DKV Tarif TL – Steuerliche Einordnung für beherrschende GGF.
Präzise Analyse zur vGA-sicheren Rückdeckung der 12-monatigen Lohnfortzahlung bis 15.600 € Bruttoeinkommen.
Ich antworte Ihnen als Spezialist für Krankentagegeld in fachlicher Präzision zur Validierung der Struktur im Rahmen eines Kopka-Gutachtens:
1. Sachverhalt
- Beherrschender GGF (RV-pflichtbefreit nach § 2 Nr. 9 SGB VI)
- 12 Monate Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag vereinbart
- Gesellschafterbeschluss vorhanden
- Versicherungsnehmer: GmbH | Leistungsfluss: An die GmbH
- Versicherte Person: Geschäftsführer
2. Steuerliche Qualifikation der Versicherungsleistung
Die Krankentagegeld-Leistung stellt bei der GmbH eine Betriebseinnahme dar (§ 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG). Gleichzeitig ist die fortgezahlte Geschäftsführervergütung eine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 4 EStG).
✅ Ergebnis: Ertragsneutrale Positionierung in der GuV der GmbH. Keine vGA, solange die Lohnfortzahlung arbeitsvertraglich wirksam vereinbart ist.
3. Betriebsausgabenfähigkeit der Versicherungsbeiträge
Die Prämien sind Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG), wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
4. Fremdüblichkeit der 12-monatigen Lohnfortzahlung
6 Wochen sind unproblematisch (§ 22 EFZG), 3–6 Monate sind praxisüblich bei Führungskräften. 12 Monate befinden sich im Grenzbereich, sind aber vertretbar durch:
- Versicherungsrückdeckung: Herstellung der Kostenneutralität für die GmbH.
- Schlüsselposition: Dokumentation des Spezialwissens des GGF.
- Vorab-Fixierung: Der DKV TL zwingt bereits systemisch zur vertraglichen Grundlage.
5. Kein geldwerter Vorteil beim Geschäftsführer
Da die Leistung an die GmbH fließt, entsteht kein zusätzlicher Arbeitslohn. Die GmbH zahlt lediglich das vertraglich geschuldete Gehalt weiter. Dies dient der Liquiditätssicherung der Gesellschaft (analog zu einer Gebäudeversicherung), nicht einem "Versicherungsumweg" für den GGF.
6. Kritische Prüfpunkte
8. Risiken bei Fehlern
9. Kostenvergleich: Privat vs. Betrieblich
| Kriterium | Private KTG | Betriebliche KTG (TL) |
|---|---|---|
| Beiträge | Nicht abzugsfähig | Betriebsausgabe |
| Steuerersparnis | 0 € | ca. 35 % Ersparnis |
| Netto-Kosten p.a.* | 1.500 € | ca. 900 € |
10. Steuerberater-Fazit
Der DKV Tarif TL ist steuerlich sauber, bietet eine ertragsneutrale Risikoabsicherung und ermöglicht den Betriebsausgabenabzug ohne geldwerten Vorteil beim GGF.