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Tarif TL4 Beitragsrechner 2026: Ihr monatlicher Beitrag als Gesellschafter-Geschäftsführer
Absicherbar ist maximal Ihr monatliches Bruttogehalt, ohne Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Tantiemen. Aus diesem Gehalt berechnen wir Ihr tägliches Krankentagegeld. Darauf aufbauend ermittelt der Rechner in diesem Artikel Ihren monatlichen Beitrag zum Tarif TL4 und den tatsächlichen Aufwand für Ihre GmbH nach Abzug der steuerlichen Entlastung.
Dieser Artikel richtet sich an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH oder UG, also an Personen, die gleichzeitig als Geschäftsführer tätig sind und mehr als 50 Prozent der Geschäftsanteile halten oder über eine entsprechende Sperrminorität verfügen. Nicht gemeint ist der angestellte Fremdgeschäftsführer ohne relevante Beteiligung, für ihn gelten andere Regeln zur Lohnfortzahlung.
Als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer sind Sie von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht befreit, sozialversicherungsrechtlich also wie ein Selbstständiger gestellt, steuerrechtlich jedoch weiterhin wie ein Arbeitnehmer behandelt. Daraus folgt: Ein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht nicht automatisch, er muss aktiv in Ihrem Anstellungsvertrag geregelt werden. Der Tarif TL4 der DKV schafft dafür die passende vertragliche und finanzielle Grundlage.
Wer ist ein Gesellschafter-Geschäftsführer im Sinne dieses Rechners?
Als Gesellschafter-Geschäftsführer gilt, wer gleichzeitig Geschäftsführer einer GmbH oder UG ist und mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile hält. Diese Beteiligung führt zur Befreiung von der Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Der angestellte Fremdgeschäftsführer ohne relevante Beteiligung ist davon nicht betroffen.
Die Beteiligungshöhe ist keine Formsache, sie entscheidet über Ihren sozialversicherungsrechtlichen Status. Ab mindestens 50 Prozent der Geschäftsanteile gelten Sie nicht mehr als abhängig beschäftigt, sondern faktisch wie ein Selbstständiger. Das bedeutet: Sie zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Gleichzeitig bleiben Sie steuerrechtlich Arbeitnehmer, Ihr Gehalt wird über die Lohnsteuer abgerechnet, nicht über eine eigene Gewinnermittlung.
Diese Schwelle ist in der Praxis häufig relevant, wenn zwei Gesellschafter gemeinsam eine GmbH führen und jeweils genau 50 Prozent der Anteile halten, beide erreichen dann die erforderliche Mindestbeteiligung. Bei drei oder mehr gleichberechtigten Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine gleichmäßige Aufteilung mit jeweils mindestens 50 Prozent rechnerisch nicht mehr möglich, hier braucht mindestens einer eine höhere Beteiligung, um die Schwelle zu erreichen.
Diese Doppelstellung, sozialversicherungsrechtlich wie ein Selbstständiger, steuerrechtlich wie ein Arbeitnehmer, ist der Ausgangspunkt für alles Weitere in diesem Artikel. In Grenzfällen empfiehlt sich vorab ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung, um Rechtssicherheit über Ihren tatsächlichen Status zu erhalten. Wie das BGH-Urteil vom Februar 2024 die Verantwortung für diese Statusklärung persönlich Ihnen als Geschäftsführer zuweist und was eine falsche Einstufung kosten kann, lesen Sie in unserem Leitfaden zur Sozialversicherungspflicht für GmbH-Geschäftsführer.
Warum entsteht trotz möglicher GKV-Mitgliedschaft eine Absicherungslücke?
Als Gesellschafter-Geschäftsführer können Sie sowohl gesetzlich als auch privat krankenversichert sein, die Absicherungslücke entsteht in beiden Fällen, nur aus unterschiedlichen Gründen. In der GKV sind Sie meist freiwillig versichert und haben keinen automatischen Krankengeldanspruch. In der PKV haben Sie ohnehin keinen Zugang zum gesetzlichen Krankengeld. Zusätzlich fehlt Ihnen als Organmitglied der gesetzliche Anspruch auf Lohnfortzahlung durch die GmbH.
Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sind Sie als beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig gesetzlich versichert. Der reguläre GKV-Basistarif sieht für freiwillig Versicherte keinen automatischen Krankengeldanspruch vor. Um dennoch Krankengeld über die GKV zu erhalten, müssten Sie aktiv einen Wahltarif mit Krankengeld hinzubuchen. Genau davor warnen wir grundsätzlich: Diese Wahltarife sind gedeckelt, an eine dreijährige Bindung geknüpft und rechnen Betriebseinnahmen auf die Leistung an, in der Praxis eine kaufmännische Falle, die keine verlässliche Existenzabsicherung darstellt.
Sind Sie privat krankenversichert, entfällt die Frage nach dem Wahltarif von vornherein, weil die PKV kein gesetzliches Krankengeld kennt. Ohne eine eigenständige private Krankentagegeldversicherung tragen Sie das volle Einkommensrisiko ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit selbst.
Unabhängig von Ihrer Krankenversicherungsform kommt die zweite, strukturelle Lücke hinzu: Als Organ der GmbH sind Sie kein Arbeitnehmer im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht deshalb nicht automatisch kraft Gesetzes, sondern ausschließlich, wenn Sie ihn ausdrücklich in Ihrem Anstellungsvertrag mit der GmbH vereinbart haben. Was passiert, wenn diese Regelung fehlt und Sie sich Ihr Gehalt trotzdem weiterzahlen, behandelt der nächste Abschnitt.
Warum reicht es nicht, sich das Gehalt im Krankheitsfall einfach selbst weiterzuzahlen?
Ohne eine ausdrückliche Regelung im Anstellungsvertrag haben Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer keinen Rechtsanspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zahlen Sie sich Ihr Gehalt trotzdem ungekürzt weiter, fehlt dieser Zahlung die vertragliche Grundlage. Da Sie als beherrschender Gesellschafter selbst über die eigene Vergütung mitentscheiden, wertet die Finanzverwaltung eine solche Zahlung regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung, nicht als Betriebsausgabe.
Der Grund dafür ist der Fremdvergleichsgrundsatz. Ein fremder Dritter in vergleichbarer Position, ein angestellter Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung, hätte ohne vertragliche Grundlage keine Lohnfortzahlung erhalten. Weil Sie als beherrschender Gesellschafter die Zahlung an sich selbst faktisch mitbestimmen können, prüft die Finanzverwaltung besonders genau, ob eine Leistung der GmbH an Sie durch eine klare, im Voraus getroffene und fremdübliche Vereinbarung gedeckt ist. Fehlt diese Vereinbarung, unterstellt sie eine Vermögensverschiebung aus gesellschaftsrechtlichen Gründen, keine betriebliche Veranlassung.
Die Folge einer festgestellten verdeckten Gewinnausschüttung ist doppelt unangenehm: Auf Ebene der GmbH wird die Zahlung nicht als Betriebsausgabe anerkannt, die Steuerlast der GmbH steigt rückwirkend. Auf Ihrer persönlichen Ebene wird der Betrag als Kapitalertrag umqualifiziert und entsprechend besteuert. Was als Gehaltsfortzahlung gedacht war, wird also gleich zweifach steuerlich schlechter behandelt als eine ordentlich vereinbarte Leistung.
Der Ausweg ist strukturell einfach: Eine schriftliche, im Voraus vereinbarte Regelung zur Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag, kombiniert mit dem Tarif TL4 als GmbH-Vertrag, schafft die saubere vertragliche und steuerliche Grundlage. Die GmbH zahlt dann nicht aus eigener Tasche unbegrenzt weiter, sondern erhält die Erstattung über die Versicherung, auf einer im Vorfeld dokumentierten, fremdüblichen Basis. Wie sich das konkret auf Ihren monatlichen Beitrag auswirkt, zeigt der folgende Rechner.
