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DKV Krankentagegeldversicherung 2026: Alle Tarife für jede Zielgruppe im Überblick

Die DKV ist mit über 14 Prozent Marktanteil der größte Krankentagegeldversicherer Deutschlands und bietet mehr als zehn spezialisierte Tarife für Kammerberufe, Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Hinzu kommen über 900 Gruppenverträge sowie ein koordinierter nahtloser Übergang zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente.

Die DKV bietet als Marktführer über zehn Krankentagegeldtarife an. Für Kammerberufe stehen die Tarife KTAA, KGT1, KGT2 und KGTS zur Verfügung, für Arbeitnehmer die Tarife KTAG und KTC, für Selbstständige und Freiberufler der Tarif KTN2 sowie für GmbH-Geschäftsführer der Tarif TL. Alle Tarife können mit der ERGO-Berufsunfähigkeitsrente kombiniert werden.

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DKV ist offizieller Partner der Freien Berufe

Seit Juli 2026 ist die DKV offizieller "Partner der Freien Berufe" des Bundesverbands der Freien Berufe (BFB), dem Dachverband von 44 Kammern und Berufsverbänden in Deutschland. Diese Empfehlung bestätigt von unabhängiger Seite, worauf sich diese Beratung seit über 40 Jahren stützt: Die DKV ist auf die Absicherung von Kammerberufen und Freiberuflern spezialisiert.

DKV-Tarife für Kammerberufe: KTAA, KGT1, KGT2 und KGTS

Für Kammerberufe bietet die DKV vier spezialisierte Krankentagegeldtarife: KTAA für Ärzte und Zahnärzte, KGT1 für Architekten und Bauingenieure, KGT2 für Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie KGTS für Steuerberater. Jeder Tarif ist über einen Rahmenvertrag der jeweiligen Kammer zugänglich, mit Annahmegarantie auch bei Vorerkrankungen, Tagessätzen bis 520 Euro und Leistungsbeginn ab dem 4. Tag.

Kammerberufler haben gegenüber anderen Selbstständigen einen strukturellen Vorteil: Die DKV hat mit den meisten Kammern und Berufsverbänden Rahmenverträge abgeschlossen. Diese Rahmenverträge sichern günstigere Beiträge durch die Kollektivkalkulation, eine Annahmegarantie auch bei Vorerkrankungen und den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht des Versicherers im Leistungsfall. Wer als Kammerberufler über den Einzelantrag abschließt, verzichtet auf diese Vorteile.

Tarif KTAA: Ärzte und Zahnärzte

Der Tarif KTAA ist speziell für approbierte Ärzte und Zahnärzte konzipiert. Er berücksichtigt die Besonderheiten des ärztlichen Versorgungswerks und ermöglicht die Absicherung des Nettoeinkommens zuzüglich der weiterlaufenden Praxiskosten.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Tagessätze bis 520 Euro täglich versicherbar
  • Absicherung bis zum 75. Lebensjahr auch bei gleichzeitigem Rentenbezug
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall
  • Annahmegarantie über den Rahmenvertrag der jeweiligen Ärztekammer

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Ärzte | Krankentagegeld für Zahnärzte

Tarif KGT1: Architekten und Bauingenieure

Der Tarif KGT1 ist auf die Architekten- und Ingenieurkammern ausgerichtet. Architekten und Bauingenieure haben über diesen Tarif Zugang zu den Rahmenvertragskonditionen ihrer jeweiligen Länderkammer.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Flexible Tagessatzwahl passend zum tatsächlichen Nettoeinkommen
  • Annahmegarantie über den Kammer-Rahmenvertrag
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Architekten

