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Der Arbeitsvertrag des GmbH-Geschäftsführers: Must-haves für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Arbeitsvertrag des GmbH-Geschäftsführers:

Dein Anstellungsvertrag als GmbH-Geschäftsführer ist weit mehr als nur eine formale Vereinbarung. Er ist die zentrale juristische Grundlage deiner Tätigkeit, deines Einkommens und deiner Absicherung. Doch gerade ein scheinbar selbstverständliches Detail kann, wenn es falsch oder gar nicht geregelt ist, zu einer der größten Steuerfallen für dich und deine GmbH werden: die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Komplexität entsteht, weil du als Gesellschafter-Geschäftsführer eine Doppelrolle einnimmst – du bist Arbeitnehmer und Selbstständiger zugleich. Diese Dualität verlangt nach einer ganz besonderen Sorgfalt bei der Vertragsgestaltung, um das gefürchtete Damoklesschwert der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) abzuwenden.

In diesem ausführlichen Guide tauchen wir tief in die rechtlichen Anforderungen deines Geschäftsführervertrages ein. Wir zeigen dir, welche "Must-haves" für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unverzichtbar sind, welche juristischen Fallstricke du unbedingt vermeiden musst und wie du durch präzise Formulierung und den Fremdvergleichsgrundsatz dein Einkommen im Krankheitsfall rechtssicher absicherst. Wir liefern dir konkrete Musterklauseln als Orientierung. Als erfahrener Versicherungsexperte mit tiefem Einblick in die unternehmerische Praxis helfe ich dir, diese komplexen juristischen Details zu verstehen und in die Tat umzusetzen.

 

Warum die Lohnfortzahlung für Gesellschafter-Geschäftsführer so besonders ist

Als Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) bist du eine juristische Besonderheit. Du bist angestellt und beziehst ein Gehalt, aber gleichzeitig bist du (Mit-)Eigentümer der GmbH. Diese Doppelrolle führt dazu, dass die üblichen Regeln des Arbeitsrechts nicht immer uneingeschränkt gelten.

Kein "normaler" Arbeitnehmerstatus

Du bist in der Regel kein "normaler" Arbeitnehmer im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes oder des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Das bedeutet, die dort verankerten Schutzrechte (wie der Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit) gelten für dich nicht automatisch. Alles, was die GmbH dir als GGF gewährt, muss vertraglich geregelt sein.

Der Fremdvergleichsgrundsatz als oberste Maxime

Der Fremdvergleichsgrundsatz ist die absolute Leitlinie für alle Vereinbarungen zwischen dir und deiner GmbH. Er besagt: Die Konditionen deines Arbeitsvertrages müssen so gestaltet sein, als würdest du diese Vereinbarung mit einem fremden Dritten (also einem Geschäftsführer, der nicht an der GmbH beteiligt ist) treffen. Jede Abweichung, die einen Vorteil für dich als Gesellschafter darstellt, kann vom Finanzamt als vGA interpretiert werden.

Das vGA-Risiko: Teure Konsequenzen bei Fehlern

Fehlt eine klare, fremdvergleichskonforme Regelung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in deinem Anstellungsvertrag, wertet das Finanzamt die fortgesetzten Gehaltszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Die Folgen sind drastisch: Die GmbH muss den Betrag nachversteuern (Körperschaft- und Gewerbesteuer), und du als Gesellschafter musst ihn zusätzlich als Kapitalertrag versteuern. Hinzu kommen hohe Nachzahlungszinsen. Wie das im Detail aussieht, haben wir in unserem Artikel über die vGA ausführlich erklärt.

Must-haves für die Lohnfortzahlung im Arbeitsvertrag des GmbH-Geschäftsführers

Um die Fallstricke der vGA zu vermeiden und dein Einkommen rechtssicher abzusichern, müssen folgende Punkte zur Lohnfortzahlung in deinem Geschäftsführervertrag klar und unmissverständlich geregelt sein: 5 Must Haves Lohnfortzahlung GmbH Geschäftsführer

Grundsatz: Schriftliche Vereinbarung vorab!

Der wichtigste Grundsatz überhaupt: Alle Vereinbarungen zur Lohnfortzahlung müssen schriftlich und im Voraus getroffen werden. Eine mündliche Zusage oder ein nachträglich erstellter Vertrag werden vom Finanzamt nicht anerkannt und führen zur vGA.

