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DKV Krankentagegeld KGT1 Architekten Bauingenieure

DKV Krankentagegeld KGT1 Architekten Bauingenieure


DKV Krankentagegeld Tarif KGT1 für Architekten und Bauingenieure – ein Beitragsvergleich

Wenn sie als freiberuflicher Architekt oder Bauingenieur tätig werden, dann werden Sie automatisch Mitglied der Architektenkammer. Seit mehreren Jahrzehnten unterhalten zahlreiche Architekten – und Ingenieurkammer Rahmenverträge mit der Deutschen Krankenversicherung (DKV). Die DKV bietet ihren Mitgliedern, insbesondere den Krankentagegeld-Tarif (KGT1) nur für Architekten und Bauingenieure. Dieses bietet neben einen besonders günstigen Beitrag noch zusätzliche Leistungsvorteile. 

Tarif KGT1 der DKV für Architekten und Bauingenieure

Besonders hervorzuheben ist hier das Krankentagegeld der DKV für Architekten und Bauingenieure. Mehr als 21.000 Architekten und Bauingenieure sind bereits DKV versichert.

Im Krankentagegeld-Tarif KGT1 können sich nur Architekten und Bauingenieure versichern. Dieses Angebot ist einzigartig in Deutschland. Es gibt kein anderes Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland, dass ein Krankentagegeld spezielle nur für Architekten und Bauingenieure anbietet.

Als niedergelassener Architekt oder Bauingenieur werden sie kein günstigeres Krankentagegeld finden.

 


 Hier ein Beitragsbeispiel:

Monatlicher Beitrag für 200 Euro ab 29. Tag im KombiMed Tarif KGT1

für einen bauvorlageberechtigten Architekten,  35 Jahre alt  = 92,00 Euro 


 

Was kostet ein vergleichbares Krankentagegeld bei anderen Unternehmen für einen 35-jährigen Architekten in Höhe von 200 Euro mit Leistungsbeginn ab dem 29. Tag?

 

In der folgenden Liste finden Sie den Krankentagegeld-Tarif KTN2 29 der DKV für Selbstständige. Der für Architekten passende Tarif KGT1 finden Sie nicht in dieser Liste.

 

Diesen Spezialtarif für Architekten erhalten Sie nur bei uns. 

 

 

Krankentagegeld Freiberufler Vergleich

 

Obige Übersicht ist aber nur ein Teil der Wahrheit. Hier sehen sie nur die monatlichen Beiträge. Aber, wie sieht es mit den Leistungen aus?

 

Der Tarif KGT1 der DKV bietet Architekten und Bauingenieure viele Leistungsvorteile

 

  • Leistungsbeginn bereits ab dem 4. Tag möglich mit einem Höchstsatz von 520 EUR pro Tag möglich. Selbstverständlich können Sie auch spätere Leistungsbeginne vereinbaren.
  • Keine Wartezeiten. Sie haben 100 % Versicherungsschutz ab Beginn.
  • Kündigungsschutz-Garantie.  Auch in den ersten drei Jahren verzichtet die DKV auf ihr Recht im Krankheitsfall zu kündigen, danach sowieso.
  • Krankentagegeld versichert fixe Kosten des Büros mit. Sie können ein wesentlich höheres Krankentagegeld abschließen als bei allen anderen Angeboten. Normalerweise sichert ein Krankentagegeld nur Ihren Gewinn ab. Beim Tarif KGT1 für Architekt und Bauingenieure können Sie neben ihrem Gewinn auch die festen Kosten ihres Büros absichern. Dadurch ist ein wesentlich höheres Krankentagegeld möglich. Damit benötigen Sie auch keine zusätzliche Praxis Ausfall Versicherung, um die fortlaufenden Kosten ihres Büros abzusichern.

 

 

Welche zusätzlichen Kosten des Betriebs sie absichern können, können Sie aus der beiliegenden Übersicht entnehmen. Unser Krankentagegeld ersetzt somit eine bestehende Praxisausfallversicherung

 

 Berechnung Krankentagegeldhöhe DKV

 

 

 

Mit welchen Verbänden und Kammern für Architekten und Bauingenieure bestehen Gruppenversicherungen mit der DKV?

 

  • Architektenkammer Baden-Württemberg K. d. ö. R.
  • -      Architektenkammer Niedersachsen K. d. ö. R

  •       Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen K. d. ö. R.

  • -        Architektenkammer Nordrhein-Westfalen K. d. ö. R.

    -        Brandenburgische Architektenkammer K. d. ö. R.

    -        Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern K. d. ö. R.

    -        Architektenkammer Rheinland-Pfalz K. d. ö. R.

    -        Bund Deutscher Innenarchitekten e. V. (BDIA)

    -        Architektenkammer der Freien Hansestadt Bremen K. d. ö. R.

    -        Architektenkammer des Saarlandes K. d. ö. R.

    -        Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein K. d. ö. R.

    -        Hamburgische Architektenkammer K. d. ö. R

    -        Bayerische Architektenkammer K. d. ö. R.

    -        Vereinigung Angestellter Architekten e. V. (VAA), hier können freiberufliche Architekten beitreten. Nur 53 Euro Jahresbeitrag.

    -        Architektenkammer Berlin K.d.ö.R.

    -        Verband Deutscher Wirtschaftsingenieure e.V. (VWI)

    -        Baukammer Berlin K. d. ö. R. (BKB)

    -        Architektenkammer Sachsen-Anhalt K. d. ö. R.

 

 

 

Finden Sie ihre Kammer oder Verband nicht in obiger Liste? Auch kein Problem!!!

Dann sprechen Sie uns an. Wir finden eine Lösung, damit auch Sie die Vorteile des Krankentagegeldes für Architekten erhalten Sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

 

 

Hier können Sie Ihr persönliches Krankentagegeld für Architekten und Bauingenieure anfordern: