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Steuerfreie Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare: Die Über-Kreuz-Versicherung erklärt

Risikoleben der ERGO für unverheiratete Paare

📌 Steuerfreie Risikolebensversicherung für unverheiratete Paare schützt Ihre Familie vor unnötigen Steuerabzügen.

Die Über-Kreuz-Versicherung sorgt dafür, dass die gesamte Auszahlung direkt bei Ihnen ankommt, ohne Abzüge durch die Erbschaftsteuer. Maximieren Sie Ihre Absicherung und sichern Sie Ihre Liebsten mit einer klaren, rechtssicheren Lösung.

Stellen Sie sich vor, Sie haben für sich und Ihren Lebenspartner eine Risikolebensversicherung abgeschlossen. Schließlich möchten Sie sicherstellen, dass Ihre Familie im Ernstfall finanziell abgesichert ist. Ein beruhigendes Gefühl, bis zu dem Moment, an dem Sie erfahren, dass ein erheblicher Teil der Versicherungssumme direkt ans Finanzamt fließt.

Das ist leider kein Einzelfall, sondern die Realität für viele Paare ohne Trauschein. Der steuerliche Freibetrag liegt gerade einmal bei 20.000 EUR. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit 30 % bis 50 % besteuert. Bei höheren Versicherungssummen sprechen wir schnell von fünfstelligen Beträgen. Geld, das eigentlich für Ihre Kinder, die Abzahlung eines Kredits oder den Erhalt Ihres gewohnten Lebensstandards vorgesehen war.

Die gute Nachricht: Mit der richtigen Gestaltung lässt sich diese Steuerfalle komplett umgehen. Die Lösung heißt Über-Kreuz-Versicherung. Sie sorgt dafür, dass die Auszahlung im Todesfall zu 100 % bei der Person ankommt, die Sie absichern möchten und das ganz ohne Abzüge durch die Erbschaftsteuer.

In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie diese Lösung funktioniert, welche steuerlichen Grundlagen Sie kennen sollten und wie Sie die Über-Kreuz-Versicherung optimal auf Ihre persönliche Situation abstimmen.

Mein-Tipp

Wenn Sie schon jetzt wissen möchten, wie hoch Ihr Beitrag für eine steuerfreie Risikolebensversicherung wäre, nutzen Sie einfach unseren Online-Rechner:

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2. Erbschaftsteuerliche Grundlagen

Bevor wir uns die Über-Kreuz-Versicherung im Detail anschauen, ist es wichtig zu verstehen, warum die steuerliche Belastung für unverheiratete Paare überhaupt so hoch ist. Die Erbschaftsteuer trifft Paare ohne Trauschein besonders hart. Und genau hier setzt die Lösung an.

2.1 Freibeträge für unverheiratete Paare

Während Ehepartner in Deutschland einen Freibetrag von 500.000 EUR genießen, beträgt er für nichtverheiratete Partner lediglich 20.000 EUR. Das bedeutet: Bereits bei einer vergleichsweise geringen Versicherungssumme wird ein großer Teil steuerpflichtig.

Ein Beispiel: Versichert sind 150.000 EUR. Zieht man den Freibetrag ab, bleiben 130.000 EUR steuerpflichtig. Das kann im Ernstfall zu einer spürbaren finanziellen Lücke führen.

2.2 Steuerklassen und Steuersätze

Unverheiratete Partner fallen automatisch in die Steuerklasse III der Erbschaftsteuer. Hier liegen die Steuersätze zwischen 30 und 50 Prozent, je nach Höhe der zu versteuernden Summe.

Das heißt: Schon ab einer gewissen Höhe der Versicherungssumme fließt ein erheblicher Betrag an das Finanzamt, anstatt die Familie zu entlasten.

2.3 Auswirkungen auf hohe Versicherungssummen

Bei hohen Summen wird der Effekt schnell dramatisch:

  • Versicherungssumme: 300.000 EUR
  • Freibetrag: 20.000 EUR
  • Zu versteuern: 280.000 EUR
  • Steuersatz in Klasse III: 30 % (mindestens)
  • Steuerlast: rund 84.000 EUR

Das sind 84.000 EUR, die nicht für die Absicherung der Familie zur Verfügung stehen. Genau diesen Abfluss können Sie mit der richtigen Gestaltung verhindern.

Spar-Tipp

Je höher die gewünschte Versicherungssumme, desto wichtiger wird die Über-Kreuz-Gestaltung. Sie schützt nicht nur vor finanziellen Engpässen, sondern sorgt dafür, dass das gesamte Geld da ankommt, wo es hingehört.

