
DKV Krankentagegeld für Selbstständige Tarif KTN2
DKV Krankentagegeld für Selbstständige - Tarif KTN2
Die DKV bietet mit dem Krankentagegeld Tarif KTN2 Selbständigen ihren Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall abzusichern. Der Tarif KTN2 der DKV ist das am meisten nachgefragt Krankentagegeld für Selbstständige. Warum haben sich jetzt so viele Selbstständige für den Tarif KTN2 entschieden?
Die DKV – Deutsche Krankenversicherung
Die Deutsche Krankenversicherung ist der größte Krankenladegeldversicherer in Deutschland. Neben dem Krankentagegeld KTN2 für Selbstständige bietet sie auch für viele andere Berufsgruppen spezielle Krankentagegeldtarife an.
KTN2 mit Leistungsbeginn ab dem 4. Tag
Der Tarif KTN2 erlaubt Selbständigen, ihren Verdienstausfall ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Auch spätere Leistungsbeginnen wie der 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag sind möglich. Dies ist besonders für Selbstständige interessant, die keine oder sehr wenige Beschäftigte haben. Arbeitet der Chef nicht, dann kommt kein Geld rein. Es können keine Rechnungen versandt werden.
Krankentagegeld kann solo abgeschlossen werden
Das Krankentagegeld der DKV ab dem vierten Tag kann von jedem Selbständigen abgesichert werden. Dabei ist es egal, ob er gleichzeitig bei der DKV privat krankenversichert ist oder nicht. Damit ist die DKV die einzige Gesellschaft in Deutschland, die diese Möglichkeit bietet.
Alle anderen privaten Krankenversicherung, übrigens nur vier andere, verlangen, dass der Selbstständige gleichzeitig dort eine private Krankheitskostenvoll-Versicherung haben. Sind Sie gesetzlich versichert, dann gibt es nur zwei Krankentagegeldangebote mit Leistungsbeginn ab dem 4. Tag. Ohne diese Voraussetzung bekommen Sie den 4. Tag nicht.
Hier hebt sich die DkV, als Marktführer im beim Krankentagegeld, von der Konkurrenz ab. Sie können das Krankentagegeld auch dann versichern, egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Krankentagegeld KTN2 der DKV besonders interessant für Existenzgründer
Für Existenzgründer bietet der Tarif KTN2 der DKV eine Besonderheit. In den ersten 24 Monaten kann der Existenzgründer bis zu 140 € Krankentagegeld ohne Nachweis absichern.
Was bedeutet das konkret: In der Bedingung (MB/KT) steht, dass Selbstständige maximal ihren Gewinn absichern können. Dies müssen Sie gegebenenfalls im Leistungsfall nachweisen. Wie viele Existenzgründer ist dies ein Problem, da sie häufig in den ersten zwei Jahren keinen oder sehr wenig Gewinn erwirtschaften.
Die private Krankenversicherung hätte normalerweise die Möglichkeit im Leistungsfall, also dann, wenn der Existenzgründer wegen Unfall oder Krankheit ausfällt, ein Nachweis über die Höhe des Gewinns zu verlangen. Dies führt regelmäßig dazu, obwohl ein höheres Krankentagegeld abgeschlossen ist, dass das vereinbarte Krankentagegeld gekürzt oder gar nicht ausgezahlt wird. Hier bietet die DKV eine Besonderheit.
Die DKV verlangt keinen Nachweis.
Krankentagegeld der DKV auch für ältere interessant
Die DKV erlaubt, das Krankentagegeld bis zum 65. Lebensjahr abzuschließen. Und dieses ohne Einschränkungen. Lediglich mit dem Bezug der Rente endet das Krankentagegeld.
Krankentagegeld KTN2 endet nicht nach 72 Wochen
Ganz im Gegensatz zum Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse, welches nach 72 Wochen Leistungsdauer automatisch endet, wird das Krankentagegeld KTN2 auch länger gezahlt. Und zwar so lange, bis sie wieder gesund sind oder berufsunfähig werden. Das Krankentagegeld der DKV sieht kein automatisches Ende vor.
Hier finden Sie das "Kleingedruckte" zum Krankentagegeld für Selbstständige
Ihre Firma wird zu einer GmbH ....
Wenn sie als Selbstständiger sich entschließen aus ihrer Unternehmen eine GmbH zu machen, dann bietet die DKV ebenfalls eine günstige Lösung an. Sie können den Tarif KTN2 für Selbstständige dann ohne neue Gesundheitsfragen in den speziellen Krankentagegeldtarif TL für GmbH Geschäftsführer umstellen.
Die Besonderheit dieses Tarifes ist, dass das Krankentagegeld plötzlich nicht mehr Privatausgabe ist. Das Krankentagegeld wird zur Betriebsausgabe. ist. Überdies können Sie ihr volles Bruttoeinkommen absichern und nicht wie bisher nur ihren Gewinn.
Sie sehen die DKV als Marktführer beim Krankentagegeld bietet die DKV für jede berufliche Situation spezielle Lösungen an. Deshalb entscheidet sich ab Beginn ihrer Selbstständigkeit für den Tarif KTN2 der DKV
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Berufsunfähigkeit - Wenn Ihr Krankentagegeld nicht mehr zahlt...
Wenn Sie berufsunfähig werden, dann endet automatisch Ihr Krankentagegeld. Wenn Sie dann nicht von "Hartz 4" leben möchten, empfehle ich eine Berufsunfähigkeits-Rente.