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Barmenia Krankentagegeld Tarif T+ 2026: Der einzige Wachstumsanbieter im Markt-Check
Die Barmenia ist mit einem Marktanteil von 7,08 Prozent und Krankentagegeld-Prämieneinnahmen von 94,44 Millionen Euro der fünftgrößte Krankentagegeldversicherer in Deutschland. Sie ist der einzige Anbieter unter den Marktführern, der 2024 gewachsen ist: plus 3,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr, plus 16,1 Prozent gegenüber 2019. Mit dem Tarif T+ bietet die Barmenia Selbstständigen einen Leistungsbeginn ab dem 4. Tag und verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Wo sie hinter der DKV zurückbleibt und was beim Einkommensnachweis zu beachten ist, zeigt dieser Artikel.
Marktposition Barmenia Krankentagegeld 2024
Rang 5 von 8 Marktführern. Marktanteil: 7,08 Prozent. Krankentagegeld-Prämienvolumen: 94,44 Millionen Euro. Bestandsveränderung gegenüber Vorjahr: +0,5 Prozent. Bestandswachstum seit 2019: +16,1 Prozent. Versicherte Personen: 199.850. Einziger Wachstumsanbieter im Spitzenfeld. Quelle: Branchenmonitor Krankenversicherung 2025, V.E.R.S. Leipzig GmbH.
Der Tarif T+ im Überblick: Leistungsbeginne und Zielgruppen
Die Barmenia bietet mit dem Tarif T+ ein Krankentagegeld für Selbstständige und Arbeitnehmer. Für Selbstständige ist der früheste Leistungsbeginn der 4. Tag, für Arbeitnehmer der 43. Tag. Das maximale Krankentagegeld für Selbstständige beträgt 150 Euro täglich, für Arbeitnehmer 70 Euro täglich.
Der Tarif T+ deckt beide Berufsgruppen in einem einheitlichen Tarif ab. Für Selbstständige bietet die Barmenia als einer von sehr wenigen Anbietern am Markt den Leistungsbeginn ab dem 4. Tag an. Das unterscheidet sie positiv von der Allianz (frühestens 15. Tag), der Signal Iduna (frühestens 8. Tag) und der Generali (frühestens 22. Tag ambulant).
Verfügbare Leistungsbeginne im Tarif T+:
| Zielgruppe | Verfügbare Leistungsbeginne | Max. Tagessatz |
|---|---|---|
| Selbstständige | 4., 8., 15. und 22. Tag | 150 € täglich |
| Arbeitnehmer | 43. Tag und später | 70 € täglich |
Wichtiger Hinweis: Der maximale Tagessatz für Selbstständige beträgt im Tarif T+ 150 Euro täglich, also 4.500 Euro monatlich. Das ist deutlich niedriger als beim DKV KTN2, der bis zu 300 Euro täglich ermöglicht. Wer einen höheren Absicherungsbedarf hat, stößt bei der Barmenia an eine strukturelle Grenze.
Die Stärken: Kündigungsschutz, Rückfallregelung und Alkoholklausel
Die Barmenia punktet mit drei soliden Leistungsmerkmalen: Sie verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht, auch in den ersten drei Jahren. Sie bietet eine faire Rückfallregelung mit Karenzzeit-Summierung bei gleicher Krankheit innerhalb von sechs Monaten. Und sie wendet die Alkoholklausel nicht an, mit einer abgestuften Sonderregelung für Entziehungsmaßnahmen.
Stärke 1: Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht
Die Barmenia verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, auch in den ersten drei Jahren. Das ist ein wesentlicher Qualitätsunterschied gegenüber Allianz, Generali und Continentale, die in den ersten drei Jahren für Zusatzversicherte das Kündigungsrecht behalten. Bei der Barmenia gilt dieser Schutz ohne Einschränkung. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung.
Stärke 2: Rückfallregelung mit Karenzzeit-Summierung
Wird ein Versicherter wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der letzten Arbeitsunfähigkeit erneut arbeitsunfähig, beginnt die vereinbarte Karenzzeit nicht von vorn. Die bereits abgeleisteten Karenztage werden angerechnet.
Konkretes Praxisbeispiel: Ein Selbstständiger hat mit der Barmenia einen Tarif mit Leistungsbeginn ab dem 22. Tag vereinbart. Er wird wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig und erhält ab dem 22. Tag das vereinbarte Krankentagegeld. Nach acht Wochen kehrt er zurück. Drei Monate später erkrankt er wegen desselben Bandscheibenvorfalls erneut. Er erhält sofort das Krankentagegeld, ohne die 21 Karenztage erneut abwarten zu müssen. Handelt es sich dagegen um eine neue, nicht zusammenhängende Erkrankung, beginnt die Karenzzeit von vorn.
Stärke 3: Alkoholklausel und Entziehungsmaßnahmen
Die Barmenia wendet die Alkoholklausel nicht an. Alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich mitversichert. Für Entziehungsmaßnahmen gilt eine besondere Regelung: Das Krankentagegeld wird bei den ersten drei ambulanten oder stationären Entziehungsmaßnahmen zu 80 Prozent gezahlt, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Die Begrenzung auf drei Maßnahmen ist marktüblich.
