Das hört jeder Arzt gern, Krankentagegeld versichert Kosten der Praxis mit!
Mehr als 32.000 Ärzte/Mediziner und Zahnärzte versichern sich über das Krankentagegeld der DKV. Dieses Krankentagegeld können nur ein Arzt oder Zahnarzt beantragen. Der Tarif KTAA der DKV ist in Zusammenarbeit mit Ihren kassenärztlichen Vereinigungen entstanden. Es bietet Ihnen als Arzt einzigartige Vorteile.
Wo liegen die Vorteile des speziellen Krankentagegeldes für den Arzt?
- extra günstige Beiträge, Sie sparen bis zu 40 % des Beitrages
- Kündigungsschutz-Garantie! Wir können das Krankentagegeld nicht kündigen. Auch im Leistungsfall unkündbar.
- Annahmegarantie beim Krankentagegeld für Freiberufler
- flexibler Leistungsbeginn - schon ab dem 4. Tag oder später
- sofortiger Versicherungsschutz für Sie - keine Wartezeiten
- Neu: Sie können das Krankentagegeld bis zum 69. Lebensjahr abschließen. Zum 75. Lebensjahr endet dieses automatisch oder wenn Sie Ihre Tätigkeit beenden
- Krankentagegeld wird bis zu 52 Wochen nach Beginn der Berufsunfähigkeitsrente in voller Höhe weiter gezahlt
- Beitragsrückerstattung bei Nicht-Inanspruchnahme
- die Leistungen des Krankentagegeldes sind steuerfrei
- werden auch für Sonn- und Feiertage ausgezahlt.
Das Krankentagegeld deckt die laufenden Kosten Ihrer Praxis ab:
- über das Krankentagegeld können Sie Ihre fixen Kosten, wie zum Beispiel Personalkosten, Miete, Leasingraten etc. absichern. Sie vereinbaren einfach ein höheres Krankentagegeld mit uns
Beitrags-Beispiel für eine(n) Ärztin/Arzt (*1979)
Monatlicher Verdienstausfall durch Unfall oder Krankheit von 9.000 € (netto + Fixkosten der Praxis)
; (Tarif KTAA mit 300 € Tagegeld ab 29. Tag)
Monatlicher Beitrag ohne Gruppenversicherungsvertrag: 269,40 €
Monatlicher Beitrag mit Gruppenversicherungsvertrag: 77,40 €
Dies bedeutet eine Ersparnis von: 192,00 €
Dies entspricht einer jährlichen Ersparnis von 2304,00 €.
Fordern Sie als Mediziner Ihr persönliches Angebot an!
Sie können Ihr Krankentagegeld trotz Rentenbezug behalten!
Das Krankentagegeld für den Arzt kann jeder Arzt oder Zahnarzt beantragen, egal ob privat oder gesetzlich versichert.
Start in die Selbstständigkeit
Krankentagegeld als Existenzgründer/-in
Obwohl Sie als Existenzgründer/in noch keinen Verdienstnachweis haben, können Sie in den ersten 24 Monaten nach Existenzgründung ohne finanziellen Nachweis bis zu 520 € Euro Krankentagegeld täglich absichern.
Nicht jeder Arzt kann die Vorteile des Krankentagegeldes nutzen
Um die Vorteile zu nutzen, müssen Sie Mitglied bestimmter kassenärztlicher Vereinigungen oder ärztlicher Berufsverbände sein.
Mit welchen Verbänden und Kammern für Ärzte bestehen Vereinbarungen mit der DKV?
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Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNR)
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Kassenärztliche Vereinigung Berlin (Berlin)
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Deutscher Ärztinnenbund e. V.
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Verband der leitenden Krankenhausärzte Deutschlands e. V.
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Berufsverband der Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V
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BNC - Berufsverband niedergelassener Chirurgen Deutschland e. V.
- VWA-Verband Wirtschaft und Arzt e.V.
Finden Sie Ihre Kammer oder Verband nicht in obiger Liste? Auch kein Problem!
Dann werden Sie Mitgliedschaft in der rationellen Arztpraxis e. V. Dann können Sie auch alle Vorteile des Krankentagegeldes für Ärzte nutzen. Werden Sie Mitglied für nur 60 Euro Jahresbeitrag. Sprechen Sie uns an, wir regeln dies für Sie. Der Mitgliedsbeitrag können Sie als steuerlich geltend machen.
Gehen Sie beim Krankentagegeld keine Risiken ein. Fordern Sie noch heute Ihr persönliches Angebot an: