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Progressionsvorbehalt beim Krankengeld: Warum Krankheit eine Steuernachzahlung auslösen kann

📌 Der Progressionsvorbehalt treibt Steuersatz in die Höhe

Wer länger krank ist, erhält zwar steuerfreies Krankengeld, doch der Progressionsvorbehalt treibt den Steuersatz für das restliche Einkommen unbemerkt in die Höhe. Ab einer Summe von 410 € fordert das Finanzamt zwingend eine Steuererklärung an. Oft endet das Krankheitsjahr deshalb mit einer unerwarteten Nachzahlung statt mit einer Erstattung.

Wenn jemand länger erkrankt, bereitet die finanzielle Situation oft ohnehin schon Sorgen. Die Genesung steht im Vordergrund, während das Budget durch den Wegfall des vollen Gehalts schrumpft. Eine unangenehme Überraschung folgt jedoch häufig erst Monate später mit dem Steuerbescheid. Viele Betroffene reagieren fassungslos auf Nachforderungen des Finanzamts, da gesetzliches Krankengeld grundsätzlich als steuerfrei gilt.

Dieser Umstand führt regelmäßig zu Missverständnissen. Steuerfrei bedeutet in der deutschen Systematik nämlich nicht zwangsläufig steuerneutral.

Krankengeld ist steuerfrei: Die gesetzliche Grundlage

Zunächst die gute Nachricht: Auf das gesetzliche Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung wird keine Einkommensteuer erhoben. Dies ist in § 3 Nr. 1a EStG festgeschrieben. Wer also 10.000 € Krankengeld erhält, muss diesen Betrag nicht direkt versteuern. Das Finanzamt greift nicht unmittelbar in diesen Topf, um einen Teil davon als Steuer einzubehalten.

Warum der Progressionsvorbehalt dennoch greift

Obwohl das Krankengeld selbst unangetastet bleibt, zählt es zu den Lohnersatzleistungen, die dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Die rechtliche Basis hierfür bildet § 32b Abs. 1 Nr. 1b EStG. Dieser Mechanismus sorgt dafür, dass die Leistungsfähigkeit einer Person bei der Ermittlung des Steuersatzes fair bewertet wird.

Das Verfahren läuft vereinfacht in drei Schritten ab:

  1. Das Finanzamt addiert das reguläre zu versteuernde Einkommen und die erhaltene Lohnersatzleistung.

  2. Aus dieser Gesamtsumme wird ein fiktiver, besonderer Steuersatz ermittelt. Dieser Prozentsatz fällt höher aus, als wenn nur das normale Gehalt betrachtet würde.

  3. Dieser höhere Steuersatz wird anschließend ausschließlich auf das tatsächlich zu versteuernde Einkommen angewendet (also ohne das Krankengeld).

Entscheidend ist hierbei der durchschnittliche Steuersatz. Da Deutschland ein progressives Steuersystem nutzt (höheres Einkommen führt zu einem höheren Prozentsatz), sorgt das Krankengeld dafür, dass der Rest des Einkommens mit einem Tarif besteuert wird, der eigentlich für ein höheres Gehaltsniveau vorgesehen ist.

Ein praxisnahes Beispiel zum Steuereffekt

Stellen Sie sich vor, Sie verdienen in einem normalen Jahr 50.000 € brutto. Aufgrund einer langwierigen Erkrankung fallen Sie mehrere Monate aus und erhalten in dieser Zeit 10.000 € Krankengeld. Ihr steuerpflichtiger Arbeitslohn für dieses Jahr sinkt deutlich, da Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben.

Gleichzeitig schiebt das Krankengeld Ihren Steuersatz über den Progressionsvorbehalt nach oben. Dieser erhöhte Satz trifft nun auf den verbliebenen Arbeitslohn der gesunden Monate oder auf andere Einkünfte wie Zinsen oder Mieteinnahmen. Wie hoch die Nachzahlung konkret ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Faktoren wie die Steuerklasse, Werbungskosten, Freibeträge für Kinder oder die Kirchensteuer spielen eine wesentliche Rolle. Das Grundprinzip bleibt jedoch: Das Krankengeld erhöht die Steuerlast auf das restliche Einkommen.

