Zum Hauptinhalt springen

🔙 Zurück zur Übersicht: Krankentagegeld für Arbeitnehmer

Krankengeld GKV 2026: Warum es nicht reicht und wie Sie die Lücke schließen

Als GKV-versicherter Arbeitnehmer haben Sie im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung für sechs Wochen und danach auf gesetzliches Krankengeld. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, damit vollständig abgesichert zu sein. Das ist ein teurer Irrtum. Das gesetzliche Krankengeld ist gedeckelt, wird nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen ausgezahlt und liegt regelmäßig deutlich unter dem gewohnten Nettoeinkommen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie groß Ihre persönliche Lücke ist, wie Sie die optimale Absicherungshöhe in drei Schritten berechnen und welche Fehler Sie beim Abschluss vermeiden müssen.

Warum reicht das gesetzliche Krankengeld für GKV-Arbeitnehmer nicht aus?

Das gesetzliche Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, gedeckelt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Da zusätzlich Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung abgezogen werden, liegt das tatsächlich ausgezahlte Krankengeld regelmäßig 20 bis 30 Prozent unter dem bisherigen Nettoeinkommen. Im Jahr 2026 beträgt der gesetzliche Krankengeld-Höchstbetrag 131,25 Euro pro Tag.

Die Einkommenslücke entsteht aus drei Quellen gleichzeitig:

  • Die prozentuale Begrenzung: Das Krankengeld beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, also nicht des Nettoeinkommens.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze: Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, erhält trotzdem nur Krankengeld auf Basis dieses Höchstbetrags. Je höher das Einkommen, desto größer die Lücke.
  • Die Sozialabgaben: Vom ausgezahlten Krankengeld werden noch Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung abgezogen. Das tatsächliche Auszahlungsniveau ist damit noch einmal niedriger als die 70-Prozent-Grenze vermuten lässt.

In drei Schritten zur optimalen Absicherungshöhe

Die richtige Höhe des privaten Krankentagegeldes ergibt sich aus der Differenz zwischen Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen und dem zu erwartenden gesetzlichen Krankengeld. Eine zu niedrig gewählte Absicherung hinterlässt eine dauerhafte Einkommenslücke. Eine zu hoch gewählte Absicherung wird im Leistungsfall auf das zulässige Maß gekürzt, zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie nicht zurück.

Schritt 1: Ermitteln Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen

Schauen Sie auf Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen und ermitteln Sie Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen. Berücksichtigen Sie dabei auch regelmäßige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld, die im Krankheitsfall ebenfalls entfallen. Teilen Sie den Jahresbetrag durch 365, um Ihr durchschnittliches Tageseinkommen zu ermitteln.

Beispiel: Monatliches Nettoeinkommen 2.800 Euro. Geteilt durch 30 ergibt das ein tägliches Nettoeinkommen von rund 93 Euro.

Schritt 2: Berechnen Sie Ihr voraussichtliches gesetzliches Krankengeld

Das gesetzliche Krankengeld berechnet sich auf Basis Ihres Regelentgelts. Als Faustformel gilt: Das monatliche Krankengeld beträgt ungefähr 70 Prozent Ihres Bruttogehalts, abzüglich der Arbeitnehmeranteile zur Renten- und Pflegeversicherung. Den genauen Betrag berechnen Sie mit dem Krankengeldrechner für Arbeitnehmer.

Beispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 Euro monatlich beträgt das gesetzliche Krankengeld nach Abzug der Sozialabgaben rund 2.200 Euro netto im Monat, also rund 73 Euro täglich.

Schritt 3: Ermitteln Sie Ihre Versorgungslücke

Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen Ihrem täglichen Nettoeinkommen und dem täglichen gesetzlichen Krankengeld. Genau diese Differenz sollte Ihr privates Krankentagegeld abdecken.

Beispielrechnung:
Tägliches Nettoeinkommen: 93 Euro
Tägliches gesetzliches Krankengeld: 73 Euro
Versorgungslücke: 20 Euro pro Tag (600 Euro im Monat)

In diesem Fall empfiehlt sich ein privates Krankentagegeld von mindestens 20 Euro pro Tag, um die Lücke vollständig zu schließen.

