Die 7 fatalsten Krankentagegeld-Fallen
Basierend auf 40 Jahren Markterfahrung: Was Versicherungsverkäufer gerne verschweigen – und wie Sie Ihre Existenz rechtssicher schützen.
Fehler 1: Das ordentliche Kündigungsrecht (§ 14 MB/KT)
In vielen "Billig-Tarifen" kann der Versicherer Ihnen in den ersten 3 Jahren ohne Angabe von Gründen kündigen – oft direkt nach dem ersten großen Leistungsfall. Werden Sie dann zum Risiko, fliegen Sie raus.
Fehler 2: Falscher Tagessatz & Bereicherungsverbot
Wer mehr versichert, als er verdient, zahlt umsonst. Im Ernstfall kürzt der Versicherer auf das tatsächliche Netto – die zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre sind verloren.
Fehler 3: Das Renten-Paradoxon (§ 15 MB/KT)
KT-Verträge enden meist automatisch bei Rentenbeginn. Fatal: Auch der Bezug einer Teil- oder Betriebsrente kann den Schutz für Selbstständige killen, obwohl sie noch voll arbeiten.
Fehler 4: Die bürokratische Meldepflicht-Falle
Einen Tag zu spät beim Arzt oder eine Lücke in der Folgebescheinigung am Wochenende? Der Versicherer kann die Zahlung sofort einstellen. Hier herrscht extremer Formalismus.
Fehler 5: Die Gutachter-Falle (KT zu BU)
Wenn der KT-Versicherer Sie für "berufsunfähig" erklärt, endet das Geld. Wenn der BU-Versicherer Sie noch für "krank" hält, zahlt er nicht. Das Ergebnis: Monate ohne Einkommen.
Fehler 6: Die Rentenlücke im Leistungsbezug
Während des KT-Bezugs fließen oft keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Wer lange krank ist, reduziert massiv seine spätere Altersrente.
Fehler 7: Die Steuer-Überraschung
Gesetzliches Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt (Steuernachzahlung am Jahresende). Privates Krankentagegeld ist hingegen 100 % steuerfrei.
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Ich suche die Fallstricke in Ihren Bedingungen, bevor diese zum Problem werden. Nutzen Sie 40 Jahre Markterfahrung für Ihre Sicherheit.