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BUV, EUV und GFV 2026: Welcher Einkommensschutz passt zu Selbstständigen und Handwerkern?

Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Grundfähigkeitsversicherung schützen alle das Einkommen, aber auf sehr unterschiedliche Weise. Für Selbstständige und körperlich tätige Handwerker ist die Wahl des richtigen Produkts existenziell. Dieser Leitfaden zeigt, welches Produkt für welches Risikoprofil die richtige Wahl ist.

Warum die Produktwahl für Selbstständige und Handwerker besonders wichtig ist

Selbstständige und Handwerker haben kein soziales Netz wie Arbeitnehmer. Wer seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann, verliert nicht nur das Einkommen, sondern oft die gesamte wirtschaftliche Existenz. Die staatliche Erwerbsminderungsrente kompensiert im Schnitt nur 30 bis 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Private Absicherung ist deshalb keine Option, sondern Pflicht.

Die Absicherung der Arbeitskraft ist für Selbstständige die wichtigste finanzielle Entscheidung überhaupt. Anders als Arbeitnehmer erhalten Selbstständige im Fall der Berufsunfähigkeit keine betriebliche Absicherung und keine Lohnfortzahlung. Der Einkommensausfall tritt sofort und vollständig ein.

Erschwerend kommt hinzu: Die staatliche Erwerbsminderungsrente greift erst, wenn jemand keinerlei Beruf am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als sechs Stunden täglich ausüben kann. Wer als Handwerker seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber theoretisch noch Büroarbeit leisten könnte, erhält keine staatliche Leistung. Diese Lücke schließt ausschließlich die private Absicherung.

Auf dem Markt stehen drei Produkte zur Verfügung, die sich in ihrer Leistungsdefinition, ihrer Zielgruppe und ihrem Preis erheblich unterscheiden: die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV), die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV) und die Grundfähigkeitsversicherung (GFV).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV): Umfassendster Schutz, höchster Preis

Die BUV leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, und zwar so, wie er Ihrer beruflichen und sozialen Wertschätzung entspricht. Der Versicherer kann Sie nicht auf einen anderen Beruf verweisen. Das macht die BUV zur umfassendsten, aber auch teuersten Lösung.

Die BUV schützt nicht nur das Einkommen, sondern auch den beruflichen Status und die erworbene Qualifikation. Ein Zahntechniker, der aufgrund eines Tremors seine feinmotorischen Tätigkeiten nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig, auch wenn er theoretisch noch andere Tätigkeiten ausführen könnte. Genau das ist der entscheidende Unterschied zur EUV.

Leistungsvoraussetzungen der BUV

  • Berufsunfähigkeit zu mindestens 50 Prozent
  • Voraussichtliche Dauer von mindestens sechs Monaten
  • Bezogen auf den zuletzt ausgeübten Beruf in gesunden Tagen
  • Keine abstrakte Verweisung in hochwertigen Tarifen

Stärken und Schwächen der BUV für Handwerker

Die BUV ist für Handwerker und körperlich tätige Selbstständige die inhaltlich stärkste Lösung. Der Preis ist jedoch erheblich: Das berufsbedingte Risiko eines Dachdeckers oder Installateurs ist deutlich höher als das eines Akademikers. Die Beiträge sind entsprechend hoch.

Handwerkern empfiehlt sich eine ausgabenorientierte Beratung: Eine BUV mit kürzerer Laufzeit, die nur bis zum 60. Lebensjahr leistet, ist ökonomisch sinnvoller als eine unzureichend hohe Rente bis zum 67. Lebensjahr. Eine zu geringe Rente führt im Leistungsfall immer zu finanziellen Problemen, unabhängig von der Laufzeit.

