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Praxisausfallversicherung endet mit 60: Die bessere Alternative 2026
"Meine Kanzleiausfallversicherung wurde von meiner Versicherung zu meinem 60. Geburtstag gekündigt. Ich brauche sie noch. Ich will auch mit 65 oder 70 weiterarbeiten." Diese Frage stellt eine Steuerberaterin aus Berlin, und sie ist kein Einzelfall.
Die meisten Praxis- und Kanzleiausfallversicherungen enden vertraglich mit dem 60. Lebensjahr. Wenige Ausnahmen laufen bis 65, aber ab diesem Alter gibt es in Deutschland keinen Anbieter mehr, der eine Praxisausfallversicherung abschließt. Das Problem: Viele Freiberufler, insbesondere Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Architekten, arbeiten weit über das 65. Lebensjahr hinaus. Erkranken sie in dieser Phase, laufen die Praxis- und Kanzleikosten unverändert weiter.
Es gibt jedoch eine Alternative, die nicht mit 60 endet, die lückenlos ab dem ersten Krankheitstag leistet und die sogar bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden kann: das DKV-Krankentagegeld für Freiberufler.
Was ist eine Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung?
Eine Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung erstattet dem Betriebsinhaber die fortlaufenden Fixkosten seiner Praxis oder Kanzlei, wenn er wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig ist. Sie deckt also nicht den persönlichen Verdienstausfall ab, sondern ausschließlich die laufenden Betriebskosten. Der entscheidende Nachteil: Die meisten Anbieter beenden diesen Schutz spätestens mit dem 60. Lebensjahr.
Die Praxis- oder Kanzleiausfallversicherung ist speziell für Freiberufler konzipiert, insbesondere für Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte und Zahnärzte. Sie erstattet die Fixkosten des Betriebs, wenn der Inhaber krankheitsbedingt ausfällt:
- Personalgehälter und Sozialabgaben
- Miete und Nebenkosten für Praxis- oder Kanzleiräume
- Leasingraten und Finanzierungskosten
- Software- und Lizenzkosten
- Kommunikationskosten und IT-Infrastruktur
Kritischer Unterschied zum DKV-Krankentagegeld: Die Praxisausfallversicherung kann vom Versicherer nach einem Leistungsfall gekündigt werden. Wer durch eine längere Arbeitsunfähigkeit für den Versicherer zu teuer wird, riskiert die Kündigung. Ein Neuabschluss bei einem anderen Anbieter ist dann kaum noch möglich, da Vorerkrankungen angegeben werden müssen. Das DKV-Krankentagegeld hingegen verzichtet vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht. Mehr zum Kündigungsschutz beim Krankentagegeld
Das Ende mit 60: Warum Freiberufler dann schutzlos dastehen
Die meisten Praxisausfallversicherungen enden vertraglich mit dem 60. Lebensjahr. Wenige Ausnahmen laufen bis zum 65. Lebensjahr. Ab dem 60. Lebensjahr gibt es in Deutschland keinen Anbieter mehr, der eine neue Praxisausfallversicherung abschließt. Freiberufler, die über diesen Zeitpunkt hinaus arbeiten, stehen bei Krankheit ohne Betriebskostenschutz da.
Das Problem betrifft besonders jene Freiberufler, die ihre Tätigkeit weit über das 65. Lebensjahr hinaus fortführen. In der Praxis gilt das für viele Kammerberufe:
- Ärzte und Zahnärzte führen ihre Praxis häufig bis zum 70. Lebensjahr weiter
- Rechtsanwälte und Notare bleiben oft bis ins siebte Lebensjahrzehnt aktiv
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer beraten ihre Mandanten teils weit über die Regelaltersgrenze hinaus
- Architekten führen ihr Büro häufig als Einzelunternehmen bis zur vollständigen Aufgabe fort
- Psychotherapeuten mit langjährigem Patientenstamm reduzieren ihre Tätigkeit oft schrittweise
Für all diese Berufsgruppen gilt: Erkranken sie nach dem 60. Lebensjahr, laufen die Fixkosten der Praxis oder Kanzlei unverändert weiter. Miete, Personalgehälter und Leasingraten kennen kein Renteneintrittsalter. Wer hier keinen Schutz mehr hat, trägt das volle finanzielle Risiko allein.