Tarif KGT2: Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer

Der Tarif KGT2 deckt Apotheker, Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftsprüfer ab. Diese Berufsgruppen haben teilweise unterschiedliche Kammern und Versorgungswerke. Der Tarif KGT2 berücksichtigt diese Unterschiede und ist über die jeweiligen Rahmenverträge zugänglich.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Tagessätze bis 520 Euro täglich versicherbar
  • Annahmegarantie auch bei Vorerkrankungen über den Rahmenvertrag
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Apotheker | Krankentagegeld für Rechtsanwälte und Notare

Tarif KGTS: Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Der Tarif KGTS ist speziell auf Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugeschnitten. Er berücksichtigt die Besonderheiten der Steuerberaterkammer und des berufsständischen Versorgungswerks und ermöglicht die Absicherung von Gewinn zuzüglich weiterlaufender Kanzleikosten.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Absicherung von Gewinn und Fixkosten der Kanzlei
  • Annahmegarantie über den Rahmenvertrag der Steuerberaterkammer
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall

Zur vollständigen Tarifbeschreibung: Krankentagegeld für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Wichtig für alle Kammerberufe: Der Zugang zu den Rahmenvertragskonditionen setzt voraus, dass der Antrag über den korrekten Rahmenvertrag der jeweiligen Kammer gestellt wird. Ein Direktantrag bei der DKV ohne Rahmenvertragsanbindung schließt die Annahmegarantie und den Kündigungsschutzverzicht aus. Lassen Sie die Rahmenvertragsoptionen für Ihre Kammer vor Antragstellung prüfen.

Zur vollständigen Kammerberufe-Strategie: Krankentagegeld für Kammerberufe – Übersicht

DKV-Tarife für Arbeitnehmer: KTAG, KTC und der Gruppenvertrag KTAG-G

Für Arbeitnehmer bietet die DKV drei Varianten: den Einzeltarif KTAG, den günstigeren KTC sowie den Gruppenvertrag KTAG-G. Alle leisten ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, direkt im Anschluss an die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers. Der Gruppenvertrag KTAG-G ist die überlegene Option, sofern Zugang über Krankenkasse, Arbeitgeber oder Gewerkschaft besteht, da er keine Wartezeiten und einen Kündigungsschutzverzicht bietet.

Das gesetzliche Krankengeld der GKV endet nach 78 Wochen. Es ist zudem auf 70 Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt, maximal auf die Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient oder länger als 78 Wochen krank ist, hat ohne privates Krankentagegeld eine erhebliche Einkommenslücke. Die DKV-Tarife für Arbeitnehmer schließen diese Lücke ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Tarif KTAG: Der Einzeltarif für Arbeitnehmer

Der Tarif KTAG ist der Standardtarif der DKV für GKV-versicherte Arbeitnehmer. Er leistet ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit und kann individuell auf die persönliche Einkommenslücke zugeschnitten werden.

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Tagessatz frei wählbar passend zur persönlichen Einkommenslücke
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich

Für Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber eine längere Lohnfortzahlung als sechs Wochen leistet, bietet die DKV auch spätere Leistungsbeginne an. Der Beitrag sinkt entsprechend, weil die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme geringer ist.

Tarif KTC: Die günstigere Alternative zum KTAG

Der Tarif KTC ist in der Leistung identisch mit dem Tarif KTAG, wird aber zu einem günstigeren Beitrag angeboten. Er eignet sich für Arbeitnehmer, die bei der DKV gleichzeitig privat krankenversichert sind, zu einem niedrigeren monatlichen Beitrag.

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Günstigerer Beitrag als Tarif KTAG bei gleicher Grundleistung
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich

Tarif KTAG-G: Der Gruppenvertrag mit zwei entscheidenden Vorteilen

Der Tarif KTAG-G ist die überlegene Option für Arbeitnehmer, die Zugang zu einem Gruppenvertrag haben. Er steht Mitgliedern bestimmter gesetzlicher Krankenkassen offen, darunter AOK Hessen, mobil Krankenkasse und BIG direkt gesund, sowie Mitgliedern der Gewerkschaft Verdi. Darüber hinaus haben Mitarbeiter von über 1.000 Unternehmen, darunter mehr als die Hälfte aller DAX-Konzerne, über ihren Arbeitgeber Zugang zu diesem Tarif.

