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Krankentagegeld im Mutterschutz: Urteil stärkt Rechte schwangerer Selbstständiger - Karenzzeiten im Fokus

📌 Krankentagegeld im Mutterschutz: Urteil kippt Karenzzeit für Selbstständige

Selbstständige Frauen verlieren im Mutterschutz oft ihr Einkommen und müssen trotzdem ihre laufenden Kosten stemmen. Ein Urteil des LG Ravensburg schafft Klarheit: Krankentagegeld muss ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist gezahlt werden, auch bei vereinbarter Karenzzeit. Für dich heißt das: Du kannst dich endlich auf eine faire finanzielle Absicherung verlassen. Wer klug vorsorgt, schützt sich und sein Business rechtzeitig.

Die Schwangerschaft ist für jede Frau eine Zeit großer Veränderungen und Vorfreude. Doch gerade als selbstständige Unternehmerin oder Freiberuflerin kommen schnell Fragen zur finanziellen Absicherung auf. Du bist es gewohnt, dein Einkommen durch deine Arbeit zu sichern. Was aber, wenn der gesetzliche Mutterschutz beginnt und du für Wochen pausieren möchtest oder musst? Bisher war die Regelung rund um das Krankentagegeld in dieser besonderen Phase oft eine Quelle der Unsicherheit, insbesondere wegen der sogenannten Karenzzeit.

Ein wegweisendes Urteil des Landgerichts Ravensburg aus dem Jahr 2022 hat die Rechte schwangerer Selbstständiger im Hinblick auf das Krankentagegeld während des Mutterschutzes maßgeblich gestärkt. In diesem Artikel beleuchten wir, warum dieses Urteil so wichtig ist, welche Lücken es schließen soll und wie du dich optimal absichern kannst, um finanzielle Sorgen während dieser besonderen Lebensphase zu vermeiden. Als erfahrener Versicherungsexperte helfe ich dir, die Details zu verstehen und die besten Entscheidungen für deine Zukunft zu treffen.

Mutterschutz vs. Krankheit: Die Basis der Krankentagegeld-Regelung

Grundsätzlich ist der gesetzliche Mutterschutz in Deutschland, der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gilt, nicht gleichzusetzen mit einer Krankheit. Während dieser Zeit sind Frauen per Gesetz von der Arbeit freigestellt, aber nicht "arbeitsunfähig" im klassischen Sinne. Daher griff die Krankentagegeldversicherung in der Vergangenheit im Mutterschutz nicht automatisch.

Eine Krankentagegeldversicherung zahlt normalerweise bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Dies schließt auch krankhaft verlaufende Schwangerschaften ein oder Arbeitsunfähigkeit, die in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht. In diesen Fällen würde das Krankentagegeld gezahlt werden.

Mit dem Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetz (HHVG), das am 11. April 2017 in Kraft trat, wurden neue Regelungen in den Musterbedingungen für das Krankentagegeld (MBKT) verankert. Diese besagen, dass Versicherungsunternehmen nun auch während der Mutterschutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) und am Tag der Entbindung Krankentagegeld zahlen müssen, unabhängig von den sonst üblichen Leistungsausschlüssen nach § 5. Damit löst der Beginn des Mutterschutzes automatisch die Zahlung des Krankentagegeldes aus. 

Die Karenzzeit-Problematik: Allerdings war es nach dieser Regelung gängige Praxis, dass das Krankentagegeld erst nach Beendigung der im Vertrag vereinbarten Karenzzeit gezahlt wurde. Für eine schwangere Selbstständige mit einer Karenzzeit von 21 Tagen und einem Tagessatz von 100 EUR bedeutete dies beispielsweise einen finanziellen Abzug von 2.100 EUR in den ersten drei Wochen des Mutterschutzes. Genau hier lag die Lücke, die viele Selbstständige finanziell belastete. Das wegweisende Urteil des Landgerichts Ravensburg (2022).

Die Lücke im System: Warum Selbstständige benachteiligt waren

Für selbstständige und freiberuflich tätige Frauen, die in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind oder in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) keinen Krankengeldanspruch vereinbart haben, entsteht im Mutterschutz oft eine finanzielle Lücke. Im Gegensatz zu Angestellten erhalten sie in dieser Zeit kein Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse oder einen Arbeitgeberzuschuss. Die Folge: Wenn ihre private Krankentagegeldversicherung im Mutterschutz eine vertraglich vereinbarte Karenzzeit (also die Wartezeit bis zur ersten Auszahlung) anwendete, standen sie für diesen Zeitraum ohne Einkommen da. Dies führte zu einer erheblichen finanziellen Belastung.

Der konkrete Fall: Eine Tierärztin kämpft für ihr Recht

Genau diese Praxis wurde durch ein rechtskräftiges Urteil des Landgerichts Ravensburg aus dem Jahr 2022 als unzulässig erklärt. Im Mittelpunkt des Falles stand eine schwangere Tierärztin, die privat krankenversichert war. Obwohl sie eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hatte, zahlte ihr Versicherer das Krankentagegeld erst nach einer vereinbarten Karenzzeit von 21 Tagen im Mutterschutz aus. Das bedeutete einen Einkommensverlust von 2.100 EUR, basierend auf einem Tagessatz von 100 EUR. 

Die Tierärztin klagte gegen diese Praxis und gewann. Das Gericht urteilte, dass die Anwendung der Karenzzeit in diesem spezifischen Kontext eine Benachteiligung darstellt und nicht rechtens ist. Ihr wurde das fehlende Krankentagegeld erstattet. 

Dieses Urteil könnte zu einem wichtigen Präzedenzfall für andere selbstständige Freiberuflerinnen in ähnlichen Situationen werden. 

