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Betriebskostenversicherung 2026: Fixe Kosten absichern wenn das Krankentagegeld nicht reicht
Sie sind selbstständig und werden krank. Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Nettoeinkommen ab. Aber Ihre Miete, Gehälter, Leasingraten und Zinsen laufen weiter, egal ob Sie arbeiten oder nicht. Genau diese fixen Kosten sind beim Krankentagegeld ausgeschlossen. Das ist kein Versäumnis Ihres Vertrages, sondern eine gesetzliche Vorgabe. Die ERGO Betriebskostenversicherung schließt diese Lücke für Selbstständige und Freiberufler. In diesem Artikel erfahren Sie, wie das Produkt funktioniert, was es leistet, was es nicht leistet und für wen es die richtige Lösung ist.
Warum fixe Kosten beim Krankentagegeld nicht versichert sind
Das Krankentagegeld ersetzt nach den gesetzlichen Versicherungsbedingungen (MB/KT) ausschließlich den Nettoeinkommensausfall der versicherten Person. Fixe Betriebskosten wie Miete, Personalkosten oder Leasingraten sind vom Gesetz her nicht versicherbar über das Krankentagegeld.
In § 4 der Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MB/KT) ist eindeutig geregelt: Das Krankentagegeld darf das auf den Kalendertag umgerechnete Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit nicht übersteigen. Betriebskosten zählen nicht zum Nettoeinkommen. Sie sind Betriebsausgaben, die unabhängig davon entstehen, ob Sie als Inhaber arbeiten oder nicht.
Das bedeutet konkret: Wenn Sie als selbstständiger Physiotherapeut, Ingenieur oder Friseurmeister vier Monate krankheitsbedingt ausfallen, zahlt Ihr Krankentagegeld Ihren persönlichen Einkommensausfall. Ihre Praxismiete, die Gehälter Ihrer Angestellten und Ihre Leasingraten zahlen Sie dennoch aus eigener Tasche, sofern Sie keine separate Absicherung haben.
Diese Lücke ist für Selbstständige mit fester Kostenstruktur existenzbedrohend. Je höher Ihre monatlichen Fixkosten, desto größer das Risiko.
Selbstständige oder Kammerberuf: Wer braucht welche Lösung?
Für Kammerberufe wie Ärzte, Zahnärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Apotheker und Steuerberater gibt es beim Krankentagegeld der DKV Spezialtarife, die fixe Kosten direkt mitversichern. Wer keinen Kammerberuf ausübt, benötigt eine separate Betriebskostenversicherung. Die ERGO ist hier die praxiserprobte Lösung.
Die Frage, welches Produkt für Sie das richtige ist, hängt an einem einzigen Kriterium: Gehören Sie zu den Berufsgruppen, für die die DKV Spezialtarife mit integrierter Fixkostenabsicherung anbietet?
Für diese Berufsgruppen ist der DKV-Spezialtarif die bessere Lösung: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Bauingenieure, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese Tarife versichern Fixkosten direkt im Krankentagegeld und verzichten auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall.
💡 Hinweis für Kammerberufe: Wenn Sie zu einer der oben genannten Berufsgruppen gehören, ist der DKV-Spezialtarif mit Fixkostenabsicherung in der Regel die überlegene Lösung gegenüber einer separaten Betriebskostenversicherung. Hier erfahren Sie mehr zu den DKV-Tarifen für Kammerberufe.
Für alle anderen Selbstständigen und Freiberufler, also Handwerker, Therapeuten ohne Kassenzulassung, Ingenieure außerhalb der Kammern, IT-Freelancer, Gastronomen, Friseure, Makler und viele weitere Berufsgruppen, gibt es keinen Krankentagegeld-Tarif mit integrierter Fixkostenabsicherung. Hier ist die ERGO Betriebskostenversicherung die strukturell sinnvolle Ergänzung zum Krankentagegeld.
Die ERGO Betriebskostenversicherung ist laut Antragsbedingungen für über 300 Betriebsarten konzipiert. Das Spektrum reicht von Ergotherapeuten und Heilpraktikern über Architektur- und Ingenieurbüros bis zu Friseursalons, Fahrschulen, Gebäudereinigungen und Rechts- sowie Wirtschaftsberatungen.
Was leistet die ERGO Betriebskostenversicherung im Leistungsfall?
Die ERGO Betriebskostenversicherung ersetzt bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall die nachgewiesenen laufenden Betriebskosten nach Ablauf der vereinbarten Karenztage, für bis zu 12 Monate. Alternativ werden die Kosten einer externen Ersatzkraft übernommen.
Voraussetzung für die Leistung ist eine ärztlich festgestellte, vollständige Arbeitsunfähigkeit. Eine teilweise Arbeitsunfähigkeit löst keine Leistungspflicht aus. Das ist ein wichtiger Punkt, den Sie bei der Beratung beachten müssen.
Versicherte Betriebskosten im Einzelnen:
- Miete für Büro-, Kanzlei- oder Praxisräume
- Gehälter der Angestellten
- Zinsen auf betriebliche Darlehen
- Leasinggebühren für technische Geräte
- Abschreibungen auf Sachanlagen
- Grundgebühren für Energiebezug
Zusätzlich mitversicherte Leistungen laut BBKo 2018:
- Kosten einer externen Ersatzkraft (Personalkosten vollständig, plus nicht erwirtschaftete Restkosten)
- Kostenübernahme auch bei psychischen Erkrankungen, zum Beispiel Depressionen oder Burnout
- Verlängerung der Haftzeit auf 24 Monate bei medizinisch notwendiger Spätversorgung nach Unfällen
- Ersatz der Schließungskosten bei Betriebsaufgabe infolge Berufsunfähigkeit, bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme (zum Beispiel Gutachten- und Notargebühren)
- Weiterzahlung laufender Kosten bis zu zwei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Werbekosten zur Bekanntmachung der Wiedereröffnung, bis zu 2.500 Euro, wenn die Schließung mindestens 30 aufeinanderfolgende Tage gedauert hat
- Behördlich angeordnete Quarantäne infolge einer Seuche oder Epidemie ist eingeschlossen
Was nicht versichert ist, ist der entgangene Betriebsgewinn. Die ERGO Betriebskostenversicherung ersetzt Kosten, keine Einnahmen. Den Einkommensausfall sichern Sie separat über das Krankentagegeld ab. Beide Produkte ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht gegenseitig.
Ein Praxisbeispiel aus den ERGO-Unterlagen verdeutlicht das: Ein Steuerberater fällt zwei Monate wegen eines Bandscheibenvorfalls aus. Der Kanzleibetrieb wird durch Mitarbeiter und eine Vertretung aufrechterhalten. Die ERGO erstattet die nachgewiesenen Kosten der Ersatzkraft in Höhe von 12.700 Euro. Das Krankentagegeld sichert parallel den persönlichen Einkommensausfall des Steuerberaters ab.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Nicht versichert sind laut BBKo 2018 ausdrücklich das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters sowie geldwerte Vorteile, sofern der Versicherungsnehmer eine GmbH ist (Ziffer 26.3.8). Für GmbH-Geschäftsführer ist die ERGO Betriebskostenversicherung daher in der Regel nicht das geeignete Produkt.
Karenztage, Haftzeit und Versicherungssumme: So wählen Sie richtig
Die drei wichtigsten Stellschrauben der ERGO Betriebskostenversicherung sind Karenztage, Haftzeit und Versicherungssumme. Eine falsche Konfiguration führt entweder zu unnötig hohen Beiträgen oder zu einer Unterversicherung im Leistungsfall. Die Abstimmung auf Ihr Krankentagegeld ist dabei zwingend.