Der KTAG-G bietet gegenüber dem Einzeltarif zwei entscheidende Vorteile:

  • Keine Wartezeiten: Der Versicherungsschutz gilt ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss, ohne die übliche dreimonatige Wartezeit.
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht: Die DKV verzichtet in den ersten drei Jahren auf ihr Recht, den Vertrag nach einem Leistungsfall zu kündigen. Das ist ein erheblicher Schutz, der im Einzeltarif nicht standardmäßig enthalten ist.

Was das ordentliche Kündigungsrecht bedeutet: Ohne Kündigungsschutzverzicht kann der Versicherer den Vertrag nach einem Leistungsfall zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Der Arbeitnehmer verliert seinen Schutz und muss einen neuen Vertrag mit Gesundheitsprüfung abschließen, jetzt mit einer Vorerkrankung in der Akte. Der Gruppenvertrag KTAG-G schützt vor genau diesem Szenario. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht bei der Krankentagegeldversicherung.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Absicherung für alle Mitarbeiter

Die betriebliche Krankenversicherung der DKV ermöglicht Arbeitgebern, alle Mitarbeiter eines Unternehmens gemeinsam abzusichern. Voraussetzung sind mindestens 25 Mitarbeiter. Alle werden unabhängig von Vorerkrankungen versichert. Die Beiträge zahlt der Arbeitgeber als Betriebsausgabe, die Leistung erhält der Arbeitnehmer.

  • Leistungsbeginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Maximaler Tagessatz: 25 Euro täglich
  • Keine Gesundheitsprüfung für einzelne Mitarbeiter
  • Mehr als eine Million Mitarbeiter bereits über die bKV abgesichert

Zur vollständigen Arbeitnehmer-Strategie: Krankentagegeld für Arbeitnehmer – Übersicht

Haben Sie als Arbeitnehmer Zugang zum DKV-Gruppenvertrag?

Ich prüfe, ob Sie über Ihre Krankenkasse, Ihren Arbeitgeber oder Ihre Gewerkschaft Zugang zum Tarif KTAG-G haben und welcher Tagessatz Ihre persönliche Einkommenslücke schließt.

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DKV-Tarife für Selbstständige und Freiberufler: KTN2 und KTN2-G

Für Selbstständige und Freiberufler bietet die DKV den Tarif KTN2 als Einzel- und Gruppenvertrag an, mit Leistungsbeginn ab dem 4. Tag, solo abschließbar ohne gleichzeitige private Krankenversicherung bei der DKV. Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis zu 140 Euro täglich ohne Einkommensnachweis absichern, das entspricht einem monatlichen Krankentagegeld von 4.200 Euro.

Selbstständige und Freiberufler tragen das volle Einkommensrisiko bei Krankheit allein. Kein Arbeitgeber zahlt Lohnfortzahlung, kein gesetzliches Krankengeld greift ohne aktiven Wahltarif. Der GKV-Wahltarif "Krankengeld für Selbstständige" klingt wie eine Lösung, ist es aber nicht: Er ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt, rechnet Betriebseinnahmen an und bindet für drei Jahre. Für Selbstständige mit wachsendem Einkommen ist er eine kaufmännische Falle. Mehr dazu: GKV-Wahltarife: Vorteile und Nachteile.

Tarif KTN2: Der Einzeltarif für Selbstständige

Der Tarif KTN2 ist das Kernprodukt der DKV für Selbstständige und Freiberufler. Er ist solo abschließbar, ohne gleichzeitige private Krankenversicherung bei der DKV. Das macht ihn auch für GKV-versicherte Selbstständige zugänglich.