Wie wird der Beitrag berechnet? Die Rechenlogik im Detail
Der Rechner ermittelt zunächst Ihren Tagessatz aus dem monatlichen Grundgehalt geteilt durch 30. Diesen Tagessatz multipliziert er mit dem tabellierten DKV-Beitragssatz je 5 Euro Tagegeld, gestaffelt nach Eintrittsalter und gewähltem Leistungsbeginn. Anschließend zieht er Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag ab und zeigt den tatsächlichen Aufwand für Ihre GmbH.
Der erste Rechenschritt ist die Ermittlung des Tagessatzes. Ihr monatliches Grundgehalt, ohne Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Tantiemen, wird durch 30 geteilt. Ein Grundgehalt von 2.100 Euro ergibt so einen Tagessatz von 70 Euro. Liegt Ihr Grundgehalt über 15.600 Euro, rechnet der Rechner grundsätzlich nur mit dem Höchstbetrag von 15.600 Euro weiter, eine höhere Absicherung ist über den Tarif TL4 nicht möglich.
Der zweite Schritt greift auf die DKV-Beitragstabelle für den Tarif TL4 zurück. Diese Tabelle nennt für jedes Eintrittsalter zwischen 20 und 67 Jahren und für jeden wählbaren Leistungsbeginn, ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag, einen festen Beitragssatz je 5 Euro Tagessatz. Ihr Tagessatz wird durch 5 geteilt und mit diesem tabellierten Satz multipliziert, das Ergebnis ist Ihr Monatsbeitrag zum Tarif TL4.
Der dritte Schritt bildet die steuerliche Entlastung der GmbH ab, da der Beitrag bei korrekter vertraglicher Gestaltung als Betriebsausgabe abzugsfähig ist. Die Gewerbesteuer wird mit 3,5 Prozent Steuermesszahl multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz Ihrer Gemeinde berechnet, die Körperschaftssteuer pauschal mit 15 Prozent des Beitrags, der Solidaritätszuschlag mit 5,5 Prozent der Körperschaftssteuer. Die Summe aus allen drei Positionen wird vom Monatsbeitrag abgezogen, das Ergebnis ist der effektive monatliche Aufwand für Ihre GmbH.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist dabei die einzige Größe, die Sie selbst nachschlagen müssen, er wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und liegt bundesweit meist zwischen 200 und 900 Prozent. Alle übrigen Werte, Eintrittsalter, Tagessatz und Beitragstabelle, berechnet der Rechner automatisch aus Ihren Eingaben.
TL4-Beitragsrechner: Ihr monatlicher Beitrag als Gesellschafter-Geschäftsführer
Hebesatz Ihrer Gemeinde unbekannt? Hier nachschlagen
Eintrittsalter: – · Tagessatz: –
| Leistungsbeginn | ab 4. Tag | ab 8. Tag | ab 15. Tag | ab 22. Tag |
|---|
* Die tatsächliche Beitragshöhe kann von dieser Musterrechnung abweichen. Der Tarif setzt eine Gesundheitsprüfung voraus, je nach Ergebnis der Gesundheitsfragen sind Risikozuschläge möglich. Der endgültige Beitrag steht erst nach Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antragsformular fest, das prüfen wir gemeinsam mit Ihnen.
Warum ist der Beitrag als Betriebsausgabe steuerlich vorteilhaft?
Schließt Ihre GmbH den Tarif TL4 selbst als Versicherungsnehmerin ab und ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall korrekt in Ihrem Anstellungsvertrag geregelt, kann der Beitrag als Betriebsausgabe der GmbH abzugsfähig sein. Das senkt die Gewerbe- und Körperschaftssteuerlast der GmbH und schafft gleichzeitig die vertragliche Grundlage, die eine verdeckte Gewinnausschüttung vermeidet.
