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Krankentagegeld über Unfallversicherung

Krankengeld über Unfallversicherung


Ist ein Krankengeld über die Unfallversicherung sinnvoll?

Immer wieder werde ich gefragt, ob es sinnvoll ist ein Krankengeld über die Unfallversicherung abzuschließen. Ich rate davon ab. Erfahren Sie hier warum… 

Krankengeld und Unfallversicherung


Immer wieder erlebe ich Kunden, die ein Krankengeld in Verbindung mit ihrer Unfallversicherung abgeschlossen haben. Sie fragen mich dann, ob dies nicht ausreicht.

 

Krankengeld in der Unfallversicherung nur Ausschnitts-Deckung

Um das Krankengeld der Unfallversicherung zu erhalten, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

  1. Es muss eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen, die durch ein Arzt bescheinigt wurde und
  2. Diese Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Unfall verursacht worden sein.

 

Also: Sind Sie nur wegen einer Erkrankung krankgeschrieben, dann erhalten Sie von ihrer Unfallversicherung keine Leistung. Allerdings nur 20 % aller Krankentagegeld Zahlung beruhen auf einem Unfall. 80 % werden durch eine Erkrankung verursacht. Und dafür, dass dieses Tagegeld nur bei Unfall gezahlt wird, ist es ziemlich teuer.

 

Kündigung im Leistungsfall

Da es sich bei der Unfallversicherung um eine Sachversicherung handelt, kann der Versicherer im Leistungsfall kündigen. Dies ist bei der Krankentagegeldversicherung über eine private Krankenversicherung nur in den ersten 3 Jahren seit Vertragsbeginn möglich. Ab dem 4. Jahr kann die Krankenversicherung den Vertrag nicht mehr kündigen. Es gibt Krankentagegeld-Angebote, die auch in den ersten drei Jahren vom Versicherer nicht gekündigt werden können.

 

Krankengeld in der Unfallversicherung kann im Leistungsfall gekündigt werden.

 

Beim Tagegeld in Verbindung mit der Unfallversicherung ist dies auch im zehnten Vertragsjahr oder später immer noch möglich.

 

Gesundheitsfragen beim Krankengeld über die Unfallversicherung


Beim Krankengeld über die Unfallversicherung werden Gesundheitsfragen gestellt. Wenn Vorerkrankungen bestehen, dann kann es, genauso wie bei der Krankentagegeldversicherung, zu einer Ablehnung des Antrages kommen Dies hat zur Folge, dass der Antragsteller anschließend weder ein Krankentagegeld noch eine Unfallversicherung hat. Deshalb empfehle ich immer Krankentagegeld und Unfallversicherung in zwei separaten Verträgen abzuschließen. 

Leistungsdauer begrenzt

Bei der Unfallversicherung ist die Leistungsdauer in der Regel auf zwölf Monate begrenzt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt wegen eines Unfalls immer noch krankgeschrieben sein, dann endet automatisch die Zahlung des Krankengeldes über die Unfallversicherung. Da ist das Krankengeld über die gesetzliche Krankenkasse besser. Dies endet automatisch erst nach 72 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Beim Krankentagegeld über die private Krankenversicherung ist die nicht der Fall. Diese leistet so lange bis sie entweder wieder gesund sind oder berufsunfähig sind. 

Der Beitrag des Krankengeldes über die Unfallversicherung


Der Beitrag für ein Krankengeld über die Unfallversicherung ist im Schnitt nur halb so teuer wie ein Krankentagegeld der privaten Krankenversicherung. Dafür bietet diese nur in 20 % aller Fälle Versicherungsschutz.Und wenn man jetzt noch bedenkt, dass der Versicherer im Leistungsfall kündigen kann und das Krankentagegeld bei der Unfallversicherung nur zwölf Monate maximal gezahlt wird, dann empfehle ich Ihnen, lieber das Doppelte an zu zahlen. Dafür sind sie dann sowohl bei einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Unfall und durch eine Erkrankung abgesichert. 

Krankengeld über die Unfallversicherung nur wenige Leistungsbeginne


Während beim Krankengeld über die private Krankenversicherung die Möglichkeit besteht aus einer Vielzahl von Leistungsbeginn zu wählen, gibt es beim Krankengeld über die Unfallversicherung in der Regel nur zwei oder drei Wahlmöglichkeiten. 

So können Sie beim Krankentagegeld für Selbstständige der DKV als frühestens Leistungsbeginn den vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit wählen. Auch spätere Leistungsbeginne wie der 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag sind möglich. 

Fazit: auch wenn das Krankengeld über die Unfallversicherung nur die Hälfte des Beitrages eines Krankentagegeldes über die private Krankenversicherung kostet, rate ich von dieser ab.

 


 

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