3. Funktionsweise der Über-Kreuz-Versicherung

Die Über-Kreuz-Versicherung ist die steuerlich clevere Lösung für unverheiratete Paare. Sie sorgt dafür, dass im Todesfall die Versicherungssumme komplett steuerfrei ausgezahlt wird, ganz gleich, wie hoch sie ist.

3.1 Grundprinzip

Das Grundprinzip ist einfach: Nicht die versicherte Person selbst ist Versicherungsnehmer, sondern der Partner. Das heißt: Jeder von Ihnen schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab.

Im Leistungsfall bekommt der Versicherungsnehmer die Auszahlung aus seinem eigenen Vertrag. Das ist entscheidend, denn dadurch handelt es sich steuerlich nicht um eine Erbschaft oder Schenkung. Die Erbschaftsteuer entfällt vollständig.

3.2 Vertragsgestaltung

Für eine funktionierende Über-Kreuz-Versicherung sind drei Punkte entscheidend:

  1. Versicherungsnehmer und versicherte Person sind nicht identisch. Jeder Vertrag läuft auf den Namen des Partners.
  2. Der Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge aus seinem eigenen Geld. Nur so gilt die Auszahlung steuerlich als eigene Leistung.
  3. Bezugsberechtigter ist immer der Versicherungsnehmer selbst. Das muss klar und eindeutig im Vertrag festgehalten werden.

3.3 Rollenverteilung

  • Versicherungsnehmer: Schließt den Vertrag ab, zahlt die Beiträge und erhält die Auszahlung.
  • Versicherte Person: Die Person, deren Leben abgesichert wird.
  • Bezugsberechtigter: Immer der Versicherungsnehmer selbst.

3.4 Warum diese Gestaltung steuerfrei ist

Juristisch betrachtet kauft der Versicherungsnehmer mit seinen Beiträgen das Recht auf die Auszahlung. Stirbt die versicherte Person, wird die Leistung direkt an den Versicherungsnehmer überwiesen, ohne Umweg über den Nachlass. Da es sich nicht um eine Erbschaft handelt, fällt auch keine Erbschaftsteuer an.

4. Konkretes Praxisbeispiel

Damit Sie sich die Über-Kreuz-Versicherung besser vorstellen können, schauen wir uns ein konkretes Beispiel an. Sie werden sehen, wie einfach die Struktur ist – und welchen Unterschied sie steuerlich macht.

4.1 Beispielhafte Vertragskonstellation

Nehmen wir an, Sie und Ihr Partner möchten sich gegenseitig mit je 300.000 EUR absichern. In der klassischen Variante würde jeder einen Vertrag auf sein eigenes Leben abschließen und den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen. Das Problem: Als unverheiratetes Paar würde auf die Auszahlung Erbschaftsteuer fällig.

Mit der Über-Kreuz-Versicherung sieht das so aus:

Vertrag Versicherungsnehmer Versicherte Person Bezugsberechtigter Beitragszahler
1 Person A Person B Person A Person A
2 Person B Person A Person B Person B

4.2 Steuerlicher Vergleich

Klassische Variante: Person A verstirbt, Person B erhält 300.000 EUR. Freibetrag: 20.000 EUR → zu versteuern: 280.000 EUR. Steuersatz in Klasse III: mindestens 30 % = Steuerlast rund 84.000 EUR.

Über-Kreuz-Variante: Person A verstirbt, Person B erhält 300.000 EUR aus ihrem eigenen Vertrag. Ergebnis: 0 EUR Erbschaftsteuer.

4.3 Warum dieser Unterschied so groß ist

Die Steuerfreiheit ist kein „Trick“, sondern das Ergebnis einer klaren juristischen Logik: Sie als Versicherungsnehmer haben für die Leistung bezahlt, also steht sie Ihnen ohne steuerliche Abzüge zu. In der Praxis bedeutet das, dass Ihre Familie im Ernstfall deutlich besser abgesichert ist. Sie selbst die volle Kontrolle über die Vertragsgestaltung haben.

5. Bestimmung der optimalen Versicherungssumme

Die richtige Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend dafür, ob Ihre Familie im Ernstfall wirklich ausreichend abgesichert ist. Eine zu niedrige Summe kann schnell zu finanziellen Engpässen führen, eine zu hohe Summe ist dagegen unnötig teuer. Mit einer klaren Kalkulation finden Sie den passenden Mittelweg.

