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Krankentagegeld der Württembergischen Krankenversicherung


Krankentagegeld der Württembergische – Vorteile und Nachteile


Die Württembergische bietet nur einen Krankentagegeldtarif für alle Berufsgruppen. Selbstständige und Freiberufler können als frühesten Leistungsbeginn den 22. Tag oder später vereinbaren. Für Arbeitnehmer ist als früheste Leistungsbeginn der 43 Tag möglich. Über die weiteren Vor- und Nachteile des Krankentagegeldes der Württembergischen erfahren Sie hier mehr.

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Württembergische?


Geltungsbereich - Wird das Krankentagegeld auch im Ausland bezahlt?

Bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland wird für im Ausland akut eingetretene Krankheiten oder Unfälle das Krankentagegeld für die Dauer einer medizinisch notwendigen stationären Heilbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus gezahlt.

Bis hier hin bietet die Württembergische nichts Besonderes. Sollten Sie allerdings vorübergehend sich im außereuropäischen Ausland aufhalten, und dort arbeitsunfähig werden, dann können Sie dort während der ersten drei Monate auch ohne besondere Vereinbarung Krankentagegeld erhalten, wenn Sie in dieser Zeit im Krankenhaus liegen?

 

Anpassung Nettoeinkommen -  Kann ich mein Krankentagegeld erhöhen, wenn sich mein Einkommen erhöht?


Ihr Nettoeinkommen können Sie ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten erhöhen, wenn Sie spätestens innerhalb von zwei Monaten die Änderung Ihres Nettoeinkommens respektive bei Selbstständigen den Steuerbescheid des Finanzamtes beim Versicherer einreichen.

Diese Regelung finde ich gut. Allerdings müssen Sie die Änderung Ihres Nettoeinkommens innerhalb von zwei Monaten der Württembergischem mitteilen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass hier eine rechtzeitige Rückmeldung häufig vergessen wird. Und danach kann die Württembergischen Ihren Antrag bei Vorerkrankungen ablehnen.

Alkoholbedingte Arbeitsunfähigkeit 


Das Krankentagegeld wird aus bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Außerdem zahlt die Württembergische das Krankentagegeld auch bei er ersten Entziehungsmaßnahme, wenn der Versicherer dies vor Beginn der Maßnahme zugesagt hat.

 

Rehabilitationsmaßnahmen – Wird das Krankentagegeld bei Reha gezahlt?


Die Württembergische zahlt das Krankentagegeld nur während einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, sofern dies vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugesagt wurde.

 

Was gefällt mir beim Krankentagegeld der Württembergische weniger?

 

Wartezeiten - Wird das Krankentagegeld direkt ab Beginn in voller Höhe gezahlt?

Bei den Wartezeiten gibt es nichts Besonderes. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. In diesem Zeitraum leitet die Württembergische nur bei Unfall das vereinbarte Krankentagegeld. Die besondere Wartezeit für Psychotherapie, Zahnbehandlung und Zahnersatz und Kieferorthopädie beträgt acht Monate.

 

Ordentliches Kündigungsrecht – Kann das Krankentagegeld in den ersten 3 Jahren vom Versicherer gekündigt werden?

Der Versicherer verzichtet nicht auf das ordentliche Kündigungsrecht in der ersten 3 Jahre. Er kann somit in den ersten drei Jahren jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. 


Krankentagegeld bei Bezug von Altersrente

Das Versicherungsverhältnis endet automatisch mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Dies ist nicht mehr zeitgemäß, da viele Arbeitnehmer und Selbstständige auch über das 65. Lebensjahr hinaus noch berufstätig sind.

 

Wie viel Krankentagegeld kann ich maximale Höhe des Krankentagegeldes


Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnet, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung, genauer gesagt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.

 

Hier das Kleingedruckte des Krankentagegeldes der Württembergischen.....

 

Die Gesundheitsfragen bei dem Krankentagegeld der Württembergische

Die Gesundheitsfragen der Württembergische sind mit den Fragen nach zehn Jahren in der Vergangenheit sehr verbraucherunfreundlich.

Hier die Fragen im Einzelnen:

  1.  Bestehen oder bestanden in den letzten 10 Jahren körperliche oder geistige Schäden/Behinderungen, eine angeborene Erkrankung, eine Erkrankung der Psyche, leiden oder litten Sie an Unfallfolgen oder besteht oder bestand eine Pflegebedürftigkeit?
  2. Wurde bei ihnen eine HIV-Infektion festgestellt oder ein HIV-Test ärztlich angeraten bzw. Steht das Testergebnis noch aus?
  3. Körpergröße in cm. Körpergewicht in kg. 

 

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