Diese beiden Vorteile hängen unmittelbar zusammen und lassen sich nicht getrennt voneinander betrachten. Wie im Abschnitt zur Selbstzahlung bereits erläutert, fehlt einer ungeregelten Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall die fremdübliche vertragliche Grundlage, die Finanzverwaltung wertet sie deshalb regelmäßig als verdeckte Gewinnausschüttung. Der Tarif TL4, sauber im Anstellungsvertrag verankert und von der GmbH als Versicherungsnehmerin abgeschlossen, ersetzt diese unklare Eigenzahlung durch eine im Voraus dokumentierte, fremdübliche Versicherungsleistung. Der Beitrag wird zu einer regulären, planbaren Betriebsausgabe, keiner nachträglich zu rechtfertigenden Einzelzahlung.
Der Rechner in diesem Artikel zeigt Ihnen genau diesen Effekt in Zahlen: die Differenz zwischen dem reinen Monatsbeitrag und dem tatsächlichen Aufwand nach Abzug von Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag. Diese Differenz ist die konkrete steuerliche Entlastung, die Ihre GmbH durch die korrekte Gestaltung erzielt.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge: Die steuerliche Anerkennung setzt voraus, dass die Regelung zur Lohnfortzahlung und der Versicherungsabschluss im Voraus getroffen werden, nicht rückwirkend nach Eintritt eines Krankheitsfalls. Eine ausführliche Darstellung der vertraglichen und steuerlichen Voraussetzungen, einschließlich der Vermeidung typischer vGA-Fallstricke, finden Sie in unserem Fachartikel zur steuerlichen Behandlung von GmbH-Krankentagegeld.
Was passiert nach Ablauf der zwölf Monate?
Der Tarif TL4 zahlt maximal zwölf Monate, also bis zum 364. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Sind Sie danach weiterhin arbeitsunfähig, endet die Absicherung über die GmbH an dieser Stelle. Eine private Anschluss-Krankentagegeldversicherung kann die Zahlung nahtlos fortsetzen, ohne feste zeitliche Begrenzung, bis Sie wieder arbeitsfähig sind oder berufsunfähig werden.
Die Begrenzung auf zwölf Monate ist eine feste Eigenschaft des Tarifs TL4 und gilt unabhängig von Ihrem Eintrittsalter oder der gewählten Karenztage-Variante. Der Rechner in diesem Artikel bildet ausschließlich diese ersten zwölf Monate ab, nicht die Zeit danach.
Für die Zeit nach Ablauf der zwölf Monate braucht es eine eigenständige, zweite Absicherung, eine private Krankentagegeldversicherung, die Sie persönlich als Arbeitnehmer abschließen, nicht die GmbH. Diese Anschlussversicherung kennt keine feste Höchstdauer, sie zahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, bis zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit oder bis zum Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Stellt sich im Verlauf heraus, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, sorgen wir für einen nahtlosen Übergang zur Berufsunfähigkeitsrente, ein eigenständiges Thema, das den Rahmen dieses Artikels sprengen würde.
Eine ausführliche Darstellung, wann genau die Leistungspflicht der GmbH endet und welche konkreten Anschlussoptionen für Gesellschafter-Geschäftsführer bestehen, finden Sie in unserem Fachartikel zu den Anschlusslösungen nach Ablauf der GmbH-Absicherung.
Was ist bei der Gesundheitsprüfung zu beachten?
Der Rechner in diesem Artikel liefert eine Musterrechnung auf Basis der DKV-Beitragstabelle, keinen verbindlichen Beitrag. Der Tarif TL4 setzt eine Gesundheitsprüfung voraus. Am Ende steht eine von drei möglichen Entscheidungen: glatte Annahme zum Tabellenbeitrag, Annahme mit Risikozuschlag, oder Ablehnung. Der tatsächlich geltende Beitrag steht erst nach Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antragsformular fest.
