflaufzeit
- Dauer von maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren
Bindungsfristen:
- Mindestbindungsfrist von 3 Jahren
- Kündigung unter bestimmten Bedingungen möglich
Sonstiges:
- Tarifwechsel nur in bestimmten Fällen und Bedingungen möglich
- Prämien sind monatlich zu zahlen
- Wahltarifkrankengeldstufen dürfen bestimmte Grenzen nicht überschreiten
Hier habe ich die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Krankengeld-Wahltarife zusammengestellt:
Krankengeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) gezahlt. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft wird die Zahlung geleistet.
- es ist einkommensabhängig und unterliegt bestimmten Voraussetzungen.
- seine Leistung tritt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein.
Krankentagegeld wird von privaten Krankenversicherungen (PKV) angeboten.
- es bietet eine finanzielle Absicherung bei Krankheit und kann individuell gestaltet werden.
- private Krankentagegeldversicherungen zahlen in der Regel einen festen Betrag pro Tag, unabhängig vom Einkommen, wenn der Versicherte aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig ist.
- Die Leistungen und Konditionen können zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern variieren.
Das Krankengeld für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenkasse funktioniert in der Regel wie folgt:
-
Als selbstständiger Versicherter können Sie Krankengeld beantragen, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Mutterschaft
-
Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des regelmäßigen Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Es gibt eine Obergrenze (sogenannte Beitragsbemessungsgrenze), die das maximale Krankengeld festlegt.
-
Die Zahlung des Krankengelds beginnt nach einer Karenzzeit von 6 Wochen, wenn Sie das normale Krankengeld vereinbart haben. Bis dahin müssen Sie Ihren Krankheitsfall selbst finanzieren.
-
Falls Sie zusätzlich einen Krankengeld-Wahltarif haben, kann der Leistungsbeginn beim 15. oder 22. Tag liegen.
-
Sie müssen der Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung ("Gelber-Schein") über Ihre Arbeitsunfähigkeit vorlegen, um Krankengeld zu erhalten.
-
Die Dauer des Anspruchs auf Krankengeld kann je nach individuellem Fall variieren und ist begrenzt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen und Tarife je nach gesetzlicher Krankenkasse und individueller Versicherungssituation variieren können. Es empfiehlt sich daher, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse nach den spezifischen Bedingungen und Tarifen zu erkundigen.
Das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenkasse wird in der Regel wie folgt berechnet:
-
Berechnungsgrundlage: Die Berechnungsgrundlage für das Krankengeld ist Ihr regelmäßiges Bruttoeinkommen, das Sie als Selbstständiger vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt haben. Hierbei wird ein Zeitraum von 12 Monaten herangezogen, um Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen zu ermitteln.
-
Täglicher Bemessungssatz: Das Bruttoeinkommen wird auf einen täglichen Bemessungssatz umgerechnet, indem man es durch die Anzahl der Tage im Monat teilt.
-
Krankengeldhöhe: Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des ermittelten täglichen Bemessungssatzes. Dabei wird jedoch darauf geachtet, dass es nicht höher ist als 90 Prozent des Nettoeinkommens vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
-
Obergrenzen: Es gibt Obergrenzen für das Krankengeld. Die höchstmögliche Berechnungsgrundlage ist die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Das bedeutet, dass das Krankengeld nicht höher sein kann als 90 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze. Das maximale Krankengeld, das die Krankenkasse im Jahr 2023 zahlt, beträgt 116,38 Euro pro Tag. Dieser Betrag ist der gesetzliche Höchstbetrag.
-
Wichtig für Arbeitnehmer: Bitte beachten Sie, dass vom Krankengeld noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen werden. Beiträge zur Krankenversicherung müssen Sie normalerweise nicht zahlen, wenn Sie Krankengeld bekommen.
Ja, es gibt eine Karenzzeit für das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen.
- Diese beträgt in der Regel 6 Wochen, was bedeutet, dass Sie in den ersten 6 Wochen Ihrer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Mutterschaft keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
- Als Selbstständiger müssen Sie sich innerhalb der Karenzzeit Ihren Krankheitsfall selbst finanzieren, das heißt, Sie tragen die Kosten für Ihren Lebensunterhalt und Ihre medizinische Versorgung in dieser Zeit selbst oder über andere finanzielle Rücklagen.
- Arbeitnehmer erhalten in den ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, was bei Selbstständigen nicht der Fall ist.
- Erst nach Ablauf dieser Karenzzeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des Krankengelds. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Sie dann das Krankengeld in Höhe von in der Regel 70 Prozent Ihres regelmäßigen Bruttoeinkommens (nach den genannten Berechnungsgrundlagen).
In Deutschland variiert der Beginn der Krankengeldzahlung, und es gibt Unterschiede zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem
Gesetzliches Krankengeld
Das gesetzliche Krankengeld greift grundsätzlich ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, wenn du als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen (42 Tage) krankgeschrieben bist, springt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ein und du erhältst Krankengeld. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weiterzuzahlen.
