Wann endet die Leistungspflicht der Krankentagegeldversicherung für mich als GGF und welche Anschlusslösungen sind zu empfehlen?
Vertragliche Lohnfortzahlung der GmbH endet, wenn sie im Geschäftsführervertrag zeitlich befristet ist, zum Beispiel nach 12 Monaten. Das über die GmbH rückgedeckte Krankentagegeld endet dann ebenfalls, weil es nur die Lohnfortzahlung der GmbH finanziert. Das private Krankentagegeld endet in der Regel mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Wichtiger Hinweis: Das Krankentagegeld der GmbH endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt. Arbeitet der Geschäftsführer mit Bruttogehalt weiter, kann der Schutz je nach Tarif auch über das Rentenalter hinaus laufen.
Problemstellung/Grundlagen
Gesellschafter-Geschäftsführer benötigen ein klar abgestimmtes Konzept, das Lohnfortzahlung, GmbH-Krankentagegeld und privates Krankentagegeld sauber aufeinander ausrichtet. Nur so bleiben Zahlungsflüsse, Steuerlogik und Leistungsgrenzen transparent.
Die GmbH sichert mit einer vertraglich zugesagten Lohnfortzahlung das Gehalt des Geschäftsführers. Zur Finanzierung dieser Verpflichtung dient in der Praxis häufig ein über die GmbH abgeschlossenes Krankentagegeld als Rückdeckung.
Parallel kann ein privat finanziertes Krankentagegeld des Geschäftsführers bestehen. Dieses schützt dessen persönliche Liquidität, insbesondere nach Ablauf der GmbH-Lohnfortzahlung.
Entscheidend ist es, die jeweiligen Endpunkte der Leistungen zu kennen und Anschlusslösungen rechtzeitig vorzubereiten, damit keine Versorgungslücke entsteht.
Lösungsansatz/Details
Lohnfortzahlung der GmbH: Endet mit Ablauf der im Geschäftsführervertrag vereinbarten Dauer. Beispiel: 12 Monate. Mit Ende der Lohnfortzahlung entfällt die Zahlungsverpflichtung der GmbH.
Krankentagegeld über die GmbH: Dient als Rückdeckung der Lohnfortzahlung. Es endet, wenn die Lohnfortzahlung endet. Wichtig: Das GmbH-Krankentagegeld endet nicht automatisch mit dem Renteneintritt. Solange der Geschäftsführer mit Bruttogehalt weiterarbeitet und die vertraglichen sowie tariflichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Schutz je nach Tarif über das Rentenalter hinaus gelten, teilweise bis zu einem hohen Endalter.
Privates Krankentagegeld: Endet in der Regel mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Es sichert die persönliche Einkommenslücke ab, insbesondere nach Ablauf der GmbH-Lohnfortzahlung, und wird vom Geschäftsführer privat finanziert.
Wesentliche Voraussetzungen:
- - Klare arbeitsvertragliche Regelung zur Lohnfortzahlung, zum Beispiel 12 Monate, inklusive Höhe und Anspruchsvoraussetzungen.
- - GmbH-Police als echte Rückdeckung, Zahlungen und Zweckbindung sind dokumentiert und fremdüblich.
- - Privates Krankentagegeld in Höhe und Karenzzeit passgenau auf das Ende der GmbH-Lohnfortzahlung abgestimmt.
- - Saubere Abgrenzung zu Berufsunfähigkeitsleistungen, damit der Übergang klar definiert ist.
Fazit/Handlungsempfehlung
Endpunkte sind klar zu definieren: Lohnfortzahlung der GmbH endet vertragsgemäß, das dazugehörige GmbH-Krankentagegeld endet mit. Das private Krankentagegeld endet bei Berufsunfähigkeit.
Planen Sie Anschlusslösungen frühzeitig. Für dauerhafte Leistungsfälle ist eine private Berufsunfähigkeitsrente die zentrale Ergänzung und sollte zeitlich sowie inhaltlich nahtlos anschließen.
Prüfen Sie regelmäßig Arbeitsvertrag, GmbH-Police und private Absicherung. Passen Sie Summen, Karenzzeiten und Endalter an die tatsächliche Beschäftigungssituation an, insbesondere bei Weiterarbeit über das Rentenalter hinaus.
Empfehlung: Lassen Sie die Gestaltung rechtlich und steuerlich prüfen, damit Leistungsflüsse, Dokumentation und Fremdvergleich stimmen und keine Lücken entstehen.