5.1 Ermittlung der Restschuld bei Krediten

Wenn Sie eine Immobilie oder andere größere Kredite finanzieren, sollte die Restschuld vollständig abgesichert werden. So stellen Sie sicher, dass Ihre Familie das Haus oder die Wohnung im Todesfall behalten kann, ohne zusätzliche finanzielle Belastung.

5.2 Absicherung der Kinder bis zur finanziellen Unabhängigkeit

Überlegen Sie, wie lange Ihre Kinder noch auf Ihre finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Rechnen Sie dafür die jährlichen Lebenshaltungskosten für jedes Kind hoch bis zum geplanten Ende der Ausbildung oder des Studiums. Als Faustregel gilt: 50–70 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens × Anzahl der Jahre bis zur Selbstständigkeit des jüngsten Kindes.

5.3 Zusätzliche Kosten

Neben laufenden Kosten fallen im Todesfall oft einmalige Ausgaben an:

  • Beerdigungskosten
  • Eventueller Umzug
  • Umstellung des Lebensstils (z. B. zusätzliche Kinderbetreuung, geringeres Einkommen)

5.4 Berücksichtigung von Einkommensunterschieden

Verdient einer von Ihnen deutlich mehr, sollte die Versicherungssumme für diesen Partner entsprechend höher ausfallen. So wird das Haushaltseinkommen im Ernstfall bestmöglich ausgeglichen.

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6. Vertragslaufzeit und Beitragsgestaltung

Die Laufzeit bestimmt, wie lange Ihre Familie abgesichert ist. Sie beeinflusst direkt die Beitragshöhe. Ziel ist ein sinnvoller Mittelweg: Schutz über die kritischen Jahre hinweg, ohne das Budget unnötig zu belasten.

6.1 Empfohlene Laufzeiten in Abhängigkeit vom Alter der Kinder

  • Jüngstes Kind unter 5 Jahren: Laufzeit 20–25 Jahre (bis zum erwarteten Ausbildungs- oder Studienende).
  • Jüngstes Kind 6–12 Jahre: Laufzeit 13–18 Jahre.
  • Jüngstes Kind 13–20 Jahre: Laufzeit 8–12 Jahre (bis zur finanziellen Selbstständigkeit).
  • Ohne Kinder/Restschuld im Fokus: Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung der Kredite oder bis zum geplanten Vermögensziel.

Hintergrund: Die höchsten finanziellen Risiken (Kinderkosten, Kreditraten, Einkommensabhängigkeit) liegen typischerweise in diesen Zeitfenstern. Eine passgenaue Laufzeit vermeidet Über- wie Unterversicherung.

6.2 Einfluss der Laufzeit auf die Beitragshöhe

  • Längere Laufzeit = höherer Beitrag: Der Versicherer trägt länger Risiko.
  • Kürzere Laufzeit = niedrigerer Beitrag: Gut für das Budget, aber mit Enddatum des Schutzes.
  • Alterseffekt: Je jünger beim Abschluss, desto günstiger die Beiträge. Ein früher Start zahlt sich aus.

Tipp zur Planung: Wählen Sie die kürzeste Laufzeit, die Ihre kritischen Risiken vollständig abdeckt (z. B. bis Kreditende oder bis das jüngste Kind voraussichtlich finanziell unabhängig ist).

6.3 Beitragshöhe in Abhängigkeit von der Versicherungssumme

Die Beiträge steigen proportional mit der Versicherungssumme. Für die Praxis hat sich folgende Orientierung bewährt:

  • Rechenregel für Varianten: Angebot für 100.000 € als Basis kalkulieren. Für 200.000 € ≈ Beitrag × 2, für 500.000 € ≈ Beitrag × 5.
  • Einkommensabhängige Staffelung: Höhere Summe für den Hauptverdiener, um das Haushaltseinkommen zu stabilisieren.
  • Budgetsteuerung: Bei knappem Budget lieber Laufzeit präzise wählen, statt die Summe zu stark zu drücken.

7. Praktische Umsetzung

Die Über-Kreuz-Versicherung ist nur dann steuerlich wirksam, wenn sie korrekt umgesetzt wird. Schon kleine Fehler bei der Vertragsgestaltung können dazu führen, dass die Steuerfreiheit verloren geht. Beachten Sie deshalb folgende Punkte:

7.1 Zwei separate Verträge statt Gemeinschaftsvertrag

Jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab. Ein gemeinsamer Vertrag oder eine einfache Bezugsberechtigung in einem Vertrag erfüllt die steuerlichen Voraussetzungen nicht.

