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Krank als Existenzgründer? Sicher mit Krankentagegeld!

Existenzgründer Krankentagegeldversicherung

Sie als Existenzgründer und junger Selbstständiger gehen hohe Risiken ein. 

Nach der Gründung Ihres Unternehmens ist die Absicherung der Arbeitskraft für Sie besonders wichtig. In der Gründung haben Sie als Existenzgründer (Junger Selbstständiger) wenig Zeit und wenig Geld. Ein großer Teil Ihrer Rücklagen haben Sie in den Aufbau Ihres Unternehmens investiert.

 

Jetzt darf gesundheitlich nichts passieren.

Krankheit oder Unfall?

Deshalb benötigt jeder Existenzgründer ein Krankentagegeld.

 

Wenn Sie als Existenzgründer durch Unfall oder Krankheit ausfallen, dann werden Sie sich mit folgenden Fragen beschäftigen müssen:

 

  • Wovon soll ich dann leben?
  • Wer bezahlt meine Rechnungen, die Miete für Ihre Firmenräume oder den Leasingvertrag für Ihr Auto?
  • Wovon wollen Sie dann ihre Krankenversicherung bezahlen?
  • Muss ich meine Firma wieder schließen?
  • Wie lange kann ich das finanziell durchhalten?

Kurz: „Wenn ich als Existenzgründer nicht arbeiten kann, dann bin ich pleite“.

 

Dies sagte auch Bodo Klauser. „Länger als sechs Wochen reichen meine Rücklagen nicht. Die Kosten für Werkstatt, Auto und Wohnung laufen schließlich weiter.“

Herr Klauser informierte sich bei seiner Krankenkasse. Diese bot ihm ein Krankengeld an.

 

Doch, Vorsicht beim Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen!

  • Drei Jahre Kündigungsfrist, für die nächsten 3 Jahre können Sie Ihre Krankenkasse nicht kündigen
Der Haken daran: Er sollte sich drei Jahre binden, die vorgeschriebenen Mindestvertragsdauer für alle Wahltarife der Krankenkassen für Selbstständige.

 

Besser sind Sie als Existenzgründer mit einem Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung abgesichert:

  • Mindestvertragsdauer 1 Jahr
  • sofortiges Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung
  • automatische Beendigung  bei Aufgabe Ihrer Selbstständigkeit
  • Leistungsbeginn ab 4. Tag oder später frei wählbar
  • zeitlich unbegrenzte Zahlung (keine automatische Beendigung nach 78 Wochen)
  • Krankentagegeld ist für Sie steuerfrei
  • bis zum 69. Lebensjahr können Sie es beantragen
  • und kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt, wenn keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Versorgungswerk bezogen wird

 

Noch besser, unsere private Krankentagegeldversicherung für Existenzgründer. Wir wollen sie in der Gründungsphase unterstützen.

Sollten Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung arbeitsunfähig werden, dann verlangen wir keinen Nachweis über Ihre Einkünfte. Gerade bei jungen Selbstständigen ist es in der Regel sehr schwierig, da sie in der Aufbauphase häufig keine Gewinne erwirtschaften.

  • In den ersten 24 Monaten können Sie als selbstständiger Existenzgründer bis zu 140 € Krankentagegeld absichern
  • als Freiberufler können Sie bis zu 160 € Krankentagegeld pro Tag absichern
  • und dies ohne Nachweis von Umsatz und Gewinn

Das Krankentagegeld ist solo für gesetzlich und privat Versicherte absicherbar. 

 

Gehen Sie als Existenzgründer beim Krankentagegeld keine Risiken ein.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot zur Krankentagegeldversicherung für Existenzgründer an!

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