Karenztage: Was sie bedeuten und wie Sie sie richtig wählen
Karenztage sind die Tage nach ärztlicher Feststellung der 100-prozentigen Arbeitsunfähigkeit, für die die ERGO keine Leistung erbringt. Sie gelten als Selbstbeteiligung. Die Karenztage beginnen erst ab dem Tag, an dem die vollständige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Laut Antragsbedingungen stehen folgende Karenzzeiträume zur Wahl: 14 Tage (nur für Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte), 21 Tage, 28 Tage, 42 Tage, 56 Tage, 90 Tage, 120 Tage, 150 Tage und 180 Tage. Bei den meisten Karenzstufen gibt es eine Verkürzung bei stationärem Krankenhausaufenthalt.
Die Faustregel für die Praxis: Die Karenztage der Betriebskostenversicherung sollten mit dem Leistungsbeginn Ihres Krankentagegeldes abgestimmt sein. Wenn Ihr Krankentagegeld ab dem 4. Tag leistet, können Sie die Karenztage der Betriebskostenversicherung länger wählen und damit den Beitrag senken. Sinnvoll ist in vielen Fällen eine Karenzzeit von 28 oder 42 Tagen, da kurze Erkrankungen die Betriebskosten in der Regel nicht gefährden.
💡 Hinweis: Bei Berufsausübungsgemeinschaften, Sozietäten oder Gemeinschaftspraxen beträgt die Mindestkarenzzeit laut Antragsbedingungen 28 Tage. Zusätzlich sind die Gesamtkosten des Betriebs sowie der prozentuale Anteil der versicherten Person anzugeben.
Haftzeit: Wie lange leistet die ERGO?
Die Haftzeit beginnt nach Ablauf der Karenztage und beträgt standardmäßig 12 Monate. Das bedeutet: Die ERGO ersetzt Ihre nachgewiesenen Betriebskosten für maximal ein Jahr nach Ablauf der Karenzzeit.
Bei medizinisch notwendiger Spätversorgung nach einem Unfall wird die Haftzeit auf 24 Monate erweitert. Mehrere Unterbrechungen, die auf dieselbe Krankheit oder denselben Unfall zurückgehen, gelten als eine einzige Unterbrechung.
Die Entschädigungszahlung endet automatisch, wenn keine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit mehr besteht. Auch der Eintritt von Berufsunfähigkeit oder der Tod der versicherten Person beendet die Entschädigungspflicht, mit Ausnahme der Nachhaftung für Auflösungskosten bis zu 15 Prozent der Versicherungssumme und der Weiterzahlung laufender Kosten für bis zu zwei Monate.
Versicherungssumme: Was ist der richtige Betrag?
Die Versicherungssumme sollte Ihre tatsächlichen monatlichen Fixkosten widerspiegeln. Die ERGO arbeitet hier als Erst-Risiko-Versicherung: Im Leistungsfall verzichtet sie auf den Einwand der Unterversicherung und ersetzt den nachgewiesenen Schaden bis maximal zur vereinbarten Versicherungssumme.
Die Höchstentschädigung beträgt maximal 1/360 der vereinbarten Versicherungssumme pro Tag der Unterbrechung. Bei einer Versicherungssumme von 30.000 Euro ergibt das eine maximale Tagesleistung von 83,33 Euro, was einer monatlichen Leistung von rund 2.500 Euro entspricht.
Für die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: Addieren Sie alle monatlichen Fixkosten Ihres Betriebes, also Miete, Personalkosten, Leasingraten, Zinsen und Grundgebühren. Multiplizieren Sie diesen Monatsbetrag mit 12. Das Ergebnis ist Ihre empfohlene Versicherungssumme. Die ERGO stellt hierfür ein eigenes Berechnungsformular zur Verfügung.
Sofern Sie eine externe Ersatzkraft einsetzen möchten, sind als Versicherungssumme die Personalkosten der Ersatzkraft plus die voraussichtlich nicht erwirtschafteten laufenden Betriebskosten zu vereinbaren.
