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DKV Krankentagegeldtarif KGTS 2026: Optimale Absicherung für Steuerberater

Als selbstständiger Steuerberater tragen Sie volle Verantwortung für Ihre Kanzlei, auch im Krankheitsfall. Während Angestellte auf Lohnfortzahlung und gesetzliches Krankengeld vertrauen können, entsteht bei Ihnen mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine direkte Einkommenslücke.

Der Krankentagegeldtarif KGTS der DKV ist speziell auf die Bedürfnisse selbstständiger Steuerberater zugeschnitten. Er sichert nicht nur Ihr persönliches Nettoeinkommen ab, sondern ermöglicht auch die Mitversicherung laufender Kanzleikosten wie Personalgehälter, Miete und DATEV-Lizenzen. Mit einer Absicherung von bis zu 520 Euro täglich, flexiblen Karenztagen und einer Annahmegarantie ohne Ablehnung allein aufgrund von Vorerkrankungen ist der KGTS-Tarif die erste Wahl für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Auf dieser Seite erfahren Sie alles zu Leistungsumfang, Karenztagen, Beitragsstabilität, Kündigungsschutz und der Beispielkalkulation für eine Steuerberatungskanzlei.

Zielgruppe und Versicherungsfähigkeit

Der Tarif KGTS richtet sich ausschließlich an selbstständig tätige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer mit regelmäßigen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit. Voraussetzung ist die aktive Berufsausübung. Der Tarif kann auch abgeschlossen werden, wenn keine private Krankenversicherung bei der DKV besteht.

Versicherungsfähig sind selbstständige Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, die ihren Beruf aktiv ausüben und aus dieser Tätigkeit regelmäßige Einkünfte erzielen. Eine bestehende DKV-Krankenversicherung ist keine Voraussetzung. Gesetzlich versicherte Steuerberater können den KGTS-Tarif ebenfalls abschließen, eine Gesundheits- und Risikoprüfung ist in diesem Fall jedoch erforderlich.

Leistungen des Tarifs KGTS: Karenztage und Tagessatz

Der Tarif KGTS bietet einen Tagessatz von bis zu 520 Euro bei frei wählbaren Karenztagen ab dem 4. Tag. Für den Teil des Tagessatzes, der 280 Euro übersteigt, ist ein Leistungsbeginn ab mindestens dem 8. Tag erforderlich. Die Absicherung deckt sowohl den persönlichen Einkommensverlust als auch die laufenden Kanzleikosten ab.

Ein herausragendes Merkmal des KGTS-Tarifs ist die Flexibilität bei der Wahl des Leistungsbeginns. Sie können zwischen folgenden Karenztagen wählen:

  • ab dem 4. Tag (bis maximal 280 Euro täglich)
  • ab dem 8. Tag
  • ab dem 15. Tag
  • ab dem 22. Tag
  • ab dem 29. Tag
  • ab dem 43. Tag
  • ab dem 92. Tag
  • ab dem 183. Tag

Für den Teil des Tagessatzes, der 280 Euro übersteigt, muss ein Leistungsbeginn ab mindestens dem 8. Tag vereinbart werden. Die maximale Absicherung beträgt 520 Euro pro Tag. Dies ermöglicht die vollständige Refinanzierung von persönlichem Nettoeinkommen und laufenden Kanzleikosten.

Beispielkalkulation: Steuerberatungskanzlei

Persönliches Netto (nach Steuern) 66.000 Euro / Jahr
Kanzlei-Fixkosten (Personal, Miete, DATEV) 94.000 Euro / Jahr
Gesamt-Bedarf (Jahr) 160.000 Euro / Jahr
Täglicher Absicherungsbedarf 440 Euro / Tag

Hinweis: Das Krankentagegeld sichert ausschließlich den persönlichen Nettogewinn sowie die vertraglich vereinbarten Fixkosten ab. Betriebskosten, die durch Einnahmen gedeckt werden, sind nicht Gegenstand der Absicherung. Lassen Sie Ihren individuellen Bedarf berechnen.

