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Die AU-Klausel als Brücke zwischen langer Krankheit und Berufsunfähigkeit

AU Klausel in der BU beachten

📌 Die AU-Klausel schließt die gefährliche Finanzlücke zwischen Krankengeld und Berufsunfähigkeitsrente effektiv.

Sie erhalten monatliche Zahlungen allein durch ärztliche Krankschreibungen ohne langwierige medizinische Prüfverfahren. Dieser Baustein garantiert Ihre Liquidität und sichert Ihren Lebensstandard bei langer Krankheit sofort ab.

Wer über einen längeren Zeitraum erkrankt, steht oft vor einer finanziellen Hürde. Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber endet nach sechs Wochen. Danach deckt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse nur einen Teil des Bedarfs. In dieser Situation gewinnt die AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung an Bedeutung. Sie fungiert als wichtiges Bindeglied, wenn eine Person zwar arbeitsunfähig, aber nach medizinischer Definition noch nicht dauerhaft berufsunfähig ist. Diese Klausel sorgt dafür, dass Versicherte bereits Geld erhalten, während die Prüfung der eigentlichen Berufsunfähigkeit noch läuft oder falls diese gar nicht eintritt.

Definition und Funktionsweise der AU-Klausel

Die Abkürzung AU steht für Arbeitsunfähigkeit. Das bedeutet, dass eine Person vorübergehend nicht in der Lage ist, ihre Tätigkeit auszuüben (der klassische gelbe Schein). Eine Berufsunfähigkeit (BU) liegt hingegen meist erst vor, wenn die Prognose gestellt wird, dass die Tätigkeit dauerhaft oder für mindestens sechs Monate zu höchstens 50 % ausgeübt werden kann. Die AU-Klausel schließt die Zeitlücke dazwischen.

In der Praxis greifen viele Tarife, wenn eine versicherte Person mindestens sechs Monate am Stück krankgeschrieben ist. Alternativ leisten einige Versicherer bereits, wenn die Arbeitsunfähigkeit seit drei oder vier Monaten besteht und ein Arzt bescheinigt, dass dieser Zustand voraussichtlich noch weitere Monate anhalten wird. In diesen Fällen zahlt die Versicherung eine Rente, deren Höhe in der Regel der vereinbarten monatlichen Leistung bei Berufsunfähigkeit entspricht. Diese Zahlungen sind zeitlich begrenzt. Meist fließen sie für einen Zeitraum von 18 bis 36 Monaten über die gesamte Vertragslaufzeit.

Abgrenzung der verschiedenen Leistungsbausteine

Für eine lückenlose Absicherung ist es notwendig, die Rollen der verschiedenen Bausteine zu verstehen. Das Krankentagegeld dient dazu, den laufenden Lebensunterhalt bei Krankheitszeiten abzusichern, die über die sechswöchige Lohnfortzahlung hinausgehen. Die klassische Berufsunfähigkeitsrente hingegen ist als langfristiger Schutz gedacht, falls der Beruf dauerhaft aufgegeben werden muss.

Die AU-Klausel sitzt zwischen diesen beiden Welten. Während die BU-Prüfung ein eigenständiger rechtlicher Vorgang ist, der oft viele Monate in Anspruch nimmt, bietet die Klausel eine schnellere finanzielle Hilfe. Da solche Prüfprozesse Zeit kosten, stellt die Klausel sicher, dass die finanzielle Belastung nicht zur existentiellen Krise führt, nur weil ein Gutachten noch aussteht.

Praxisbeispiel zur körperlichen Genesung

Ein selbstständiger Tischler erleidet einen schweren Bandscheibenvorfall. Nach der Operation folgen Komplikationen und eine langwierige Rehabilitation. Er ist bereits seit fünf Monaten krankgeschrieben. Ob er jemals wieder voll in der Werkstatt stehen kann, ist zu diesem Zeitpunkt medizinisch noch völlig unklar. Eine BU-Rente würde die Versicherung jetzt vielleicht noch nicht zahlen, da die Prognose „voraussichtlich dauerhaft“ fehlt. Besitzt der Tischler jedoch eine AU-Klausel, kann er nach dem sechsten Monat der Krankschreibung die vereinbarte Rente erhalten. Er kann sich voll auf seine Genesung konzentrieren, ohne seinen Betrieb sofort aufgeben oder Kredite aussetzen zu müssen.

