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Krankentagegeld trotz Vorerkrankung 2026: Der Ausweg für Kammerberufe

Ein Arzt mit einer Burnout-Diagnose in der Krankenakte. Ein Rechtsanwalt, der wegen einer Angststörung behandelt wurde. Eine Psychotherapeutin mit einer dokumentierten Depression. Was diese drei gemeinsam haben: Auf dem freien Markt bekommen sie kein privates Krankentagegeld. Kein einziger Anbieter nimmt sie an. Das ist keine Ausnahme, das ist Marktstandard. Was die meisten dieser Antragsteller nicht wissen: Für sieben Kammerberufe gibt es bei der DKV einen Ausweg. Dieser Artikel erklärt, wie der Mechanismus funktioniert, was er kostet und warum ein Leistungsausschluss für eine einzige Diagnose kein Nachteil ist, sondern ein echter Gewinn gegenüber dem Nullzustand.

Warum eine einzige Diagnose auf dem freien Markt zur Totalablehnung führt

Private Krankentagegeldversicherer prüfen jeden Antrag auf Vorerkrankungen. Bestimmte Diagnosen, insbesondere psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen und chronische Schmerzerkrankungen, führen regelmäßig zur vollständigen Ablehnung. Kein Zuschlag, kein Ausschluss, kein Vertrag. Der Antragsteller bleibt ohne jeden Einkommensschutz bei Arbeitsunfähigkeit.

Das Prüfverfahren privater Krankentagegeldversicherer folgt einer klaren Logik: Erkrankungen, die mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit zu langen oder wiederholten Arbeitsunfähigkeiten führen, werden nicht versichert. Das ist betriebswirtschaftlich nachvollziehbar, für den Betroffenen aber existenzbedrohend.

Psychische Erkrankungen stehen an erster Stelle dieser Liste. Depression, Burnout, Angststörungen, Anpassungsstörungen, auch wenn sie vor Jahren behandelt wurden und heute keine aktiven Beschwerden mehr bestehen, führen auf dem freien Markt in Deutschland nahezu ausnahmslos zur Ablehnung. Der Versicherer trägt das Risiko nicht. Es gibt keinen Verhandlungsspielraum und keine Widerspruchsmöglichkeit.

Das Problem trifft Kammerberufe besonders hart. Ärzte, Psychotherapeuten, Rechtsanwälte und Steuerberater arbeiten unter erheblichem psychischem Druck. Haftungsrisiken, Patientenverantwortung, Mandantenkonflikte, lange Arbeitszeiten: Die Wahrscheinlichkeit, im Laufe eines Berufslebens eine psychische Diagnose zu erhalten, ist in diesen Berufsgruppen überdurchschnittlich hoch. Gleichzeitig sind Kammerberufler in der Regel nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und erhalten im Krankheitsfall kein gesetzliches Krankengeld aus der GKV. Der Einkommensausfall bei längerer Arbeitsunfähigkeit trifft sie deshalb ungefedert.

Wer auf dem freien Markt abgelehnt wird und keinen Ausweg kennt, bleibt dauerhaft ohne Absicherung. Genau hier setzt die DKV-Annahmegarantie an.

Was die DKV-Annahmegarantie für Kammerberufe bedeutet

Die Annahmegarantie der DKV bedeutet: keine Ablehnung des Antrags ausschließlich aufgrund von Vorerkrankungen. Der Vertrag kommt zustande. Die DKV kann jedoch einen Risikozuschlag anbieten oder, als Alternative dazu, einen Leistungsausschluss für die betroffene Diagnose. Eine vollständige Ablehnung ist ausgeschlossen. Das ist der entscheidende Unterschied zum freien Markt.

Die Annahmegarantie ist kein allgemeines Merkmal des DKV-Krankentagegelds. Sie gilt ausschließlich für bestimmte Tarife und ausschließlich für Mitglieder der angeschlossenen Kammern und Berufsverbände. Sie entsteht nicht durch die bloße Wahl eines DKV-Tarifs, sondern durch die nachgewiesene Kammer oder Verbandszugehörigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Der Mechanismus folgt einem klar definierten Ablauf. Die DKV prüft den Antrag wie bei jedem anderen Kunden auch. Sie bewertet die Vorerkrankungen, kalkuliert das Risiko und entscheidet, welche Konditionen sie anbieten kann. Was sie nicht tun darf: den Antrag vollständig ablehnen. Das unterscheidet diesen Zugang fundamental vom freien Markt.