7.2 Zeitgleiche Beantragung zur Angleichung der Annahmerichtlinien

Beantragen Sie beide Verträge möglichst gleichzeitig. So stellen Sie sicher, dass die Gesundheitsprüfungen und Annahmerichtlinien zum gleichen Zeitpunkt gelten. Das reduziert das Risiko, dass später einer von beiden aufgrund veränderter Gesundheitsdaten nicht mehr versicherbar ist.

7.3 Festlegung einer unwiderruflichen Bezugsberechtigung

Legen Sie im Vertrag fest, dass der Versicherungsnehmer selbst unwiderruflich bezugsberechtigt ist. So ist garantiert, dass die Leistung im Todesfall ohne Verzögerung ausgezahlt wird und nicht durch Erbstreitigkeiten blockiert werden kann.

7.4 Umgang mit unterschiedlichen Einkommens- und Versicherungssummen

Verdient einer von Ihnen deutlich mehr oder trägt einen größeren Teil der laufenden Kosten, sollte für diese Person eine höhere Versicherungssumme vereinbart werden. So wird das Haushaltseinkommen im Ernstfall optimal abgesichert.

8. Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Die Über-Kreuz-Versicherung ist ein einfaches und wirksames Konzept, aber nur, wenn sie korrekt umgesetzt wird. In der Praxis sehe ich immer wieder vermeidbare Fehler, die dazu führen, dass die Steuerfreiheit im Ernstfall nicht greift. Hier sind die häufigsten Stolperfallen und wie Sie sie umgehen können:

8.1 Falsche Vertragskonstellation

Der wohl häufigste Fehler: Jeder Partner schließt den Vertrag auf sein eigenes Leben ab und setzt den anderen lediglich als Bezugsberechtigten ein. Das mag im ersten Moment logisch erscheinen, führt aber bei unverheirateten Paaren direkt zur vollen Erbschaftsteuerpflicht.

So vermeiden Sie den Fehler: Immer darauf achten, dass der Versicherungsnehmer derjenige ist, der im Todesfall die Leistung erhalten soll und die versicherte Person der Partner ist.

8.2 Fehlende Beitragszahlung aus eigenem Vermögen

Zahlt der falsche Partner die Beiträge, kann das Finanzamt argumentieren, dass es sich um eine Schenkung handelt. In diesem Fall kann nicht nur Erbschaftsteuer, sondern zusätzlich Schenkungsteuer fällig werden.

So vermeiden Sie den Fehler: Jeder Versicherungsnehmer zahlt die Beiträge für „seinen“ Vertrag aus seinem eigenen Konto.

8.3 Vernachlässigung der steuerlichen Freibeträge

Selbst mit Über-Kreuz-Versicherung sollten Sie die Höhe der Versicherungssumme im Blick behalten. Auch wenn die Auszahlung steuerfrei ist, kann eine zu hohe Summe im Verhältnis zu Ihrem tatsächlichen Bedarf unnötige Beiträge verursachen.

So vermeiden Sie den Fehler: Versicherungssumme realistisch planen – Absicherung des Bedarfs statt „möglichst viel“.

9. Vorteile und mögliche Nachteile

Die Über-Kreuz-Versicherung bietet unverheirateten Paaren eine steuerlich unschlagbare Möglichkeit, große Versicherungssummen im Todesfall des Partners vollständig steuerfrei zu erhalten. Trotzdem sollte man die gesamte Lösung mit ihren Stärken und möglichen Schwächen betrachten.

9.1 Steuerliche Vorteile

  • Komplette Steuerfreiheit: Die Auszahlung erfolgt an den Versicherungsnehmer aus dessen eigenem Vertrag, ohne Erbschaftsteuer.
  • Kein Verbrauch des Freibetrags: Der niedrige Freibetrag von 20.000 EUR für unverheiratete Partner wird umgangen.
  • Planungssicherheit: Sie wissen, dass die gesamte vereinbarte Summe Ihren Angehörigen zugutekommt.

9.2 Finanzielle Planungssicherheit

  • Hohe Summen können verlässlich für Kredite, Kinderbetreuung oder Lebenshaltungskosten eingeplant werden.
  • Das Risiko, im Ernstfall zusätzlich zu den emotionalen Belastungen noch finanzielle Engpässe zu erleiden, sinkt erheblich.