Individuelle Faktoren bei der Höhe berücksichtigen

Die reine Einkommenslücke ist der Ausgangspunkt, nicht das Ergebnis. Wer hohe Fixkosten, Unterhaltspflichten oder keine Rücklagen hat, sollte die Absicherungshöhe entsprechend anpassen. Wer seine Absicherung falsch kalkuliert, merkt den Fehler erst nach Wochen ohne volles Einkommen.

Folgende individuelle Faktoren sollten Sie in Ihre Kalkulation einbeziehen:

  • Familienstand und Unterhaltspflichten: Sind Sie Alleinverdiener oder haben Sie Unterhaltsverpflichtungen? Dann ist eine vollständige Absicherung des Nettoeinkommens keine Option, sondern Pflicht.
  • Monatliche Fixkosten: Miete, Kreditraten, Leasingverträge und Versicherungsbeiträge laufen während der Krankheit weiter. Stellen Sie sicher, dass Ihr Krankentagegeld diese Kosten im Ernstfall vollständig deckt.
  • Fehlende Rücklagen: Wer über keine oder nur geringe finanzielle Rücklagen verfügt, kann sich keine Absicherungslücke leisten. Das private Krankentagegeld ist in diesem Fall die einzige Pufferzone.
  • Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Boni entfallen im Krankheitsfall vollständig. Wer diese Einnahmen in seine monatliche Budgetplanung einbezieht, sollte sie auch bei der Absicherungshöhe berücksichtigen.
  • Leistungsbeginn: Für Arbeitnehmer mit voller sechswöchiger Lohnfortzahlung empfiehlt sich ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag. Wer in der Probezeit ist oder einen Arbeitgeber ohne volle Lohnfortzahlung hat, sollte den Leistungsbeginn früher ansetzen.

Das Bereicherungsverbot: Warum die richtige Höhe entscheidend ist

Das Bereicherungsverbot schreibt vor, dass die Summe aller Einkommensersatzleistungen das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen darf. Wer sein privates Krankentagegeld zu hoch ansetzt, erhält im Leistungsfall nur den zulässigen Betrag ausgezahlt. Die zu viel gezahlten Beiträge für die überschießende Absicherung erhält er nicht zurück.

Das Bereicherungsverbot greift in der Praxis häufig in zwei Situationen:

  • Einkommensrückgang nach Vertragsabschluss: Wer nach dem Abschluss der Krankentagegeldversicherung weniger verdient als beim Abschluss, zum Beispiel durch einen Jobwechsel, eine Teilzeitphase oder einen Gehaltsrückgang, ist möglicherweise überversichert. Der Versicherer zahlt im Leistungsfall nur bis zur Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens.
  • Mehrere Einkommensersatzleistungen gleichzeitig: Wer neben dem privaten Krankentagegeld auch gesetzliches Krankengeld erhält, muss beide Leistungen zusammenrechnen. Übersteigt die Summe das Nettoeinkommen, kürzt der Versicherer die private Leistung entsprechend.

Die Lösung: Berechnen Sie Ihre Absicherungshöhe auf Basis des tatsächlichen Nettoeinkommens abzüglich des zu erwartenden gesetzlichen Krankengeldes. Nicht mehr, nicht weniger. Passen Sie die Absicherung bei Einkommensänderungen zeitnah an.

Mehr zum Bereicherungsverbot lesen Sie hier: Bereicherungsverbot beim Krankentagegeld.

  • Deckelung: Das Krankengeld aus einem GKV-Wahltarif unterliegt denselben Obergrenzen wie das reguläre gesetzliche Krankengeld. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, erhält keine vollständige Absicherung seines Nettoeinkommens.
  • 3-Jahres-Bindung: Wer einen GKV-Wahltarif abschließt, ist für drei Jahre an seine Krankenkasse gebunden. Ein Kassenwechsel ist in diesem Zeitraum nicht möglich. Die Krankenkasse kann den Wahltarif ihrerseits einstellen.
  • Progressionsvorbehalt: Das gesetzliche Krankengeld aus dem Wahltarif unterliegt dem Progressionsvorbehalt und erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Das private Krankentagegeld ist hingegen vollständig steuerfrei und progressionsfrei.

Eine ausführliche Analyse aller GKV-Wahltarife finden Sie hier: GKV-Wahltarife: Vorteile und Nachteile im kaufmännischen Audit.

