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DKV Krankentagegeld 2026: Alle Tarife im Überblick

Die DKV (Deutsche Krankenversicherung) ist mit einem Marktanteil von über 14 Prozent der größte Krankentagegeldversicherer in Deutschland. Als ERGO-Tochter bietet die DKV mehr als zehn verschiedene Krankentagegeldtarife an, die auf die spezifischen Bedürfnisse unterschiedlicher Berufsgruppen zugeschnitten sind: Selbstständige, Freiberufler, Kammerberufe, Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.

Kein anderer privater Krankentagegeldversicherer in Deutschland bietet eine vergleichbare Tariftiefe. Über 900 Gruppenversicherungsverträge mit Unternehmen, Kammern und Verbänden sichern Mitgliedern exklusive Konditionen: keine Wartezeiten, Kündigungs-Schutz-Garantie und in vielen Fällen eine Annahmegarantie ohne Ablehnung allein aufgrund von Vorerkrankungen.

Auf dieser Seite finden Sie eine strukturierte Übersicht aller DKV-Krankentagegeldtarife, ihre Zielgruppen und die jeweils weiterführenden Detailseiten.

DKV Krankentagegeldtarife für Freiberufler und Kammerberufe

Über 220.000 Freiberufler vertrauen der DKV. Für Kammerberufe bietet die DKV vier spezialisierte Gruppenversicherungstarife: KTAA für Ärzte und Zahnärzte, KGT2 für Apotheker und Rechtsanwälte, KGT1 für Architekten und Bauingenieure sowie KGTS für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Alle Tarife verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht und auf Wartezeiten.

Die DKV ist Marktführer im Bereich der Gruppenversicherungen für Freiberufler. Mitglieder kooperierender Kammern und Verbände profitieren von attraktiven Beiträgen mit Einsparungen von bis zu 40 Prozent gegenüber einer vergleichbaren Einzelversicherung. Die Annahmegarantie gilt für Mitglieder dieser Kooperationen: Der Antrag wird nicht allein aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für erhöhte Risiken bleiben jedoch möglich.

Die vier DKV-Freiberufler-Tarife im Überblick

Tarif Zielgruppe Max. Tagessatz Frühester Leistungsbeginn
KTAA Ärzte und Zahnärzte 520 Euro 4. Tag
KGT2 Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer 520 Euro 4. Tag
KGT1 Architekten und Bauingenieure 520 Euro 4. Tag
KGTS Steuerberater und Wirtschaftsprüfer 520 Euro 4. Tag

DKV Krankentagegeldtarife für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer bietet die DKV vier Krankentagegeldtarife: KTAG als Einzeltarif, KTC als günstigere Variante, KTAG (G) als Gruppenversicherung für Mitglieder kooperierender Krankenkassen und Gewerkschaften sowie das Krankentagegeld über die betriebliche Krankenversicherung (bKV) für Unternehmen ab 25 Mitarbeitern. Der Leistungsbeginn liegt standardmäßig beim 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Tarif KTAG: Einzeltarif für Arbeitnehmer

Der Tarif KTAG ist der Standard-Krankentagegeldtarif der DKV für Arbeitnehmer. Er greift ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, wenn die sechswöchige Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Arbeitnehmer mit vertraglich vereinbarter längerer Lohnfortzahlung können auch spätere Leistungsbeginne wählen.

Tarif KTC: Günstigere Alternative

Der Tarif KTC ist preislich günstiger als der KTAG bei gleichem Leistungsumfang. Er eignet sich für Arbeitnehmer, die bei der DKV privat krankenversichert sind.

Tarif KTAG (G): Gruppenversicherung mit besonderen Konditionen

Der Tarif KTAG (G) steht Mitgliedern kooperierender Krankenkassen und der Gewerkschaft ver.di zur Verfügung. Gegenüber dem Einzeltarif KTAG bietet er zwei zusätzliche Vorteile: keine Wartezeiten und Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren. Darüber hinaus steht er Mitarbeitern von über 1.000 Unternehmen zur Verfügung, die mit der DKV Gruppenverträge abgeschlossen haben, darunter mehr als die Hälfte aller DAX-notierten Unternehmen.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Absicherung für den gesamten Betrieb

Das Krankentagegeld über die betriebliche Krankenversicherung sichert alle Mitarbeiter eines Unternehmens ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ab. Besonderheit: Alle Mitarbeiter werden unabhängig von Vorerkrankungen aufgenommen, ab einer Mindestgröße von 25 Mitarbeitern. Die Beiträge trägt der Arbeitgeber. Der maximale Tagessatz beträgt 25 Euro. Mehr als eine Million Mitarbeiter sind bereits über die DKV bKV abgesichert.

