Krankentagegeld für Apotheker und Apothekerinnen

 

Krankentagegeld Versicherung Apotheker

 

Das richtige Rezept für eine umfassende Versorgung. Über 19.000 Apotheker haben bereits das Apothekerkrankentagegeld der DKV für sich gefunden. Es werden jeden Tag immer mehr Apotheker, die sich über die Rahmenvereinbarung ihrer Apothekerkammer mit der DKV dieses Krankentagegeld abgesichert sind.

  

Apotheker Krankentagegeld deckt im Ernstfall auch die laufenden Kosten ab:

 

das Krankengeld deckt die Personalkosten, Miete, Leasingraten etc. ab

die Leistungen des Krankentagegeldes sind steuerfrei

werden auch für Sonn- und Feiertage ausgezahlt.

 

Natürlich umfasst der Gruppenversicherungsvertrag auch die anderen Versicherungsmöglichkeiten der DKV, von der Krankheitskostenvollversicherung bis hin zu den ausgezeichneten Service-Produkten.

 

 

 

Warum haben sich bereits so viele Apotheker für dieses Krankentagegeld entschieden?

 

  • extra günstige Beiträge, Sie sparen bis zu 40 %
  • fixen Kosten der Kanzlei, Praxis oder Büros können mitabgesichert werden, damit höheres Krankentagegeld möglich
  • Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
  • flexibler Leistungsbeginn -  schon ab dem 4. Tag oder später
  • sofortigen Versicherungsschutz - keine Wartezeiten
  • Neu: Jetzt bis Eintrittalter 69. abschließbar und bis zum 75. Lebensjahr fortführbar
 
 

 


Beitrags-Beispiel über ein Krankentagegeld für eine(n)Apothekerin/Apotheker (*1979)

Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Apotheke)
; (Tarif KGTAR mit 300 € Tagegeld ab 29. Tag)

Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag:  269,40 €

Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag:      90,60 €

Dies bedeutet eine Ersparnis von:                                  178,80 €


Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2145,60 €.

Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot zum Krankentagegeld für Apotheker an

 

 


 

 



Das Krankentagegeld für Apotheker kann jeder Apotheker beantragen, egal ob privat oder gesetzlich versichert.

 

Mit welchen Verbänden und Kammern für Apotheker bestehen Gruppenversicherungen mit der DKV?

  • Landesapothekerkammer Brandenburg K.d.ö.R.

  • Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. 

  • Apothekerkammer Niedersachsen K. d. ö. R. 

  • Landesapothekerkammer Baden-Württemberg K. d. ö. R.

  • Apothekerkammer des Saarlandes K. d. ö. R.

  • Apothekerkammer Nordrhein K. d. ö. R.

  • Apothekerkammer Westfalen-Lippe K. d. ö. R.

  • Bayerischer Apothekerverband e. V.  

  • Apothekerkammer Bremen K. d. ö. R. 

  • Landesapothekerkammer Thüringen K.d ö. R.

  • Apothekerverband Schleswig-Holstein e. V.

  • Sächsische Landesapothekerkammer K. d. ö. R.

  • Apothekerkammer Hamburg K. d. ö. R.

  • Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz K. d. ö. R.

  • Apothekerkammer Sachsen-Anhalt K. d. ö. R.

  • Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern K. d. ö. R. 

 

 


Sollten Sie ihre Kammer oder Verband nicht in obiger Liste finden:

Dann werden Sie für nur 12 EUR Jahresbeitrag Mitgliedschaft in der Selbsthilfe der Apothekerinnen und Apotheker Berlin e. V. Als Mitglied des Selbsthilfevereins können Sie alle Vorteile des Krankentagegeldes der DKV für Apotheker nutzen. Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen die Mitgliedschaft.


 


Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Fordern Sie noch heute ihr persönliches Angebot an:

 

 

 

 


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