Als Selbstständiger hast du keinen Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung, weshalb das gesetzliche Krankengeld oft erst ab dem 43. Tag eine Rolle spielt, es sei denn, es wurde ein entsprechender Wahltarif abgeschlossen.
Krankengeld-Wahltarife
Selbstständige, die sich freiwillig in der GKV versichern, haben die Möglichkeit, zusätzlichen Schutz durch Krankengeld-Wahltarife abzuschließen. Hier gibt es unterschiedliche Modelle und Möglichkeiten, die sich je nach Krankenkasse unterscheiden:
-
Krankengeld ab dem 15. Tag: Einige Krankenkassen bieten Wahltarife an, die bereits ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld zahlen. Das bietet eine relativ früh einsetzende Absicherung und ist für Selbstständige interessant, die schnell finanziell abgesichert sein möchten.
-
Krankengeld ab dem 22. oder 29. Tag: Manche Krankenkassen ermöglichen auch Tarife, bei denen das Krankengeld erst später – also beispielsweise ab dem 22. oder ab dem 29. Tag der Arbeitsunfähigkeit – beginnt. Diese Tarife sind oft mit geringeren Beiträgen verbunden, weil das finanzielle Risiko für die Krankenkasse später einsetzt.
Jeder Wahltarif hat spezielle Konditionen, und die Beiträge dafür können je nach Krankenkasse und gewähltem Tarif variieren. Es ist daher wichtig, sich genau über die Angebote der verschiedenen Kassen zu informieren und diese miteinander zu vergleichen, um den passenden Schutz für die individuellen Bedürfnisse zu finden.
Es ist zu beachten, dass sich die genauen Regelungen und Angebote je nach gesetzlicher Krankenkasse unterscheiden können, und es ist daher stets ratsam, sich direkt bei der entsprechenden Krankenkasse nach den genauen Bedingungen und Tarifen zu erkundigen.
Alternative: Krankentagegeldversicherung der privaten Krankenversicherung (PKV)
Neben den genannten Möglichkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es auch die Option, sich über eine private Krankentagegeldversicherung abzusichern.
Die Krankentagegeldversicherung der PKV bietet einige Vorteile und flexible Gestaltungsmöglichkeiten:
- Wählbare Leistungshöhe: Sie können selbst bestimmen, in welcher Höhe das Krankentagegeld ausfallen soll.
- Wählbarer Beginn der Leistungen: Sie können selbst festlegen, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit das Krankentagegeld gezahlt werden soll (z.B. ab dem 4., 8., 15., 29., oder später).
In Deutschland wird das gesetzliche Krankengeld maximal für 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren gezahlt. Dabei ist es unerheblich, ob die Arbeitsunfähigkeit auf derselben Krankheit beruht oder nicht.
Hierzu gibt es auch interessantes Urteil des Sozialgerichts in Stuttgart, AZ. S17 KR 4897/20.
Krankengeld, das von der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird, ist grundsätzlich steuerfrei. Allerdings unterliegt es dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass es indirekt den Steuersatz auf das Übrige zu versteuernde Einkommen erhöhen kann.
Hier sind ein paar wichtige Punkte zum Thema Krankengeld und Steuern:
Steuerfreiheit
- Steuer: Krankengeld ist nach § 3 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei und muss daher in der Steuererklärung nicht als zu versteuerndes Einkommen angegeben werden.
Progressionsvorbehalt
- Progressionsvorbehalt: Auch wenn das Krankengeld selbst steuerfrei ist, beeinflusst es den Steuersatz für das übrige Einkommen, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt (§ 32b EStG). Das bedeutet, dass das Krankengeld zwar nicht direkt besteuert wird, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte berücksichtigt wird. Das kann dazu führen, dass du auf dein restliches Einkommen einen höheren Steuersatz zahlen musst.
In der Steuererklärung
- Angegeben in der Steuererklärung: Das erhaltene Krankengeld muss in der Steuererklärung im entsprechenden Abschnitt für steuerfreie Einkünfte mit Progressionsvorbehalt eingetragen werden.
- Jahreslohnsteuerbescheinigung: Bei Arbeitnehmern wird normalerweise das bezogene Krankengeld auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ausgewiesen. Es muss dann in der Steuererklärung angegeben werden.
Steuerberater
- Beratung: Da Steuerangelegenheiten komplex sein können und von individuellen Umständen abhängen, kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu konsultieren, um alle Aspekte korrekt zu berücksichtigen.
Zusammenfassend: Krankengeld ist steuerfrei, beeinflusst jedoch durch den Progressionsvorbehalt den persönlichen Steuersatz und muss in der Steuererklärung angegeben werden. Bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten ist eine professionelle Beratung empfehlenswert.
PKV steuerfrei: Die Auszahlung des Krankentagegeldes der privaten Krankenversicherung ist immer steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Es muss nicht versteuert werden!
Ja, in Deutschland gibt es für die Krankengeld-Wahltarife in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Mindestbindungsfrist, die durch das Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt ist. Hier sind einige Punkte, die man berücksichtigen sollte:
Mindestvertragslaufzeit
- Bindungsfrist: Die gesetzliche Mindestbindungsfrist für einen Wahltarif beträgt in der Regel drei Jahre, gemäß § 53 Abs. 2 SGB V.