Typische Konstellationen mit Nachzahlungsrisiko

In der täglichen Praxis zeigen sich meist drei Szenarien, in denen dieser Effekt besonders spürbar wird:

  • Lange Krankheitsphasen bei Arbeitnehmern: Nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt die Zahlung des Krankengeldes. Wer hier nur die monatliche Lücke im Netto betrachtet, vergisst oft die spätere Belastung durch den Steuerbescheid.

  • Gemeinsame Veranlagung bei Ehepaaren: Bezieht ein Partner Krankengeld, während der andere voll arbeitet, kann der Progressionsvorbehalt das gemeinsame Einkommen empfindlich treffen. Oft herrscht Unverständnis, warum trotz eines insgesamt geringeren Haushaltseinkommens eine Nachzahlung fällig wird.

  • Zusätzliche Einkünfte im selben Kalenderjahr: Treffen Krankengeld und andere Einnahmen wie Mieten, Kapitalerträge oder eine Abfindung aufeinander, wirkt sich der erhöhte Steuersatz auf diese Beträge massiv aus.

Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ab 410 €

Ein wesentlicher Punkt im Steuerrecht ist die sogenannte Pflichtveranlagung. Sobald Sie im Kalenderjahr Lohnersatzleistungen beziehen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (dazu zählt neben dem Krankengeld auch Arbeitslosengeld I oder Elterngeld), greift eine besondere Grenze. Übersteigen diese Leistungen in der Summe den Betrag von 410 €, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

In der Praxis ist dieser Vorgang oft unproblematisch, da die Krankenkassen die Beträge elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dennoch sollten Sie die im Bescheid ausgewiesenen Summen sorgfältig prüfen, da die steuerliche Belastung direkt an der korrekten Erfassung dieser Werte hängt.

Privates Krankentagegeld: Die steuerliche Ausnahme

Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung werden steuerlich anders behandelt. Sie gelten i. d. R. nicht als steuerbare Einkünfte. Sie sind steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Dies wird durch die Verwaltungsvorschrift in R 32b Abs. 1 Satz 3 EStR ausdrücklich klargestellt. Diese Regelung sorgt dafür, dass privates Krankentagegeld bei der Berechnung Ihres Steuersatzes außen vor bleibt.

Der Bundesfinanzhof hat bereits bestätigt, dass diese unterschiedliche Behandlung gegenüber dem gesetzlichen Krankengeld verfassungsrechtlich zulässig ist. In speziellen Fällen, etwa bei Selbstständigen oder komplexen betrieblichen Strukturen, kann die Einordnung im Detail komplizierter sein. Für den klassischen Fall einer privaten Zusatzversicherung bleibt es jedoch meist dabei: Das private Tagegeld löst keine Erhöhung des Steuersatzes aus.

Vorsorge für das nächste Jahr

Um nicht vom Steuerbescheid kalt erwischt zu werden, helfen einfache Vorbereitungen. Sobald Sie ab der siebten Woche in den Krankengeldbezug rutschen, sollten Sie eine realistische Aufstellung Ihrer Fixkosten machen (Miete, Kredite, Versicherungen).

Falls Sie bereits Krankengeld bezogen haben, ist die Bildung eines kleinen Steuerpuffers ratsam. Eine Nachzahlung ist zwar keine Gewissheit, aber sobald im selben Jahr noch nennenswerte steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Forderung des Finanzamts deutlich. Für die Zukunft kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob eine private Absicherung die finanzielle Lücke schließt und dabei gleichzeitig den steuerlichen Nachteil des Progressionsvorbehalts umgeht.

Nächster Schritt für mehr Sicherheit: Nehmen Sie sich einen einzigen Abend und klären zwei Zahlen. Wie hoch war das Krankengeld insgesamt, und wie hoch ist das übrige steuerpflichtige Einkommen im selben Jahr voraussichtlich? Allein diese Klarheit verhindert, dass der Steuerbescheid später wie aus dem Nichts trifft.