Für den Antragsteller bedeutet das: Er hat nach der Gesundheitsprüfung immer mindestens eine Konditionen-Option. Er ist nicht mehr der Gnade des Risikoprüfers ausgeliefert. Er hat eine Verhandlungsposition, die er auf dem freien Markt nicht hätte.

Wichtig für die Beratungspraxis: Die Annahmegarantie schützt vor der Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. .

Der Risikozuschlag: Die erste Antwort der DKV

Wenn die DKV einen Antragsteller mit Vorerkrankungen als erhöhtes Risiko einschätzt, bietet sie als ersten Schritt einen Risikozuschlag auf den Normalbeitrag an. Dieser Zuschlag kann bis zum Zehnfachen des regulären Beitrags betragen. Das ist in der Praxis einer verschleierten Ablehnung gleichzusetzen. Der Antragsteller sollte in diesem Fall die Alternative einfordern.

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Facharzt, 42 Jahre, monatliches Nettoeinkommen 8.000 Euro, möchte ein Krankentagegeld von 200 Euro täglich absichern. Der reguläre Monatsbeitrag für diesen Tagessatz läge, je nach Karenztage-Wahl, bei etwa 150 bis 200 Euro monatlich. Bei einem Risikozuschlag von 500 Prozent würde der Beitrag auf 750 bis 1.000 Euro monatlich steigen. Bei einem Zuschlag von 1.000 Prozent auf 1.500 bis 2.000 Euro monatlich. Das ist kein Angebot, das ein rationaler Entscheider annimmt.

Die DKV weiß das. Der Risikozuschlag in dieser Höhe ist in bestimmten Konstellationen das Instrument, mit dem ein Versicherer signalisiert, dass er den Kunden zwar annehmen muss, ihn aber nicht möchte. Die Annahmegarantie verpflichtet die DKV zum Vertragsschluss, nicht zu wirtschaftlich attraktiven Konditionen.

Die richtige Reaktion auf ein solches Angebot ist nicht die Annahme und auch nicht die Aufgabe. Es ist die gezielte Nachfrage nach der Alternative: dem Leistungsausschluss. Versierter Berater und informierter Kunde müssen diesen Schritt kennen und aktiv einfordern. Er ist nicht selbstverständlich Teil des ersten Angebots.

Hinweis für die Beratungspraxis

Erhalten Sie oder Ihr Kunde ein Angebot mit einem Risikozuschlag, der das Dreifache des Normalbeitrags übersteigt, fordern Sie schriftlich die Alternative in Form eines Leistungsausschlusses an. Die Annahmegarantie verpflichtet die DKV, diese Alternative zu prüfen und anzubieten. Ein Risikozuschlag ist nicht die einzige Option.

Der Leistungsausschluss als Ausweg: besser als gar kein Schutz

Lehnt der Antragsteller den Risikozuschlag ab, bietet die DKV als Alternative einen Leistungsausschluss für die betroffene Diagnose an. Der Vertrag kommt zum Normalbeitrag zustande. Für die ausgeschlossene Erkrankung besteht kein Versicherungsschutz. Für alle anderen Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit besteht vollständiger Schutz. Das sind in der Praxis 99 Prozent aller möglichen Erkrankungen.

Der Leistungsausschluss klingt nach einem Nachteil. In der richtigen Perspektive ist er das Gegenteil. Der Ausgangspunkt ist nicht ein vollständiger Vertrag ohne Ausschlüsse, den der Antragsteller durch den Ausschluss verliert. Der Ausgangspunkt ist die vollständige Ablehnung auf dem freien Markt, also Null Schutz. Der Leistungsausschluss bringt ihn von Null auf nahezu vollständige Absicherung.

