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Wann ist der früheste Beginn beim Krankentagegeld?

Ein Krankentagegeld kann bereits ab dem 4. Tag nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden. Dies ist besonders für Selbstständige und Gründer entscheidend. Je früher der Leistungsbeginn, desto schneller greift die Absicherung.

Wann beginnt das Krankentagegeld üblicherweise?

Die meisten privaten Krankentagegeldversicherungen bieten einen Leistungsbeginn ab dem 15., 22., 29. oder 43. Tag an. Der 43. Tag wird typischerweise von Arbeitnehmern gewählt, da bis dahin die gesetzliche Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber läuft.

Krankentagegeld mit frühem Leistungsbeginn (z. B. ab dem 4. Tag)

Ein Leistungsbeginn bereits ab dem 4. oder 8. Tag ist bei wenigen Versicherern möglich, oft nur in Kombination mit einer privaten Krankenvollversicherung. Wir bieten ein spezielles Krankentagegeld ab dem 4. Tag unabhängig vom Versicherungsstatus.

Für wen ist ein früher Leistungsbeginn besonders wichtig?

  • Existenzgründer: Keine Rücklagen – jeder Tag ohne Einkommen zählt.
  • Selbstständige ohne Mitarbeiter: Wenn der Chef krank ist, steht das Geschäft still.
  • Freiberufler: Projektbezogenes Einkommen erfordert schnelle Absicherung.

Ein früher Leistungsbeginn sichert die Liquidität und verhindert gefährliche Einkommenslücken.

Häufige Folgefragen