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Generali Krankentagegeld 2026: Tarife ETF und EKTZ im Experten-Check
Die Generali (ehemals Central) ist mit einem Marktanteil von 7,31 Prozent und Krankentagegeld-Prämieneinnahmen von 96,27 Millionen Euro der viertgrößte Krankentagegeldversicherer in Deutschland. Sie bietet zwei Haupttarife für Selbstständige und Freiberufler: den ETF für Freiberufler und den EKTZ für Selbstständige und Arbeitnehmer. Die Generali punktet mit einer fairen Karenzzeit-Summierung bei Rückfällen. Wo sie strukturell hinter der DKV zurückbleibt und was der 10-Jahres-Check der Gesundheitsfragen für Antragsteller bedeutet, zeigt dieser Artikel.
Marktposition Generali Krankentagegeld 2024
Rang 4 von 8 Marktführern. Marktanteil: 7,31 Prozent. Krankentagegeld-Prämienvolumen: 96,27 Millionen Euro. Bestandsveränderung gegenüber Vorjahr: −5,3 Prozent. Versicherte Personen: 330.926. Quelle: Branchenmonitor Krankenversicherung 2025, V.E.R.S. Leipzig GmbH.
Die Generali-Tarife ETF und EKTZ im Überblick
Die Generali bietet zwei Tarife für Selbstständige und Freiberufler: ETF für Freiberufler nach §18 EStG mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 22. Tag und EKTZ für Selbstständige und Arbeitnehmer mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag. Ein Leistungsbeginn ab dem 4. Tag ist nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt vorgesehen, nicht bei ambulanten Erkrankungen.
| Tarif | Zielgruppe | Frühester Leistungsbeginn |
|---|---|---|
| ETF | Freiberufler (§18 EStG) | Ab dem 22. Tag |
| EKTZ | Selbstständige und Arbeitnehmer | Ab dem 43. Tag |
| Spezial | Stationärer Krankenhausaufenthalt | Ab dem 4. Tag (nur stationär) |
Wichtiger Hinweis: Der Leistungsbeginn ab dem 4. Tag gilt bei der Generali ausschließlich während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Für ambulante Erkrankungen, also den weitaus häufigeren Fall, ist der früheste Leistungsbeginn der 22. oder 43. Tag. Das ist für Selbstständige ohne eigene Rücklagen eine gefährliche Deckungslücke. Die DKV bietet den Leistungsbeginn ab dem 4. Tag ohne diese Einschränkung an.
Die Stärke der Generali: Karenzzeit-Summierung bei Rückfällen
Das stärkste Leistungsmerkmal der Generali ist die Karenzzeit-Summierung bei Rückfällen: Erkrankt ein Versicherter innerhalb von sechs Monaten an derselben Krankheit erneut, werden die Karenztage aus dem ersten und dem zweiten Krankheitsfall zusammengerechnet. Die Karenztage müssen nicht erneut vollständig abgeleistet werden. Das ist ein kaufmännisch fairer Ansatz, der in vielen anderen Tarifen so nicht vorhanden ist.
Konkret bedeutet das: Wer 18 Tage krank war, genesen ist und nach drei Monaten an derselben Krankheit erneut erkrankt, muss im zweiten Fall nur noch vier Tage Karenztage abwarten, wenn der Tarif ETF mit 22 Karenztagen gewählt wurde. Die bereits abgeleisteten 18 Tage werden angerechnet. Das schützt Versicherte vor dem Verlust der bereits erfüllten Wartezeit und reduziert die finanzielle Belastung bei typischen Rückfallerkrankungen wie Rückenleiden, psychischen Erkrankungen oder chronischen Erkrankungen mit Schwankungsverlauf.
Weitere Stärken der Generali:
- Alkoholklausel: Alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit ist bei der Generali versichert. Kein Leistungsausschluss bei durch Alkohol bedingter Bewusstseinsstörung.
- Anpassung ohne Gesundheitsprüfung: Bei Einkommenssteigerung kann das Krankentagegeld innerhalb von zwei Monaten nach der Einkommenserhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.
Die strukturellen Schwächen: Kündigungsrecht und später Leistungsbeginn
Die Generali verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht nur bei eigenen Vollversicherungskunden. Alle anderen Versicherten können in den ersten drei Jahren nach einem Leistungsfall jederzeit gekündigt werden. Hinzu kommt der späte reguläre Leistungsbeginn ab dem 22. oder 43. Tag, der für ambulante Erkrankungen keine Frühleistung ab dem 4. Tag bietet.