9.3 Komplexität der Vertragsgestaltung

  • Zwei Verträge erforderlich: Jeder Partner muss einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen abschließen.
  • Beitragszahlung beachten: Falsche Zahlungsweise kann zu steuerlichen Problemen führen.
  • Gesundheitsprüfung doppelt: Beide Partner müssen versicherbar sein.

💡Fazit:

Die Über-Kreuz-Versicherung ist für unverheiratete Paare eine der wirkungsvollsten Möglichkeiten, hohe Versicherungssummen im Todesfall steuerfrei an den Partner auszahlen zu lassen. Sie nutzt eine klare juristische Logik und schützt Sie so vor den erheblichen Nachteilen der Erbschaftsteuer in Steuerklasse III.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

  • Freibetrag für unverheiratete Paare: nur 20.000 Euro
  • Erbschaftsteuer in Steuerklasse III: 30–50 % auf den übersteigenden Betrag
  • Über-Kreuz-Versicherung: Jeder Partner ist Versicherungsnehmer für den Vertrag auf das Leben des anderen
  • Beiträge müssen aus dem eigenen Vermögen gezahlt werden
  • Bezugsberechtigter ist immer der Versicherungsnehmer selbst

 

10.2 Empfehlung für unverheiratete Paare

Wenn Sie als unverheiratetes Paar Kinder, gemeinsame Kredite oder einen hohen finanziellen Bedarf absichern möchten, sollten Sie die Über-Kreuz-Versicherung unbedingt prüfen. Sie ist eine einfache, rechtssichere und steuerfreie Lösung, die im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen kann.

10.3 Nächste Schritte zur Umsetzung

Überprüfen Sie gemeinsam mit einem fachkundigen Berater Ihre aktuelle Absicherung, Ihre gewünschte Versicherungssumme und die passende Laufzeit. Lassen Sie sich Angebote erstellen, die die Über-Kreuz-Struktur berücksichtigen.

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FAQ: Familie steuerfrei absichern – unverheiratete Paare mit Kindern

1) Warum ist die Absicherung für unverheiratete Paare besonders wichtig?

Unverheiratete Partner haben keinen automatischen Hinterbliebenenanspruch. Ohne kluge Gestaltung gehen Partner oft leer aus und Kinder sind nur teilweise abgesichert.

Problemstellung/Grundlagen

Im Erb- und Sozialrecht werden unverheiratete Partner nicht wie Ehegatten behandelt. Hinterbliebenenrenten, gesetzliche Absicherung und steuerliche Freibeträge fallen deutlich geringer aus.

Fehlt eine klare vertragliche Regelung, verzögert sich die Liquidität im Todes- oder Invaliditätsfall.

Lösungsansatz/Details

Absicherung über eindeutige Bezugsrechte in Risiko­lebens-, BU- und Unfall­verträgen sowie klare Vollmachten/Testament. Optional: arbeitgeber- oder GmbH-finanzierte Lösungen.

Fazit/Handlungsempfehlung

Jetzt Bezugsrechte prüfen, Vollmachten/Testament erstellen und Verträge auf die familiären Ziele ausrichten.

2) Geht eine steuerfreie Absicherung auch ohne Ehe?

Ja. Mit der richtigen Vertrags- und Finanzierungsform lassen sich Leistungen steuerfrei bzw. steuerbegünstigt gestalten.

Problemstellung/Grundlagen

Unverheiratete Partner haben nur 20.000 € Erbschaftsteuer-Freibetrag. Klassische Vermögensübertragungen führen schnell zu Steuerlast.

Lösungsansatz/Details

  • Risikolebensversicherung mit eindeutigem Bezugsrecht (Auszahlung außerhalb des Nachlasses).
  • GmbH-/Arbeitgeber-finanzierte Absicherungen als Betriebsausgabe, Leistungen im Leistungsfall ggf. steuerfrei.
  • BU/Unfall mit Partner-/Kinder-Begünstigung.

Fazit/Handlungsempfehlung

Steuerliche Auswirkung pro Lösung prüfen und vertraglich wasserdicht umsetzen – idealerweise mit Steuerberatung.

3) Welche Versicherungen sind besonders relevant?

Kernbausteine: Risikoleben, Krankentagegeld/BU, Unfall, Altersvorsorge mit Hinterbliebenenschutz – jeweils mit klaren Bezugsrechten.

Problemstellung/Grundlagen

Familieneinkommen und Fixkosten müssen bei Tod, Krankheit oder Invalidität abgesichert sein.