Was der Leistungsausschluss für eine einzige Diagnose konkret bedeutet, lässt sich an einem Rechenbeispiel zeigen:

Beispiel: Rechtsanwalt, 38 Jahre, Tagessatz 150 Euro

Erkrankung Freier Markt DKV
Depression / Burnout Kein Vertrag Ausgeschlossen
Herzinfarkt Kein Vertrag Versichert
Krebserkrankung Kein Vertrag Ausgeschlossen
Unfall Kein Vertrag Versichert
Bandscheibenvorfall Kein Vertrag Versichert
Infektionskrankheit Kein Vertrag Versichert
Diabetes Kein Vertrag Ausgeschlossen
Schlaganfall Kein Vertrag Ausgeschlossen

Die Tabelle macht den Kern des Arguments sichtbar: Auf dem freien Markt ist der Antragsteller für keine einzige dieser Erkrankungen abgesichert. Mit dem DKV-Vertrag und Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen ist er für sieben von acht abgesichert. Der Ausschluss betrifft genau die Diagnose, für die er sowieso keinen Schutz erhalten hätte. Der Gewinn ist nahezu vollständige Absicherung gegen alle anderen Risiken.

Ein weiterer Aspekt, der in der Beratung selten thematisiert wird: Psychische Erkrankungen können sich im Laufe des Berufslebens entwickeln, auch nach Vertragsschluss. Wer den Vertrag mit Leistungsausschluss für eine bestehende psychische Diagnose abschließt, ist für alle künftigen anderen Erkrankungen vollständig geschützt. Der Ausschluss bezieht sich auf die konkret benannte Diagnose, nicht auf alle denkbaren zukünftigen Erkrankungen.

Psychische Diagnosen: Der häufigste Ablehnungsgrund im KTG-Markt

Psychische Erkrankungen sind der häufigste Ablehnungsgrund im privaten Krankentagegeldmarkt. Wer jemals eine Depression, einen Burnout oder eine Angststörung diagnostiziert bekommen hat, erhält auf dem freien Markt in Deutschland kein privates Krankentagegeld. Für Kammerberufe ist die DKV-Annahmegarantie mit Leistungsausschluss die einzige bekannte Lösung.

Die Relevanz dieses Themas für Kammerberufe lässt sich nicht kleinreden. Studien zur psychischen Gesundheit in akademischen Heilberufen zeigen überdurchschnittliche Prävalenzraten für Burnout und Depression. Ärzte, Psychotherapeuten und Apotheker arbeiten unter dauerhaftem emotionalem Druck, oft mit direkter Verantwortung für Menschenleben. Rechtsanwälte und Steuerberater tragen Haftungsrisiken, die existenzielle Konsequenzen haben können. Die psychische Belastung dieser Berufsgruppen ist strukturell und wird durch die Rahmenbedingungen der Berufsausübung verstärkt.

Gleichzeitig ist die Sensibilität für psychische Erkrankungen in diesen Berufsgruppen in den vergangenen Jahren gestiegen. Mehr Kammerberufler suchen heute professionelle Unterstützung als noch vor zehn Jahren. Das ist gesellschaftlich begrüßenswert. Die versicherungsrechtliche Konsequenz ist jedoch brutal: Wer eine psychische Diagnose dokumentiert hat, ist auf dem freien Krankentagegeldmarkt dauerhaft nicht mehr versicherbar.

Ein Detail, das in der Beratung häufig übersehen wird: Auch eine einmalige, abgeschlossene Behandlung, zum Beispiel eine zwölfwöchige ambulante Psychotherapie vor fünf Jahren ohne Folgebeschwerden, führt bei den meisten Anbietern zur Ablehnung. Der Gesundheitszustand heute ist weniger relevant als die Dokumentation in der Krankenakte. Die Diagnose bleibt, auch wenn die Erkrankung längst überwunden ist.

Genau dieser Personenkreis, also Kammerberufler mit abgeschlossener psychischer Erkrankung und aktuell guter Gesundheit, profitiert am stärksten von der DKV-Annahmegarantie mit Leistungsausschluss. Sie erhalten einen vollständigen Schutz für alle anderen Erkrankungen und zahlen den Normalbeitrag. Was sie verlieren, haben sie auf dem freien Markt nie gehabt.

Für die Absicherung gegen eine erneute psychische Erkrankung gibt es keine versicherungsrechtliche Lösung im privaten Krankentagegeldmarkt. Das ist eine Realität, die der Berater klar kommunizieren muss. Was er aber anbieten kann, ist die bestmögliche Absicherung für alle anderen Risiken. Und das ist erheblich besser als nichts.

Für welche Berufe und Tarife gilt die Annahmegarantie?