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich
  • Tagessatz frei wählbar passend zum tatsächlichen Nettoeinkommen
  • Solo abschließbar ohne gleichzeitige PKV bei der DKV
  • Gesundheitsprüfung bei Antragstellung erforderlich

Der versicherbare Tagessatz orientiert sich am nachgewiesenen Nettoeinkommen. Das Bereicherungsverbot gilt: Der Tagessatz darf das tatsächliche Nettoeinkommen nicht übersteigen. Wer zu hoch versichert ist, riskiert im Leistungsfall eine Kürzung der Auszahlung. Mehr zur korrekten Berechnung: Passende Höhe berechnen als Selbstständiger.

Tarif KTN2-G: Der Gruppenvertrag mit Kündigungsschutzverzicht

Der Tarif KTN2-G ist der Gruppenversicherungsvertrag für bestimmte Berufsgruppen unter den Selbstständigen. Er bietet gegenüber dem Einzeltarif KTN2 zwei entscheidende Vorteile: keine Wartezeiten und den Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht der DKV. Der Zugang setzt voraus, dass für die jeweilige Berufsgruppe ein entsprechender Rahmenvertrag besteht.

  • Keine Wartezeiten ab dem ersten Tag nach Vertragsabschluss
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall
  • Günstigere Beiträge durch Kollektivkalkulation
  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit möglich

Sonderregelung für Existenzgründer: 140 Euro täglich ohne Einkommensnachweis

Existenzgründer stehen vor einem besonderen Problem: Private Versicherer orientieren sich bei der Tagessatzhöhe am nachgewiesenen Nettoeinkommen. Wer gerade gegründet hat, kann diesen Nachweis nicht erbringen. Die DKV löst dieses Problem mit einer Sonderregelung.

In den ersten 24 Monaten nach Gründung können Existenzgründer bis zu 140 Euro Krankentagegeld täglich ohne Einkommensnachweis absichern. Das entspricht einem monatlichen Krankentagegeld von 4.200 Euro. Für bestimmte Freiberufler sind höhere Tagessätze möglich. Nach 24 Monaten wird der Tagessatz anhand des tatsächlich erzielten Nettoeinkommens geprüft und gegebenenfalls angepasst.

Zur vollständigen Gründer-Strategie: Krankentagegeld für Existenzgründer | Krankentagegeld für Selbstständige

DKV Tarif TL: Das einzige Krankentagegeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer als Betriebsausgabe

Der DKV-Tarif TL4 ist speziell für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer konzipiert. Die GmbH ist Versicherungsnehmerin und zahlt die Beiträge als Betriebsausgabe, versicherbar ist ausschließlich das monatliche Grundgehalt bis maximal 15.600 Euro, ohne Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Tantiemen. Ein Neuabschluss ist bis zum Eintrittsalter von 67 Jahren möglich, die Leistungsdauer beträgt maximal zwölf Monate.

Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von mindestens 50 Prozent sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, sozialversicherungsrechtlich also wie Selbstständige gestellt, steuerrechtlich jedoch weiterhin wie Arbeitnehmer behandelt. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht deshalb nicht automatisch, sondern nur, wenn er ausdrücklich im Anstellungsvertrag geregelt ist. Der Tarif TL4 schafft dafür die passende vertragliche und steuerliche Grundlage.

  • Versicherungsnehmerin ist die GmbH, versicherte Person der Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Beiträge sind bei korrekter vertraglicher Gestaltung Betriebsausgabe der GmbH
  • Versicherbar ist ausschließlich das monatliche Grundgehalt, maximal 15.600 Euro, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Tantiemen zählen nicht dazu
  • Leistungsbeginn wählbar ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Leistungsdauer maximal zwölf Monate, danach Anschluss über privates Krankentagegeld möglich
  • Neuabschluss bis zum Eintrittsalter von 67 Jahren möglich
  • Bei der Gesundheitsprüfung sind nur drei Ausgänge möglich: glatte Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, oder Ablehnung, Leistungsausschlüsse kennt der Tarif TL4 nicht
  • Nahtloser Übergang zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente möglich