DKV Krankentagegeldtarife für Selbstständige

Für Selbstständige bietet die DKV den Tarif KTN2 als Einzel- und Gruppenversicherungsvariante. Der früheste Leistungsbeginn liegt beim 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die DKV ist einer von drei Unternehmen in Deutschland, die diesen frühen Leistungsbeginn auch ohne gleichzeitige private Krankenversicherung ermöglicht. Existenzgründer können in den ersten 24 Monaten bis zu 140 Euro täglich ohne Gewinnnachweis absichern.

Tarif KTN2: Krankentagegeld für Selbstständige

Der Tarif KTN2 ist der Standardtarif der DKV für Selbstständige und Handwerker. Er kann als Einzelversicherung abgeschlossen werden, ohne dass eine private Krankenversicherung bei der DKV Voraussetzung ist. Der früheste Leistungsbeginn liegt beim 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Spätere Leistungsbeginne ab dem 8., 15., 22., 29., 43., 92. oder 183. Tag sind wählbar.

Tarif KTN2 (G): Gruppenversicherung mit Kündigungsschutz

Der Tarif KTN2 (G) steht Mitgliedern bestimmter Berufsgruppen und Kooperationspartner zur Verfügung. Gegenüber dem Einzeltarif KTN2 bietet er zwei zusätzliche Vorteile: keine Wartezeiten und Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Damit ist der Versicherungsschutz ab dem ersten Tag dauerhaft gesichert, auch nach einem Leistungsfall.

DKV-Sonderregelung für Existenzgründer

Eine besondere Stärke der DKV ist die Absicherung von Existenzgründern in der Anlaufphase. In den ersten 24 Monaten der Selbstständigkeit müssen keine Nachweise über Einkünfte der vergangenen 24 Monate erbracht werden. Die Absicherungsgrenzen ohne Gewinnnachweis:

  • Selbstständige und GmbH-Geschäftsführer: bis zu 140 Euro täglich (4.200 Euro monatlich) ab dem 8. Tag
  • Steuerberater, Architekten, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer: bis zu 160 Euro täglich (4.800 Euro monatlich), davon 55 Euro ab dem 4. Tag
  • Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten bei Niederlassung: bis zu 520 Euro täglich, davon 130 Euro ab dem 4. Tag

Hinweis: Diese Sonderregelung steht nicht in den Versicherungsbedingungen, sondern in den Produktprospekten der DKV. Lassen Sie sich den entsprechenden Satz in Ihrer Beratungsdokumentation schriftlich bestätigen.

DKV Krankentagegeld für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Tarif TL

Der Tarif TL ist die einzige Krankentagegeldlösung in Deutschland, bei der die GmbH die Beiträge zahlt und das Krankentagegeld damit zur Betriebsausgabe wird. Der GmbH-Geschäftsführer sichert damit seinen Verdienstausfall ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit ab und schützt gleichzeitig die GmbH vor den finanziellen Folgen einer langen Gehaltsfortzahlung.

Neben all anderen DKV-Krankentagegeldtarifen bietet der Tarif TL eine exklusive Lösung für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer. Die wesentlichen Merkmale:

  • Beitragszahler ist die GmbH: Die Beiträge werden von der GmbH als Betriebsausgabe abgesetzt
  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag: Der GGF ist ab dem ersten Krankheitstag nach drei Tagen abgesichert
  • vGA-Prävention: Der Tarif TL ist so konstruiert, dass er keine verdeckte Gewinnausschüttung auslöst
  • Absicherung bis zu 18 Monate: Der Schutz läuft bis zum Eintritt der Berufsunfähigkeit

Tarifwechsel und nahtloser Übergang zur Berufsunfähigkeitsrente

Die DKV ermöglicht den Wechsel zwischen Krankentagegeldtarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sich die berufliche Situation ändert. Zudem bietet die DKV in Zusammenarbeit mit der ERGO einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente, der eine Versorgungslücke zwischen beiden Leistungen verhindert.

Tarifwechsel ohne Gesundheitsfragen

Verändert sich die berufliche Situation, ermöglicht die DKV den Wechsel in einen anderen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zwei konkrete Beispiele:

  • Ein Selbstständiger mit Tarif KTN2 gründet eine GmbH und wird Gesellschafter-Geschäftsführer: Wechsel in den Tarif TL ohne Gesundheitsfragen
  • Ein Arbeitnehmer mit Tarif KTAG wird selbstständig: Wechsel in den Tarif KTN2 ohne Gesundheitsfragen

Dieser Service ist einzigartig in der Branche und stellt sicher, dass der bestehende Versicherungsschutz auch bei beruflichen Veränderungen nahtlos fortgeführt werden kann.

