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Barmenia Krankentagegeld Tarif T+ getestet

Barmenia Krankentagegeld Tarif T+ getestet


Das Krankentagegeld der Barmenia für Selbstständige und Arbeitnehmer

Die Barmenia Krankenversicherung bietet über den Tarif T plus ein Krankentagegeld für Selbstständige und Arbeitnehmer. Dieses unterscheidet sich nach den unterschiedlichen Leistungsbeginnen. Für Selbstständige bietet die Barmenia als frühesten Beginn der 4. Tag an. Spätere Leistungsbeginne wie der achte, fünfzehnte oder 22. Tag sind möglich. Für Arbeitnehmer werden als frühester Leistungsbeginn der 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit angeboten.

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Barmenia für Selbstständige und Arbeitnehmer

 

  • Das Krankentagegeld können Sie über den Rentenbeginn hinaus fortführen werden, wenn Sie weiterhin berufstätig sind.  Dies ist interessant für Freiberufler, die über den Rentenbeginn hinaus arbeiten möchten.
  • Die Barmenia wendet die Alkoholklausel nicht an. Damit ist, eine alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich mitversichert. Das vereinbarte Krankentagegeld wird bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund der ersten drei ambulanten oder stationären Entziehungsmaßnahmen zu 80 % gezahlt, wenn Erfolgsaussichten bestehen. Das Krankentagegeld wird für maximal drei Entziehungsmaßnahmen bezahlt.

 

Vereinfachte Leistungsanpassung bei Erhöhung des Einkommens

Wenn sich Ihr Einkommen erhöht, können Sie dieses innerhalb von zwei Monaten, mit entsprechendem Nachweis ohne Gesundheitsprüfung an Ihr erhöhtes Einkommen anpassen.

Leistungen bei Rückfallerkrankungen

Wird der Versicherte wegen einer und derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der letzten Arbeitsunfähigkeit wieder arbeitsunfähig, beginnt die vereinbarte Karenzzeit nicht von vorn.

Ein Beispiel: 
Ein Selbstständiger wird wegen eines Bandscheibenvorfalls arbeitsunfähig. Er hat mit der Barmenia ein Krankentagegeld mit dem Leistungsbeginn ab dem 22. Tag Vereinbart. Ab dem 22. Tag erhält er das vereinbartes Krankentagegeld. Nach acht Wochen arbeitet er wieder. Damit endet die Zahlung des Krankentagegeldes. Weitere drei Monate später wird er wegen derselben Erkrankung wieder arbeitsunfähig. Er erhält sofort das Krankentagegeld, ohne dass er die vereinbarte Karenzzeit nochmals durchlaufen muss.

Anders sieht es aus, wenn er wegen einer anderen Erkrankung, die mit der ursprünglichen Erkrankung in keinem kausalen Zusammenhang steht. In diesem Fall beginnt die Karenzzeit von 21 Tagen wieder von vorn zu laufen. Er erhält somit erst ab dem 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit das vereinbarte Krankentagegeld. 

Was mir weniger beim Krankentagegeld der Barmenia gefällt..

  • Die allgemeinen Wartezeiten betragen grundsätzlich drei Monate. In dieser Zeit erhält der Versicherte das Krankentagegeld, wenn er aufgrund eines
    Unfalls arbeitsunfähig ist.
  • Die besonderen Wartezeiten betragen acht Monate für Psychotherapien, Schwangerschaft und Entbindung.
  • Bei Rehamaßnahmen zahlt die Barmenia das Krankentagegeld, wenn dieser eine 14-tägige Arbeitsunfähigkeit vorausgegangen ist. Das Gleiche gilt bei Kur und Sanatoriums Behandlung. Es muss immer eine 14-tägige Arbeitsunfähigkeit vorausgehen
  • Selbstständige können ein maximales Krankentagegeld von 150 € pro Tag vereinbaren. Arbeitnehmer können nur maximal 70 € pro Tag vereinbaren.
  • Keine Leistung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit. Die Barmenia zahlt das Krankentagegeld bei 100 % Arbeitsunfähigkeit. Eine Wiedereingliederung wird somit nicht unterstützt.
  • Sollten Sie im europäischen und außereuropäischen Ausland arbeitsunfähig werden, wird das vereinbarte Krankentagegeld bei einem Aufenthalt im Krankenhaus bezahlt.

 

Wie wird die maximale Höhe des Krankentagegeldes berechnet?

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende
Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung beziehungsweise vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

Besondere Regelung gibt es für Versicherte, die neben dem Krankentagegeld privat bei der Barmenia versichert sind

  • Privatversicherte Arbeitnehmer können neben dem Nettoeinkommen die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung absichern. 
  • Bei  privatversicherten Selbstständigen berechnet die Barmenia den maximalen Krankentagegeldsatz wie folgt: 

Selbstständige Gewerbetreibende können den auf den Kalendertag umgerechnete Gewinn abzüglich der Steuern absichern. Wenn zu der Höhe der Steuern keine Angabe möglich ist, sind 75 % des Gewinns absicherbar. Der dem Vertrag zugrunde gelegte Gewinn wird aus den Betriebseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung abzüglich der Betriebsausgaben und der zu zahlenden Steuern ermittelt. 

  • Bei Freiberufler sind die auf den Kalendertag umgerechnet Betriebs- beziehungsweise Praxiseinnahmen der letzten zwölf Monate vor Antragstellung bis 75 % absicherbar.

  

Wichtig:
Diese Regelungen gelten für Versicherte, die gleichzeitig bei der Barmenia eine Krankheitskostenvollversicherung. Für alle anderen Versicherten ohne private Krankenversicherung bei der Barmenia gilt die Regelung, dass maximal das Nettoeinkommen abgesichert werden kann.

 

Die Gesundheitsfragen beim Krankentagegeld der Barmenia

  1. Bestehen Krankheiten, Beschwerden oder Folgen von Krankheiten beziehungsweise Verletzungen?
  2. Besteht eine HIV-Infektion?
  3. Werden regelmäßig Arzneimittel eingenommen?
  4. Besteht eine anerkannte Behinderung?
  5. Haben in den letzten 3 Jahren ambulante Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder sonstige Therapeuten stattgefunden, oder bestanden Krankheiten, Behinderungen oder Beschwerden, die nicht behandelt worden sind?
  6. Haben jemals Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen wegen unerfülltem Kinderwunsch stattgefunden?
  7. Wurde in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?
  8. Haben in den letzten fünf Jahren stationäre Untersuchungen, Beobachtungen oder Behandlungen in einem Krankenhaus oder Sanatorium stattgefunden?
  9. Sind Heilbehandlungen oder Untersuchungen angeraten oder beabsichtigt?
  10. Frage nach Körpergröße und Gewicht

  

Weitere Informationen zum Krankentagegeld T+ der Barmenia finden Sie hier: 

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