Zum Hauptinhalt springen

Krankentagegeld in Schwangerschaft & Mutterschutz: Dein Guide für finanzielle Sicherheit als Selbstständige & Freiberuflerinnen

📌 Schwangerschaft & Selbstständigkeit: Wer zahlt, wenn du ausfällst?

Als selbstständige Frau trägst du in der Schwangerschaft nicht nur Verantwortung für dein Baby, sondern auch für dein Einkommen. Gesetzliche Leistungen greifen oft zu kurz oder gar nicht. Genau hier schützt dich das private Krankentagegeld. Dieser Guide zeigt dir, wie du finanzielle Sicherheit im Mutterschutz erreichst und welche Lösungen speziell für Freiberuflerinnen wirklich zählen.

Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig und erwartest ein Baby? Herzlichen Glückwunsch zu diesem aufregenden Lebensereignis! Die Schwangerschaft ist eine wunderbare Zeit voller Vorfreude. Doch gerade als Unternehmerin oder Freiberuflerin stellen sich dabei auch wichtige Fragen: Wie ist meine finanzielle Absicherung während der Schwangerschaft, in der Zeit des Mutterschutzes und rund um den Entbindungstag geregelt? Und was passiert, wenn mein Einkommen durch den Verdienstausfall wegfällt?

In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen und Absicherungsmöglichkeiten für diese besondere Phase. Für selbstständige Frauen kann der finanzielle Schutz im Mutterschutz jedoch komplex und oft lückenhaft sein. Genau hier kommt das Krankentagegeld ins Spiel, ein entscheidender Baustein für deine finanzielle Unabhängigkeit und deinen Seelenfrieden.

In diesem umfassenden Guide erfährst du alles Wichtige: Wir erklären dir präzise, wer welche Ansprüche hat, wo die typischen finanziellen Lücken für dich als Selbstständige entstehen können und wie du diese gezielt mit dem richtigen Krankentagegeld schließt. Als Versicherungsexperte mit über 40 Jahren Erfahrung helfe ich dir, Klarheit zu gewinnen und die bestmögliche Absicherung für dich und dein Baby zu finden.

Was ist Krankentagegeld und warum ist es in der Schwangerschaft so wichtig?

Das Krankentagegeld ist eine Leistung deiner privaten Krankenversicherung, die dir bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall gezahlt wird. Es dient als flexibler Einkommensersatz und schließt die finanzielle Lücke, die entsteht, wenn du aufgrund deiner gesundheitlichen Situation nicht arbeiten kannst. Die Auszahlung erfolgt ab einem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn – auch als Karenzzeit bekannt. Häufig gewählte Karenzzeiten sind der 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, aber auch spätere Leistungsbeginne sind möglich.

Der Gesetzgeber hat im Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG), das am 11. April 2017 in Kraft trat, eine wichtige Regelung verankert: Private Krankenversicherungen sind seitdem verpflichtet, Krankentagegeld auch während der Mutterschutzzeiten und am Entbindungstag zu zahlen. Das ist ein großer Fortschritt, denn es gibt Schwangeren damit in einer Phase erhöhter körperlicher Belastung und später des Verdienstausfalls eine klare Absicherung.

Warum ist das für Selbstständige so kritisch? Anders als Angestellte hast du als Selbstständige im Mutterschutz oft keinen automatischen Lohnfortzahlungsanspruch oder ausreichendes gesetzliches Mutterschaftsgeld. Dein Einkommen hängt direkt von deiner Arbeitskraft ab. Fällt diese weg, kann das zu erheblichen finanziellen Engpässen führen. Das Krankentagegeld ist daher dein unverzichtbarer Puffer.

Mutterschutz & Krankentagegeld: Wer hat Anspruch, wer nicht?

Die Frage nach dem Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Krankentagegeld ist in Deutschland komplex und hängt maßgeblich von deinem Versicherungsstatus ab. Hier eine detaillierte Übersicht:

Die gesetzliche Regelung: Mutterschutzfristen & Entbindungstag

Der gesetzliche Mutterschutz schützt Schwangere und Mütter in der Zeit vor und nach der Geburt. Im Allgemeinen beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten oder bei festgestellter Behinderung des Kindes verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen). In dieser Zeit besteht in der Regel ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld, dessen Höhe und Quelle jedoch variieren.