Stärke 4: Fortführung über den Rentenbeginn hinaus
Das Krankentagegeld kann über den Rentenbeginn hinaus fortgeführt werden, solange der Versicherte berufstätig ist. Das ist besonders für Freiberufler interessant, die über das Rentenalter hinaus tätig bleiben möchten.
Stärke 5: Anpassung ohne Gesundheitsprüfung
Bei Einkommenssteigerung kann das Krankentagegeld innerhalb von zwei Monaten mit entsprechendem Nachweis ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden.
Die strukturellen Schwächen: Einkommensberechnung, Tagessatz-Grenze und fehlende Wiedereingliederung
Der Tarif T+ hat drei strukturelle Schwächen: Die Bemessungsgrundlage für Selbstständige ohne Barmenia-Vollversicherung beträgt nur 75 Prozent des Gewinns, nicht den vollen Gewinn wie bei der DKV. Der maximale Tagessatz ist auf 150 Euro begrenzt. Und die Barmenia zahlt keine Teilleistung bei Wiedereingliederung, es gilt das Alles-oder-Nichts-Prinzip.
Schwäche 1: 75-Prozent-Regel bei der Einkommensberechnung
Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur DKV, der in der Beratungspraxis häufig übersehen wird. Die Barmenia berechnet das maximal absicherbare Krankentagegeld für Selbstständige wie folgt:
- Für Selbstständige Gewerbetreibende mit Barmenia-Vollversicherung: Der auf den Kalendertag umgerechnete Gewinn abzüglich der Steuern ist absicherbar. Wenn keine Steuerangabe möglich ist, werden 75 Prozent des Gewinns angesetzt.
- Für Selbstständige ohne Barmenia-Vollversicherung: Es gilt die allgemeine MB/KT-Regelung: maximal das Nettoeinkommen.
- Für Freiberufler: Die auf den Kalendertag umgerechneten Betriebs- oder Praxiseinnahmen der letzten zwölf Monate bis maximal 75 Prozent sind absicherbar.
Der entscheidende Unterschied zur DKV: Bei der DKV gilt der volle Gewinn als Bemessungsgrundlage ohne pauschalen Abzug. Bei der Barmenia werden für Freiberufler und für Selbstständige ohne Steuerbescheid nur 75 Prozent angesetzt. Das reduziert den maximal versicherbaren Tagessatz um 25 Prozent gegenüber dem DKV-Ansatz. Mehr zur korrekten Berechnung: Nettoeinkommen berechnen 2026.
Schwäche 2: Maximaler Tagessatz auf 150 Euro begrenzt
Für Selbstständige beträgt der maximale Tagessatz im Tarif T+ 150 Euro täglich, also 4.500 Euro monatlich. Für Arbeitnehmer liegt die Grenze noch niedriger bei 70 Euro täglich. Wer einen Absicherungsbedarf über 150 Euro täglich hat, muss zwingend zu einem anderen Anbieter wechseln. Der DKV KTN2 ermöglicht bis zu 300 Euro täglich.
Schwäche 3: Kein Krankentagegeld bei Wiedereingliederung
Die Barmenia zahlt das Krankentagegeld ausschließlich bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit. Eine anteilige Leistung bei stufenweiser Wiedereingliederung gibt es nicht. Wer nach einer langen Krankheit schrittweise in den Betrieb zurückkehrt und dabei noch teilweise arbeitsunfähig ist, erhält bei der Barmenia kein Krankentagegeld für diese Phase. Das ist ein struktureller Nachteil gegenüber der Signal Iduna, die bei mindestens 50-prozentiger Teil-Arbeitsunfähigkeit die Hälfte des Tagessatzes zahlt.
Schwäche 4: Auslandsschutz nur stationär
Im europäischen und außereuropäischen Ausland zahlt die Barmenia das Krankentagegeld nur bei stationärem Krankenhausaufenthalt, nicht bei ambulanter Behandlung. Das ist restriktiver als der Signal-Iduna-Ansatz, der auch bei ambulanter Behandlung im europäischen Ausland bei Transportunfähigkeit leistet.
Die Gesundheitsfragen der Barmenia: Was angegeben werden muss
Die Barmenia stellt zehn Gesundheitsfragen, die sich auf aktuelle Erkrankungen, Medikamente, Behinderungen, Behandlungen der letzten drei Jahre, stationäre Aufenthalte der letzten fünf Jahre und psychotherapeutische Behandlungen der letzten zehn Jahre beziehen. Der Abfragezeitraum ist kürzer als bei der Generali, aber umfangreicher als bei der DKV.
Die Barmenia stellt folgende Gesundheitsfragen:
- Bestehen aktuell Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten oder Verletzungen?
- Besteht eine HIV-Infektion?
- Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen?
- Besteht eine anerkannte Behinderung?
- Haben in den letzten drei Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen stattgefunden, oder bestanden Krankheiten oder Beschwerden, die nicht behandelt wurden?
- Haben jemals Untersuchungen wegen unerfülltem Kinderwunsch stattgefunden?
- Wurde in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?