Schwäche 1: Ordentliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren
Für Kunden ohne Vollversicherung im Haus der Generali gilt das ordentliche Kündigungsrecht uneingeschränkt in den ersten drei Jahren. Das bedeutet: Wer als Selbstständiger ausschließlich das Krankentagegeld bei der Generali abschließt, kann nach einem langen Leistungsfall innerhalb der ersten drei Jahre mit dreimonatiger Frist gekündigt werden. Genau dann, wenn sein Gesundheitszustand einen Neuabschluss bei einem anderen Versicherer erschwert. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung.
Schwäche 2: Kein ambulanter Schutz ab dem 4. Tag
Der Leistungsbeginn ab dem 4. Tag gilt bei der Generali nur während eines stationären Krankenhausaufenthalts. Für ambulante Erkrankungen, die den Alltag von Selbstständigen weit häufiger betreffen als stationäre Aufenthalte, ist der früheste Leistungsbeginn der 22. Tag im ETF-Tarif oder der 43. Tag im EKTZ-Tarif. Solo-Selbstständige ohne Mitarbeiter, deren Einnahmen ab dem ersten Krankheitstag stocken, haben damit für die ersten drei Wochen keine Absicherung.
Schwäche 3: Automatisches Ende bei Altersrente
Das Generali-Krankentagegeld endet automatisch mit dem Bezug der Altersrente. Eine Fortführung ist nur zu neu kalkulierten, in der Praxis deutlich teureren Konditionen möglich. Für Selbstständige, die über das Rentenalter hinaus tätig bleiben möchten, ist das ein struktureller Nachteil.
Die Gesundheitsprüfung: 10-Jahres-Check und was das für Antragsteller bedeutet
Die Generali prüft bei der Gesundheitsprüfung sehr weit in die Vergangenheit: Operationen und stationäre Aufenthalte müssen für die letzten zehn Jahre angegeben werden. Verordnete Medikamente für die letzten zwei Jahre. Krebs- und HIV-Diagnosen müssen ohne zeitliche Begrenzung offengelegt werden. Das ist eine der umfangreichsten Gesundheitsprüfungen am Markt.
Die Gesundheitsprüfung der Generali umfasst folgende Angaben:
- 10 Jahre: Alle Operationen, auch ambulante, sowie alle stationären Klinik-, Reha- und Kuraufenthalte
- 2 Jahre: Alle verordneten Medikamente
- Ohne zeitliche Begrenzung: Diagnosen von Krebs, Tumoren oder einer HIV-Infektion
- Aktuell: Körpergröße und Gewicht
Der 10-Jahres-Zeitraum für Operationen ist einer der längsten Abfragezeiträume im Marktvergleich. In der Praxis bedeutet das: Wer in den vergangenen zehn Jahren eine ambulante Operation hatte, einen Klinikaufenthalt, eine Reha oder eine Kurmaßnahme, muss diese vollständig und korrekt angeben. Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können im Leistungsfall zur Anfechtung des Vertrages führen.
Für Antragsteller mit einer medizinischen Vorgeschichte, die über den Standardrahmen hinausgeht, kann die Generali aufgrund dieser strengen Gesundheitsprüfung zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder Ablehnung neigen. Wer Unsicherheit bei den Gesundheitsfragen hat, sollte vor Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage durchführen lassen.
Generali vs. DKV: Der direkte Vergleich für Selbstständige
Im direkten Vergleich mit dem DKV KTN2 zeigt die Generali bei der Karenzzeit-Summierung eine Stärke, die die DKV so nicht bietet. Bei den drei entscheidenden Kriterien für Selbstständige, Kündigungsschutz, früher Leistungsbeginn und Unabhängigkeit vom Steuerbescheid, liegt die DKV strukturell vorn.