Die DKV-Annahmegarantie im Krankentagegeld gilt ausschließlich für sieben Kammerberufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten und Steuerberater. Die relevanten Tarife sind KGTS, KGT1, KGT2 und KTAA. Für alle anderen Berufsgruppen ist dieser Zugang nicht möglich.

Kammerberuf Relevante DKV-Tarife Besonderheit
Ärzte KTAA Absicherung bis 75 Jahre, Leistungsbeginn ab dem 4. Tag möglich, besonders hohe psychische Belastung in der Praxis
Zahnärzte KTAA Körperliche und psychische Belastung hoch, Praxisausfall bei Arbeitsunfähigkeit unmittelbar spürbar
Apotheker KGT1 Häufig Einzelunternehmer ohne Vertretungsregelung, Einkommensausfall beginnt ab dem ersten Krankheitstag
Architekten KGT2 Projektgebundene Einnahmen, Arbeitsunfähigkeit kann laufende Projekte und damit Honoraransprüche gefährden
Rechtsanwälte KGT1 Fristen und Mandatspflichten laufen auch bei Krankheit, Haftungsrisiken bei Arbeitsunfähigkeit erheblich
Psychotherapeuten KTAA Paradox: Höchste psychische Belastung im Beruf, gleichzeitig höchste Ablehnungswahrscheinlichkeit auf dem freien Markt. Annahmegarantie besonders relevant.
Steuerberater KGTS Saisonale Spitzenbelastung (Jahresabschlüsse, Steuererklärungsfristen), psychische Diagnosen in dieser Berufsgruppe häufiger als angenommen

Zur Einordnung: Die Annahmegarantie über diese Tarife ist nicht identisch mit der Annahmegarantie, die Freiberufler im Heilwesen über die Rationelle Arztpraxis (RAP) beim Tarif KTN2 erhalten können. Das sind zwei separate Zugangswege mit unterschiedlichen Bedingungen und unterschiedlichem Personenkreis. Wer nicht zu den sieben Kammerberufen gehört und auch nicht im Heilwesen tätig ist, hat keinen Zugang zu einer DKV-Annahmegarantie im Krankentagegeld.

Ein häufiges Missverständnis in der Beratung: Nicht jeder Arzt oder Anwalt hat automatisch Zugang zu diesen Tarifen. Die Kammerzugehörigkeit ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung. Der Antrag muss über den korrekten Rahmenvertrag gestellt werden. Wer direkt über den freien DKV-Vertrieb beantragt, hat keinen Anspruch auf die Annahmegarantie.

Das Timing entscheidet: Wann der Antrag gestellt werden muss

Die Annahmegarantie schützt vor Ablehnung aufgrund von Vorerkrankungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen. Sie schützt nicht vor dem Ausschluss von Erkrankungen, die erst nach Antragstellung auftreten. Wer wartet, bis eine zweite relevante Diagnose hinzukommt, verschlechtert seine Absicherungsmöglichkeiten weiter. Der beste Zeitpunkt für den Antrag ist die Kammerzulassung.

Das Timing beim Abschluss eines Krankentagegelds ist immer relevant. Bei Kammerberufen mit Vorerkrankungen ist es entscheidend. Zwei Szenarien machen den Unterschied deutlich:

Szenario A: Antrag bei Kammerzulassung. Ein Arzt erhält mit 32 Jahren seine Approbation und tritt der Ärztekammer bei. Er hat in der Vergangenheit wegen einer Angststörung eine Kurzzeit-Psychotherapie absolviert, ist seit drei Jahren beschwerdefrei. Er stellt den Antrag über den DKV-Kammerberuf-Rahmenvertrag. Die DKV bietet zunächst einen Risikozuschlag an. Er lehnt ab und erhält den Vertrag mit Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen zum Normalbeitrag. Ab diesem Zeitpunkt ist er für alle anderen Erkrankungen vollständig abgesichert, ohne zeitliche Begrenzung.

Szenario B: Antrag nach weiterer Diagnose. Derselbe Arzt wartet vier Jahre mit dem Abschluss. In dieser Zeit entwickelt er aufgrund der Belastungen in der Klinik eine Hypertonie, die medikamentös behandelt wird. Jetzt hat er zwei relevante Diagnosen. Die Annahmegarantie gilt weiterhin, er bekommt den Vertrag. Aber nun drohen zwei Leistungsausschlüsse: Psyche und Herz-Kreislauf. Was im ersten Szenario ein überschaubarer Ausschluss war, ist nun eine erhebliche Einschränkung des Versicherungsschutzes.