Regelung der Lohnfortzahlungsdauer: Wie lange sichert die GmbH dein Gehalt ab?

Die Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein kritischer Punkt. Während das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) für "normale" Arbeitnehmer sechs Wochen (42 Kalendertage) vorschreibt, ist dies für Gesellschafter-Geschäftsführer nicht automatisch der Fall. Dein Vertrag muss dies ausdrücklich regeln.

  • Typisch: 6 Wochen (42 Kalendertage): Die Anlehnung an die gesetzliche Regelung des § 22 EFZG für Arbeitnehmer ist für den Fremdvergleich meist unproblematisch. Ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter würde einem fremden Geschäftsführer eine solche Lohnfortzahlung in der Regel zugestehen. Dies ist der Standard und in den meisten Fällen eine sichere Wahl.
  • Längere Fortzahlungsfristen? Eine Vereinbarung über eine Lohnfortzahlung, die über sechs Wochen hinausgeht (z.B. für 3, 6 oder gar 12 Monate), ist grundsätzlich möglich. Solche längeren Fristen sind nur dann fremdüblich, wenn im jeweiligen Markt oder in vergleichbaren Positionen für externe Geschäftsführer ebenfalls solche Konditionen üblich sind. In den vergangenen Jahren kam es vonseiten der Finanzämter zu keiner Beanstandung, wenn ein Gesellschafter bis zu 12 Monate Gehaltsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit vereinbart. Das Gleiche gilt für Gesellschafter-Geschäftsführer einer UG.

Beispiel-Musterklausel 1 (Regelung der Dauer – 6 Wochen):

"Im Falle der Arbeitsunfähigkeit des Geschäftsführers infolge Krankheit oder Unfall leistet die Gesellschaft eine Fortzahlung der festen Monatsbezüge für die Dauer von sechs (6) Wochen (42 Kalendertage), höchstens jedoch bis zur Beendigung des Anstellungsverhältnisses."

(Hinweis: Diese Musterklausel dient nur als Orientierung. Sie muss im Einzelfall juristisch geprüft und an Ihre spezifische Situation angepasst werden.)

Höhe der Lohnfortzahlung: Was wird im Krankheitsfall gezahlt?

Auch die Höhe der fortgezahlten Bezüge muss klar definiert sein.

  • Volles Gehalt: In der Regel wird das vereinbarte Bruttogehalt fortgezahlt. Dies ist im Sinne des Fremdvergleichs unproblematisch, solange das Gehalt an sich fremdüblich ist.
  • Achtung bei variablen Bestandteilen: Bei variablen Gehaltsbestandteilen wie Tantiemen oder Boni muss klar geregelt sein, ob und in welcher Höhe diese im Krankheitsfall fortgezahlt werden. Auch hier gilt: Die Regelung muss einem Fremdvergleich standhalten. Oft werden variable Bestandteile während der Krankheit nicht oder nur anteilig gezahlt.

Beispiel-Musterklausel 2 (Höhe der Lohnfortzahlung):

"Während der Dauer der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gemäß Ziffer X. erhält der Geschäftsführer seine zuletzt bezogenen, festen Monatsbezüge in voller Höhe. Variable Gehaltsbestandteile, wie Tantiemen oder Boni, werden während der Arbeitsunfähigkeit nicht fortgezahlt / anteilig nach den durchschnittlichen Zahlungen der letzten 12 Monate gezahlt."

Nachweispflicht der Arbeitsunfähigkeit: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Wie bei Angestellten ist auch für den GGF die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unverzichtbar.

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Der Geschäftsführer ist verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich nachzuweisen.

Anrechnung von Krankentagegeldleistungen: Doppelte Absicherung vermeiden

Wenn du eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hast (was wir dringend empfehlen!), muss im Vertrag klar geregelt sein, wie die Leistungen aus dieser Versicherung auf die Lohnfortzahlung angerechnet werden. Dies vermeidet eine "Überversicherung" und ist fremdüblich.

Beispiel-Musterklausel 4 (Anrechnung von Krankentagegeld):

"Leistungen aus einer privaten Krankentagegeldversicherung des Geschäftsführers, die während der Dauer der Lohnfortzahlung gemäß diesem Vertrag gezahlt werden, sind auf die Lohnfortzahlung der Gesellschaft anzurechnen, soweit sie der Höhe der fortgezahlten Bezüge entsprechen."