Fazit BUV: Erste Wahl für Selbstständige mit anspruchsvollem Berufsbild und ausreichendem Budget. Für körperlich tätige Handwerker mit begrenztem Budget ist sie oft nicht finanzierbar. Hier kommen EUV und GFV ins Spiel.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EUV): Günstigerer Basisschutz mit höherer Leistungshürde

Die EUV leistet nicht beim Verlust eines bestimmten Berufs, sondern erst wenn jemand keinerlei Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als sechs Stunden täglich ausüben kann. Die Leistungshürde ist damit deutlich höher als bei der BUV. Der Vorteil: Die Beiträge sind erheblich günstiger. Für Handwerker, die sich die BUV nicht leisten können, ist die EUV besser als gar kein Schutz.

Die EUV lehnt sich an die gesetzliche Erwerbsminderungsrente an, bietet aber eine höhere Absicherungshöhe. Der entscheidende Nachteil: Der Versicherer prüft nicht, ob Sie Ihren erlernten Beruf noch ausüben können, sondern ob Sie überhaupt noch irgendeine Tätigkeit ausüben können. Ein Maurer, der aufgrund eines Rückenleidens keine schweren Lasten mehr tragen kann, aber noch leichte Bürotätigkeiten ausüben könnte, erhält aus der EUV keine Leistung.

Für wen ist die EUV sinnvoll?

  • Selbstständige mit begrenztem Budget, für die die BUV nicht finanzierbar ist
  • Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen in der BUV abgelehnt wurden
  • Als Ergänzung zu einer bestehenden BUV für die Zeit nach deren Ablaufdatum

Fazit EUV: Sinnvoller Basisschutz als Alternative zur BUV, aber kein vollwertiger Ersatz. Für Akademiker und Spezialisten ist sie nur ein Notbehelf, da der berufliche Status nicht geschützt wird.

Die Grundfähigkeitsversicherung (GFV): Die clevere Lösung für Handwerker

Die GFV löst sich vom Berufsbild und vom allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie leistet, wenn bestimmte körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Stehen, Greifen oder Sehen dauerhaft verloren gehen. Die Leistungsauslöser sind objektiv messbar und klar definiert. Für körperlich tätige Handwerker ist die GFV oft die wirtschaftlich sinnvollste Lösung, weil genau die Fähigkeiten versichert werden, die für ihre Berufsausübung unverzichtbar sind.

Die GFV denkt Absicherung vom Menschen her, nicht vom Beruf. Das hat einen entscheidenden praktischen Vorteil: Ein Dachdecker, der aufgrund eines Knieschadens keine Treppen und Leitern mehr steigen kann, erhält aus der GFV eine Leistung, unabhängig davon, ob er theoretisch noch andere Tätigkeiten ausüben könnte. Der Leistungsauslöser ist das Knieschaden-bedingte Unvermögen, Treppen zu steigen, nicht die Frage, ob er als Dachdecker berufsunfähig ist.

Versicherte Grundfähigkeiten im Überblick

  • Sinneseindrücke: Sehen, Hören, Sprechen
  • Mobilität: Gehen, Treppensteigen, Knien und Bücken
  • Motorik: Gebrauch der Hände und Arme, Greifen, Heben
  • Kognition: Orientierung, Gedächtnis, geistige Leistungsfähigkeit

Moderne GFV-Tarife enthalten darüber hinaus berufsnahe Fertigkeitsklauseln, die speziell auf Handwerker zugeschnitten sind: den Verlust des Führerscheins (relevant für alle, die beruflich fahren müssen), den Verlust der Schutzfunktion der Haut (relevant für Maler, Lackierer, Reinigungspersonal) oder den Verlust der Kraftentwicklung in den Händen.

Das entscheidende Defizit der GFV: Psychische Erkrankungen

Der größte Schwachpunkt der GFV ist die eingeschränkte Abdeckung psychischer Risiken. Psychische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit in Deutschland. In der Standard-GFV sind sie nur über extrem hohe Hürden abgedeckt, etwa den vollständigen Verlust des Intellekts. Burnout, Depression oder Angststörungen fallen in der Regel nicht unter die versicherten Grundfähigkeiten.