Beitragsstabilität durch Alterungsrückstellungen

Der Tarif KGTS kalkuliert mit Alterungsrückstellungen. Das bedeutet: Die Beiträge steigen nicht automatisch mit dem Alter. Die gebildeten Rückstellungen stabilisieren den Beitrag langfristig und sorgen für finanzielle Planungssicherheit über die gesamte Vertragslaufzeit.

Ein zentraler Vorteil des KGTS-Tarifs gegenüber vielen anderen Krankentagegeldtarifen ist die langfristige Beitragsstabilität. Während andere Tarife die Beiträge jährlich oder nach Altersgruppen staffeln, vermeidet der KGTS-Tarif automatische Beitragserhöhungen durch den Aufbau von Alterungsrückstellungen während der Vertragslaufzeit.

Was Alterungsrückstellungen konkret bedeuten

  • Keine automatischen Beitragserhöhungen: Der Beitrag steigt nicht allein deshalb, weil Sie älter werden.
  • Langfristige Planungssicherheit: Sie können Ihren Versicherungsbeitrag zuverlässig in Ihre Kanzleiplanung einrechnen.
  • Keine nachträglichen Altersgruppen-Anpassungen: Viele Tarife erhöhen die Beiträge ab bestimmten Altersstufen sprunghaft. Das entfällt beim KGTS.

Beitragsanpassungen sind dennoch möglich, wenn sich die Rahmenbedingungen erheblich verändern, etwa durch gestiegene Gesundheitskosten oder veränderte gesetzliche Vorgaben. Die DKV überprüft in solchen Fällen die Kalkulation und informiert die Versicherten frühzeitig und transparent über Anlass und Höhe einer etwaigen Anpassung. Solche Anpassungen sind die Ausnahme, nicht die Regel.

Absicherung der Kanzleikosten: Der entscheidende Unterschied

Als Steuerberater können Sie im Tarif KGTS neben dem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Betriebskosten Ihrer Kanzlei mitversichern. Das umfasst Personalgehälter, Raumkosten, Finanzierungskosten und Lizenzgebühren wie DATEV. Damit geht der KGTS-Tarif deutlich über eine klassische Praxisausfallversicherung hinaus.

Eine längere Arbeitsunfähigkeit kann für selbstständige Steuerberater existenzbedrohend sein. Während die Einnahmen sofort ausbleiben, laufen die Fixkosten der Kanzlei unverändert weiter. Der KGTS-Tarif erlaubt die Mitversicherung folgender Kostenpositionen:

  • Personalkosten: Gehälter und Sozialabgaben für Kanzleimitarbeiter
  • Raumkosten: Miete und Nebenkosten für Kanzleiräume
  • Finanzierungskosten: Leasingraten und Zinsen für Investitionen
  • Lizenzkosten: DATEV und weitere Softwarelizenzen
  • Kommunikationskosten: Telefon und IT-Infrastruktur

Wichtiger Unterschied zur Praxisausfallversicherung: Eine klassische Praxisausfallversicherung kann im Leistungsfall vom Versicherer gekündigt werden. Der KGTS-Tarif verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Schutz bleibt auch nach Leistungsfällen dauerhaft bestehen. Weitere Informationen: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld

Steuerliche Vorteile

  • 100 Prozent steuerfrei: Leistungen aus dem KGTS-Tarif sind einkommensteuerfrei gemäß § 3 Nr. 1a EStG
  • Kein Progressionsvorbehalt: Anders als das gesetzliche Krankengeld erhöht das private Krankentagegeld nicht den Steuersatz auf das übrige Einkommen
  • Fristensicherung: Die Absicherung deckt die Kosten zur Vermeidung von Haftungsschäden durch versäumte Steuerfristen

Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht

Der KGTS-Tarif verzichtet vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht. Die DKV kann den Vertrag damit weder in den ersten drei Jahren noch nach einem Leistungsfall ordentlich kündigen. Der Versicherungsschutz bleibt dauerhaft bestehen, unabhängig von Erkrankungsdauer und Wiederholungsrisiko.