Was die ERGO Betriebskostenversicherung nicht leistet und ein kritischer Punkt
Die ERGO Betriebskostenversicherung hat klare Leistungsausschlüsse. Der wichtigste Punkt, den Sie vor Abschluss kennen müssen: Der Versicherer kann den Vertrag nach einem Leistungsfall kündigen. Dieses ordentliche Kündigungsrecht nach Ziffer 13 der BBKo 2018 ist ein strukturelles Risiko, das Sie bei der Produktwahl bewusst einkalkulieren müssen.
Das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall
⚠️ Kritischer Punkt: Laut Ziffer 13 der BBKo 2018 kann nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls jede Vertragspartei den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung durch den Versicherer wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Das bedeutet: Genau dann, wenn Sie die Versicherung gebraucht haben und erneut erkranken könnten, kann Ihr Versicherungsschutz enden.
Das ist der strukturelle Unterschied zu den DKV-Spezialtarifen für Kammerberufe. Die DKV verzichtet bei ihren Fixkosten-Tarifen ausdrücklich auf das ordentliche Kündigungsrecht im Leistungsfall. Für Selbstständige ohne Zugang zu diesen Tarifen bleibt die ERGO Betriebskostenversicherung dennoch die sinnvolle verfügbare Lösung. Sie müssen dieses Risiko jedoch kennen und Ihren Kunden klar kommunizieren.
Für Kammerberufe, die Zugang zum DKV-Spezialtarif haben, ist dieser Punkt ein gewichtiges Argument gegen die ERGO-Lösung. Mehr zu den DKV-Tarifen für Kammerberufe erfahren Sie hier.
Weitere Leistungsausschlüsse laut BBKo 2018
Nicht versicherte Betriebskosten (Ziffer 26.3):
- Entgangener Betriebsgewinn: Die ERGO ersetzt Kosten, keine Einnahmen.
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren (außer Mindest- und Vorhaltegebühren für Energiefremdbezug)
- Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle
- Umsatzabhängige Versicherungsbeiträge und Lizenzgebühren
- Vertragsstrafen und Entschädigungen wegen Nichteinhaltung von Leistungsfristen
- Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters und geldwerte Vorteile bei GmbH als Versicherungsnehmer
- Kosten aus Kapital-, Spekulations- oder Grundstücksgeschäften
Nicht versicherte Personenschäden (Ziffer 26.2):
- Teilweise Arbeitsunfähigkeit: Es wird ausschließlich bei 100-prozentiger Arbeitsunfähigkeit geleistet.
- Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung (ausschließlich deswegen)
- Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
- Kur- und Sanatoriumsaufenthalte sowie Rehabilitationsmaßnahmen, mit Ausnahme medizinisch notwendiger Reha nach mindestens vierwöchiger Arbeitsunfähigkeit bei ausdrücklicher Anerkennung durch den Versicherer
- Aufenthalt außerhalb des deutschen Wohnsitzes, außer bei medizinisch notwendiger stationärer Behandlung
- Kriegsereignisse und innere Unruhen bei Beteiligung des Versicherten
💡 Hinweis zur Gesundheitsprüfung: Die ERGO Betriebskostenversicherung erfordert eine vollständige Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen aus den letzten 3 bis 5 Jahren sind anzugeben. Bei unvollständigen oder unrichtigen Angaben kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Eine sorgfältige und vollständige Antragstellung ist daher zwingend.
Vertragsende zum 65. Lebensjahr: Der Vertrag endet ohne Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet. Das ist beim Aufbau einer Gesamtabsicherung zu berücksichtigen.
Berufsunfähigkeit beendet die Leistungspflicht: Tritt Berufsunfähigkeit ein, also die Unfähigkeit, den bisherigen Beruf zu mindestens 50 Prozent für voraussichtlich mehr als zwei Jahre auszuüben, endet die Entschädigungspflicht der ERGO. Das unterstreicht, warum das Zusammenspiel von Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsabsicherung für Selbstständige zwingend geplant werden muss.