Die Botschaft ist eindeutig: Jedes Jahr ohne Vertrag ist ein Jahr, in dem neue Diagnosen entstehen können, die den erreichbaren Versicherungsschutz weiter einschränken. Wer mit einer Vorerkrankung in den Kammerberuf einsteigt, sollte den Antrag so früh wie möglich stellen, idealerweise im ersten Jahr nach der Kammerzulassung.

Das gilt auch für Kammerberufler ohne Vorerkrankungen. Ohne Vorerkrankungen besteht auf dem freien Markt zwar keine unmittelbare Ablehnungsgefahr. Aber wer heute gesund ist, kann morgen eine Diagnose erhalten, die den Zugang zum freien Markt versperrt. Wer dagegen bereits einen bestehenden DKV-Kammerberuf-Vertrag hat, ist durch das ordentliche Kündigungsrecht geschützt: Die DKV kann den laufenden Vertrag nicht kündigen, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Mehr dazu: Ordentliches Kündigungsrecht in der Krankentagegeldversicherung .

Merksatz für die Beratung

Die Annahmegarantie ist kein Rettungsanker für den Notfall. Sie ist ein Zugangsfenster, das mit jeder neuen Diagnose kleiner wird. Nutzen Sie es solange es offen ist.

Risikozuschlag und Leistungsausschluss sind nicht dauerhaft: Die Überprüfungsoption

Ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss ist keine dauerhafte Festlegung. Nach einer definierten beschwerdefreien Zeit kann der Versicherte eine Überprüfung der Konditionen beantragen. Ist die betroffene Erkrankung über mehrere Jahre nicht mehr aufgetreten und liegt ärztliche Bestätigung der Beschwerdefreiheit vor, hebt die DKV den Leistungsausschluss oder den Risikozuschlag in der Regel auf. Ab diesem Zeitpunkt besteht vollständiger Versicherungsschutz ohne Einschränkungen.

Das ist ein Aspekt, der in der Beratung fast nie erwähnt wird und für den Kunden eine erhebliche Rolle spielen kann. Der Vertrag mit Leistungsausschluss ist nicht das Ende der Möglichkeiten. Er ist der Einstieg in einen Versicherungsschutz, der sich mit der Zeit verbessern kann.

Das Prinzip dahinter ist medizinisch nachvollziehbar: Eine Erkrankung, die vor fünf Jahren behandelt wurde und seitdem keine Beschwerden mehr verursacht hat, stellt ein deutlich geringeres versicherungstechnisches Risiko dar als eine aktive oder rezidivierende Erkrankung. Die DKV trägt dieser Entwicklung Rechnung, indem sie auf Antrag des Versicherten eine Neubewertung des Risikos vornimmt.

Wie das Verfahren in der Praxis abläuft:

Der Versicherte stellt nach einer ausreichenden beschwerdefreien Zeit einen formlosen Antrag auf Überprüfung des Risikozuschlags oder Leistungsausschlusses. Die DKV fordert daraufhin in der Regel ärztliche Unterlagen an, die die Beschwerdefreiheit dokumentieren. Auf Basis dieser Unterlagen entscheidet das Underwriting der DKV, ob die ursprüngliche Einschränkung aufgehoben, reduziert oder beibehalten wird.

Praxisbeispiel: Psychotherapeutin, 36 Jahre

Vertragsschluss 2024 Vertrag mit Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen, Normalbeitrag. Alle anderen Erkrankungen vollständig abgesichert.
2024 bis 2029 Fünf Jahre beschwerdefrei, keine psychiatrische Behandlung, keine Medikation. Regelmäßige ärztliche Dokumentation der Beschwerdefreiheit.
Antrag 2029 Formloser Antrag auf Überprüfung des Leistungsausschlusses. Einreichung der ärztlichen Unterlagen bei der DKV.
Ergebnis 2029 DKV hebt den Leistungsausschluss auf. Ab diesem Zeitpunkt vollständiger Versicherungsschutz ohne jede Einschränkung, zum unveränderten Normalbeitrag.