vGA-Risiko beachten: Die steuerliche Anerkennung der Beiträge als Betriebsausgabe setzt eine rechtssichere Formulierung im Anstellungsvertrag voraus. Fehlt diese oder ist sie unvollständig, wertet das Finanzamt die Beitragszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung. Zahlt sich ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Krankheitsfall ohne vertragliche Grundlage einfach sein Gehalt weiter, droht dasselbe Risiko. Mehr dazu: Steuerliche Behandlung von GmbH-Krankentagegeld.

Ihren individuellen Monatsbeitrag und den tatsächlichen Aufwand für Ihre GmbH nach Steuerersparnis berechnen Sie direkt mit unserem TL4-Beitragsrechner für Gesellschafter-Geschäftsführer.

Zur vollständigen GGF-Strategie: Krankentagegeld für GmbH-Geschäftsführer

DKV Tarif TL4: Krankentagegeld als Betriebsausgabe einrichten

Ich prüfe die vGA-Konformität Ihres Anstellungsvertrags, berechne den optimalen Tagessatz und richte den Tarif TL4 steueroptimiert über die GmbH ein.

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Nahtloser Übergang: DKV-Krankentagegeld und ERGO-Berufsunfähigkeitsrente

DKV und ERGO koordinieren den Leistungsübergang durch einen gemeinsamen Prüfprozess. Sobald die DKV im Leistungsfall Berufsunfähigkeit feststellt, übernimmt die ERGO diese Entscheidung ohne eigene erneute Prüfung. Das Krankentagegeld läuft während der gesamten Prüfungsphase weiter, die ERGO-BU-Rente beginnt tagegenau dort, wo das Krankentagegeld endet. Eine Einkommenslücke entsteht so strukturell nicht.

Ohne diese Abstimmung entsteht eine gefährliche Lücke: Das Krankentagegeld endet mit Feststellung der Berufsunfähigkeit. Die BU-Rente beginnt aber nicht am nächsten Tag, die Prüfung des BU-Anspruchs durch einen unabhängigen Versicherer dauert in der Praxis häufig sechs bis zwölf Monate. In dieser Zeit fließt aus keiner der beiden Quellen ein Einkommen.

Die Kombination aus DKV-Krankentagegeld und ERGO-Berufsunfähigkeitsrente verhindert dieses Vakuum durch vier ineinandergreifende Mechanismen:

  • Gemeinsame Prüfung: DKV und ERGO prüfen den Leistungsfall koordiniert, medizinische Unterlagen werden zwischen beiden Häusern geteilt, keine Doppelbegutachtung
  • Weiterzahlung während der Prüfung: Die DKV zahlt das Krankentagegeld weiter, solange die gemeinsame Prüfung läuft
  • Anerkennungsübernahme: Hat die DKV Berufsunfähigkeit nach den Musterbedingungen MB/KT festgestellt, akzeptiert die ERGO diese Entscheidung verbindlich, ein eigenes Gutachten der ERGO entfällt
  • Tagegenauer Anschluss: Die ERGO-BU-Rente beginnt exakt an dem Tag, an dem das DKV-Krankentagegeld endet, keine Überschneidung, keine Lücke

Voraussetzung für diesen Mechanismus ist, dass beide Verträge gleichzeitig bestehen und aufeinander abgestimmt wurden. Die Höhe der BU-Rente sollte mindestens der monatlichen Krankentagegeld-Summe entsprechen, bei einem Tagessatz von 100 Euro also mindestens 3.000 Euro monatlich.

Ein weiterer Vorteil kommt hinzu: Wird Berufsunfähigkeit rückwirkend anerkannt, verzichtet die DKV, anders als die meisten Wettbewerber, auf die Rückforderung bereits geleisteter Krankentagegeld-Zahlungen. Nach über 40 Jahren Marktbeobachtung ist kein weiterer Anbieter bekannt, der auf diesen Rückforderungsanspruch in vergleichbarer Weise verzichtet.

