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Optimiere dein Krankentagegeld: Spezialangebot für Architekten und Bauingenieure

Über 21.000 Architekten und Bauingenieure haben sich bereits für das DKV Krankentagegeld entschieden und profitieren von bis zu 40 % Beitragsersparnis durch spezielle Gruppenverträge mit ihren Kammern. Dieses Angebot richtet sich exklusiv an Fachleute wie dich, die auf eine umfassende Absicherung ohne Kompromisse setzen möchten.

Die Bedeutung des Krankentagegelds für dich als Architekt oder Bauingenieur

Als Architekt oder Bauingenieur bist du oft unvorhersehbaren Risiken ausgesetzt, die deinen Arbeitsalltag beeinträchtigen können. Ein Unfall auf der Baustelle oder eine plötzliche Erkrankung kann dazu führen, dass du für längere Zeit nicht arbeiten kannst. Ohne ein Krankentagegeld stündest du möglicherweise vor finanziellen Herausforderungen, da laufende Kosten wie Mieten, Leasingraten oder Personalkosten weiterhin bezahlt werden müssen. Das Krankentagegeld sichert dich ab, indem es diese finanziellen Lasten abdeckt und dir ermöglicht, dich auf deine Genesung zu konzentrieren, ohne dir Sorgen um deine finanzielle Lage machen zu müssen.

Architekten können von einem exzellenten Versicherungsschutz zu besonders günstigen Konditionen profitieren.

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Deine 🚀 Vorteile beim DKV Krankentagegeld auf einen Blick:
 

  •  Kosteneffizienz: Genieße extra günstige Beiträge und spare bis zu 40 %.

  •  Umfassende Absicherung: Deine fixen Bürokosten wie Personalkosten, Miete und Leasingraten sind mitabgesichert.

  •  Flexibilität im Leistungsfall: Wähle einen flexiblen Leistungsbeginn, bereits ab dem 4. Tag.

  •  Sofortschutz: Profitiere von sofortigem Versicherungsschutz ohne Wartezeiten.

  •  Langfristige Sicherheit: Abschließbar bis zu einem Eintrittsalter von 69 Jahren und fortführbar bis zum 75. Lebensjahr.

  •  Steuerfreie Leistungen: Das Krankentagegeld, einschließlich der Zahlungen für Sonn- und Feiertage, ist steuerfrei.

  •  Kontinuität bei Berufsunfähigkeit: Das Krankentagegeld wird bis zu 52 Wochen nach Beginn einer Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe weitergezahlt.

  • Annahmegarantie: GarantieJeder Architekt oder Bauingenier wird von der DKV versichert. Unabhängig von seinem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen. 

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Beitragsersparnis für Architekten und Bauingenieure fast 40 %:

Du als Architekt (*1979) mit einem monatlichen Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € könntest mit unserem Tarif KGT1 ein Tagegeld von 300 € ab dem 29. Tag erhalten. Ohne Gruppenversicherungsvertrag würde dein Beitrag bei 269,40 € liegen, mit Vertrag nur bei 166,80 € – das entspricht einer jährlichen Ersparnis von 1.231,20 €.

Kontaktiere uns heute noch, um mehr über das DKV Krankentagegeld und weitere Versicherungsprodukte zu erfahren, die speziell auf die Bedürfnisse von Fachleuten in der Baubranche zugeschnitten sind.


FAQ – häufig gestellte Fragen

Hier ist eine Liste mit häufig gestellten Fragen (FAQs) inklusive Antworten zum Thema Krankentagegeld speziell für Architekten und Bauingenieure:

Was ist Krankentagegeld und warum ist es für Architekten und Bauingenieure wichtig?

Krankentagegeld ist eine Versicherungsleistung, die dir als Ersatz für entgangenes Einkommen dient, falls du aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht arbeiten kannst. Für Architekten und Bauingenieure ist dies besonders wichtig, da unvorhergesehene Arbeitsausfälle die laufenden Betriebskosten stark belasten können.

Ab wann wird das Krankentagegeld gezahlt und wie wird der Beginn festgelegt?