| Kriterium | Generali ETF/EKTZ | DKV KTN2 |
|---|---|---|
| Ordentliches Kündigungsrecht | Kein Verzicht für Zusatzversicherte (3 Jahre) | Verzicht ab Tag 1, für alle |
| Leistungsbeginn frühestens (ambulant) | 22. Tag (ETF) / 43. Tag (EKTZ) | 4. Tag, unabhängig von Versicherungsstatus |
| Leistungsbeginn ab 4. Tag stationär | Ja, nur bei stationärem Aufenthalt | Ja, auch ambulant |
| Karenzzeit-Summierung bei Rückfall | Ja, innerhalb 6 Monate gleiche Krankheit | Standardregelung MB/KT |
| Alkoholklausel | Leistung inklusive | Leistung inklusive |
| Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung | Ja, innerhalb 2 Monate nach Einkommenssprung | Ja, innerhalb 2 Monate nach Steuerbescheid |
| Gesundheitsprüfung Abfragezeitraum | 10 Jahre für Operationen und Klinikaufenthalte | Marktüblicher Zeitraum |
| Fortführung nach Rentenalter | Nur zu Neukonditionen möglich | Fortführung möglich |
| Nahtloser BU-Übergang | Nicht systemisch verankert | DKV/ERGO-System koordiniert |
| Marktanteil 2024 | 7,31 %, Prämien −5,3 % | 14,65 %, klarer Marktführer |
Fazit: Die Generali ist für Selbstständige mit häufigen Rückfallerkrankungen und einer stabilen Vollversicherung im Haus der Generali eine vertretbare Option, weil in diesem Fall der Kündigungsschutz greift und die Karenzzeit-Summierung einen echten Mehrwert bietet. Für alle anderen Selbstständigen und Freiberufler, die isoliert ein Krankentagegeld als GKV-Ergänzung benötigen, überwiegen die strukturellen Nachteile: kein Kündigungsschutz, kein ambulanter Frühschutz ab dem 4. Tag, strengste Gesundheitsprüfung am Markt.
Welche Tarife bietet die Generali für Selbstständige und Freiberufler an?
Die Generali bietet zwei Haupttarife an: den ETF für Freiberufler nach §18 EStG mit frühestem ambulantem Leistungsbeginn ab dem 22. Tag sowie den EKTZ für Selbstständige und Arbeitnehmer mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag. Für stationäre Krankenhausaufenthalte ist ein Leistungsbeginn ab dem 4. Tag möglich. Für ambulante Erkrankungen gilt dieser frühe Beginn nicht.
Was ist die Karenzzeit-Summierung bei der Generali?
Bei der Generali werden Karenztage bei Rückfällen innerhalb von sechs Monaten an derselben Krankheit zusammengerechnet. Wer bereits Karenztage abgeleistet hat, muss diese bei einem Rückfall nicht erneut vollständig absolvieren. Das ist ein kaufmännisch fairer Ansatz, der besonders bei typischen Rückfallerkrankungen wie Rückenleiden oder chronischen Erkrankungen einen echten finanziellen Vorteil bietet.
Verzichtet die Generali auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Nur für eigene Vollversicherungskunden. Wer ausschließlich das Krankentagegeld bei der Generali abschließt, ohne Vollversicherung im Haus, hat in den ersten drei Jahren keinen Kündigungsschutz. Die Generali kann den Vertrag in dieser Zeit nach einem Leistungsfall jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen. Die DKV verzichtet im KTN2 standardmäßig und ab dem ersten Vertragstag auf dieses Recht.
Wie umfangreich ist die Gesundheitsprüfung bei der Generali?
Die Generali hat eine der umfangreichsten Gesundheitsprüfungen am Markt. Für die letzten zehn Jahre müssen alle Operationen, auch ambulante, sowie alle stationären Klinik-, Reha- und Kuraufenthalte angegeben werden. Verordnete Medikamente sind für die letzten zwei Jahre anzugeben. Krebs- und HIV-Diagnosen müssen ohne zeitliche Begrenzung offengelegt werden.
Kann das Generali-Krankentagegeld nach dem Rentenalter fortgeführt werden?
Nein, nicht zu den bisherigen Konditionen. Das Generali-Krankentagegeld endet automatisch mit dem Bezug der Altersrente. Eine Fortführung ist nur zu neu kalkulierten Konditionen möglich, die in der Praxis deutlich teurer ausfallen. Für Selbstständige, die über das Rentenalter hinaus tätig bleiben möchten, ist das ein struktureller Nachteil gegenüber Anbietern, die eine Fortführung zu den bisherigen Bedingungen ermöglichen.
Für wen ist die Generali beim Krankentagegeld trotzdem empfehlenswert?
Die Generali ist vertretbar für Selbstständige, die eine Vollversicherung im Haus der Generali haben, damit Kündigungsschutz genießen, und die aufgrund ihrer Krankheitsgeschichte von der Karenzzeit-Summierung bei Rückfällen profitieren. Für alle anderen Selbstständigen, die ein isoliertes Krankentagegeld als GKV-Ergänzung suchen, überwiegen die strukturellen Nachteile: kein Kündigungsschutz, kein ambulanter Frühschutz ab dem 4. Tag und die strengste Gesundheitsprüfung im Markt.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.