Für wen lohnt sich die ERGO Betriebskostenversicherung?
Die ERGO Betriebskostenversicherung lohnt sich für Selbstständige und Freiberufler, deren Betrieb auch ohne sie laufende Fixkosten erzeugt und die keinen Zugang zu DKV-Spezialtarifen mit integrierter Fixkostenabsicherung haben. Je höher die monatlichen Fixkosten, desto größer der Absicherungsbedarf.
Geeignete Zielgruppen
Die entscheidende Frage lautet nicht, in welcher Branche Sie tätig sind, sondern ob Ihr Betrieb bei Ihrer Abwesenheit Kosten produziert, die Sie nicht aus laufenden Einnahmen decken können. Das ist bei folgenden Selbstständigen typischerweise der Fall:
- Heilberufe ohne Kammeranbindung: Ergotherapeuten, Logopäden, Heilpraktiker, Podologen, Physiotherapeuten ohne Kassenzulassung, Masseure. Diese Berufsgruppen haben eigene Praxisräume, beschäftigen oft Angestellte und haben feste Miet- und Leasingverpflichtungen.
- Technische Freiberufler: Ingenieure und Architekten außerhalb der Kammer, IT-Freelancer mit eigenem Büro und Angestellten, Software-Entwickler mit Betriebsstruktur.
- Dienstleistungsbetriebe mit Mitarbeitern: Friseure und Kosmetiksalons, Fahrschulen, Gebäudereinigungen, Makler- und Reisebüros, Event- und Werbeagenturen.
- Medizinnahe Betriebe: Dentallabore, Akustiker, Optiker, orthopädische Werkstätten, ambulante Pflegedienste.
- Beratungsberufe ohne Kammeranbindung: Unternehmensberater, Steuerberater-Assistenten, freie Wirtschaftsberater, Forschungsinstitute.
Wann der Abschluss besonders dringlich ist
Drei Faktoren erhöhen die Dringlichkeit einer Betriebskostenversicherung deutlich:
Erstens: Hohe monatliche Fixkosten. Wer monatlich 3.000 Euro oder mehr an Miete, Gehältern und Leasingraten trägt, steht bei einem dreimonatigen Ausfall vor einem Liquiditätsproblem von 9.000 Euro oder mehr, ohne einen einzigen Euro eingenommen zu haben.
Zweitens: Angestellte Mitarbeiter. Personalkosten laufen weiter, auch wenn Sie als Inhaber krank sind. Kurzarbeit ist bei kurzer Erkrankung keine Option. Die ERGO übernimmt in diesem Fall wahlweise die Personalkosten einer externen Ersatzkraft oder die nicht erwirtschafteten laufenden Betriebskosten.
Drittens: Langfristige Miet- oder Leasingverträge. Wer langfristige Bindungen eingegangen ist, kann diese im Krankheitsfall nicht einfach aussetzen. Die vertragliche Verpflichtung läuft weiter, die Einnahmen nicht.
Wann der Abschluss weniger sinnvoll ist
Für reine Einzelkämpfer ohne Mitarbeiter, ohne eigene Räumlichkeiten und mit minimaler Fixkostenstruktur, also zum Beispiel einen freien Journalisten oder einen Heimarbeits-Freelancer, ist der Absicherungsbedarf über eine Betriebskostenversicherung gering. Hier reicht das Krankentagegeld zur Absicherung des Einkommensausfalls in der Regel aus.
Gleiches gilt für GmbH-Geschäftsführer: Da laut BBKo 2018 das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters und geldwerte Vorteile ausdrücklich nicht versichert sind, ist die ERGO Betriebskostenversicherung für diese Zielgruppe strukturell ungeeignet. Für GmbH-Geschäftsführer ist der DKV Tarif TL mit Betriebsausgabenabzug die richtige Lösung.
