Krankentagegeld für Zahnärzte: Praxis-Schutz mit DKV-Kammer-Rahmenvertrag
Exklusive Kammer-Sonderkonditionen der DKV: Sichern Sie Ihr Einkommen und Ihre Praxis auf höchstem Niveau ab.
Sonderkonditionen für Zahnärzte
Niedergelassene Zahnärzte profitieren über DKV-Kammer-Rahmenverträge von Annahmegarantie, Praxis-Schutz für Miete, Personal und medizinisches Gerät, Unkündbarkeit und Tagessätzen bis 520 Euro täglich. Der Schutz gilt ab dem ersten Vertragstag ohne Wartezeit und ist zu 100 Prozent steuerfrei.
Kammer-Mitglieder erhalten Konditionen, die auf dem freien Markt nicht verfügbar sind.
Ihre Privilegien im Verband
- Annahmegarantie: Erleichterter Zugang zu den Tarifen der Kammer-Rahmenverträge.
- Praxis-Schutz: Mitversicherung weiterlaufender Betriebskosten (Personal, Miete, medizinisches Gerät).
- Unkündbarkeit: Die DKV verzichtet von Vertragsbeginn an auf das ordentliche Kündigungsrecht.
- Spitzenschutz: Absicherung hoher Einkommen mit Tagessätzen bis zu 520 € möglich.
Leistungs-Highlights
- Sofortiger Schutz: Kompletter Verzicht auf Wartezeiten bei Unfall oder akuter Krankheit.
- Flexibler Start: Individueller Leistungsbeginn (z.B. ab dem 4., 8., 15 oder 22. Tag) wählbar.
- Langfristig sicher: Versicherungsschutz über das 65. Lebensjahr hinaus (bis 75) möglich.
- Rehabilitations-Leistung: Voller Anspruch auf Krankentagegeld auch während einer Sanatoriumsbehandlung.