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GGF-Existenzstrategie: Die Schnittstelle

Krankentagegeld und BU-Rente 2026: Nahtloser Übergang für GGF

Das größte Risiko für Geschäftsführer: Das Krankentagegeld stoppt sofort, wenn Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Ohne Abstimmung drohen Monate ohne Einkommen.

Das so genannte „Leistungs-Vakuum" entsteht, wenn Ihr Krankentagegeld-Versicherer die Zahlung einstellt, während der BU-Versicherer noch prüft. Durch die strategische Verzahnung von DKV und ERGO lösen wir dieses Problem für Sie: Gutachten werden koordiniert und Zahlungen fließen ohne Unterbrechung.

Das Risiko-Vakuum

Krankentagegeld (KT) endet bei Feststellung von BU. Die Prüfung der BU-Rente dauert oft Monate. Diese Lücke gefährdet Ihre private Existenz und die GmbH-Liquidität.


Direkt-Kontakt:
0271 - 2390848


Zwei Welten, eine Lösung 2026

Getrennte Verträge bei unterschiedlichen Versicherern führen dazu, dass Krankentagegeld und BU-Rente unabhängig voneinander geprüft werden. Die abgestimmte Kombination aus DKV und ERGO koordiniert dagegen Gutachten und Zahlungstermine, sodass die BU-Rente exakt dort einsetzt, wo das Krankentagegeld endet.

Herkömmliche Lösung

Verschiedene Versicherer für KT und BU „sprechen" nicht miteinander. Während Versicherer A die Zahlung einstellt, beginnt Versicherer B eine langwierige Prüfung. Der GGF bleibt ohne Bezüge.

Kopka Strategie (DKV + ERGO)

Durch die Zusammengehörigkeit beider Partner in einer Gruppe werden medizinische Daten und Gutachten geteilt. Die Anerkennung der BU erfolgt synchronisiert zum Ende des Krankentagegelds.



Warum diese Kopplung für GGF unverzichtbar ist

Der nahtlose Übergang zur BU-Rente setzt für GGF zwei bestehende Verträge voraus: den betrieblichen Tarif TL für die ersten zwölf Monate und ein privates Krankentagegeld bei der DKV, das nahtlos ab dem 365. Tag anschließt. Erst dieses private Krankentagegeld zahlt ohne feste Frist bis zur Genesung oder bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit und bildet damit die Grundlage für den koordinierten Übergang zur ERGO-BU-Rente.

Der Tarif TL zahlt als Betriebsausgabe der GmbH exakt zwölf Monate, unabhängig vom weiteren Krankheitsverlauf. In aller Regel wird innerhalb dieser zwölf Monate noch keine Berufsunfähigkeit festgestellt, da eine belastbare BU-Feststellung meist einen längeren Krankheitsverlauf voraussetzt. Entscheidend ist deshalb, was danach passiert:

  • ab dem 365. Tag muss nahtlos ein privates Krankentagegeld bei der DKV anschließen, ohne Lücke zum Ende des Tarifs TL.
  • nur dieses private Krankentagegeld ist mit der ERGO-BU-Rente verzahnt und zahlt bis zur Genesung oder bis zur Feststellung der Berufsunfähigkeit weiter.
  • fehlt dieser zweite Vertrag, bricht die Absicherung nach den zwölf Monaten des Tarifs TL ab, unabhängig davon, ob ein nahtloser Übergang grundsätzlich vereinbart wurde.
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Vertiefendes Thema

Dieses Detail ist ein Kernbestandteil der Säule IV unserer Strategie.


Video-Erklärung von Bodo Kopka

Nahtloser Übergang: ERGO BU-Rente und DKV Krankentagegeld kombinieren

Bodo Kopka erklärt im Video, wie DKV und ERGO die Leistungsprüfung koordinieren, damit zwischen dem Ende des Krankentagegelds und dem Beginn der BU-Rente keine einkommenslose Lücke entsteht. Er erläutert außerdem, warum die DKV bei rückwirkender BU-Anerkennung auf die Rückforderung bereits gezahlter Leistungen verzichtet, ein Alleinstellungsmerkmal im deutschen Markt.


Ist Ihre Existenz lückenlos gesichert?

Lassen Sie uns prüfen, ob Ihre Verträge für Krankentagegeld und Berufsunfähigkeit wirklich miteinander korrespondieren.

Experten-Hotline: 0271 - 2390848

Hinweis von Bodo Kopka: Die Informationen auf dieser Seite basieren auf über 40 Jahren Erfahrung als Versicherungsfachwirt BAV und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Insbesondere bei der vGA-Vermeidung und der Vertragsgestaltung für GmbH-Geschäftsführer empfehlen wir, alle Entscheidungen zusätzlich mit einem Steuerberater und, wo erforderlich, einem Rechtsbeistand abzustimmen.

Häufige Fragen zum nahtlosen Übergang für GGF

Für GmbH-Geschäftsführer ist der nahtlose Übergang zwischen Tarif TL und der ERGO-BU-Rente an die zwölfmonatige Höchstdauer des betrieblichen Tarifs und den Geschäftsführer-Dienstvertrag gekoppelt. Die folgenden Fragen klären die wichtigsten Details zur Abstimmung beider Verträge.

1. Wie lange leistet der Tarif TL, bevor der Übergang zur BU-Rente beginnt?

2. Warum entsteht bei GGF ein besonderes vGA-Risiko beim Übergang?

3. Gilt der DKV-Rückforderungsverzicht auch beim Tarif TL?

4. Was passiert, wenn nach dem Tarif TL kein privates Krankentagegeld bei der DKV abgeschlossen wird?

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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