Die Situation für Arbeitnehmerinnen: GKV & PKV-Versicherte 

GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen mit Krankengeldanspruch:

  • Leistungen: Du erhältst Mutterschaftsgeld von deiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV) von bis zu 13 Euro täglich. Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, der die Differenz zwischen deinem letzten täglichen Nettoeinkommen und dem Mutterschaftsgeld der GKV ausgleicht.
  • Konsequenz: Da dein Verdienstausfall in der Regel vollständig ausgeglichen wird, erhältst du aus einem zusätzlich abgeschlossenen privaten Krankentagegeld keine Leistung. Der Grund: Du hast keine finanzielle Lücke, da du bereits Mutterschaftsgeld der GKV in Höhe deines Krankengeldes beziehst.

 

GKV-versicherte Arbeitnehmerinnen ohne Krankengeldanspruch:

  • Leistungen: In diesem Fall erhältst du kein Mutterschaftsgeld von der GKV, und es gibt keine Kompensation bei einem Verdienstausfall.
  • Konsequenz: Es bleibt eine finanzielle Lücke. Ein privates Krankentagegeld kann hier theoretisch helfen, aber der Fall ist seltener, da der Krankengeldanspruch in der GKV meist vereinbart wird.

 

Privat versicherte Arbeitnehmerinnen:

  • Leistungen: Du erhältst eine einmalige Mutterschaftsgeldpauschale vom Bundesamt für soziale Sicherung von bis zu 210 EUR. Hinzu kommt ein Mutterschaftsgeld-Zuschuss deines Arbeitgebers, der deinem letzten täglichen Nettoeinkommen abzüglich eines fiktiven Mutterschaftsgeldes von 13 EUR täglich entspricht.
  • Konsequenz: Dein Verdienstausfall ist weitgehend und angemessen ausgeglichen. In der Regel bleibt keine finanzielle Lücke, weshalb du keine zusätzlichen Leistungen aus einem privaten Krankentagegeld erhältst.

Der Fokus: Selbstständige & Freiberuflerinnen – Hier entscheidet das Krankentagegeld!

Gerade für dich als Selbstständige oder Freiberuflerin ist die Absicherung während des Mutterschutzes entscheidend. Deine Situation ist hier besonders komplex und erfordert genaue Planung.

Selbstständige mit vereinbartem GKV-Krankengeldanspruch: Geschäftsfrau schwanger zufrieden

  • Leistungen: Hast du als Selbstständige bei deiner gesetzlichen Krankenkasse (GKV) den optionalen Krankengeldanspruch vereinbart, erhältst du während des Mutterschutzes in der Regel Mutterschaftsgeld von der GKV. Die Höhe beträgt 70 Prozent deines Arbeitseinkommens, das zuletzt vor Beginn deines Mutterschutzes für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde.
  • Wichtiger Hinweis zum Höchstsatz: Das Mutterschaftsgeld ist gesetzlich gedeckelt und richtet sich nach der Beitragsbemessungsgrenze. Im Jahr 2023 lag der Höchstsatz beispielsweise bei maximal 116,38 EUR täglich, also etwa 3.491 EUR monatlich. Diesen Betrag erhältst du allerdings nur, wenn du zuvor den Höchstbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt hast. Hast du geringere Beiträge entrichtet, fällt auch dein Mutterschaftsgeld entsprechend niedriger aus.
  • Hier entsteht die Lücke: Wenn dein durchschnittliches monatliches Einkommen als Selbstständige über diesem gesetzlichen Höchstsatz des GKV-Mutterschaftsgeldes liegt, entsteht ein finanzieller Verdienstausfall. Dieser Teil deines Einkommens ist während des Mutterschutzes nicht abgesichert.