Die im Rechner ausgewiesenen Beträge gelten für einen durchschnittlichen Gesundheitszustand ohne Vorerkrankungen, sie sind die Grundlage, auf der die Tabelle kalkuliert ist. Weicht Ihr tatsächlicher Gesundheitszustand davon ab, wirkt sich das nicht auf die Grundstruktur des Tarifs aus, wohl aber auf das Ergebnis der Antragsprüfung.
Anders als bei manchen anderen Krankentagegeldtarifen kennt der Tarif TL4 keine Leistungsausschlüsse für einzelne Erkrankungen oder Körperregionen. Es gibt nur die drei genannten Ausgänge. Ein Risikozuschlag erhöht in diesem Fall den Monatsbeitrag um einen festen Aufschlag, die Leistung selbst bleibt dafür in vollem Umfang und ohne Einschränkung bestehen.
Bereits bestehende Risikozuschläge sind zudem nicht zwangsläufig dauerhaft. Nach einem ausreichend langen symptomfreien Zeitraum, in der Regel etwa fünf Jahre bei den meisten relevanten Diagnosegruppen, lässt sich eine erneute Überprüfung beantragen, die zur Aufhebung des Zuschlags führen kann. Wir prüfen Ihren konkreten Fall gemeinsam mit Ihnen, bevor Sie den Antrag stellen, damit Sie realistisch einschätzen können, mit welchem Ergebnis zu rechnen ist.
Häufige Fehler bei der TL4-Kalkulation
Die häufigsten Fehler bei der Beitragskalkulation entstehen nicht durch die Rechenlogik selbst, sondern durch falsch übernommene Eingabewerte, einen fehlenden Anstellungsvertrag oder eine falsche Zielgruppenzuordnung. Die folgenden fünf Punkte betreffen wiederkehrende Missverständnisse, die eine korrekte Kalkulation und die spätere steuerliche Anerkennung gefährden können.
1. Ein pauschal übernommener Gewerbesteuer-Hebesatz. Der Hebesatz von 450 Prozent im Rechner ist ein Startwert, keine bundesweit gültige Größe. Er wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und schwankt bundesweit erheblich. Wird der Hebesatz Ihrer eigenen Gemeinde nicht eingetragen, weicht der ausgewiesene effektive Aufwand von der tatsächlichen steuerlichen Entlastung ab.
2. Ein falsch berechnetes Eintrittsalter. Für die Tarifkalkulation gilt die Formel Kalenderjahr minus Geburtsjahr, nicht das taggenaue Lebensalter. Wer stattdessen sein exaktes Alter zum Stichtag einträgt, kann je nach Geburtsmonat ein Jahr daneben liegen, mit entsprechender Abweichung im Beitragssatz.
3. Die Verwechslung mit der privaten Anschluss-Krankentagegeldversicherung. Der Höchstbetrag von 15.600 Euro Grundgehalt und die Altersgrenze von 67 Jahren gelten für den Tarif TL4 der GmbH. Für die private Anschlussversicherung ab dem 365. Tag gelten eigene Bedingungen, die nicht automatisch identisch sind. Beide Verträge getrennt zu betrachten, ist notwendig, um keine falschen Rückschlüsse von einem auf den anderen zu ziehen.
4. Eine ungeregelte Lohnfortzahlung im Anstellungsvertrag. Wird der Tarif TL4 abgeschlossen, ohne dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gleichzeitig sauber im Anstellungsvertrag verankert wird, bleibt das grundlegende vGA-Risiko aus dem Abschnitt weiter oben bestehen. Der Versicherungsvertrag allein ersetzt nicht die notwendige vertragliche Regelung.
5. Die falsche Zielgruppenzuordnung. Der Tarif TL4 ist speziell auf die Absicherungslücke beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer zugeschnitten. Ein angestellter Fremdgeschäftsführer ohne relevante Beteiligung hat diese vollständige Lücke nicht in derselben Form, für ihn können andere Lösungen passender sein. Ihn pauschal wie einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer zu behandeln, führt zu einer unpassenden Bedarfsanalyse.