Ausblick

Wer die steuerlichen Folgen des Krankengeldbezugs frühzeitig erkennt, vermeidet böse Überraschungen bei der Festsetzung der Einkommensteuer. Die elektronische Meldung durch die Krankenkassen sorgt zwar für korrekte Daten beim Finanzamt, doch die finanzielle Vorsorge für die mögliche Nachzahlung liegt allein in der eigenen Verantwortung. Ein gezielter Blick auf die Gesamteinkünfte des betroffenen Jahres schafft hier die nötige Planungssicherheit.


FAQ - Ihre Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen, die im Kontext des Progressionsvorbehaltes und den steuerlichen Folgen von Krankengeld auftreten.

Muss ich Krankengeld in der Steuererklärung selbst eintragen?

In der Regel übermittelt Ihre Krankenkasse die Daten elektronisch an das Finanzamt. Sie finden diese Werte in Ihrer Leistungsbescheinigung. Dennoch sollten Sie in Ihrer Steuererklärung (Anlage N oder Anlage Vorsorgeaufwand) prüfen, ob die Beträge korrekt erfasst wurden, da diese die Basis für Ihren persönlichen Steuersatz bilden.

Warum führt Krankengeld oft zu einer Nachzahlung, wenn es doch steuerfrei ist?

Das Krankengeld erhöht durch den Progressionsvorbehalt Ihren fiktiven Gesamtverdienst. Das Finanzamt ermittelt daraus einen höheren Steuersatz, den es dann auf Ihr restliches, eigentlich steuerpflichtiges Einkommen anwendet. Da Ihr Arbeitgeber bei den monatlichen Lohnabrechnungen von einem niedrigeren Steuersatz ausging, entsteht am Jahresende häufig eine Differenz.

Gilt der Progressionsvorbehalt auch bei kurzem Krankengeldbezug?

Ja, das Prinzip greift ab dem ersten Euro. Allerdings müssen Sie erst dann zwingend eine Steuererklärung abgeben, wenn die Summe aller Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld) im Kalenderjahr 410 € übersteigt.

Sind Nachzahlungen bei Ehepaaren vermeidbar?

Vermeiden lässt sich die gesetzliche Logik nicht, aber die Auswirkungen hängen von der Wahl der Veranlagung ab. Bei einer Zusammenveranlagung wirkt sich der durch das Krankengeld erhöhte Steuersatz auf das gesamte gemeinsame Einkommen aus. In manchen Fällen kann eine Einzelveranlagung geprüft werden, was jedoch individuell berechnet werden muss.

Zählt das Krankengeld bei der Berechnung der 410 € Grenze mit anderen Leistungen zusammen?

Ja, für die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung zählt die Summe aller Lohnersatzleistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Wenn Sie also 300 € Krankengeld und 200 € Kurzarbeitergeld erhalten haben, liegen Sie mit insgesamt 500 € über der Grenze.

Kann ich Werbungskosten vom Krankengeld abziehen?

Nein, das ist nicht möglich. Da das Krankengeld selbst steuerfrei ist, können Sie im Zusammenhang mit diesem Bezug keine Werbungskosten geltend machen. Sie können jedoch weiterhin alle berufsbedingten Ausgaben (z. B. Pendlerpauschale, Fachliteratur) absetzen, die in der Zeit Ihrer Erwerbstätigkeit im selben Jahr angefallen sind.

Gibt es beim privaten Krankentagegeld wirklich gar keine steuerlichen Nachteile?

Privates Krankentagegeld ist nach aktueller Rechtslage und Verwaltungspraxis sowohl steuerfrei als auch progressionsfrei. Das bedeutet, es taucht in der Berechnung Ihres Steuersatzes nicht auf. Dies gilt für klassische private Zusatzversicherungen. Bei Selbstständigen ist lediglich darauf zu achten, dass die Beiträge hierzu steuerlich oft anders behandelt werden als bei der gesetzlichen Versicherung.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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