Konkretes Beispiel:
Eine Steuerberaterin aus Berlin, 62 Jahre alt, erkrankt schwer und ist für sechs Monate arbeitsunfähig. Ihre Kanzleiausfallversicherung wurde mit ihrem 60. Geburtstag beendet. Die monatlichen Fixkosten ihrer Kanzlei belaufen sich auf 8.500 Euro: Personalgehälter, Miete und DATEV-Lizenzen. Ohne Absicherung trägt sie diese Kosten sechs Monate lang vollständig aus ihrem Privatvermögen. Gesamtbelastung: 51.000 Euro.
Ihre Praxisausfallversicherung endet bald mit 60? Jetzt handeln, bevor die Schutzlücke entsteht.
Jetzt Angebot für Kammerberufe anfordernDie Alternative: DKV-Krankentagegeld für Freiberufler bis zum 75. Lebensjahr
Die DKV bietet für Kammerberufe spezialisierte Krankentagegeldtarife, die sowohl den persönlichen Verdienstausfall als auch die laufenden Praxis- und Kanzleikosten absichern. Diese Tarife können bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden, auch nach Eintritt in die Versorgungswerksrente. Damit schließen sie die Lücke, die die Praxisausfallversicherung mit 60 hinterlässt.
Die DKV hat für Kammerberufe speziell entwickelte Krankentagegeldtarife, die weit über das leisten, was eine klassische Praxisausfallversicherung bietet. Für folgende Berufsgruppen stehen Spezialtarife zur Verfügung:
Was die DKV-Tarife absichern
Die DKV-Spezialtarife für Kammerberufe sichern zwei Einkommensblöcke gleichzeitig ab:
- Persönlicher Verdienstausfall: Das Nettoeinkommen, das durch die Arbeitsunfähigkeit entfällt
- Fixkosten der Praxis oder Kanzlei: Personalgehälter, Miete, Leasingraten, Software- und Lizenzkosten
Die maximale Absicherung beträgt bis zu 520 Euro täglich, das entspricht 15.600 Euro monatlich. Damit können auch Freiberufler mit hohem Einkommen und erheblichen Betriebskosten vollständig abgesichert werden. Der früheste Leistungsbeginn liegt beim 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Absicherung bis zum 75. Lebensjahr
Ein entscheidender Vorteil der DKV-Spezialtarife gegenüber der Praxisausfallversicherung ist die Laufzeit. Während die Praxisausfallversicherung mit 60 endet, kann das DKV-Krankentagegeld bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden. Das gilt auch dann, wenn bereits eine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird.
Wichtiger Hinweis: Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in einem Urteil vom 12.02.2020 (11 U 150/17) bestätigt, dass der Anspruch auf Krankentagegeld mit Beginn des Rentenbezugs erlischt, wenn der Vertrag keine entsprechende Fortführungsklausel enthält. Die DKV-Spezialtarife für Kammerberufe enthalten diese Klausel ausdrücklich und ermöglichen die Fortführung bis zum 75. Lebensjahr.
Vier Vorteile gegenüber der klassischen Praxisausfallversicherung
Das DKV-Krankentagegeld für Kammerberufe ist der Praxisausfallversicherung in vier entscheidenden Punkten überlegen: längere Laufzeit bis 75, Kündigungs-Schutz-Garantie, kombinierte Absicherung von Einkommen und Betriebskosten sowie steuerfreie Leistungen ohne Progressionsvorbehalt.
Vorteil 1: Laufzeit bis zum 75. Lebensjahr
Die Praxisausfallversicherung endet spätestens mit 60, in Ausnahmefällen mit 65. Das DKV-Krankentagegeld kann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden. Das schließt die 15-jährige Schutzlücke zwischen dem Ende der Praxisausfallversicherung und dem tatsächlichen Renteneintritt vieler Freiberufler.
Vorteil 2: Kündigungs-Schutz-Garantie
Die Praxisausfallversicherung kann nach einem Leistungsfall gekündigt werden. Das DKV-Krankentagegeld verzichtet vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Schutz bleibt dauerhaft bestehen, unabhängig davon, wie oft oder wie lange Leistungen in Anspruch genommen werden.
Vorteil 3: Kombinierte Absicherung
Die Praxisausfallversicherung sichert nur die Betriebskosten ab. Das DKV-Krankentagegeld sichert gleichzeitig den persönlichen Verdienstausfall und die Praxis- oder Kanzleikosten ab. Beide Einkommensblöcke sind in einem einzigen Vertrag abgedeckt.