Wie lange die beschwerdefreie Zeit sein muss, bevor eine Überprüfung sinnvoll ist, hängt von der Art der Erkrankung ab. Bei psychischen Erkrankungen hat sich in der Praxis ein Zeitraum von fünf Jahren als realistische Mindestdauer erwiesen. Bei anderen Erkrankungen kann dieser Zeitraum kürzer oder länger sein. Eine verbindliche Frist gibt es nicht. Die DKV entscheidet im Einzelfall auf Basis der eingereichten Unterlagen.

Wichtig: Die Überprüfung ist ein Recht des Versicherten, kein automatischer Vorgang. Die DKV nimmt die Neubewertung nicht von sich aus vor. Der Versicherte muss aktiv werden und den Antrag stellen. In der laufenden Betreuung eines Vertrags gehört es zur Aufgabe des Beraters, den Kunden auf diese Möglichkeit hinzuweisen und den Zeitpunkt gemeinsam im Blick zu behalten.

Hinweis für die Beratungspraxis

Notieren Sie beim Vertragsschluss mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag den Zeitpunkt des letzten dokumentierten Behandlungstermins. Dieser Zeitpunkt ist der Startpunkt für die Berechnung der beschwerdefreien Zeit. Erinnern Sie den Kunden aktiv, wenn der sinnvolle Überprüfungszeitpunkt erreicht ist. Viele Versicherte wissen nicht, dass diese Option besteht, und zahlen unnötigerweise jahrelang mit Risikozuschlag oder leben mit einem Leistungsausschluss, der längst aufgehoben werden könnte.

Einschätzung von Bodo Kopka

Die DKV-Annahmegarantie für Kammerberufe ist eines der am stärksten unterschätzten Instrumente im deutschen Krankentagegeldmarkt. Ich erlebe regelmäßig, dass Kammerberufler mit psychischer Vorerkrankung zu mir kommen, nachdem sie auf dem freien Markt mehrfach abgelehnt wurden. Viele haben bereits aufgegeben und glauben, dass eine Absicherung für sie grundsätzlich nicht möglich ist.

Die Reaktion, wenn ich ihnen den Weg über die Kammerberuf-Tarife der DKV erkläre, ist fast immer dieselbe: Ungläubigkeit, dann Erleichterung. Ein Vertrag mit Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen ist nicht das, was sich der Kunde gewünscht hat. Aber er ist erheblich besser als kein Vertrag. Und für die meisten ist er der einzige Weg zu einer funktionierenden Einkommenssicherung.

Ein Punkt, den ich in der Beratung immer betone: Der Leistungsausschluss für eine Diagnose, für die der Kunde auf dem freien Markt sowieso keine Leistung erhalten hätte, ist kein realer Verlust. Es ist eine formale Einschränkung eines Schutzes, den er ohne die Annahmegarantie gar nicht hätte. Wer das versteht, trifft eine rationale Entscheidung.

Wichtig: Der Zugang zu diesen Tarifen muss über den korrekten Rahmenvertrag erfolgen. Ein direkter Antrag über den freien DKV-Vertrieb löst die Annahmegarantie nicht aus. Lassen Sie sich von einem Spezialisten begleiten, der die Antragswege kennt. Mein Kontakt: 0171 2141164

Auf dem freien Markt abgelehnt?

Bodo Kopka prüft, ob der Zugang über die DKV-Annahmegarantie für Ihren Kammerberuf möglich ist und welche Konditionen realistisch erreichbar sind.

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Bodo Kopka

Bodo Kopka

Versicherungsfachwirt BAV, Versicherungskaufmann IHK, DKV Subdirektion Siegen seit 1984

Bodo Kopka ist Gründer von krankengelder.com und spezialisiert auf Krankentagegeldversicherungen für Selbstständige, Freiberufler, Kammerberufe und GmbH-Geschäftsführer. Auf Basis von über 40 Jahren Beratungspraxis und mehr als 10.000 Beratungsgesprächen erstellt er individuelle Absicherungskonzepte. Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen zur Annahmegarantie für Kammerberufe

Die DKV-Annahmegarantie für Kammerberufe verhindert die vollständige Ablehnung eines Krankentagegeld-Antrags aufgrund von Vorerkrankungen. Sie gilt für sieben Berufsgruppen über die Tarife KGTS, KGT1, KGT2 und KTAA. Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse bleiben möglich, können aber nach beschwerdefreier Zeit auf Antrag überprüft und aufgehoben werden.

