Wie wird das Krankentagegeld berechnet?
Das Krankentagegeld orientiert sich an Ihrem Nettoeinkommen und Ihrem tatsächlichen Verdienstausfall. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Einkommenslücke im Krankheitsfall abdecken, nicht mehr und nicht weniger. Maßgeblich ist das sogenannte Bereicherungsverbot.
Problemstellung/Grundlagen
Viele fragen sich: Wie hoch darf mein Krankentagegeld sein? Versicherungen zahlen nur bis zur Höhe Ihres Nettoeinkommens. Ziel ist es, Ihren Verdienstausfall auszugleichen, ohne dass Sie im Krankheitsfall mehr Geld zur Verfügung haben als im Arbeitsalltag.
Dieses Prinzip nennt sich Bereicherungsverbot. Es stellt sicher, dass Krankentagegeld immer Ihre Versorgungslücke deckt, aber keinen „Gewinn“ bringt.
Berechnung für Arbeitnehmer
Bei Arbeitnehmern ist die Grundlage das regelmäßige Nettoeinkommen:
- Bruttogehalt minus Steuern & Sozialabgaben = Netto
- geteilt durch 30 Tage → ergibt das mögliche Krankentagegeld pro Tag
👉 Beispiel: 2.700 € Netto pro Monat → 90 € pro Tag.
Besonderheit: Sind Sie in der GKV versichert, erhalten Sie Krankengeld (70 % Brutto, max. 90 % Netto). Das private Krankentagegeld ergänzt die Differenz zum vollen Nettoeinkommen.
Berechnung für Selbstständige und Freiberufler
Bei Selbstständigen und Freiberuflern gilt: Das Nettoeinkommen entspricht dem Gewinn vor Steuern (§ 2 Abs. 2.1 EStG):
- Betriebseinnahmen
- abzüglich Betriebsausgaben
- = Gewinn vor Steuern
👉 Beispiel: Einnahmen 100.000 €, Ausgaben 40.000 € → Gewinn 60.000 € → entspricht ca. 164 € pro Tag, die maximal abgesichert werden könnten.
So finden Sie Ihr Mindest-Krankentagegeld
Damit Sie nicht unterversichert sind, empfiehlt sich folgende Berechnung:
- Monatliche Ausgaben berechnen: Miete, Lebensmittel, Strom, Versicherungen, Kredite usw.
- Krankengeld prüfen: Ermitteln Sie, wie viel Krankengeld Ihnen zusteht (nur GKV-Arbeitnehmer).
- Einkommenslücke berechnen: Ziehen Sie das Krankengeld von Ihren Ausgaben ab.
- Krankentagegeld festlegen: Das Krankentagegeld sollte mindestens so hoch sein wie diese Lücke.
👉 Haben Sie keinen Anspruch auf Krankengeld (z. B. als Selbstständiger oder Privatversicherter), sollte Ihr Krankentagegeld so hoch wie Ihre laufenden Ausgaben sein.
Besonderheiten
- Karenzzeit: beeinflusst nicht die Höhe, sondern den Beginn der Zahlung.
- Höchstgrenzen: Versicherer setzen oft Obergrenzen (z. B. 300 €/Tag für Selbstständige, 520 €/Tag für Freiberufler).
- Nachweise: In der Regel müssen Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide eingereicht werden. Gründer profitieren bei der DKV von Tarifen ohne Einkommensnachweis in den ersten 24 Monaten.
Fazit/Handlungsempfehlung
Das Krankentagegeld wird nach Ihrem Nettoeinkommen berechnet und darf Ihre Einkommenslücke nicht übersteigen. Arbeitnehmer gleichen mit privatem Krankentagegeld die Differenz zum Netto aus, Selbstständige sichern ihren Gewinn vor Steuern ab.
Empfehlung: Ermitteln Sie Ihre monatlichen Fixkosten und Ihr Krankengeld. Decken Sie mit dem Krankentagegeld genau die Lücke ab – so vermeiden Sie Unter- oder Überversicherung.
Nutzen Sie dazu den Krankengeldrechner auf Krankengelder.com.