- Kündigung: Nach Ablauf der Mindestbindungsfrist kann der Wahltarif in der Regel mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden, es sei denn, die Kasse sieht eine kürzere Frist vor.
- Verlängerung: Wenn der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert er sich in der Regel automatisch um ein weiteres Jahr.
Es ist richtig, dass beim gesetzlichen Krankengeld grundsätzlich keine Wartezeiten existieren. Lediglich laufende Arbeitsunfähigkeiten sind ausgeschlossen.
Aber bei den Wahltarifen der Krankenkassen kann das anders aussehen.
Gesetzliches Krankengeld
- Keine Wartezeit: Für das gesetzliche Krankengeld, das ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird, gibt es keine Wartezeit. Voraussetzung ist, dass du als Arbeitnehmer oder freiwillig versicherter Selbstständiger die notwendigen Vorversicherungszeiten erfüllt hast.
Krankengeld-Wahltarife
Bei den Krankengeld-Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen, die z. B. ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit zahlen, kann es Wartezeiten geben. Das ist je nach Krankenkasse und Tarif unterschiedlich:
- Unterschiedliche Wartezeiten: Wie du bereits angemerkt hast, gibt es bei den Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen unterschiedliche Wartezeiten. Diese können 2, 3, 4 oder auch 6 Monate betragen.
- Vorversicherungszeit: Manchmal ist auch eine bestimmte Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Krankenversicherung Voraussetzung, um einen solchen Wahltarif abschließen zu können.
- Vertragsbedingungen: Die genauen Konditionen und eventuellen Wartezeiten stehen in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Tarifs und sollten vor Abschluss genau geprüft werden.
Wichtige Hinweise
- Beratung: Es ist empfehlenswert, sich von der Krankenkasse ausführlich beraten zu lassen, um die für die eigene Situation passende Option zu wählen.
- Tarifvergleich: Es kann sinnvoll sein, verschiedene Tarife und Krankenkassen miteinander zu vergleichen, da sich sowohl die Beiträge als auch die Leistungen und Wartezeiten unterscheiden können.
- Privatversicherung: Für privat Versicherte gelten wiederum andere Regelungen. Auch hier gibt es unterschiedliche Tarife mit variablen Leistungen und Wartezeiten.
Generell ist es also wichtig, sich umfassend zu informieren und dabei sowohl die eigenen gesundheitlichen Risiken als auch die finanziellen Möglichkeiten im Blick zu behalten. So kann man sicherstellen, dass man im Krankheitsfall gut abgesichert ist.
Es gibt verschiedene Alternativen und Ergänzungen zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Insbesondere für Selbstständige, Freiberufler oder auch für Arbeitnehmer, die ihre Absicherung im Krankheitsfall verbessern möchten:
1. Private Krankentagegeldversicherung
- Für wen: Selbstständige, Freiberufler, und auch Arbeitnehmer können eine private Krankentagegeldversicherung abschließen.
- Leistungen: Das Krankentagegeld kann bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit (Wartezeit) gezahlt werden und hilft, den Lebensunterhalt zu sichern bzw. Einkommenslücken zu schließen.
- Individuell: Die Höhe des Tagegeldes und der Beginn der Leistungen (nach einer bestimmten Anzahl von Krankheitstagen) können in der Regel individuell vereinbart werden.
2. Krankengeld-Wahltarife in der GKV
- Zusätzlicher Schutz: Diese Wahltarife ermöglichen gesetzlich Versicherten, ihr Krankengeld aufzustocken oder früher Leistungen zu erhalten.
- Variabel: Die Konditionen und Beiträge können je nach Krankenkasse und Tarif variieren.
3. Berufsunfähigkeitsversicherung
- Für wen: Geeignet für alle Berufstätigen, inklusive Selbstständige und Freiberufler.
- Leistungen: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können.
- Vorsicht: Die Berufsunfähigkeitsversicherung deckt nicht temporäre, sondern nur dauerhafte Berufsunfähigkeit ab.
4. Erwerbsunfähigkeitsversicherung
- Unterschied zur BU: Die Erwerbsunfähigkeitsrente dies eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies zahlt eine Rente, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können.
5. Unfallversicherung
- Leistungen: Eine private Unfallversicherung kann insbesondere bei Unfällen einen finanziellen Ausgleich bieten und je nach Vertrag auch Tagegeld bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlen.
Hinweise
- Individuelle Bedürfnisse: Welche Alternative oder Ergänzung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrer beruflichen Situation ab.
- Beratung: Es ist empfehlenswert, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die passende Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden und auch, um die verschiedenen Tarife und Optionen detailliert zu vergleichen.
Verschiedene Versicherungsprodukte bieten verschiedene Formen der Absicherung und können je nach persönlicher und beruflicher Situation unterschiedlich geeignet sein. Daher ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls beraten zu lassen, um den passenden Schutz zu finden.
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Über den Autor
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.
Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.
Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.
Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.
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