Die Annahmegarantie bedeutet, dass die DKV einen Krankentagegeld-Antrag nicht ausschließlich aufgrund von Vorerkrankungen ablehnen darf. Der Vertrag kommt in jedem Fall zustande. Die DKV kann jedoch einen Risikozuschlag auf den Normalbeitrag erheben oder, als Alternative, einen Leistungsausschluss für die betroffene Diagnose anbieten. Eine vollständige Ablehnung ist ausgeschlossen. Die Garantie gilt ausschließlich für die Tarife KGTS, KGT1, KGT2 und KTAA und nur für Mitglieder der angeschlossenen Kammern und Berufsverbände der sieben berechtigten Kammerberufe.

Ja. Die Annahmegarantie verhindert die Ablehnung, nicht den Risikozuschlag. Wenn die DKV einen Antragsteller als erhöhtes Risiko einschätzt, kann sie einen Risikozuschlag auf den Normalbeitrag erheben. Dieser Zuschlag kann in Extremfällen bis zum Zehnfachen des regulären Beitrags betragen, was einer faktischen Ablehnung gleichkommt. In diesem Fall sollte der Antragsteller die Alternative einfordern: einen Leistungsausschluss für die betroffene Diagnose zum Normalbeitrag. Dieser Schritt erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beantragt werden.

Ja, in den meisten Fällen eindeutig. Der Ausgangspunkt ist nicht ein vollständiger Vertrag ohne Ausschlüsse, den der Antragsteller durch den Ausschluss verliert. Der Ausgangspunkt ist die vollständige Ablehnung auf dem freien Markt, also kein Schutz. Mit dem Leistungsausschluss für psychische Erkrankungen ist der Versicherte für alle anderen Ursachen einer Arbeitsunfähigkeit vollständig abgesichert: Herzinfarkt, Krebserkrankung, Unfall, Bandscheibenvorfall, Infektionskrankheiten und alle weiteren Diagnosen. Das sind in der Praxis 99 Prozent aller möglichen Erkrankungen. Der Ausschluss betrifft genau die Diagnose, für die der Antragsteller auf dem freien Markt sowieso keinen Schutz erhalten hätte.

Ja. Ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss ist keine dauerhafte Festlegung. Nach einer ausreichenden beschwerdefreien Zeit kann der Versicherte eine Überprüfung der Konditionen beantragen. Bei psychischen Erkrankungen hat sich in der Praxis ein Zeitraum von fünf Jahren als realistische Mindestdauer erwiesen. Liegt ärztliche Bestätigung der Beschwerdefreiheit vor, hebt die DKV den Leistungsausschluss oder den Risikozuschlag in der Regel auf. Ab diesem Zeitpunkt besteht vollständiger Versicherungsschutz ohne Einschränkungen zum Normalbeitrag. Die Überprüfung erfolgt nicht automatisch, sondern muss aktiv beim Versicherer beantragt werden.

Die DKV-Annahmegarantie im Krankentagegeld gilt ausschließlich für sieben Kammerberufe: Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten und Steuerberater. Die relevanten Tarife sind KGTS, KGT1, KGT2 und KTAA. Für alle anderen Berufsgruppen ist dieser Zugang nicht möglich. Der Antrag muss zwingend über den korrekten Rahmenvertrag der jeweiligen Kammer oder des jeweiligen Berufsverbands gestellt werden. Ein direkter Antrag über den freien DKV-Vertrieb löst die Annahmegarantie nicht aus.

Eine Ablehnung auf dem freien Markt ist kein Hindernis für den anschließenden Antrag über den DKV-Kammerberuf-Rahmenvertrag. Die Annahmegarantie gilt unabhängig davon, wie viele Ablehnungen zuvor erfolgt sind. Allerdings müssen abgelehnte Anträge bei anderen Versicherern in den Gesundheitsfragen des DKV-Antrags wahrheitsgemäß angegeben werden. Wer Vorerkrankungen oder Voranträge verschweigt, riskiert die Anfechtung des Vertrags im Leistungsfall wegen arglistiger Täuschung. Transparenz bei der Antragstellung ist deshalb unverhandelbar, auch und gerade wenn die Annahmegarantie greift.