Wie wird mein Nettoeinkommen als Selbstständiger zur Berechnung des Krankentagegeldes ermittelt (z.B. Jahresgewinn abzüglich Steuern, Betriebseinnahmen pauschal)?
Die Berechnung des Krankentagegeldes basiert bei Selbstständigen in der Regel auf dem steuerlich festgestellten Jahresgewinn – abzüglich pauschalierter Steuern und Sozialabgaben. Entscheidend ist also nicht der Umsatz, sondern der tatsächliche Gewinn.
Problemstellung/Grundlagen
Im Gegensatz zu Angestellten verfügen Selbstständige nicht über ein monatlich fixiertes Gehalt, sondern erzielen ihr Einkommen variabel durch unternehmerische Tätigkeit. Daraus ergibt sich die Frage: Wie lässt sich ein gerechtes, verlässliches Nettoeinkommen zur Krankentagegeld-Berechnung ermitteln?
Wichtig zu wissen: Es zählen nicht die Betriebseinnahmen, sondern der Gewinn nach Abzug aller betrieblichen Ausgaben. Dennoch gibt es Unterschiede zwischen den Versicherern, wie sie das „maßgebliche Nettoeinkommen“ definieren – vor allem bei der Berücksichtigung von Steuern und Vorsorgeaufwendungen.
Fehlerhafte oder unrealistische Angaben können dazu führen, dass im Leistungsfall zu wenig Krankentagegeld gezahlt wird oder sogar eine Rückforderung droht.
Lösungsansatz/Details
Zur Berechnung der versicherbaren Krankentagegeldhöhe wird in der Regel der durchschnittliche Jahresgewinn aus selbstständiger Tätigkeit herangezogen, der im letzten oder den letzten drei Jahren erzielt wurde. Ausgangspunkt ist der Einkommensteuerbescheid, insbesondere die sogenannte Anlage S oder G bei Gewerbebetrieben.
Das „Nettoeinkommen“ im Sinne der Krankentagegeldversicherung entspricht dabei dem steuerlich relevanten Gewinn vor Steuern, also gemäß § 2 Abs. 2.1 Einkommensteuergesetz (EStG):
Betriebseinnahmen (aus Geschäftsbetrieb oder Praxis)
abzüglich Betriebsausgaben
= Gewinn vor Steuern
abzüglich Betriebsausgaben
= Gewinn vor Steuern
abzüglich der darauf zu zahlenden Steuern
= Gewinn nach Steuern
Diesen Gewinn nach Steuern teilen sie dann duch 12 (Monate). Wenn Sie dann dieses Ergebnis noch durch 30 Tage teilen, dann wissen sie wie viel Krankentagegeld sie pro Tag bentragen können.
Einige Versicherer verlangen zusätzlich betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Steuerbescheide der letzten Jahre als Nachweis.
Mehr zur passenden Absicherung finden Sie auch in dieser Erklärung zur Berechnung der Krankentagegeldhöhe.
Fazit/Handlungsempfehlung
Selbstständige sollten zur Absicherung realistische Einkommensangaben machen – orientiert am steuerlich festgestellten Gewinn vor Steuern. Eine zu hohe Angabe kann im Leistungsfall nicht bestätigt werden, eine zu niedrige führt zu finanziellen Lücken im Krankheitsfall.
Es empfiehlt sich, die Einkommenssituation jährlich zu prüfen und ggf. die Krankentagegeldhöhe anzupassen. Seriöse Anbieter unterstützen dabei mit verständlichen Rechenmodellen und Beratung.
Ein Vergleich verschiedener Versicherer lohnt sich – denn die Berechnungsweise kann unterschiedlich streng oder kulant sein. Wichtig ist immer: Die Angabe muss im Leistungsfall auch belegbar sein.