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Krankentagegeld für Ärztinnen: Was im Mutterschutz wirklich gilt

Die Frage, die viele Ärztinnen stellen

Vor dem Abschluss eines Krankentagegelds stellen niedergelassene Ärztinnen häufig dieselbe Frage: Was zahlt die Versicherung, wenn ich schwanger werde? Die Frage ist berechtigt. Als Praxisinhaberin haben Sie keinen Arbeitgeber, der Ihnen einen Zuschuss zahlt, und die Praxis läuft in dieser Zeit weiter.

Auf diese Frage gebe ich Ihnen hier eine sachliche Antwort. Ich sage Ihnen aber auch, warum sie nicht der alleinige Maßstab für Ihre Tarifwahl sein sollte.

Was der KTAA im Mutterschutz tatsächlich leistet

Der KTAA ist der Krankentagegeld-Tarif der DKV für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Die gesetzliche Grundlage ist § 192 Abs. 5 VVG: Danach muss der Versicherer den Verdienstausfall während der Schutzfristen und am Entbindungstag durch das vereinbarte Krankentagegeld ersetzen, sofern Ihnen dafür kein anderweitiger angemessener Ersatz zusteht. Auch die DKV weist in ihrer Produktinformation für Freiberufler darauf hin, dass das Krankentagegeld während der gesetzlichen Mutterschutzfristen hilft, wenn ein Verdienstausfall entsteht. Maßgeblich sind immer Ihre Versicherungsbedingungen, eine Garantie für jeden Einzelfall ist das nicht.

Die Schutzfristen regelt § 3 Mutterschutzgesetz: 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Unter anderem bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen.

Drei Punkte sind entscheidend:

1. Die Karenztage gelten auch im KTAA. Haben Sie einen Leistungsbeginn ab dem 22. Tag vereinbart, zahlt die Versicherung nach heutigem Stand auch im Mutterschutz erst ab dem 22. Tag nach Beginn der Schutzfrist. Ein Rechenbeispiel: Bei einer Schutzfrist von 14 Wochen (98 Tage) und Leistungsbeginn ab dem 22. Tag entfallen 21 Tage ohne Leistung. Gezahlt werden 77 Tage. Je früher der vereinbarte Leistungsbeginn, desto kleiner ist diese Lücke, und desto höher ist der Beitrag.

2. Diese Anwendung der Karenztage ist rechtlich umstritten. Ob vereinbarte Karenztage den Anspruch im Mutterschutz mindern dürfen, wird derzeit unterschiedlich beurteilt. Ich habe das Thema in meinem Artikel Mutterschutz für Selbstständige: Urteil beendet Karenzzeit ausführlicher behandelt. Planen Sie deshalb auf Basis Ihrer Vertragsbedingungen, nicht auf Basis einer erhofften Klärung.

3. Eine bereits bestehende Schwangerschaft ist ausgeschlossen. Besteht bei Antragstellung schon eine Schwangerschaft, wird diese aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Schutz gilt für Schwangerschaften, die nach Vertragsabschluss eintreten. Wer eine bestehende Schwangerschaft verschweigt, riskiert, dass der Versicherer den Vertrag anficht.

Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Für die Bewertung Ihres Einzelfalls wenden Sie sich bitte an einen Rechtsbeistand.

Die eigentliche Lücke: Die Praxiskosten laufen weiter, das Honorar nicht

Wenn Sie als niedergelassene Ärztin ausfallen, bricht das Honorar sofort weg. Personal, Miete und Leasingraten laufen unverändert weiter. Genau das ist die Lücke, die ein reines Einkommens-Krankentagegeld nicht schließt.

Beim KTAA gilt als versicherbares Nettoeinkommen nicht nur Ihr Gewinn nach Steuern. Hinzu kommen die Kosten, die während der Arbeitsunfähigkeit weiterlaufen. Das zeigt die Beispielrechnung der DKV für Freiberufler:

Einnahmen pro Jahr 304.000 Euro
abzüglich Ausgaben 204.000 Euro
Gewinn (nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) 100.000 Euro
abzüglich Einkommensteuer (Grundtabelle 2019) 38.035 Euro
Einkommen nach Steuern 61.965 Euro
zuzüglich weiterlaufende Kosten
zum Beispiel Personal, Miete, Leasing, Telefon
106.000 Euro
Versicherbares Nettoeinkommen pro Jahr 167.965 Euro
geteilt durch 360 Tage ergibt einen Absicherungsbedarf von rund 465 Euro pro Tag

Die Zahlen stammen aus einer Beispielrechnung der DKV (Stand 2019). Die Steuer ist nach der Grundtabelle 2019 gerechnet und heute nicht mehr aktuell. Die Rechenlogik gilt aber unverändert.

Was das praktisch bedeutet: Wer nur sein Einkommen nach Steuern absichert, kommt in diesem Beispiel auf rund 172 Euro pro Tag. Die Fixkosten von 106.000 Euro im Jahr entsprechen rund 294 Euro pro Tag und blieben ungedeckt. Bei einem Ausfall von sechs Monaten sind das rechnerisch rund 53.000 Euro, die Ihre Praxis aus eigener Tasche tragen müsste.

Welches Tagegeld Sie tatsächlich versichern können, hängt von den tariflichen Höchstsätzen und Ihrer Praxissituation ab. Das ermittle ich für Sie individuell.

Was Sie vor dem Abschluss beachten sollten

Schließen Sie das Krankentagegeld möglichst ab, bevor eine Schwangerschaft besteht. Nur dann gilt der Schutz auch für diese Schwangerschaft. Beantworten Sie alle Fragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß. Eine bereits bestehende Schwangerschaft ist, wie oben beschrieben, vom Schutz ausgeschlossen. Verschweigen Sie sie nicht, denn das gefährdet den gesamten Vertrag.

Legen Sie außerdem den Leistungsbeginn bewusst fest. Er bestimmt, wie viele Tage Ihre Praxis im Krankheitsfall und im Mutterschutz selbst überbrücken muss.

Fazit für Ärztinnen

Der KTAA ist nicht wegen des Mutterschutzes das richtige Instrument für Sie, sondern weil weiterlaufende Praxiskosten in die Bemessung Ihres Tagegelds einfließen und damit bei jedem Ausfall berücksichtigt werden.

Wie hoch Ihr Tagegeld sein sollte und welcher Leistungsbeginn zu Ihrer Praxis passt, hängt von Ihren Zahlen ab. Das rechne ich mit Ihnen persönlich durch.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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