Wie viel Krankengeld bekomme ich?
Die Höhe Ihres Krankengeldes hängt davon ab, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel 70 % des Bruttogehalts, maximal 90 % des Nettogehalts. Privatversicherte erhalten das vereinbarte Krankentagegeld, z. B. 50 €, 100 € oder 150 € pro Tag, je nach Vertrag.
Problemstellung/Grundlagen
Im Krankheitsfall ersetzt das Krankengeld (GKV) oder Krankentagegeld (PKV) Ihr Einkommen, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Die Berechnung unterscheidet sich je nach Versicherungsart: In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es gesetzlich festgelegte Prozentsätze, in der privaten Krankenversicherung richtet sich die Höhe nach Ihrem individuell vereinbarten Tagegeld.
Krankengeld für gesetzlich Versicherte
Als Arbeitnehmer mit gesetzlicher Krankenversicherung gelten folgende Grundsätze:
- Sie erhalten 70 % Ihres Bruttogehalts, jedoch höchstens 90 % Ihres Nettogehalts.
- Beitragsfreie Entgeltbestandteile (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) bleiben unberücksichtigt.
- Vom Krankengeld werden Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen.
- Die Auszahlung erfolgt rückwirkend – in der Regel nach Vorlage der ärztlichen Bescheinigung.
➡️ Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit 3.000 € Bruttolohn und 2.100 € Netto erhält ca. 1.890 € Krankengeld pro Monat (90 % des Nettos). Netto nach Abzug der Sozialbeiträge bleiben etwa 1.700 €.
Wenn Sie genau wissen möchten, wie hoch Ihr Krankengeld ausfällt, nutzen Sie den Krankengeldrechner auf Krankengelder.com.
Krankentagegeld für Privatversicherte
In der privaten Krankenversicherung gibt es kein gesetzliches Krankengeld. Stattdessen erhalten Sie das individuell vereinbarte Krankentagegeld. Dieses ist in Euro pro Kalendertag festgelegt und wird für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit gezahlt, auch an Wochenenden und Feiertagen.
- Beispiel: 100 € Krankentagegeld pro Tag = 3.000 € monatliche Absicherung.
- Das Krankentagegeld wird steuerfrei gezahlt.
- Die Zahlung erfolgt rückwirkend, sobald die Arbeitsunfähigkeit bestätigt ist und die Karenzzeit abgelaufen ist.
Die Höhe sollte sich an Ihrem tatsächlichen Nettoeinkommen orientieren, um Unterversicherung oder Überversicherung zu vermeiden. Das sogenannte Bereicherungsverbot (§ 4 MB/KT) schließt überhöhte Zahlungen aus.
Selbstständige und Freiberufler
Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf gesetzliches Krankengeld. Sie müssen das Krankentagegeld privat absichern. Die Berechnungsgrundlage ist das Nettoeinkommen = Gewinn vor Steuern nach § 2 Abs. 2.1 EStG:
- Betriebseinnahmen
- – Betriebsausgaben
- = Gewinn vor Steuern
👉 Beispiel: Bei einem Gewinn von 60.000 € im Jahr ergibt sich ein Tageseinkommen von ca. 166 €. Entsprechend kann ein Krankentagegeld bis zu dieser Höhe abgesichert werden.
Fazit/Handlungsempfehlung
Gesetzlich Versicherte erhalten rund 70 % ihres Bruttogehalts, Privatversicherte das individuell vereinbarte Tagegeld. Selbstständige sichern mit einer privaten Krankentagegeldversicherung ihren tatsächlichen Gewinn ab.
Empfehlung: Ermitteln Sie Ihre monatlichen Ausgaben und Ihre Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung. Ihr Krankentagegeld sollte diese Lücke vollständig schließen. Nutzen Sie dazu den Krankengeldrechner auf Krankengelder.com.