Nahtloser Übergang: DKV Krankentagegeld und ERGO Berufsunfähigkeitsrente

Wenn das Krankentagegeld wegen Berufsunfähigkeit endet, entsteht bei getrennten Versicherern häufig eine Versorgungslücke: Der Krankentagegeldversicherer stellt die Zahlung ein, während der BU-Versicherer noch prüft. In diesem Zeitraum fließen möglicherweise keine Leistungen.

Die Kombination aus DKV Krankentagegeld und ERGO Berufsunfähigkeitsrente schließt diese Lücke durch eine gemeinsame Prüfung. Hat die DKV Berufsunfähigkeit festgestellt, akzeptiert die ERGO dieses Ergebnis und beginnt sofort mit der Rentenzahlung. Keine doppelte Prüfung, keine Versorgungslücke. Mehr zum nahtlosen Übergang KTG zu BU-Rente

Häufige Fragen zu den DKV Krankentagegeldtarifen

Die wichtigsten Fragen zu den DKV-Krankentagegeldtarifen: Welcher Tarif passt zu welcher Berufsgruppe, wie funktioniert die Annahmegarantie, was kostet ein Tarifwechsel und wie läuft der Antrag ab.

Warum ist die DKV der größte Krankentagegeldversicherer in Deutschland?

Die DKV ist mit einem Marktanteil von über 14 Prozent der größte Krankentagegeldversicherer in Deutschland. Sie bietet als einziger Anbieter mehr als zehn spezialisierte Tarife für unterschiedliche Berufsgruppen, über 900 Gruppenversicherungsverträge mit Unternehmen, Kammern und Verbänden sowie als einziger Anbieter ein Krankentagegeld mit Leistungsbeginn ab dem 4. Tag ohne gleichzeitige private Krankenversicherung bei der DKV.

Welcher DKV-Tarif passt zu meiner Berufsgruppe?

Die DKV bietet für jede Berufsgruppe einen spezialisierten Tarif: KTAA für Ärzte und Zahnärzte, KGT2 für Apotheker, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer, KGT1 für Architekten und Bauingenieure, KGTS für Steuerberater, KTN2 für Selbstständige und Handwerker, KTAG oder KTC für Arbeitnehmer sowie den Tarif TL exklusiv für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer.

Was bedeutet die Annahmegarantie der DKV für Kammerberufe?

Die Annahmegarantie bedeutet, dass Mitglieder kooperierender Kammern und Verbände nicht allein aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt werden. Gesundheitsfragen werden weiterhin gestellt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für erhöhte Risiken bleiben möglich. Die Annahmegarantie schützt jedoch vor einer vollständigen Ablehnung des Antrags wegen der Gesundheitshistorie.

Kann ich den DKV-Tarif wechseln, wenn ich mich selbstständig mache?

Ja. Die DKV ermöglicht den Wechsel zwischen Krankentagegeldtarifen ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sich die berufliche Situation ändert. Ein Arbeitnehmer mit Tarif KTAG kann bei Aufnahme der Selbstständigkeit in den Tarif KTN2 wechseln. Ein Selbstständiger mit KTN2, der eine GmbH gründet, kann in den Tarif TL wechseln. Beide Wechsel erfolgen ohne neue Gesundheitsfragen.

Wie funktioniert das Krankentagegeld der DKV für Existenzgründer?

In den ersten 24 Monaten der Selbstständigkeit verlangt die DKV keinen Nachweis über Einkünfte der vergangenen 24 Monate. Existenzgründer können bis zu 140 Euro täglich ohne Gewinnnachweis absichern. Für Kammerberufe gelten höhere Grenzen: Steuerberater und Architekten bis zu 160 Euro täglich, Ärzte und Zahnärzte bis zu 520 Euro täglich. Diese Regelung steht in den Produktprospekten und sollte in der Beratungsdokumentation schriftlich festgehalten werden.

Was ist der Vorteil der Kombination DKV Krankentagegeld und ERGO Berufsunfähigkeitsrente?

Die Kombination verhindert eine Versorgungslücke beim Übergang von Arbeitsunfähigkeit zu Berufsunfähigkeit. DKV und ERGO prüfen gemeinsam, wann Berufsunfähigkeit vorliegt. Hat die DKV Berufsunfähigkeit festgestellt, akzeptiert die ERGO dieses Ergebnis direkt und beginnt mit der Rentenzahlung. Es gibt keine doppelte Prüfung und keine Phase ohne Leistungen.

Kann ich das DKV Krankentagegeld abschließen, ohne bei der DKV privat versichert zu sein?

Ja. Der Tarif KTN2 für Selbstständige kann als Einzelversicherung abgeschlossen werden, ohne dass eine private Krankenversicherung bei der DKV Voraussetzung ist. Auch die Freiberufler-Tarife KGT1, KGT2 und KGTS können unabhängig von einer bestehenden DKV-Krankenversicherung abgeschlossen werden. Für gesetzlich Versicherte ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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