Häufige Fragen zum TL4-Beitragsrechner für Gesellschafter-Geschäftsführer
Die häufigsten Fragen betreffen die Altersgrenze, den Umgang mit hohen Gehältern über dem Höchstbetrag sowie die vertragliche Voraussetzung für den Abschluss. Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Punkte kurz zusammen.
1. Bis zu welchem Alter kann ich den Tarif TL4 noch neu abschließen? ▼
Ein Neuabschluss ist bis zu einem Eintrittsalter von 67 Jahren möglich, berechnet nach der Formel Kalenderjahr minus Geburtsjahr. Ab einem Eintrittsalter von 68 Jahren ist für den Tarif TL4 kein Angebot mehr möglich. Der Rechner in diesem Artikel weist Sie automatisch darauf hin, wenn Sie außerhalb dieser Grenze liegen.
2. Mein Grundgehalt liegt über 15.600 Euro monatlich. Kann ich mehr absichern? ▼
Nein. Versicherbar ist über den Tarif TL4 ausschließlich das monatliche Grundgehalt bis zu einem Höchstbetrag von 15.600 Euro. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Tantiemen zählen ohnehin nicht zum versicherbaren Einkommen. Liegt Ihr Grundgehalt darüber, rechnet der Rechner automatisch nur mit dem Höchstbetrag weiter, eine höhere Absicherung ist über diesen Tarif nicht möglich.
3. Muss ich in meinem Anstellungsvertrag eine Lohnfortzahlung von zwölf Monaten vereinbaren, um den Tarif TL4 abschließen zu können? ▼
Ja. Der Tarif TL4 ist auf eine maximale Leistungsdauer von zwölf Monaten ausgelegt. Damit die Versicherung diese volle Absicherung sinnvoll unterlegen kann, sollte Ihr Anstellungsvertrag eine entsprechende Lohnfortzahlung im Krankheitsfall über bis zu zwölf Monate vorsehen, im Anschluss an die vereinbarten Karenztage. Diese vertragliche Regelung ist zugleich Voraussetzung dafür, dass die Zahlung als Betriebsausgabe anerkannt wird und keine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht.
4. Muss ich die Leistung aus dem Tarif TL4 versteuern? ▼
Die Leistung aus einer privaten Krankentagegeldversicherung ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei. Das gilt unabhängig davon, ob der Beitrag zuvor als Betriebsausgabe abzugsfähig war. Zu versteuern ist ausschließlich gesetzliches Krankengeld der GKV im Rahmen des Progressionsvorbehalts, das für den Tarif TL4 nicht relevant ist.
5. Was passiert, wenn ich bei der Gesundheitsprüfung einen Risikozuschlag erhalte? ▼
Der Monatsbeitrag erhöht sich um einen festen Aufschlag, die Leistung selbst bleibt davon unberührt und in vollem Umfang bestehen. Leistungsausschlüsse für einzelne Erkrankungen kennt der Tarif TL4 nicht, das Ergebnis der Gesundheitsprüfung ist immer eine von drei Varianten, glatte Annahme, Annahme mit Risikozuschlag, oder Ablehnung. Ein bestehender Risikozuschlag lässt sich nach einem ausreichend langen symptomfreien Zeitraum erneut überprüfen.
Über den Autor
Bodo Kopka
Versicherungsfachwirt BAV ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren, tätig unter DKV Subdirektion Siegen seit 1984, berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.
Hinweis zur Beratung: Alle Angaben auf dieser Seite beruhen auf über 40 Jahren praktischer Erfahrung als Versicherungsfachwirt BAV im Bereich Krankentagegeld. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für Ihre individuelle Situation, insbesondere bei der vertraglichen Gestaltung von Anstellungsvertrag und GmbH-Krankentagegeld, empfehlen wir ausdrücklich, einen Steuerberater und bei Bedarf einen auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsbeistand einzubeziehen. Für Fragen zu Ihrem persönlichen Rechenergebnis erreichen Sie Bodo Kopka direkt unter 0171 2141164.
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