💡 Kombinationsempfehlung: Die ERGO Betriebskostenversicherung ist kein Ersatz für das Krankentagegeld, sondern eine Ergänzung. Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Nettoeinkommen. Die Betriebskostenversicherung sichert den Betrieb. Beide Produkte zusammen schließen die vollständige Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit. Wer nur eines der beiden Produkte hat, ist strukturell unterversichert.
Häufige Fehler beim Abschluss der Betriebskostenversicherung
Die meisten Fehler bei der ERGO Betriebskostenversicherung entstehen nicht beim Produkt selbst, sondern bei der Bedarfsermittlung, der Versicherungssumme und der Abstimmung mit dem Krankentagegeld. Diese Fehler sind im Leistungsfall nicht korrigierbar.
Fehler 1: Versicherungssumme zu niedrig angesetzt
Der häufigste Fehler in der Praxis: Die Versicherungssumme orientiert sich an einem Bauchgefühl statt an den tatsächlichen Fixkosten. Wer monatlich 4.500 Euro an Fixkosten hat, aber nur 30.000 Euro Versicherungssumme vereinbart (entspricht 2.500 Euro monatlich), trägt im Leistungsfall 2.000 Euro monatlich selbst. Bei einem sechsmonatigen Ausfall sind das 12.000 Euro ungedeckte Kosten.
Lösung: Fixkosten sorgfältig kalkulieren, das ERGO-Berechnungsformular zur Summermittlung nutzen und die Versicherungssumme auf Basis der tatsächlichen Jahreskostensumme festlegen.
Fehler 2: Karenztage nicht mit dem Krankentagegeld abgestimmt
Wer beim Krankentagegeld einen Leistungsbeginn ab dem 4. Tag vereinbart hat und bei der Betriebskostenversicherung ebenfalls 14 Tage Karenzzeit wählt, zahlt für den Zeitraum zwischen Tag 4 und Tag 14 doppelt, ohne doppelten Nutzen. Umgekehrt entstehen Lücken, wenn die Karenztage zu lang gewählt werden und das Krankentagegeld bereits leistet, die Betriebskosten aber noch nicht gedeckt sind.
Lösung: Karenztage beider Produkte aufeinander abstimmen. In der Regel empfiehlt sich eine längere Karenzzeit bei der Betriebskostenversicherung, da kurze Erkrankungen die Betriebsstruktur nicht gefährden. 28 oder 42 Tage sind für viele Selbstständige ein sinnvoller Ausgangspunkt.
Fehler 3: Keine Berufsunfähigkeitsabsicherung im Gesamtkonzept
Die ERGO Betriebskostenversicherung endet bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Das Krankentagegeld endet ebenfalls bei Berufsunfähigkeit. Wer keine Berufsunfähigkeitsrente hat, steht in diesem Moment ohne laufende Absicherung da. Dieser Übergang ist für Selbstständige existenzkritisch.
Lösung: Das Gesamtabsicherungskonzept muss den nahtlosen Übergang von Krankentagegeld und Betriebskostenversicherung in die Berufsunfähigkeitsrente sicherstellen. Mehr zum Thema Kündigungsrecht und Übergang lesen Sie hier.
Fehler 4: Gesundheitsfragen unvollständig beantwortet
Die ERGO Betriebskostenversicherung verlangt eine vollständige Gesundheitsprüfung. Vorerkrankungen aus den letzten 3 Jahren sowie Krankenhaus-, Kur- und Sanatoriumsaufenthalte aus den letzten 5 Jahren sind anzugeben. Unvollständige oder unrichtige Angaben berechtigen die ERGO laut BBKo 2018 Ziffer 1 zum Rücktritt vom Vertrag, im Extremfall rückwirkend ohne Leistungspflicht.
Lösung: Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Im Zweifel lieber zu viel als zu wenig angeben. Ein abgelehnter oder mit Ausschluss angenommener Antrag ist besser als ein Vertrag, der im Leistungsfall wegen Anzeigepflichtverletzung angefochten wird.
