Unfallversicherung für GmbH Geschäftsführer steuerfrei

Tipp für GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer: Unfallversicherung immer über die Firma absetzen

 

Interessante Besonderheiten in der GmbH

 

Der Gesellschafter-Geschäftsführer gilt als Arbeitnehmer. Er kann sich somit in der betrieblichen Unfallversicherung mitversichern.

Vorteile:

 

  • Die Durchschnittsbildung ermöglicht höheren Versicherungsschutz für den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

  • Die Beiträge sind Betriebsausgaben.

  • Leistungen sind steuerfrei (mit Ausnahme von ertragsanteilbesteuerten Unfallrenten). 

 

 

 

Jeder Gesellschafter Geschäftsführer, der seine private Unfallvorsorge nicht über den Betrieb regelt, verschenkt bares Geld!

 

 

👉Wichtig: Bei Gesellschafter-Geschäftsführern

 

  • mit über 50 % Kapitalbeteiligung

  • mit Sperrminorität

  • mit faktischer beherrschender Stellung

 

ist eine entsprechende Zusage im Anstellungsvertrag erforderlich. Zudem ist ein Gesellschafterbeschluss empfehlenswert.  Andernfalls könnte das die Finanzbehörde als eine verdeckte Gewinnausschüttung bewerten.

 

 

 

Unfallversicherung ohne Direktanspruch vereinbaren

 

Die Beiträge sind Betriebsausgabe, aber kein Lohnbestandteil und somit nicht zu versteuern.

 

🧑‍⚖️Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.12.2008 entschieden, dass eine versicherte Person, die Leistungen aus einer betrieblichen Gruppen-Unfallversicherung ohne Direktanspruch erhält, diese Leistungen nicht mehr (wie früher geregelt) in voller Höhe versteuern muss. Stattdessen müssen nur noch die bis zum Unfalltag bezahlten Beiträge versteuert werden.

 

Hier fallen also Steuern nur im Leistungsfall an, und diese sind in der Regel bedeutend geringer als bisher. 

 

Bedingt durch das BFH-Urteil ist die Unfallversicherung für GmbH-Geschäftsführer ohne Direktanspruch die deutlich attraktivere Lösung geworden

 

 

 

Zusammenfassung Unfallversicherung für GmbH-Geschäftsführer

 

Diese Gründe sprechen für die Einrichtung einer betrieblichen Unfallversicherung:

 

  • einfaches, unkompliziertes Antragsverfahren ohne Gesundheitsfragen

  • Arbeitgeber zeigt soziale Kompetenz

  • Mitversicherung von im Betrieb mitarbeitenden Familienangehörigen möglich

  • Arbeitgeber kann einen unfallbedingten Ausfall seiner Mitarbeiter absichern

  • Versicherungsschutz gilt weltweit und entsprechend für im Ausland tätige Mitarbeiter

  • GmbH-Geschäftsführer kann sich mit Steuervorteil privat über die Firma versichern

 

 

Nach Vertragsabschluss erhält jede versicherte Person eine im Namen des Arbeitgebers ausgestellte Urkunde „Versorgungszusage“, aus der die für ihn versicherten Leistungen hervorgehen.

 

Weitere Informationen zur betrieblichen Unfallabsicherung erhalten Sie hier... 

 

 

Hier können Sie Ihren persönlichen Vorschlag anfordern: 

 

 

 


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