Muss ich das Krankentagegeld versteuern?
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs sorgt für Klarheit: Warum PKV-Kunden netto mehr in der Tasche haben als GKV-Versicherte.
GKV vs. PKV: Die steuerliche Ungleichbehandlung
Es klingt ungerecht, ist aber höchstrichterlich bestätigt: Während Zahlungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Ihre Steuerlast erhöhen können, bleibt das private Krankentagegeld (PKV) vollkommen unangetastet.
Das Urteil (AZ: X R 53/06): Der Bundesfinanzhof entschied, dass die unterschiedliche Besteuerung verfassungsrechtlich zulässig ist. Krankengeld der GKV unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt, privates Krankentagegeld hingegen nicht.
GKV: Die "schleichende" Steuer
In der gesetzlichen Krankenkasse (pflichtversichert oder freiwillig) unterliegt das Krankengeld dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet:
- Das Krankengeld selbst ist zwar steuerfrei...
- ...aber es wird Ihrem restlichen Einkommen hinzugerechnet, um den Steuersatz zu ermitteln.
- Die Folge: Sie zahlen auf jeden verdienten Euro des restlichen Jahres einen höheren Steuersatz. Das führt oft zu schmerzhaften Steuernachzahlungen.
PKV: Die echte Steuerfreiheit
In der privaten Krankenversicherung genießen Sie einen klaren kaufmännischen Vorteil:
- Das Krankentagegeld der PKV ist nach § 3 Nr. 1a EStG komplett steuerfrei.
- Es unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt.
- Die Folge: 100 Euro Auszahlung bedeuten 100 Euro Liquidität. Das Finanzamt hat keinerlei Zugriff – weder direkt noch indirekt.
Kaufmännisches Fazit von Bodo Kopka:
Der steuerliche Vorteil der PKV wird oft massiv unterschätzt. Besonders für Gutverdiener, GGF und Freiberufler ist die Steuerfreiheit der PKV ein entscheidendes Argument für die Liquiditätsplanung im Krankheitsfall. Wer gesetzlich versichert ist, muss bei längerem Krankengeldbezug unbedingt Rücklagen für das Finanzamt bilden.
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