Eine Möglichkeit, dieses Defizit zu schließen, ist der Abschluss einer Arbeitsunfähigkeits-Klausel (AU-Klausel). Diese leistet, wenn eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate ununterbrochen besteht, unabhängig von der Ursache. Damit werden auch psychische Erkrankungen in der Akutphase abgedeckt. Mehr dazu: AU-Klausel: Wichtige Ergänzung zum Krankentagegeld

Für Handwerker, bei denen das körperliche Risiko im Vordergrund steht und das psychische Risiko geringer eingeschätzt wird, ist die GFV trotz dieses Defizits oft die wirtschaftlich sinnvollste Wahl. Weitere Informationen zur GFV speziell für Handwerker: Grundfähigkeitsversicherung: Die Alternative zur BU im Handwerk

Fazit GFV: Erste Wahl für körperlich tätige Handwerker mit begrenztem Budget oder Vorerkrankungen, die eine BUV ausschließen. Ergänzung durch AU-Klausel für psychische Absicherung empfohlen.

Der direkte Vergleich: BUV, EUV und GFV auf einen Blick

Die drei Produkte unterscheiden sich grundlegend in ihrer Leistungsdefinition, ihrer Zielgruppe und ihrem Preis. Keine Lösung ist für alle richtig. Entscheidend ist das individuelle Risikoprofil: Berufsrisiko, Budget, Vorerkrankungen und die Frage, ob körperliche oder psychische Risiken im Vordergrund stehen.

Merkmal BUV EUV GFV
Leistungsauslöser Verlust des zuletzt ausgeübten Berufs zu 50% Keinerlei Beruf am Arbeitsmarkt unter 6 Std./Tag Verlust definierter körperlicher Grundfähigkeiten
Berufsbezug Ja, spezifischer Beruf Nein, allgemeiner Arbeitsmarkt Nein, unabhängig vom Beruf
Abstrakte Verweisung In modernen Tarifen ausgeschlossen Nicht anwendbar Nicht anwendbar
Psychische Erkrankungen Vollständig abgedeckt Abgedeckt wenn Erwerbsunfähigkeit vorliegt Nur über AU-Klausel oder Zusatzbaustein
Beitragsniveau Hoch, berufsabhängig Mittel Günstig bis mittel
Geeignet für Handwerker Ja, wenn Budget vorhanden Als Notlösung Ja, besonders empfehlenswert
Vorerkrankungen Oft Ausschlüsse oder Ablehnung Leichter zugänglich Oft Versicherbarkeit möglich

Leistung bei psychischen Erkrankungen im Vergleich

Erkrankung / Szenario BUV EUV GFV
Burnout mit vollständiger Arbeitsunfähigkeit ✅ Ja ⚠️ Nur bei voller EU ❌ Nein
Schwere Depression ✅ Ja ⚠️ Nur bei voller EU ❌ Nein
Angststörung mit Berufsaufgabe ✅ Ja ⚠️ Nur bei voller EU ❌ Nein
GFV mit AU-Klausel: 6 Monate krankgeschrieben n/a n/a ✅ Ja, via AU-Klausel

Das richtige Produkt für Ihr Risikoprofil

Profil Empfehlung Begründung
Handwerker, körperlich tätig, Budget vorhanden BUV Umfassendster Schutz, schützt auch Status
Handwerker, körperlich tätig, Budget begrenzt GFV + AU-Klausel Schützt die für den Beruf relevanten Fähigkeiten, günstiger Beitrag
Selbstständiger mit Vorerkrankungen GFV oder EUV Oft bessere Annahmevoraussetzungen als BUV
Selbstständiger, geistige Tätigkeit BUV Psychische Risiken vollständig abgedeckt, Berufsstatus geschützt
Kein Budget für BUV, kein Vorerkrankungsrisiko EUV Basisschutz besser als kein Schutz

Die richtige Rentenhöhe ist wichtiger als die Laufzeit

Ein häufiger Fehler bei der Absicherung ist die Fokussierung auf eine lange Laufzeit bei zu geringer Rentenhöhe. Eine BUV, die bis zum 67. Lebensjahr läuft, aber nur 800 Euro monatlich leistet, schützt im Ernstfall nicht ausreichend. Eine BUV bis zum 60. Lebensjahr mit 2.000 Euro monatlich ist ökonomisch sinnvoller. Die Rentenhöhe muss den tatsächlichen Lebensunterhalt sichern.