Relevanz der Klausel für verschiedene Berufsgruppen

Besonders für Angestellte mit hohen fixen Kosten (wie für Immobilienkredite oder den Familienunterhalt) ist dieser Zusatzbaustein sinnvoll. Jeder Monat, in dem nur das reduzierte Krankengeld fließt, zehrt an den Rücklagen. Die zusätzliche Zahlung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier den Lebensstandard sichern.

Noch deutlicher wird der Nutzwert für Selbstständige und Freiberufler. Diese Personengruppen haben oft keinen Arbeitgeber, der eine Lohnfortzahlung leistet. Zudem unterliegen sie bei der Prüfung auf Berufsunfähigkeit häufig der sogenannten Umorganisationsprüfung. Der Versicherer prüft dabei, ob der Betrieb so umgestaltet werden kann, dass der Inhaber trotz gesundheitlicher Einschränkung weiterarbeiten könnte. Dieser Ablauf ist komplex. Die AU-Klausel bietet hier eine unbürokratische Überbrückung, da sie lediglich die ärztliche Krankschreibung als Nachweis verlangt.

Warum das Krankentagegeld unverzichtbar bleibt

Trotz der Vorteile einer AU-Klausel darf diese niemals als Ersatz für eine Krankentagegeldversicherung missverstanden werden. Das Krankentagegeld erfüllt eine völlig andere Aufgabe im Zeitstrahl einer Erkrankung. Während die AU-Klausel in der Regel erst nach sechs Monaten ununterbrochener Krankschreibung eine Leistung erbringt, sichert das Krankentagegeld den Zeitraum davor ab. In der Regel springt es ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit ein.

Wer auf ein eigenständiges Krankentagegeld verzichtet und sich allein auf die AU-Klausel verlässt, riskiert eine gefährliche Finanzlücke von mehreren Monaten. Ein ganzheitlicher Schutz der Arbeitskraft besteht daher immer aus der Kombination eines früh greifenden Krankentagegeldes und einer starken Berufsunfähigkeitsversicherung inklusive AU-Klausel.


Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Krankentagegeld

  • Wer braucht zwingend ein privates Krankentagegeld?

    Vor allem Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer. Da Sie keinen gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss erhalten, bricht Ihr Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Tag weg. Die Versicherung sichert Ihre privaten Fixkosten und betrieblichen Ausgaben rechtssicher ab.

  • Was bedeutet "Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht"?

    Dies ist einer der wichtigsten Punkte in meiner Beratung. Normalerweise können Versicherer Verträge in den ersten Jahren kündigen, wenn man "zu teuer" wird. Bei den von mir empfohlenen DKV-Spezialtarifen verzichtet der Versicherer auf dieses Recht. Ihr Schutz ist also absolut sicher, auch wenn Sie schwer erkranken.

  • Kann ich 100 % meines Netto-Einkommens absichern?

    Ja, das ist möglich. Grundlage ist Ihr durchschnittlicher Gewinn der letzten zwei Jahre. Ich erstelle für Sie ein rechtssicheres Gutachten, damit die Versicherungshöhe im Ernstfall nicht angezweifelt wird und Ihre Liquidität voll erhalten bleibt.

  • Gilt der Schutz auch bei einer Reha oder Kur?

    In den von mir vermittelten Spezialtarifen besteht voller Anspruch auf Krankentagegeld, sofern die Rehabilitationsmaßnahme stationär erfolgt und dazu dient, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen. Viele Standard-Tarife leisten hier nicht.

  • Wie schnell erfolgt die Auszahlung im Krankheitsfall?

    Je nach gewähltem Tarif leisten wir ab dem 4., 8., 15. oder erst ab dem 43. Tag. Durch meine Expertise seit 1984 unterstütze ich Sie dabei, die Unterlagen so einzureichen, dass die DKV zügig und ohne bürokratische Hürden auszahlt.


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Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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