Mehr zum nahtlosen Übergang im Detail, mit vollständiger FAQ zu allen Zielgruppen: Nahtloser Übergang: ERGO BU-Rente und DKV Krankentagegeld im Vergleich

Tarifwechsel innerhalb der DKV: Ohne erneute Gesundheitsprüfung

Die DKV ermöglicht bei einer Änderung der beruflichen Situation den Wechsel zwischen Krankentagegeldtarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ein Selbstständiger, der eine GmbH gründet, kann vom Tarif KTN2 in den Tarif TL4 wechseln. Ein Arbeitnehmer, der sich selbstständig macht, kann vom Tarif KTAG in den Tarif KTN2 wechseln. Der bestehende Gesundheitsstatus bleibt erhalten.

Dieser Tarifwechsel ist ein erheblicher Vorteil gegenüber einem Versichererwechsel. Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, muss eine vollständige Gesundheitsprüfung durchlaufen, mit dem Risiko neuer Risikozuschläge oder Ablehnungen aufgrund inzwischen eingetretener Vorerkrankungen. Wer dagegen innerhalb der DKV den Tarif wechselt, behält seinen bestehenden Versicherungsschutz ohne Neubeurteilung des Gesundheitszustands.

Die wichtigsten Wechselszenarien in der Praxis:

  • Selbstständiger gründet GmbH: Wechsel von Tarif KTN2 zu Tarif TL4 ohne Gesundheitsprüfung
  • Arbeitnehmer wird selbstständig: Wechsel von Tarif KTAG zu Tarif KTN2 ohne Gesundheitsprüfung
  • Freiberufler wird Kammerberuf: Wechsel in den entsprechenden Kammerberufe-Tarif ohne Gesundheitsprüfung

Mehr zum Rechtsformwechsel und seinen Konsequenzen für das Krankentagegeld: Rechtsformwechsel zur GmbH und Krankentagegeld

Häufige Fragen zur DKV-Krankentagegeldversicherung

Die häufigsten Fragen betreffen den richtigen Tarif für die eigene Situation, den Zugang zu Gruppenverträgen, die Sonderregelung für Existenzgründer und den Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenvertrag. Entscheidend ist dabei vor allem, ob ein Gruppenvertrag zugänglich ist, denn dieser ist in der Regel die überlegene Option.

1. Welcher DKV-Tarif ist der richtige für mich?

2. Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenvertrag bei der DKV?

3. Kann ich als Existenzgründer ohne Einkommensnachweis ein DKV-Krankentagegeld abschließen?

4. Kann ich das DKV-Krankentagegeld als Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich absetzen?

5. Kann ich bei einem Wechsel der beruflichen Situation den DKV-Tarif wechseln?

6. Was ist der nahtlose Übergang von DKV-Krankentagegeld zur ERGO-Berufsunfähigkeitsrente?

7. Was passiert, wenn der Versicherer das Krankentagegeld nach einem Leistungsfall kündigt?

8. Was bedeutet die neue DKV-Partnerschaft mit dem Bundesverband der Freien Berufe für mich?

Bodo Kopka

Über den Autor

Bodo Kopka

Versicherungsfachwirt BAV ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren, tätig unter DKV Subdirektion Siegen seit 1984, berät er Selbstständige, Freiberufler, Kammerberufe und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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Hinweis zur Beratung: Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf über 40 Jahren praktischer Erfahrung als Versicherungsfachwirt BAV im Bereich Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsabsicherung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle steuerliche Situation, insbesondere bei der vertraglichen Gestaltung von Anstellungsvertrag und GmbH-Krankentagegeld, empfehlen wir ausdrücklich, einen Steuerberater und bei Bedarf einen Rechtsbeistand einzubeziehen.


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