Die Priorisierung bei der Vertragsgestaltung sollte immer in dieser Reihenfolge erfolgen:

  • Erstens die Rentenhöhe: Mindestens so hoch, dass alle laufenden Kosten gedeckt sind: Miete, Krankenversicherung, Lebenshaltung, laufende Verbindlichkeiten. Eine zu geringe Rente führt im Leistungsfall immer zu finanziellen Problemen, unabhängig davon, wie lange der Vertrag läuft.
  • Zweitens die Laufzeit: Erst wenn die Rentenhöhe gesichert ist, wird die Laufzeit optimiert. Eine Absenkung der Laufzeit von 67 auf 60 Jahre senkt den Beitrag erheblich und ermöglicht eine höhere Rente bei gleichem Budget.
  • Drittens die Produktwahl: Erst wenn Rentenhöhe und Laufzeit feststehen, wird entschieden, welches Produkt das Budget am effizientesten einsetzt: BUV, EUV oder GFV.

Für Handwerker bedeutet das konkret: Wer zwischen einer BUV mit 800 Euro monatlich bis 67 und einer GFV mit AU-Klausel und 2.000 Euro monatlich bis 65 wählen muss, sollte die GFV wählen. Die höhere Rentenhöhe schützt im Leistungsfall besser als die längere Laufzeit bei unzureichender Rente.

Wichtig: Diese Entscheidung hängt immer vom individuellen Risikoprofil ab. Eine fachkundige Beratung ist unerlässlich.

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Häufige Fragen zu BUV, EUV und GFV für Selbstständige

Die folgenden Fragen werden von Selbstständigen und Handwerkern im Beratungsgespräch am häufigsten gestellt. Die Antworten geben einen ersten Orientierungsrahmen. Eine individuelle Einschätzung Ihres Risikoprofils ersetzt dieser Überblick nicht.

Was ist der Unterschied zwischen BUV und GFV für Handwerker?

Die BUV leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Die GFV leistet, wenn bestimmte körperliche Grundfähigkeiten wie Gehen, Greifen oder Treppensteigen dauerhaft verloren gehen, unabhängig vom Beruf. Für Handwerker ist die GFV oft günstiger und schützt genau die Fähigkeiten, die für ihre Berufsausübung unverzichtbar sind. Der Nachteil der GFV: Psychische Erkrankungen sind nur über eine AU-Klausel abgedeckt.

Ist die BUV für Handwerker überhaupt noch bezahlbar?

Die BUV für körperlich tätige Handwerker ist teurer als für Akademiker, da das Berufsrisiko höher ist. Sie ist jedoch nicht grundsätzlich unbezahlbar. Eine ausgabenorientierte Beratung hilft: Durch die Reduktion der Laufzeit auf das 60. Lebensjahr und die genaue Kalibrierung der Rentenhöhe auf den tatsächlichen Bedarf kann der Beitrag erheblich gesenkt werden. Alternativ bietet die GFV mit AU-Klausel einen guten Schutz zu günstigeren Konditionen.

Was leistet die staatliche Erwerbsminderungsrente im Fall der Berufsunfähigkeit?

Die staatliche Erwerbsminderungsrente leistet nicht bei Berufsunfähigkeit, sondern erst wenn jemand keinerlei Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als sechs Stunden täglich ausüben kann. Sie kompensiert im Schnitt nur 30 bis 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Für Selbstständige, die oft keine oder nur geringe Rentenansprüche aufgebaut haben, ist sie als Absicherung nicht ausreichend.

Kann ich als Handwerker mit Vorerkrankungen noch eine BUV abschließen?

Das hängt von der Art und dem Schweregrad der Vorerkrankung ab. Bei relevantem Vorerkrankungsrisiko lehnen BUV-Versicherer den Antrag ab oder schließen bestimmte Erkrankungen aus. In diesen Fällen sind EUV oder GFV oft die bessere Alternative, da ihre Annahmevoraussetzungen weniger streng sind. Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern gibt Aufschluss über die Versicherbarkeit, ohne einen Antrag mit Gesundheitsprüfung zu stellen.