Vorteil 4: Steuerfreie Leistungen
Leistungen aus dem privaten Krankentagegeld sind gemäß § 3 Nr. 1a EStG vollständig steuerfrei und unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt. Das erhöht den tatsächlichen Nettowert der Leistung gegenüber steuerpflichtigen Alternativen erheblich.
Wann empfiehlt sich eine zusätzliche Praxisausfallversicherung?
In seltenen Fällen kann es sinnvoll sein, zusätzlich zum DKV-Krankentagegeld eine Praxisausfallversicherung abzuschließen. Das ist der Fall, wenn der Absicherungsbedarf aus Verdienstausfall und Betriebskosten die maximale Tagessatzhöhe von 520 Euro beim DKV-Krankentagegeld übersteigt. In diesem Fall kann die Praxisausfallversicherung die darüber hinausgehenden Betriebskosten ergänzend abdecken. Das betrifft jedoch nur wenige Freiberufler mit sehr hohen Fixkosten.
Ihr DKV-Spezialtarif für Ihre Berufsgruppe:
Häufige Fragen zur Praxisausfallversicherung und ihrer Alternative
Die wichtigsten Fragen zum Ende der Praxisausfallversicherung mit 60 und zur Alternative über das DKV-Krankentagegeld: Wer ist betroffen, wie funktioniert der Wechsel und welche Absicherung gilt bis zum 75. Lebensjahr.
Stimmt es, dass die Praxisausfallversicherung mit 60 Jahren endet?
Ja. Die meisten Praxis- und Kanzleiausfallversicherungen enden vertraglich mit dem 60. Lebensjahr. Wenige Ausnahmen laufen bis zum 65. Lebensjahr. Ab dem 60. Lebensjahr gibt es in Deutschland keinen Anbieter mehr, der eine neue Praxisausfallversicherung abschließt. Freiberufler, die über diesen Zeitpunkt hinaus tätig sind, stehen ohne Betriebskostenschutz da.
Was passiert mit meiner Praxisausfallversicherung, wenn ich nach 60 noch arbeite?
Der Vertrag endet automatisch zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, in der Regel mit dem 60. Lebensjahr. Ein Neuabschluss bei einem anderen Anbieter ist ab diesem Alter nicht mehr möglich. Wenn Sie nach 60 weiterhin freiberuflich tätig sind und erkranken, laufen die Fixkosten Ihrer Praxis oder Kanzlei ohne jede Absicherung weiter.
Welche Alternative gibt es zur Praxisausfallversicherung nach dem 60. Lebensjahr?
Die DKV bietet für Kammerberufe spezialisierte Krankentagegeldtarife, die sowohl den persönlichen Verdienstausfall als auch die laufenden Praxis- und Kanzleikosten absichern. Diese Tarife können bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden, auch nach Eintritt in die Versorgungswerksrente. Sie leisten ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit mit einem Tagessatz von bis zu 520 Euro.
Kann das DKV-Krankentagegeld auch nach Beginn der Versorgungswerksrente fortgeführt werden?
Ja. Die DKV-Spezialtarife für Kammerberufe enthalten eine Fortführungsklausel, die den Schutz bis zum 75. Lebensjahr ermöglicht, auch wenn bereits eine Rente aus dem berufsständischen Versorgungswerk bezogen wird. Ohne diese Klausel würde der Krankentagegeldanspruch mit Rentenbeginn erlöschen, wie das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Urteil vom 12.02.2020 bestätigt hat.
Kann die DKV das Krankentagegeld nach einem Leistungsfall kündigen?
Nein. Die DKV-Spezialtarife für Kammerberufe verzichten vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht. Der Schutz bleibt dauerhaft bestehen, auch nach einem oder mehreren Leistungsfällen. Das ist ein entscheidender Vorteil gegenüber der klassischen Praxisausfallversicherung, die nach einem Leistungsfall gekündigt werden kann.
Wann sollte ich zusätzlich zur DKV-Lösung noch eine Praxisausfallversicherung abschließen?
Nur dann, wenn der gesamte Absicherungsbedarf aus persönlichem Verdienstausfall und Betriebskosten den maximalen Tagessatz von 520 Euro beim DKV-Krankentagegeld übersteigt. In diesem Fall kann eine zusätzliche Praxisausfallversicherung die darüber hinausgehenden Betriebskosten ergänzend abdecken. Das betrifft nur Freiberufler mit sehr hohen Fixkosten und ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.
Über den Autor
Bodo Kopka
Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.