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Lohnfortzahlung und Krankentagegeld

Lohnfortzahlung für GmbH-Geschäftsführer bei Krankheit

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern richtet sich die Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall nicht pauschal nach den Regeln für Arbeitnehmer. Entscheidend sind der gesellschaftsrechtliche Status und eine klare Regelung im Geschäftsführer-Dienstvertrag. Der vereinbarte Zeitraum muss außerdem zum Leistungsbeginn des Krankentagegeldes passen.

Fehlen eindeutige Vereinbarungen oder passen Dienstvertrag und Versicherung nicht zusammen, können Einkommens- und Liquiditätslücken entstehen. Steuerliche und rechtliche Fragen sollten vorab mit Steuerberater und Rechtsbeistand geklärt werden. Diese Seite zeigt, welche Punkte für die versicherungstechnische Abstimmung wichtig sind.

Drei Punkte prüfen

  • Status: Gesellschaftsrechtliche Stellung klären.
  • Dienstvertrag: Dauer der Gehaltsfortzahlung schriftlich prüfen.
  • Leistungsbeginn: Krankentagegeld passend abstimmen.

Beratungshotline:
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Wer zahlt bei Krankheit das Gehalt weiter?

Wer das Einkommen bei Krankheit weiterzahlt, hängt vom rechtlichen Status ab. Arbeitnehmer erhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern sind dagegen vor allem der Geschäftsführer-Dienstvertrag und die darin vereinbarte Dauer der Gehaltsfortzahlung entscheidend.

Arbeitnehmer

Arbeitnehmer haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen. Bei gesetzlich Krankenversicherten mit Krankengeldanspruch kann anschließend Krankengeld folgen. Wegen derselben Krankheit ist die Leistungsdauer auf insgesamt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit begrenzt.

Beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer

Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist eine klare Regelung der Gehaltsfortzahlung im Dienstvertrag besonders wichtig. Eine Rückdeckungsversicherung kann die vereinbarte Zahlungspflicht der GmbH finanzieren. Vertragsdauer, Versicherungsleistung und Leistungsbeginn müssen dafür aufeinander abgestimmt sein.

Wichtig: Nicht jeder Geschäftsführer hat denselben Status. Bei Fremdgeschäftsführern und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern müssen Beteiligung, Einflussmöglichkeiten, Dienstvertrag und Sozialversicherungsstatus individuell geprüft werden. Die rechtliche und steuerliche Beurteilung übernehmen Steuerberater beziehungsweise Rechtsbeistand.

Weiterführend: Statusfeststellung für Geschäftsführer und wichtige Regelungen im Geschäftsführer-Dienstvertrag .

Gesetzliche Grundlagen: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz und § 48 SGB V .

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Dienstvertrag und Krankentagegeld richtig abstimmen

Zuerst muss feststehen, wie lange die GmbH das Gehalt bei Krankheit laut Dienstvertrag weiterzahlt. Eine betriebliche Rückdeckungsversicherung kann diese Verpflichtung während des vereinbarten Zeitraums finanzieren. Ein privates Krankentagegeld sollte erst dort einsetzen, wo die vertragliche Gehaltsfortzahlung endet.

Entscheidend ist nicht ein pauschales Standardmodell, sondern die zeitliche Abstimmung der einzelnen Bausteine. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:

  • Dienstvertrag: Dauer und Voraussetzungen der Gehaltsfortzahlung müssen eindeutig geregelt sein.
  • Rückdeckung der GmbH: Der vereinbarte Leistungsbeginn und die Höhe der Leistung müssen zur Zahlungspflicht der GmbH passen.
  • Privates Krankentagegeld: Die private Absicherung sollte ohne Überschneidung und ohne ungesicherte Lücke an die Gehaltsfortzahlung anschließen.
  • Rechtliche und steuerliche Prüfung: Dienstvertrag und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse sollten durch Steuerberater und Rechtsbeistand geprüft werden.