Viele Krankentagegeldtarife enthalten das ordentliche Kündigungsrecht gemäß § 178 Abs. 1 VVG. Das erlaubt dem Versicherer, den Vertrag in den ersten drei Jahren ohne Angabe von Gründen zu kündigen, bevorzugt nach einem Leistungsfall. Genau dann, wenn Sie ernsthaft erkrankt waren und das Risiko einer Wiedererkrankung besteht, kann der Versicherer den Schutz entziehen.

Der KGTS-Tarif schließt dieses Risiko vertraglich aus. Die Kündigungs-Schutz-Garantie gilt ab dem ersten Versicherungstag und bleibt dauerhaft bestehen. Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen möglich, etwa bei Beitragsverzug oder arglistiger Täuschung bei der Gesundheitsprüfung.

Mehr zum Thema: Ordentliches Kündigungsrecht beim Krankentagegeld

Keine Wartezeiten: Schutz ab dem ersten Tag

Der KGTS-Tarif sieht weder die allgemeine dreimonatige Wartezeit noch die besonderen achtmonatigen Wartezeiten der MB/KT vor. Der Versicherungsschutz tritt unmittelbar nach Vertragsabschluss in Kraft, auch für Psychotherapie, Schwangerschaft und Entbindung.

Die Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MB/KT) sehen standardmäßig zwei Arten von Wartezeiten vor:

  • Allgemeine Wartezeit: 3 Monate nach Vertragsabschluss, entfällt bei Unfällen
  • Besondere Wartezeiten: 8 Monate für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie, Schwangerschaft und Entbindung

Im KGTS-Tarif entfallen beide Wartezeiten vollständig. Der Schutz gilt ab dem ersten Versicherungstag für alle versicherten Leistungen ohne Einschränkung. Das ist besonders relevant für Steuerberaterinnen, die Schutz im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschutz benötigen.

Fortführung des Versicherungsschutzes bei Rentenbezug

Während die meisten Krankentagegeldtarife spätestens mit dem 65. Lebensjahr oder mit Beginn des Rentenbezugs enden, erlaubt der KGTS-Tarif die Fortführung des Versicherungsschutzes bis zum 75. Lebensjahr. Das ist besonders relevant für Steuerberater, die nach dem Eintritt in die Versorgungswerksrente weiterhin tätig sind.

Gemäß § 15 Abs. 1c MB/KT endet das Krankentagegeld regulär mit dem Bezug von Altersrente, spätestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres. Viele Steuerberater führen ihre Kanzlei jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus fort. Das Brandenburgische Oberlandesgericht bestätigte in einem Urteil vom 12.02.2020 (11 U 150/17), dass der Anspruch auf Krankentagegeld mit Rentenbeginn erlischt und bereits erhaltene Leistungen zurückzuzahlen sein können.

Der KGTS-Tarif löst dieses Problem: Der Versicherungsschutz kann bis zum 75. Lebensjahr aufrechterhalten werden, auch wenn das Versorgungswerk bereits Rente zahlt. Damit sind Sie auch in der späten Berufsphase vollständig abgesichert.

Annahmegarantie: Aufnahme ohne Ablehnung allein wegen Vorerkrankungen

Die DKV gewährt Mitgliedern der kooperierenden Steuerberater-Kammern und -verbände eine Annahmegarantie: Der Antrag wird nicht allein aufgrund von Vorerkrankungen abgelehnt. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für erhöhte Risiken bleiben jedoch möglich. Gesundheitsfragen werden weiterhin gestellt.

Die Annahmegarantie bedeutet in der Praxis:

  • Keine Ablehnung allein wegen Vorerkrankungen: Auch mit gesundheitlicher Vorgeschichte erhalten Sie Zugang zum KGTS-Tarif
  • Gesundheitsprüfung bleibt bestehen: Die DKV stellt weiterhin Gesundheitsfragen, um das individuelle Risiko einzuschätzen
  • Risikozuschläge oder Ausschlüsse möglich: Bei erhöhtem Risiko können Zuschläge oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Erkrankungen vereinbart werden
  • Schneller Vertragsabschluss: Kein langwieriges Prüfungsverfahren, das zur Ablehnung des gesamten Antrags führt

Hinweis: Die Annahmegarantie gilt für Mitglieder der kooperierenden Steuerberater-Kammern und -verbände über die vermittelten DKV-Rahmenverträge. Für Steuerberater außerhalb dieser Kooperationen gelten die regulären Annahmerichtlinien der DKV mit vollständiger Gesundheitsprüfung.