Lösungsansatz/Details

  • Risikoleben: Liquidität für Partner/Kinder, Tilgung von Darlehen.
  • Krankentagegeld/BU: Einkommensersatz bei längerer Krankheit/BU.
  • Unfall: Einmalleistung/Invaliditätsrente für Umbauten & Folgekosten.
  • Altersvorsorge: Hinterbliebenenoptionen einbauen.

Fazit/Handlungsempfehlung

Bedarf in Euro definieren (Fixkosten, Darlehen, Bildungs-/Betreuungskosten) und Tarife gezielt kombinieren.

4) Was passiert, wenn mein Partner ohne Absicherung verstirbt?

Ohne Testament/Versicherung erbt der Partner meist nichts. Liquiditätslücken entstehen sofort.

Problemstellung/Grundlagen

Gesetzliche Erbfolge begünstigt Kinder/Verwandte, nicht den Partner. Erbscheinverfahren verzögern den Zugriff auf Geld.

Lösungsansatz/Details

Risikoleben mit namentlichem Bezugsrecht, Vorsorgevollmacht, gemeinsamer Notfallordner. Kontovollmachten und Verfügungen vorbereiten.

Fazit/Handlungsempfehlung

Bezugsrechte heute eintragen/prüfen, damit Zahlungen ohne Erbschein fließen.

5) Welche steuerlichen Nachteile haben Unverheiratete – und wie minimiere ich sie?

Niedriger Freibetrag (20.000 €) und hohe Steuersätze. Versicherungsleistungen mit Bezugsrecht können außerhalb des Nachlasses ausgezahlt werden.

Problemstellung/Grundlagen

Erbschaft- und Schenkungsteuer trifft Partner härter als Ehegatten.

Lösungsansatz/Details

  • Versicherungen mit Bezugsrecht statt Schenkungen.
  • GmbH-/Arbeitgeberfinanzierung prüfen (Beiträge als Betriebsausgabe, Leistung ggf. steuerfrei).
  • Gestaffelte Absicherung (Sofortliquidität + Langfristbausteine).

Fazit/Handlungsempfehlung

Mit Steuerberatung die optimale Kombination festlegen und dokumentieren.

6) Wie stelle ich sicher, dass Geld sofort verfügbar ist?

Klare Bezugsrechte, Vollmachten und ein Notfallordner sichern schnelle Auszahlungen – unabhängig vom Erbschein.

Problemstellung/Grundlagen

Ohne Vollmachten/Bezugsrechte blockieren Banken und Versicherer berechtigt Auszahlungen.

Lösungsansatz/Details

  • Primäres Bezugsrecht für Partner, sekundär Kinder.
  • Bankvollmachten, Patienten-/Vorsorgevollmacht, Sorgerechtsverfügungen.
  • Kontakt- und Vertragsliste im Notfallordner.

Fazit/Handlungsempfehlung

Einmal sauber aufsetzen, jährlich kurz prüfen/aktualisieren.

7) Brauche ich Steuerberater/Rechtsanwalt für die Umsetzung?

Empfehlenswert, besonders bei höheren Summen oder GmbH-/Arbeitgeber­lösungen – für rechtssichere und steueroptimierte Gestaltung.

Problemstellung/Grundlagen

Fehler bei Begünstigungen oder Vertragsklauseln können Steuern und Leistungsausfälle verursachen.

Lösungsansatz/Details

Interdisziplinär planen: Versicherungskonzept + arbeits-/erb-/steuerrechtliche Prüfung. Dokumentation der Versorgungsabsicht (z. B. im Arbeitsvertrag für GmbH-Geschäftsführer).

Fazit/Handlungsempfehlung

Beratung früh einbinden, bevor Verträge gezeichnet werden.

Unsicher, wie groß eure Versorgungslücke wirklich ist?

Ich prüfe eure bestehende Absicherung, optimiere Bezugsrechte und erstelle eine steuerlich clevere Lösung – speziell für unverheiratete Paare mit Kindern.

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📢 Wichtiger rechtlicher Hinweis

Ich bin Versicherungskaufmann, kein Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Ich darf und möchte keine steuerliche oder rechtliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes durchführen.

Die Informationen in diesem Beitrag beruhen auf meiner Fachkenntnis im Bereich Versicherungen sowie auf allgemein zugänglichen steuerlichen Grundregeln. Wenn dich das Thema konkret betrifft, solltest du dich in jedem Fall mit deinem Steuerberater abstimmen, um deine individuelle Situation korrekt zu beurteilen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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