Beispiel, kein Standardmodell: Ist eine Gehaltsfortzahlung von zwölf Monaten wirksam vereinbart, kann eine Rückdeckung der GmbH diese Zahlungsverpflichtung während dieses Zeitraums nach dem vertraglich vereinbarten Leistungsbeginn finanzieren. Das private Krankentagegeld kann anschließend beispielsweise ab dem 365. Tag einsetzen. Die konkrete Gestaltung hängt vom Dienstvertrag, den Versicherungsbedingungen und der individuellen Situation ab.

Die versicherungstechnische Abstimmung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Drei Zeitpunkte müssen zusammenpassen

  • Beginn und Ende der Gehaltsfortzahlung
  • Leistungsbeginn der Rückdeckung für die GmbH
  • Leistungsbeginn des privaten Krankentagegeldes
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FAQ: Lohnfortzahlung für GmbH-Geschäftsführer

Haben GmbH-Geschäftsführer automatisch Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Nicht automatisch und nicht für alle Geschäftsführer gleich. § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz setzt Arbeitnehmerstatus voraus. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern ist deshalb vor allem die Regelung im Geschäftsführer-Dienstvertrag entscheidend. Bei Fremdgeschäftsführern und Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführern muss der rechtliche Status im Einzelfall geprüft werden.

Ist eine Gehaltsfortzahlung ohne Vertragsklausel automatisch eine verdeckte Gewinnausschüttung?

Nein. Eine verdeckte Gewinnausschüttung entsteht nicht automatisch. Ohne klare und im Voraus getroffene Vereinbarung kann das Finanzamt die Zahlungen jedoch daraufhin prüfen, ob sie gesellschaftlich veranlasst sind und einem Fremdvergleich standhalten. Die steuerliche Beurteilung gehört in die Hände eines Steuerberaters.

Wie werden Dienstvertrag und Krankentagegeld zeitlich aufeinander abgestimmt?

Zuerst wird geprüft, wie lange die GmbH das Gehalt laut Dienstvertrag weiterzahlt. Anschließend werden der Leistungsbeginn einer Rückdeckung für die GmbH und der Beginn des privaten Krankentagegeldes darauf abgestimmt. Ziel ist, Überschneidungen und ungesicherte Zeiträume zu vermeiden.

Kann die GmbH ihre vertragliche Zahlungspflicht absichern?

Eine geeignete Rückdeckungs- beziehungsweise Krankentagegeldversicherung kann die Liquidität der GmbH während der vereinbarten Gehaltsfortzahlung unterstützen. Gezahlt wird die vertraglich vereinbarte Leistung nach den jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen. Umfang, Leistungsbeginn und Versicherungsnehmer müssen zur Regelung im Dienstvertrag passen.

Wer prüft die rechtlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Fragen?

Rechtsstellung, Dienstvertrag und gesellschaftsrechtliche Beschlüsse sollten durch Rechtsbeistand und Steuerberater geprüft werden. Die versicherungstechnische Beratung stimmt anschließend Leistungsbeginn, Höhe und Laufzeit der Versicherungen auf die geprüften Vereinbarungen ab.

Rechtliche Grundlagen: § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz und Informationen der Deutschen Rentenversicherung zum Status von Gesellschafter-Geschäftsführern .

Bodo Kopka, Versicherungsfachwirt BAV

Hinweis in eigener Sache

Alle Informationen auf dieser Seite beruhen ausschließlich auf meiner über 40-jährigen Beratungserfahrung als Versicherungsfachwirt BAV. Sie stellen weder eine Rechtsberatung noch eine Steuerberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.

Nehmen Sie für die rechtliche und steuerliche Prüfung Ihrer individuellen Situation unbedingt einen Steuerberater und einen auf GmbH-Recht oder Sozialversicherungsrecht spezialisierten Rechtsbeistand mit ins Boot. Meine Aufgabe ist die optimale versicherungstechnische Absicherung nach geklärtem Status.

Bodo Kopka - Experte für Krankentagegeld

Über den Autor

Bodo Kopka

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 40 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Auf diesem Blog finden Sie über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld und intelligente Vorsorgestrategien.

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