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Krankengeld günstig für Handwerker in Selbstständigkeit

Krankentagegeldversicherung Handwerker DKV

 Krankentagegeld wir ab dem 4. Tag gezahlt 

Mehr als 80 % aller Handwerksbetriebe in Deutschland beschäftigen weniger als 5 Mitarbeiter. Deshalb ist eine Krankentagegeldversicherung für Handwerker unheimlich wichtig. Wenn dann der Handwerksmeister ausfällt, fehlt mindestens 20 % der Arbeitskraft, eher mehr. 

Was ist, wenn ich als Handwerker längere Zeit ausfalle?

Haben Sie als Selbständiger ein Krankentagegeld, oder müssen Sie sich immer noch diese Frage oder folgende Fragen stellen?

  • Wie kann ich dann Ihre fixen Kosten bezahlen?
  • Wie ernähre ich dann meine Familie?
  • Wovon zahle ich dann die Raten für mein Haus? 

Kurz: "Wenn ich als Selbständiger kein Krankentagegeld habe, dann bin ich pleite".

Dies sagt Bodo Klauser. "Länger als sechs Wochen reichen meine Rücklagen nicht. Die Kosten für Werkstatt, Auto und Wohnung laufen schließlich weiter." Klauser informierte sich bei seiner Krankenkasse. Die bot ihm einen sogenannten Wahltarif an, um sein Krankengeld auch in Zukunft zu übernehmen. 

Doch Vorsicht vor der Krankentagegeldversicherung der gesetzlichen Krankenkassen!

Drei Jahre Kündigungsfrist.

Der Haken daran: Er sollte sich drei Jahre binden, die vorgeschriebenen Mindestvertragsdauer für alle Wahltarife der Krankenkassen für Selbstständige.

 

 Besser für Handwerker, ein privates Krankentagegeld: 

  • Mindestvertragsdauer nur 1 Jahr
  • Kündigungsrecht  bei Beitragserhöhungen
  • Automatische Beendigung  bei Aufgabe Selbstständigkeit
  • Leistungsbeginn ab dem 8., 15., 22., 29., 43. Tag frei wählbar
  • Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind mitversichert
  • Zeitlich unbergrenzte Zahlung, also keine Aussteuerung nach 72 Wochen
  • Krankentagegegeld ist steuerfrei 

Noch besser unser privates Krankentagegeld für Handwerker: 

  • Leistungsbeginn ab dem 4. Tag oder später möglich
  • Leistungen auch durch alkoholbedingten bedingten Bewusstseinsstörungen
  • bis 64. Lebensjahr abschließbar, und bis zum 75. Lebensjahr behalten
  • kann dann bis zum 75. Lebensjahr fortgeführt werden, wenn keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder aus einem Versorgungswerk bezogen wird 

Das Krankentagegeld für Handwerker kann solo abgesichert werden, egal wo Sie versichert sind