Das entscheidest Du. Du kannst das Krankentagegeld ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit vereinbaren. Spätere Beginne sind selbstverständlich auch möglich. Du kannst den Beginn flexibel wählen, je nachdem, welche Regelung für Dich und Deine finanzielle Situation am besten ist.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld idealerweise sein?

Das Krankentagegeld sollte so gewählt werden, dass es deine regelmäßigen Kosten wie Miete, Leasingraten und Personalkosten deckt, sowie Deinen entgangenen Gewinn ersetzt. Dabei kannst Du die fixen Kosten Deines Architekturbüros mitversichern. Dies ermöglicht Dir ein wesentlich höheres Krankentagegeld, als sonst üblich abzusichern. Wir sichern nicht nur Deinen Gewinn ab. Eine genaue Berechnung des maximalen Krankentagegeldes kannst Du hier herunterladen. 

Sind die Beiträge für das Krankentagegeld steuerlich absetzbar?

Nein. Dafür ist die Auszahlung des Krankentagegeldes nicht zu versteuern. Es ist steuerfrei.

Gibt es eine Wartezeit, bevor ich Anspruch auf Krankentagegeld habe?

Bei Gruppenversicherungsverträgen gibt es keine Wartezeiten. Das bedeutet, dass du sofort ab Versicherungsbeginn Leistungen erhalten kannst. 100 % Versicherungsschutz an Beginn.

Was passiert mit meinem Krankentagegeld, wenn ich berufsunfähig werde?

Das Krankentagegeld wird in diesen Fällen bis zu 52 Wochen nach Beginn der Berufsunfähigkeit weitergezahlt. Dies gibt dir eine finanzielle Überbrückung, bis weitere Versicherungsleistungen wie eine Berufsunfähigkeitsrente greifen.

Meine Empfehlung - Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente bei einem Unternehmen

Deshalb empfehle ich jedem, der ein Krankentagegeld bei der DKV beantragt, zu prüfen, ob es nicht auch ratsam wäre, gleichzeitig eine Berufsunfähigkeitsrente bei der ERGO zu beantragen. Wir übernehmen dies gerne. 

Die optionale Verbindung von einem DKV Krankentagegeld und einer ERGO Berufsunfähigkeitsrente garantiert den nahtlosen Übergang der Versicherungsleistungen bei Arbeitsunfähigkeit zur Berufsunfähigkeit.

Hier findest Du weitere Informationen. 

Mit welchen Verbänden und Kammern für Architekten und Bauingenieure bestehen Gruppenversicherungen mit der DKV?

Hier eine Übersicht der wichtigsten Kammern und Verbände, die die DKV empfehlen:

  • Baden-Württembergische Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Bayrische Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Bayrische Ingenieurekammer-Bau K. d. ö. R.
  • Berliner Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Berliner Baukammer K. d. ö. R. (BKB)
  • Brandenburger Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Brandenburger Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Bremer Architektenkammer K. d. ö. R. (Freie Hansestadt)
  • Bremer Ingenieurkammer K. d. ö. R. (Freie Hansestadt)
  • Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e. V. (BDVI)
  • Bund Deutscher Innenarchitekten e. V. (BDIA)
  • Hamburger Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Hamburger Ingenieurkammer-Bau K. d. ö. R.
  • Hessische Architekten- und Stadtplanerkammer K. d. ö. R.
  • Hessische Ingenieurkammer K. d. ö. R. (IngKH)
  • Mecklenburg-Vorpommersche Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Mecklenburg-Vorpommersche Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Niedersachsener Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Niedersachsener Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Nordrhein-Westfälische Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Rheinland-Pfälzische Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Rheinland-Pfälzische Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Saarländische Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Saarländische Ingenieurkammer K. d. ö. R. (KBI-S)
  • Sachsen-Anhalter Architektenkammer K. d. ö. R.
  • Sachsen-Anhalter Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Sächsische Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Schleswig-Holsteiner Architekten- und Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Thüringer Ingenieurkammer K. d. ö. R.
  • Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V. (VWI)
  • Verein Deutscher Ingenieure e.V. (VDI)
  • Vereinigung Angestellter Architekten e.V. (VAA) 
 
 ➡️Finden Sie ihre Kammer oder Verband nicht in obiger Liste? Auch kein Problem!

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