 

Deine Lösung: Liegt dein Einkommen über diesem GKV-Höchstsatz, empfehle ich dir dringend den Abschluss eines zusätzlichen privaten Krankentagegeldes. So schließt du diese Einkommenslücke und sicherst dein gewohntes Einkommen auch während des Mutterschutzes vollständig ab

Selbstständige & Freiberuflerinnen ohne vereinbartes GKV-Krankengeld / Privat versichert:

  • Leistungen: Wenn du als Selbstständige keinen Krankengeldanspruch bei deiner GKV vereinbart hast oder privat versichert bist, erhältst du kein Mutterschaftsgeld von der GKV. Es gibt auch keine sonstigen Ersatzleistungen.
  • Konsequenz: In diesen Fällen entsteht eine große, finanzielle Lücke in deinem Einkommen. Ohne entsprechende Vorsorge kann dies zu erheblichen finanziellen Engpässen führen.
  • Deine Lösung: Für dich als Selbstständige oder Freiberuflerin in dieser Situation ist der Abschluss eines privaten Krankentagegeldes die entscheidende Absicherung. Diese zahlt dir Krankentagegeld mit Beginn des Mutterschutzes.

Krankentagegeldversicherung – Karenzzeiten während Mutterschutzfrist

Relevante Gerichtsentscheidung:

Die Frage, ob der private Versicherer direkt ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist oder erst nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit zahlen muss, ist strittig. Es gibt bereits ein erstes Gerichtsurteil, das hier Klarheit schaffen soll, aber bisher nicht allgemeingültig ist. Eine gute Beratung klärt dich über die genauen Bedingungen auf.

 Elterngeld als Nachfolge-Leistung

Nach der Geburt deines Kindes tritt das Elterngeld als mögliche Ersatzleistung in Kraft. Das bedeutet, dass diese Leistungen deine Elterngeldbezüge mindern können.

So stellst du deinen Antrag: Leistungsprüfung & erforderliche Unterlagen

Wenn du eine Leistung aus deiner privaten Krankentagegeldversicherung beantragst, erhältst du in der Regel ein Schreiben, das dich über die genauen Anspruchsvoraussetzungen und die benötigten Dokumente informiert. Die erforderlichen Unterlagen variieren, je nach deinem Versicherungsstatus:

Für Selbstständige & Freiberuflerinnen (deine wichtigsten Unterlagen):

  • Erklärung zur Beantragung der Leistung: Ein Formular deines Versicherers.
  • Kopie deines Mutterpasses: als Nachweis der Schwangerschaft.

Für Arbeitnehmerinnen (Kurz zur Vollständigkeit):

Privat versicherte Arbeitnehmerin:

  • Nachweis über das reduzierte Nettoeinkommen seitens des Arbeitgebers.
  • Gehaltsabrechnung während der Mutterschutzzeit.
  • Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Der Grund: Dein reduziertes Nettoeinkommen vom Arbeitgeber und das Mutterschaftsgeld der GKV werden auf dein versichertes Krankentagegeld angerechnet. Du hast jedoch die Möglichkeit, den Sachverhalt individuell prüfen zu lassen, falls du anderer Auffassung bist, Kopien des Mutterpasses.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin: In der Regel kommt es bei diesem Personenkreis nicht zu einer Auszahlung des privaten Krankentagegeldes. Dabei ist davon auszugehen, dass die Summe dieser anderweitigen Leistungen höher ist als das versicherte Krankentagegeld, weshalb entsprechende Anträge oft abgelehnt werden.

Folgende Unterlagen werden dann ggf. benötigt: Gehaltsabrechnungen während des Mutterschutzes, Kopie der Geburtsurkunde.

Fazit: Deine finanzielle Sicherheit in einer besonderen Zeit

Die Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes ist eine einzigartige und oft herausfordernde Phase für selbstständige Frauen. Um diese besondere Zeit unbeschwert genießen zu können und finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist der Krankentagegeldanspruch eine entscheidende Absicherung. Besonders für dich als Selbstständige oder Freiberuflerin schließt ein privates Krankentagegeld oft genau die Lücken, die durch die gesetzlichen Regelungen nicht abgedeckt werden.

Es ist jedoch unerlässlich, sich frühzeitig über deine individuellen Möglichkeiten und Voraussetzungen zu informieren. Eine fundierte Beratung hilft dir dabei, den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und mit einem sicheren Gefühl in die neue Lebensphase zu

Du hast noch Fragen zu deiner individuellen Situation oder möchtest deine Absicherung in Schwangerschaft und Mutterschutz optimieren?

