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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitsunfähigkeit 2.0: So verändert die Digitalisierung die Krankmeldung. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland wird ab 2023 digital: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen müssen

Das neue Jahr brachte in Deutschland eine bahnbrechende Veränderung im Bereich der Gesundheitsdokumentation mit sich. Ab dem 1. Januar 2023 wurde die langjährige Praxis der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in ein zeitgemäßes digitales Format überführt. Diese Neuerung verspricht nicht nur eine reibungslose Abwicklung, sondern hat auch Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Doch wie genau gestalten sich die Veränderungen und welche Schritte sind zu beachten? In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die bedeutenden Änderungen, die diese Digitalisierung mit sich bringt. Von der Entlastung der Arbeitnehmer bei der Vorlage von Bescheinigungen bis hin zur Anpassung der Prozesse für Minijobber – hier sind die zentralen Aspekte der bevorstehenden Veränderungen im Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen. 

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland wird ab 2023 digital

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Ausstellung und Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland digitalisiert. Die Pflicht des Arbeitnehmers, sich unverzüglich beim Arbeitgeber zu melden, wenn er wegen einer Erkrankung nicht arbeiten kann, bleibt unverändert.

Gesetzlich Krankenversicherte erhalten weiterhin eine Bescheinigung vom Arzt, jedoch muss der Arbeitnehmer diese nicht mehr vorlegen. Stattdessen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Daten der Krankschreibung elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.

Arbeitgeber sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzuhalten. Der Abruf ist nur mit entsprechender Berechtigung zulässig und Daten zur Arbeitsunfähigkeit können ohne konkrete Krankmeldung nicht abgerufen werden.

Die elektronische Krankschreibung gilt auch für Minijobber, jedoch kennt der Arbeitgeber in der Regel nicht die zuständige Krankenkasse des Mitarbeiters und muss diese bei der Krankmeldung erfragen.

Die Neuregelungen gelten nicht für

  • privat krankenversicherte Arbeitnehmer,
  • Minijobber in Privathaushalten,
  • Bescheinigungen von Ärzten, die nicht der vertragsärztlichen Versorgung angehören, und
  • bei einer Erkrankung des mitversicherten Kindes.

 

Die fünf wichtigsten Punkte sind:

  1. Ab 1. Januar 2023 wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung digitalisiert.
  2. Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Bescheinigung nicht mehr vorlegen, der Arbeitgeber muss die Daten elektronisch abrufen.
  3. Arbeitgeber sind verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für den Abruf vorzuhalten.
  4. Die elektronische Krankschreibung gilt auch für Minijobber, jedoch muss der Arbeitgeber die zuständige Krankenkasse erfragen.
  5. Die Neuregelungen gelten nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, Minijobber in Privathaushalten, Ärzte außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung und bei einer Erkrankung des mitversicherten Kindes.

 

Wichtig: Die Höhe des Krankengeldes hat sich nicht geändert

Obwohl die Meldung einer Arbeitsunfähigkeit vereinfacht wird, sind die Leistungen des Krankengeldes der gesetzlichen Krankenkassen gleichgeblieben. Das Krankengeld wird für jeden Kalendertag bezahlt, an dem Sie krankgeschrieben sind. Es richtet sich nach der Höhe Ihres regelmäßigen Einkommens: Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Bruttoeinkommen, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto.

Nach der sechswöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber deckt das Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) weiterhin nicht das volle Nettoeinkommen ab. Diese finanzielle Lücke kann im Ernstfall zu einer Belastung werden.

 

Schließen Sie die Lücke beim Krankengeld, bevor es zu spät ist

Um diese Lücke zu schließen und sich optimal abzusichern, empfehlen wir dringend den Abschluss eines zusätzlichen privaten Krankentagegeldes. Dieses gewährleistet, dass bei Arbeitsunfähigkeit über die gesetzliche Lohnfortzahlung hinaus eine finanzielle Sicherheit besteht. Ein solches Krankentagegeld kann die Einkommenseinbußen erheblich reduzieren und somit die finanzielle Stabilität gewährleisten.

 

 

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