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Krankentagegeld für Apotheker

Sichern Sie Ihre Apotheke und Ihr Einkommen durch exklusive Kammer-Rahmenverträge der DKV.



Exklusive Vorteile für Kammer-Mitglieder

Nutzen Sie Rahmenverträge, auf die bereits über 200.000 Kammerberufler vertrauen.

Ihre Kammer-Privilegien

  • Annahmegarantie: Sicherer Zugang zu den Sonderkonditionen, oft trotz Vorerkrankungen.
  • Fixkosten-Schutz: Deckung laufender Betriebskosten (Miete, Personal, Leasing) Ihrer Apotheke.
  • Unkündbarkeit: Die DKV verzichtet ab Beginn auf das ordentliche Kündigungsrecht.
  • Hohe Tagessätze: Absicherung bis zu 520 € pro Tag für Ihren gewohnten Lebensstandard.

Tarif-Besonderheiten

  • Sofortschutz: Verzicht auf Wartezeiten – voller Schutz ab dem ersten Tag.
  • Flexibler Beginn: Leistung wahlweise ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag wählbar.
  • Steuerfreiheit: Die Krankentagegeld-Leistung ist für Sie zu 100% steuerfrei.
  • REHA-Einschluss: Voller Leistungsanspruch auch während stationärer Rehabilitation.

Kurz erklärt: So sichern Sie Ihre Apotheke richtig ab

Klicken Sie auf Play, um die Experten-Tipps von Bodo Kopka zu starten.


Wenn die Apotheke stillsteht, laufen die Kosten weiter.

Als Inhaber einer Apotheke tragen Sie eine hohe wirtschaftliche Verantwortung. Bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit stagnieren die Einnahmen, während Fixkosten für Personal, Miete und Wareneinkauf unerbittlich weiterlaufen.

Das Kopka-Prinzip: Ich kenne die spezifischen Rahmenverträge der Apothekerkammern seit Jahrzehnten. Mein Ziel ist es, Ihr Krankentagegeld so zu verzahnen, dass Ihre Existenz lückenlos geschützt ist.

💊Expertise für Pharmazeuten

Seit 1984 begleite ich Kammerberufler bei der Einkommenssicherung. Ich weiß, worauf es bei der Prüfung der DKV-Gruppenverträge für Apotheker ankommt.

Ihr Schutzwall: Eine rechtssichere Lösung, die Sie bei Bedarf bis zum 75. Lebensjahr absichert.


Krankentagegeld Angebot für Apotheker anfordern

Vermeiden Sie Liquiditätsengpässe. Ich erstelle Ihnen ein individuelles Gutachten auf Basis Ihrer Apotheken-Struktur und der aktuellen Kammer-Tarife.

Fachmännische Analyse vom Experten – Ihr Schutzwall seit 1984.


Finanzielle Intelligenz:
Schutz bei Präsenzpflicht

  • 100 % steuerfrei: Keine Einkommensteuer auf die Auszahlung.
  • Kein Progressionsvorbehalt: Belastet Ihren Steuersatz nicht.
  • Refinanzierung Vertreter: Deckt die hohen Kosten approbierter Kräfte.

Bei Krankheit müssen Sie sofort approbiertes Fachpersonal einkaufen. Wir sichern Ihr versicherbares Netto-Einkommen inklusive dieser immensen Personalkosten ab.

Beispiel-Kalkulation Apotheken-Inhaber
Persönliches Netto (nach Steuern) 62.800 €
Vertreterkosten & Fixkosten (Miete etc.) 115.200 €
Gesamt-Bedarf (Jahr) 178.000 €
Täglicher Bedarf (gerundet) 490 € / Tag
Apotheken-Bedarfsanalyse anfordern →

Maximal-Schutz: Bis zu 520 € Tagessatz (15.600 € mtl.) möglich.

Experten-Wissen: Privilegien im Vergleich

Wussten Sie, dass Rechtsanwälte und Apotheker bei der DKV fast identische Sonderprivilegien genießen? In unserem aktuellen Experten-Beitrag vergleichen wir die 52-Wochen-Lösung für beide Berufsstände.

Jetzt den Experten-Vergleich lesen

Kein DKV-Rahmenvertrag in Ihrer Apothekerkammer?