Als dein erfahrener Versicherungsexperte berate ich dich gerne persönlich und helfe dir, die passende Lösung zu finden. 

Passgenauer Schutz: DKV-Krankentagegeld für jeden Freiberuflerin

Ob plötzlicher Unfall oder längere Erkrankung – Rückschläge gehören zum Leben dazu. Für Freiberuflerinnen. ist diese Situation oftmals doppelt schwierig, denn sie haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Mehr als 250 bedeutende Berufs- und Standesorganisationen vertrauen deshalb auf die DKV und die leistungsstarken Gruppenversicherungen speziell für Freiberufler.


FAQ: Mutterschutz & Krankentagegeld für selbstständige Frauen


Hier habe ich dir die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um dieses Thema zusammengestellt:

1. Ab wann habe ich als Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld in der Schwangerschaft?

Wenn du als Selbstständige mit Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist, hast du in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bist du privat versichert oder hast keinen Krankengeldanspruch in der GKV vereinbart, kann dein privates Krankentagegeld ab Beginn des Mutterschutzes leisten, je nach vereinbarter Karenzzeit.

2. Schließt eine private Krankentagegeldversicherung die gesamte Einkommenslücke im Mutterschutz?

Ja, eine private Krankentagegeldversicherung ist dafür konzipiert, Einkommenslücken zu schließen. Für GKV-versicherte Selbstständige mit Krankengeldanspruch kann sie den Teil des Einkommens absichern, der den GKV-Höchstsatz des Mutterschaftsgeldes übersteigt. Für privat versicherte oder GKV-versicherte Selbstständige ohne Krankengeldanspruch kann sie den gesamten Verdienstausfall abdecken.

3. Gilt die vereinbarte Karenzzeit meines Krankentagegeldes auch im Mutterschutz?

Die Frage, ob die vereinbarte Karenzzeit deines privaten Krankentagegeldes auch im Mutterschutz durchlaufen werden, muss oder ob der Versicherer direkt ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist zahlen muss, ist strittig. Es gibt bereits ein Gerichtsurteil dazu, das aber bisher nicht allgemeingültig ist. Dies ist ein wichtiger Punkt, den du in einer persönlichen Beratung klären solltest.

4. Kann ich sowohl Mutterschaftsgeld als auch Krankentagegeld beziehen?

Für Selbstständige in der GKV mit Krankengeldanspruch ist es möglich, sowohl Mutterschaftsgeld als auch ein zusätzliches privates Krankentagegeld zu beziehen, wenn das durchschnittliche Einkommen über dem gesetzlichen Höchstsatz des Mutterschaftsgeldes liegt. Die private Krankentagegeldversicherung schließt dann die Differenz.

5. Welche Unterlagen benötige ich, um Krankentagegeld im Mutterschutz zu beantragen?

In der Regel benötigst du eine Erklärung zur Beantragung der Leistung, eine Eigenauskunft über die Höhe deines Verdienstausfalls, eine Kopie deines Mutterpasses und nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes. Dein Versicherer informiert dich über die genauen Details.

6. Was passiert, wenn ich vor dem Mutterschutz aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen arbeitsunfähig werde?

Wenn du vor Beginn der offiziellen Mutterschutzfristen aufgrund von schwangerschaftsbedingten Erkrankungen arbeitsunfähig wirst, greift dein Krankentagegeldanspruch in der Regel wie bei jeder anderen Krankheit. Die Auszahlung erfolgt dann nach Ablauf der in deiner Police vereinbarten Karenzzeit, sofern Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

7. Wie wirkt sich das Elterngeld auf mein Krankentagegeld aus?

Das Elterngeld ist eine Leistung, die nach der Geburt des Kindes einsetzt. Mutterschaftsgeld der GKV und der Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Dein privates Krankentagegeld ist in der Regel als Einkommensersatz für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes gedacht und wird nicht direkt auf das Elterngeld angerechnet. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und möglichen Wechselwirkungen bei deiner individuellen Planung zu berücksichtigen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

👉 Erfahre mehr über Bodo Kopka und vernetze dich mit ihm auf LinkedIn.

 

Nach oben ⬆️