Was ist die AU-Klausel und warum ist sie für GFV-Inhaber wichtig?

Die AU-Klausel ist ein Zusatzbaustein, der leistet, wenn eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate ununterbrochen besteht. Sie schließt das wichtigste Defizit der GFV: die fehlende Absicherung psychischer Erkrankungen. Burnout, Depression oder Angststörungen führen in der Regel nicht zum Verlust einer Grundfähigkeit, aber zur Arbeitsunfähigkeit. Die AU-Klausel überbrückt genau diese Lücke.

Wie hoch sollte die BU-Rente für Selbstständige sein?

Die BU-Rente sollte mindestens alle laufenden monatlichen Kosten abdecken: Miete, Krankenversicherungsbeitrag, private Altersvorsorge, Lebenshaltung und laufende Verbindlichkeiten. Als Faustregel gilt: mindestens 60 bis 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens. Eine zu geringe Rente führt im Leistungsfall immer zu finanziellen Problemen, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages.

Sollte ich zuerst eine BU-Rente oder ein Krankentagegeld abschließen?

Beide Absicherungen sind unverzichtbar und decken unterschiedliche Risiken ab. Das Krankentagegeld sichert den kurzfristigen Einkommensverlust bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit ab. Die BU-Rente sichert den dauerhaften Einkommensverlust bei Berufsunfähigkeit ab. Wer nur eines von beiden abschließen kann, sollte zuerst das Krankentagegeld priorisieren, da das Risiko einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit statistisch häufiger eintritt als eine dauerhafte Berufsunfähigkeit.

Glossar: Die wichtigsten Begriffe kurz erklärt

Die Absicherung der Arbeitskraft ist mit einer Vielzahl von Fachbegriffen verbunden. Die folgende Übersicht erklärt die wichtigsten Begriffe in verständlicher Sprache.

  • Abstrakte Verweisung: Eine Klausel, die es dem Versicherer erlaubt, die Rentenzahlung zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch in der Lage wäre, einen anderen, der Ausbildung und Erfahrung entsprechenden Beruf aufzunehmen. In modernen BUV-Tarifen ist sie in der Regel ausgeschlossen.
  • Erwerbsminderungsrente (EMR): Die staatliche Leistung, die gezahlt wird, wenn jemand am allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Sie ist kein Ersatz für die private BUV und kompensiert im Schnitt nur 30 bis 40 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.
  • AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeits-Klausel): Ein Zusatzbaustein zur BUV oder GFV, der leistet, wenn eine ärztlich attestierte Arbeitsunfähigkeit für mindestens sechs Monate ununterbrochen besteht. Besonders wichtig als Ergänzung zur GFV, um psychische Erkrankungen abzudecken.
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: Die gesetzliche Pflicht des Versicherungsnehmers, bei Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen und risikorelevanten Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Eine fahrlässige Verletzung kann zur Vertragsanpassung oder Kündigung durch den Versicherer führen.
  • Leistungsquote: Die prozentuale Angabe der Versicherer, wie viele Anträge auf BU-Rente im Berichtszeitraum positiv beschieden wurden. Ein wichtiges Qualitätsmerkmal beim Tarifvergleich.
  • Berufsunfähigkeit (BU): Der Zustand, in dem jemand seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann, für voraussichtlich mindestens sechs Monate.
  • Erwerbsunfähigkeit (EU): Der Zustand, in dem jemand keinerlei Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt mehr als sechs Stunden täglich ausüben kann. Strengere Leistungsvoraussetzung als bei der BU.
Bodo Kopka – Experte für Krankentagegeld

Bodo Kopka

Versicherungsfachwirt BAV, Versicherungskaufmann IHK. Seit 1984 tätig unter DKV Subdirektion Siegen. Gründer von Krankengelder.com und spezialisiert auf die Absicherung von Selbstständigen, Handwerkern und GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern. Über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und strategische Vorsorge.

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