Nicht jede Apothekerkammer bietet ihren Mitgliedern einen direkten Gruppenvertrag mit der DKV an. Damit Sie dennoch nicht auf die Vorteile des Tarifs KTAA (wie die unkündbare Absicherung Ihrer Fixkosten) verzichten müssen, haben wir eine bundesweite Lösung geschaffen.

Über die Mitgliedschaft in der Rationellen Arztpraxis e.V. sichern Sie sich unabhängig von Ihrer Kammer den Zugang zu den exklusiven DKV-Gruppenkonditionen.

Mehr zur Lösung über die Rationelle Arztpraxis erfahren

Apotheker: Kooperierende Kammern & Verbände

Mitglieder der folgenden Organisationen profitieren von den exklusiven DKV-Gruppenversicherungsverträgen für Apotheker:

  • Apothekerkammer Bremen K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer des Saarlandes K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer Hamburg K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer Niedersachsen K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer Nordrhein K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer Sachsen-Anhalt K. d. ö. R.
  • Apothekerkammer Westfalen-Lippe K. d. ö. R.
  • Apothekerverband Schleswig-Holstein e. V.
  • Bayerischer Apothekerverband e.V.
  • Landesapothekerkammer Baden-Württemberg K. d. ö. R.
  • Landesapothekerkammer Brandenburg K.d.ö.R.
  • Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R.
  • Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz K. d. ö. R.
  • Landesapothekerkammer Thüringen K.d.ö.R.
  • Sächsische Landesapothekerkammer K. d. ö. R.
  • Selbsthilfe der Apothekerinnen und Apotheker Berlin e.V.

*Ist Ihre Landesapothekerkammer hier nicht explizit aufgeführt? Sprechen Sie uns an – häufig bestehen übergeordnete Abkommen, die wir für Ihre Absicherung nutzen können.*


Häufige Fragen zur Absicherung Ihrer Apotheke

  • Warum sind die DKV-Kammerverträge für Apotheker so vorteilhaft?

    Durch exklusive Rahmenverträge mit den Apothekerkammern sichern Sie sich Konditionen, die weit über den Standardmarkt hinausgehen. Dazu gehören hohe Tagessätze bis zu 520 € und die Möglichkeit, den Schutz bis zum 75. Lebensjahr fortzuführen – selbst wenn Sie bereits Leistungen aus dem Versorgungswerk beziehen.

  • Was bedeutet der Fixkosten-Schutz für meine Apotheke?

    Wenn Sie als Apotheker ausfallen, steht der Betrieb still, aber die Kosten laufen weiter. Unser Tarif deckt nicht nur Ihren persönlichen Verdienstausfall, sondern sichert auch die laufenden Betriebskosten wie Miete, Personalgehälter und Leasingraten Ihrer Apotheke ab.

  • Gibt es Wartezeiten für den Versicherungsschutz?

    Nein. Im Rahmen der speziellen Apotheker-Tarife verzichtet die DKV auf die üblichen Wartezeiten. Sie genießen Sofort-Schutz ab dem ersten Tag des Vertragsbeginns. Zudem leisten wir im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern auch bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen in voller Höhe.

  • Ist mein Krankentagegeld-Vertrag als Apotheker unkündbar?

    Ja. Die DKV verzichtet in diesen Spezialtarifen ab Beginn auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Das bietet Ihnen maximale Existenzsicherheit: Selbst bei schweren oder chronischen Erkrankungen kann der Versicherer den Vertrag nicht einseitig beenden. Ihr Schutz bleibt lebenslang bestehen.

  • Ist die Auszahlung des Krankentagegeldes steuerpflichtig?

    Nein, das an Sie ausgezahlte private Krankentagegeld ist für Sie als Apotheker zu 100 % steuerfrei. Der vereinbarte Tagessatz steht Ihnen ohne Abzüge zur Verfügung, um Ihre Liquidität im Krankheitsfall lückenlos zu erhalten.

Die Versorgungswerk-Falle für Kammerberufe

Wussten Sie, dass viele Versorgungswerke erst bei 100 % Berufsunfähigkeit leisten? Ein Krankentagegeld muss hier als "ewige Brücke" fungieren. Schützen Sie Ihren Status als Arzt, Anwalt oder Steuerberater.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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