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AXA Krankentagegeld Vergleich - wenig Wahlmöglichkeiten


Krankentagegeld VergleichDie AXA Krankenversicherung verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren. Dies birgt für den Versicherten die große Gefahr, bei einer schweren Erkrankung ohne Einkommen dazustehen.

Fazit: Da es kein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht gibt, ist eine Krankentagegeldversicherung bei der AXA eher gefährlich. Holen Sie sich unbedingt Vergleichsangebote ein.

Die AXA bietet drei Varianten Krankentagegeld für verschiedene Berufsgruppen an:

 

Tarif TN der AXA: Der früheste Leistungsbeginn ist der 8. Tag. Krankentagegeld für Selbstständige und Arbeitnehmer.

Tarif 061E der AXA: für Freiberufler, mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 8. Tag. Für Nicht-Versicherte der AXA nur bis zum 50. Lebensjahr abschließbar.

Tarif 900E der AXA: für Ärzte und Zahnärzte mit frühestem Leistungsbeginn ab dem 8. Tag. Für Nicht-Versicherte der AXA nur bis zum 50. Lebensjahr abschließbar.

 

Beim Krankentagegeld der AXA Krankenversicherung fallen im Einzelnen folgende Punkte besonders auf:

  • Nicht-AXA-Versicherte nur versicherbar, wenn diese nicht älter als 50 Jahre sind
  • Leistung bei Krankheiten und Unfallfolgen, die durch eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung (Alkoholklausel) zurückzuführen sind
  • wenige Wahlmöglichkeiten

 

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