Weitere Leistungsmerkmale des KGTS-Tarifs

Der KGTS-Tarif leistet auch bei Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen, bei alkoholbedingten Erkrankungen und bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit ab 50 Prozent. Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. Der Vertrag endet automatisch mit Aufgabe der Selbstständigkeit.

Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen

Die DKV zahlt das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass kein anderer Leistungsträger bereits Krankengeld zahlt, etwa die Berufsgenossenschaft nach einem Arbeitsunfall. Ist kein anderer Leistungsträger involviert, übernimmt die DKV die Zahlung vollständig.

Alkoholbedingte Erkrankungen

Der KGTS-Tarif bietet Versicherungsschutz bei Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind, sofern kein anderer Leistungsträger bereits zahlt.

Teilweise Arbeitsunfähigkeit

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent wird die Hälfte des versicherten Tagessatzes für bis zu 182 Tage gezahlt. Eine vollständige Arbeitsunfähigkeit ist für die volle Leistung Voraussetzung.

Mindestversicherungsdauer und Vertragsende

Die Mindestversicherungsdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf dieses Jahres kann der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Der Vertrag endet automatisch, wenn die Selbstständigkeit aufgegeben wird.

Video-Analyse: Ihre Absicherung im Detail

Bodo Kopka erklärt in diesem Video die wichtigsten Leistungsmerkmale des DKV-Tarifs KGTS für Steuerberater: Karenztage, Kanzleikostenabsicherung, Kündigungsschutz und die Fortführung bis zum 75. Lebensjahr.

Häufige Fragen zum DKV Tarif KGTS

Die wichtigsten Fragen zum KGTS-Tarif der DKV für Steuerberater: Leistungsbeginn, Kanzleikosten, Kündigungsschutz, Rentenbezug und steuerliche Behandlung kompakt beantwortet.

Was ist der Krankentagegeldtarif KGTS der DKV?

Der KGTS-Tarif ist eine Krankentagegeldversicherung der DKV, die speziell auf die Bedürfnisse selbstständiger Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugeschnitten ist. Er sichert das persönliche Nettoeinkommen sowie die laufenden Kanzleikosten bei Arbeitsunfähigkeit ab, mit einem Tagessatz von bis zu 520 Euro.

Wann beginnt die Leistungsauszahlung beim KGTS-Tarif?

Die Leistungsauszahlung beginnt je nach vereinbarten Karenztagen ab dem 4., 8., 15., 22., 29., 43., 92. oder 183. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Für Tagessätze über 280 Euro ist ein Leistungsbeginn ab mindestens dem 8. Tag erforderlich.

Können auch die Kanzleikosten mitversichert werden?

Ja. Steuerberater können neben dem persönlichen Krankentagegeld auch die festen Betriebskosten ihrer Kanzlei mitversichern. Das umfasst Personalgehälter, Raumkosten, Finanzierungskosten und Lizenzgebühren wie DATEV. Die maximale Absicherung beträgt 520 Euro täglich.

Kann das Krankentagegeld bei Rentenbezug aus dem Versorgungswerk fortgeführt werden?

Ja. Der KGTS-Tarif erlaubt die Fortführung des Versicherungsschutzes bis zum 75. Lebensjahr, auch wenn bereits eine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird. Damit sind Steuerberater auch in der späten Berufsphase vollständig abgesichert.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengerechnet?

Nein. Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung werden die Krankheitstage nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird separat betrachtet und die Leistung beginnt nach den vereinbarten Karenztagen erneut.

Sind die ausgezahlten Leistungen steuerpflichtig?

Nein. Leistungen aus dem KGTS-Tarif sind gemäß § 3 Nr. 1a EStG vollständig steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Das private Krankentagegeld erhöht damit nicht den Steuersatz auf das übrige Einkommen.

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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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