Das ordentliche Kündigungsrecht: Das unterschätzte Risiko

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass ein privater Krankentagegeldversicherer den Vertrag nach einem Leistungsfall ordentlich kündigen kann. Wer nach einer langen Krankheit seinen Versicherungsschutz verliert, findet am Markt oft keinen neuen Versicherer. Das ordentliche Kündigungsrecht ist das unterschätzte Risiko bei der Krankentagegeldversicherung.

Prüfen Sie vor Vertragsabschluss, ob Ihr Tarif einen Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht enthält. Tarife mit Kündigungsverzicht sind in der Regel etwas teurer, bieten aber die Planungssicherheit, die eine langfristige Absicherung erfordert.

Alles zum ordentlichen Kündigungsrecht lesen Sie hier: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung.

Ihre persönliche Einkommenslücke berechnen lassen

Ich berechne Ihnen kostenlos und unverbindlich, wie groß Ihre Einkommenslücke nach 6 Wochen Krankheit tatsächlich ist und welches Krankentagegeld Sie in Ihrer konkreten Situation optimal absichert.

Jetzt Angebot anfordern

Telefon: 0271 - 2390848  |  Bodo Kopka, Versicherungsfachwirt BAV seit 1984

Häufige Fragen zum Krankentagegeld für GKV-versicherte Arbeitnehmer

Die wichtigsten Fragen zur Absicherungshöhe, zum Leistungsbeginn, zur Steuerfreiheit und zum Übergang in die Berufsunfähigkeit kompakt beantwortet.

Ab wann zahlt das private Krankentagegeld für GKV-Arbeitnehmer?

Das private Krankentagegeld zahlt ab dem vereinbarten Leistungsbeginn. Für Arbeitnehmer mit voller sechswöchiger Lohnfortzahlung empfiehlt sich ein Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das private Krankentagegeld schließt dann nahtlos an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an und ergänzt das gesetzliche Krankengeld auf das volle Nettoeinkommen.

Muss ich das private Krankentagegeld versteuern?

Nein. Das private Krankentagegeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG vollständig steuerfrei. Es unterliegt weder der Einkommensteuer noch dem Progressionsvorbehalt. Dieser gilt ausschließlich für das gesetzliche Krankengeld der GKV. Das private Krankentagegeld wird ohne Abzug von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen in voller Höhe ausgezahlt.

Wie lange wird das private Krankentagegeld gezahlt?

Das private Krankentagegeld ist zeitlich nicht begrenzt. Es wird so lange gezahlt, wie die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird. Das gesetzliche Krankengeld hingegen wird nach 78 Wochen je Erkrankung eingestellt. Das private Krankentagegeld zahlt in diesem Fall weiter, bis entweder die Arbeitsfähigkeit wiederhergestellt ist oder der Versicherungsfall Berufsunfähigkeit eintritt.

Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde?

Mit dem Eintritt der Berufsunfähigkeit endet in der Regel der Anspruch auf Krankentagegeld. Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der ERGO abgeschlossen hat, profitiert durch die Kooperation zwischen DKV und ERGO von einer abgestimmten Leistungsprüfung. Das Krankentagegeld zahlt so lange, bis die Berufsunfähigkeitsrente beginnt. Es entsteht keine Versorgungslücke.

Kann ich ein Krankentagegeld abschließen, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Ja, in vielen Fällen ist ein Abschluss trotz Vorerkrankungen möglich, zum Beispiel mit einem Risikoaufschlag oder einem Ausschluss für eine bestimmte Diagnose. Wichtig ist die richtige Reihenfolge: Erst eine anonyme Voranfrage stellen, bevor ein förmlicher Antrag eingereicht wird. Eine Ablehnung durch einen Versicherer muss bei allen künftigen Versicherern angegeben werden und verschlechtert die Ausgangslage dauerhaft.

Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das private Krankentagegeld zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, also wenn Sie krank sind und nicht arbeiten können. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Beide Versicherungen sichern unterschiedliche Risiken ab und sollten idealerweise kombiniert werden. Das Krankentagegeld überbrückt die Zeit bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit.

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit, sed do eiusmod tempor incididunt ut labore et dolore magna aliqua. Ut enim ad minim veniam, quis nostrud exercitation ullamco laboris nisi ut aliquip ex ea commodo consequat.
Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

👉 Vernetzen Sie sich mit Bodo Kopka auf LinkedIn