Ausschlussgründe für die Lohnfortzahlung

Auch wenn du GGF bist, kann es fremdüblich sein, bestimmte Ausschlussgründe für die Lohnfortzahlung zu vereinbaren, die sich an den Regelungen für Angestellte orientieren.

  • Anlehnung an EFZG/BGB: Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht typischerweise nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Beispiel-Musterklausel 5 (Ausschlussgründe):

"Ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht, wenn die Arbeitsunfähigkeit vom Geschäftsführer vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde."

 

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Weitere relevante vertragliche Regelungen: Fremdvergleichsprinzip überall!

Das Fremdvergleichsprinzip gilt nicht nur für die Lohnfortzahlung, sondern für alle Vereinbarungen in deinem Geschäftsführervertrag. Achte auch auf:

  • Angemessenheit von Gehalt und Tantiemen: Sind diese marktüblich und transparent geregelt?
  • Dienstwagenregelung: Klare Vereinbarungen zur privaten Nutzung und deren Versteuerung.
  • Altersvorsorgezusagen: Sind sie fremdüblich ausgestaltet und finanziell tragbar für die GmbH?
  • Darlehen an Gesellschafter: Nur mit marktüblichen Zinsen, Sicherheiten und festen Rückzahlungsmodalitäten.

Die unverzichtbare Rolle professioneller Beratung

Die Gestaltung eines GmbH-Geschäftsführervertrags ist ein komplexes Feld, das ständiger Rechtsprechung und sich ändernden Finanzamtsauffassungen unterliegt. Ein kleiner Fehler kann enorme finanzielle Konsequenzen haben. Daher ist die Zusammenarbeit mit spezialisierten Experten unerlässlich:

  • Steuerberater: Unverzichtbar für die steuerliche Konformität und die Vermeidung von vGA.
  • Rechtsanwalt (Fokus Gesellschafts- und Arbeitsrecht): Für die juristische Korrektheit und rechtliche Wirksamkeit des Vertrages.
  • Versicherungsexperte (Ihr Ansprechpartner!): Für die optimale Ausgestaltung des privaten Krankentagegeldes als Ergänzung zur Lohnfortzahlung und die Maximierung der steuerlichen Absetzbarkeit über die GmbH. Ich helfe Ihnen, die Brücke zwischen juristischer Notwendigkeit und Ihrer persönlichen finanziellen Absicherung zu schlagen.

 

Fazit: Investition in Rechtssicherheit zahlt sich aus

Dein Arbeitsvertrag als GmbH-Geschäftsführer ist dein Fundament. Eine sorgfältige, fremdvergleichskonforme Gestaltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist nicht nur eine Pflicht, sondern eine kluge Investition in die finanzielle Sicherheit deiner GmbH und dich selbst. Sie schützt dich vor teuren Nachzahlungen und unerwarteten Steuerfallen.

Warte nicht, bis eine Betriebsprüfung den Handlungsbedarf aufdeckt. Investiere frühzeitig in eine rechtssichere Vertragsgestaltung und eine umfassende Absicherung. Das schafft nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern auch den nötigen Seelenfrieden, um dich voll auf den Erfolg deines Unternehmens zu konzentrieren.

Ist dein Geschäftsführervertrag wasserdicht?

Lass uns gemeinsam prüfen, ob deine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall den Fremdvergleichsgrundsatz erfüllt und wie du dein Einkommen optimal absicherst.

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Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder und gmbh-Vorteile.de und ein ausgewiesener Experte im Bereich Krankentagegeld mit über 30 Jahren Erfahrung.

Er hilft Freiberuflern, GmbH-Geschäftsführern und Selbstständigen, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

Sein Ziel ist eine schnellstmögliche Wiederherstellung der Arbeitskraft ohne finanzielle Einschränkungen. Er fördert eine rasche Genesung und gewährleistet finanzielle Stabilität durch ein maßgeschneiderter Einkommensschutzschild.

Bodo teilt sein Wissen hier auf dem Blog in 250+ Fachartikeln zu den Themen Arbeitsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit und Invalidität. Er zeigt Möglichkeiten auf, wie über eine intelligente Vorsorge eine finanzielle Notlage bei der Beeinträchtigung der Arbeitskraft verhindert wird.

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