Fehler 5: Betriebskostenversicherung als Ersatz für das Krankentagegeld missverstehen
Gelegentlich wird die Betriebskostenversicherung als günstigere Alternative zum Krankentagegeld betrachtet. Das ist ein grundlegender Denkfehler. Die Betriebskostenversicherung ersetzt keine Einnahmen und kein persönliches Einkommen. Sie deckt ausschließlich nachgewiesene laufende Betriebskosten. Wer nur eine Betriebskostenversicherung hat, aber kein Krankentagegeld, hat seinen persönlichen Lebensunterhalt im Krankheitsfall nicht abgesichert.
Fehler 6: Produkt für GmbH-Geschäftsführer empfehlen
Wie in Block 3 dargelegt, schließt Ziffer 26.3.8 der BBKo 2018 das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters sowie geldwerte Vorteile bei einer GmbH als Versicherungsnehmer ausdrücklich aus. Ein GmbH-Geschäftsführer, der eine ERGO Betriebskostenversicherung abschließt, hat im Leistungsfall keinen Anspruch auf Erstattung seines Gehalts. Das ist ein gravierender Beratungsfehler mit Haftungsrisiko.
⚠️ Haftungshinweis: Die ERGO Betriebskostenversicherung ist ausschließlich für freiberuflich oder selbstständig tätige natürliche Personen konzipiert. Für GmbH-Geschäftsführer ist der DKV Tarif TL die korrekte Lösung. Eine Verwechslung dieser Zielgruppen ist ein Beratungsfehler.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Betriebskostenversicherung?
Das Krankentagegeld ersetzt das persönliche Nettoeinkommen des Versicherten bei Arbeitsunfähigkeit. Die Betriebskostenversicherung ersetzt die laufenden Fixkosten des Betriebes wie Miete, Gehälter und Leasingraten. Beide Produkte ergänzen sich und ersetzen sich nicht gegenseitig. Wer nur eines der beiden Produkte hat, ist strukturell unterversichert.
Ab wann leistet die ERGO Betriebskostenversicherung?
Die ERGO leistet nach Ablauf der vereinbarten Karenztage, frühestens also nach 14 Tagen (nur für Ärzte, Tierärzte und Zahnärzte) oder 21, 28, 42, 56, 90, 120, 150 oder 180 Tagen. Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit. Teilweise Arbeitsunfähigkeit löst keine Leistungspflicht aus.
Kann die ERGO die Betriebskostenversicherung nach einem Leistungsfall kündigen?
Ja. Laut Ziffer 13 der BBKo 2018 kann der Versicherer nach einem Versicherungsfall kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam. Das ist der wesentliche Unterschied zu den DKV-Spezialtarifen für Kammerberufe, die auf dieses Kündigungsrecht verzichten.
Ist die ERGO Betriebskostenversicherung für GmbH-Geschäftsführer geeignet?
Nein. Laut BBKo 2018 Ziffer 26.3.8 sind das Gehalt des geschäftsführenden Gesellschafters sowie geldwerte Vorteile bei einer GmbH als Versicherungsnehmer ausdrücklich nicht versichert. Für GmbH-Geschäftsführer ist der DKV Tarif TL mit Betriebsausgabenabzug die korrekte Lösung.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme gewählt werden?
Die Versicherungssumme sollte den tatsächlichen jährlichen Fixkosten des Betriebes entsprechen. Addieren Sie alle monatlichen Fixkosten wie Miete, Personalkosten, Leasingraten und Zinsen und multiplizieren Sie diese mit 12. Die ERGO arbeitet als Erst-Risiko-Versicherung und verzichtet im Leistungsfall auf den Einwand der Unterversicherung.
Sind psychische Erkrankungen in der ERGO Betriebskostenversicherung mitversichert?
Ja. Die ERGO Betriebskostenversicherung schließt psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout ausdrücklich ein, sofern eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
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Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.