- Haben in den letzten fünf Jahren stationäre Untersuchungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus oder Sanatorium stattgefunden?
- Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
- Körpergröße und Gewicht
Im Vergleich zur Generali, die für Operationen und Klinikaufenthalte zehn Jahre zurückfragt, ist der Barmenia-Abfragezeitraum kürzer und damit für viele Antragsteller zugänglicher. Der fünfjährige Zeitraum für stationäre Aufenthalte und der dreijährige Zeitraum für ambulante Behandlungen sind marktüblich.
Barmenia vs. DKV: Der direkte Vergleich für Selbstständige
Die Barmenia und die DKV teilen zwei wichtige Merkmale: Leistungsbeginn ab dem 4. Tag und Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die DKV ist strukturell überlegen bei der Bemessungsgrundlage (voller Gewinn statt 75 Prozent), dem maximalen Tagessatz (300 statt 150 Euro) und dem nahtlosen BU-Übergang. Die Barmenia ist die stärkste Alternative zur DKV, aber keine gleichwertige.
| Kriterium | Barmenia T+ | DKV KTN2 |
|---|---|---|
| Leistungsbeginn frühestens | 4. Tag | 4. Tag |
| Ordentliches Kündigungsrecht | Verzicht, auch in den ersten 3 Jahren | Verzicht ab Tag 1, für alle |
| Maximaler Tagessatz | 150 € täglich | 300 € täglich |
| Bemessungsgrundlage Selbstständige | 75% des Gewinns (ohne Vollversicherung) | 100% des Gewinns |
| Einkommensnachweis bei Antragstellung | Erforderlich | Nicht erforderlich |
| Karenzzeit-Summierung bei Rückfall | Ja, 6 Monate, gleiche Krankheit | Standardregelung MB/KT |
| Wiedereingliederung | Keine Teilleistung | Standardregelung MB/KT |
| Alkoholklausel | Leistung inklusive (80% bei Entziehung) | Leistung inklusive |
| Nahtloser BU-Übergang | Nicht systemisch verankert | DKV/ERGO-System koordiniert |
| Gruppenvertragsstruktur | Begrenzt | Über 1.000 Gruppenverträge |
| Marktentwicklung 2024 | +3,3%, einziger Wachstumsanbieter | 14,65% Marktanteil, klarer Marktführer |
Ab welchem Tag leistet die Barmenia für Selbstständige?
Im Tarif T+ bietet die Barmenia für Selbstständige den Leistungsbeginn ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Leistungsbeginn ab dem 4. Tag macht die Barmenia zu einem der wenigen Anbieter am Markt, die diesen frühen Schutz für Selbstständige ohne Bedingung einer Vollversicherung im eigenen Haus anbieten.
Verzichtet die Barmenia auf das ordentliche Kündigungsrecht?
Ja. Die Barmenia verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht, auch in den ersten drei Jahren. Das unterscheidet sie positiv von der Allianz, Generali und Continentale, die in den ersten drei Jahren für Zusatzversicherte das Kündigungsrecht behalten. Der Schutz gilt ohne zeitliche Einschränkung und ohne Voraussetzung einer Vollversicherung bei der Barmenia.
Wie hoch ist der maximale Tagessatz bei der Barmenia für Selbstständige?
Im Tarif T+ können Selbstständige bis zu 150 Euro täglich, entsprechend 4.500 Euro monatlich, absichern. Arbeitnehmer können maximal 70 Euro täglich vereinbaren. Wer einen höheren Absicherungsbedarf hat, stößt bei der Barmenia an eine strukturelle Grenze. Der DKV KTN2 ermöglicht bis zu 300 Euro täglich ohne diese Begrenzung.
Wie berechnet die Barmenia das maximale Krankentagegeld für Selbstständige?
Für Selbstständige ohne Vollversicherung bei der Barmenia gilt die MB/KT-Standardregelung: maximal das Nettoeinkommen. Für Freiberufler setzt die Barmenia maximal 75 Prozent der Betriebs- oder Praxiseinnahmen der letzten zwölf Monate an. Die DKV verwendet den vollen steuerlichen Gewinn ohne pauschalen Abzug als Bemessungsgrundlage, was bei gleichem Einkommen einen höheren versicherbaren Tagessatz ergibt.
Wie funktioniert die Rückfallregelung bei der Barmenia?
Erkrankt ein Versicherter wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der letzten Arbeitsunfähigkeit erneut, beginnt die vereinbarte Karenzzeit nicht von vorn. Die bereits abgeleisteten Karenztage werden angerechnet. Bei einer neuen, nicht zusammenhängenden Erkrankung beginnt die Karenzzeit dagegen von vorn zu laufen.
Zahlt die Barmenia Krankentagegeld bei Wiedereingliederung?
Nein. Die Barmenia zahlt das Krankentagegeld ausschließlich bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit. Eine anteilige Leistung bei stufenweiser Wiedereingliederung ist im Tarif T+ nicht vorgesehen. Wer nach einer langen Krankheit schrittweise in den Betrieb zurückkehrt, erhält für diese Phase kein Krankentagegeld von der Barmenia.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.