DKV Krankentagegeld: Wenn das Schicksal zuschlägt
Ein Fall aus der Praxis: Wie die DKV einen Ingenieur bei Leukämie und Herzinfarkt finanziell rettete, auch über die vertragliche Pflicht hinaus.
Chronik einer schweren Erkrankung
Herr M. (62), Ingenieur im Außendienst, war weltweit für den Bau von Zementfabriken im Einsatz. Im März 2013 änderte eine Diagnose alles:
- März 2013: Schockdiagnose Leukämie.
- Komplikation: Herzinfarkt während der stationären Behandlung mit Reanimation.
- September 2013: Stammzellentransplantation und langwierige Erholung.
- Zusatzbelastung: Akutes Nierenversagen und Wirbelsäulenfraktur.
DKV zahlt auf Kulanz während der Reha
Obwohl die DKV rechtlich nicht zur Zahlung während einer stationären Rehabilitation verpflichtet gewesen wäre, leistete sie auf außervertraglicher Basis.
Unter Anrechnung des Übergangsgeldes der Rentenversicherung wurde das Krankentagegeld weitergezahlt. Für Herrn M. war dies die einzige finanzielle Einkunft in dieser kritischen Phase.
Finanzielle Brücke zur Wiedereingliederung
Seit Januar 2015 startete Herr M. seine stufenweise Wiedereingliederung. Da in dieser Zeit keine Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber erfolgte, übernahm die DKV die Verantwortung:
Herausforderung
Gutachter gaben aufgrund der Schwere der Erkrankung eine schlechte Prognose ab. In solchen Fällen neigen Versicherer oft dazu, die Zahlung einzustellen.
Die DKV Lösung
Die DKV sagte die Zahlung für die gesamte Dauer der 4-monatigen Wiedereingliederung zu – ein entscheidender Faktor für den Erfolg der Maßnahme.
Bilanz der Hilfe
Ein starker Partner lässt Sie nicht hängen, wenn das Leben zuschlägt.
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