Präzedenzfall oder bindende Wirkung? Was das Urteil wirklich bedeutet

Ein Präzedenzfall, auch bekannt als Präjudiz, ist ein Gerichtsentscheid, der einen Rechtsgrundsatz oder eine Regel festlegt. Richter in späteren, ähnlich gelagerten Fällen können dieses Urteil als Richtlinie heranziehen und in der Regel ähnlich entscheiden. Diese Praxis sorgt für Konsistenz und Vorhersehbarkeit in der Rechtsprechung.

Wichtig zu wissen ist jedoch: Gerichtsurteile von Präzedenzfällen haben im Allgemeinen keine bindende Wirkung für zukünftige Fälle. Das bedeutet konkret: Die Versicherer können sich an diesem Urteil orientieren, müssen es aber nicht zwingend. Wenn ein Versicherer weiterhin Karenzzeiten im Mutterschutz abzieht, müsste die betroffene Frau den Klageweg beschreiten und vor Gericht ziehen, um ihren Anspruch durchzusetzen. 

Deine Strategie für den Mutterschutz: Vorsorge statt Rechtsstreit

Das Urteil des Landgerichts Ravensburg ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte schwangerer Selbstständiger und Freiberuflerinnen. Doch der beste Weg ist immer die proaktive Vorsorge, um kostspielige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

  • ✅Früher Leistungsbeginn vereinbaren: Der einfachste Weg, finanzielle Lücken im Mutterschutz zu vermeiden, ist die Vereinbarung einer möglichst kurzen Karenzzeit in deiner Krankentagegeldversicherung. Es gibt Angebote mit nur 3 Tagen Karenzzeit, die dir maximale Sicherheit bieten.
  • ✅Individuelle Beratung: Jeder Fall ist einzigartig. Eine maßgeschneiderte Lösung ist unerlässlich. Lass dich von einem erfahrenen Experten beraten, der deine persönliche Situation und deine Bedürfnisse genau analysiert.
  • ✅Bestehende Verträge prüfen: Wenn du bereits eine Krankentagegeldversicherung hast, solltest du deinen Vertrag unbedingt prüfen lassen. Achte genau auf die Regelungen zur Karenzzeit im Zusammenhang mit Mutterschutz.
  • ✅Umfassende Vorsorge: Denke über das Krankentagegeld hinaus. Eine ganzheitliche Finanzplanung sichert dich und dein Business umfassend ab.

Fazit: Mit dem richtigen Schutz sicher durch Schwangerschaft und Mutterschutz

Das Urteil des Landgerichts Ravensburg hat die Rechte schwangerer Selbstständiger im Hinblick auf das Krankentagegeld gestärkt. Es ist ein klares Signal dafür, dass Karenzzeiten im Mutterschutz nicht zulässig sind. Doch obwohl dies ein wichtiger Präzedenzfall ist, bleibt die proaktive Vorsorge der beste Weg, um finanzielle Sicherheit in dieser besonderen Lebensphase zu gewährleisten.

Investiere frühzeitig in eine Krankentagegeldversicherung mit optimalen Bedingungen und lass dich von einem Experten beraten. So gehst du sicher durch Schwangerschaft und Mutterschutz – und genießt die Vorfreude auf dein Kind, ohne dich um dein Einkommen sorgen zu müssen.


Du möchtest sicherstellen, dass deine Krankentagegeldversicherung im Mutterschutz optimal greift und keine Lücken entstehen?

Als dein erfahrener Versicherungsexperte berate ich dich gerne persönlich und helfe dir, die passende Lösung zu finden.

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Mutterschutz & Krankentagegeld für selbstständige oder freiberufliche Frauen

1. Ab wann habe ich als Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder Krankentagegeld in der Schwangerschaft?

Wenn du als Selbstständige mit Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert bist, hast du in der Regel Anspruch auf Mutterschaftsgeld ab sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bist du privat versichert oder hast keinen Krankengeldanspruch in der GKV vereinbart, kann dein privates Krankentagegeld ab Beginn des Mutterschutzes leisten, je nach vereinbarter Karenzzeit.

2. Schließt eine private Krankentagegeldversicherung die gesamte Einkommenslücke im Mutterschutz?

Ja, eine private Krankentagegeldversicherung ist dafür konzipiert, Einkommenslücken zu schließen. Für GKV-versicherte Selbstständige mit Krankengeldanspruch kann sie den Teil des Einkommens absichern, der den GKV-Höchstsatz des Mutterschaftsgeldes übersteigt. Für privat versicherte oder GKV-versicherte Selbstständige ohne Krankengeldanspruch kann sie den gesamten Verdienstausfall abdecken.

3. Gilt die vereinbarte Karenzzeit meines Krankentagegeldes auch im Mutterschutz?

Die Frage, ob die vereinbarte Karenzzeit deines privaten Krankentagegeldes auch im Mutterschutz durchlaufen werden, muss oder ob der Versicherer direkt ab dem ersten Tag der Mutterschutzfrist zahlen muss, ist strittig. Es gibt bereits ein Gerichtsurteil dazu, das aber bis jetzt nicht allgemeingültig ist. Dies ist ein wichtiger Punkt, den du in einer persönlichen Beratung klären solltest.

4. Kann ich sowohl Mutterschaftsgeld als auch Krankentagegeld beziehen?

Für Selbstständige in der GKV mit Krankengeldanspruch ist es möglich, sowohl Mutterschaftsgeld als auch ein zusätzliches privates Krankentagegeld zu beziehen, wenn das durchschnittliche Einkommen über dem gesetzlichen Höchstsatz des Mutterschaftsgeldes liegt. Die private Krankentagegeldversicherung schließt dann die Differenz.

5. Welche Unterlagen benötige ich, um Krankentagegeld im Mutterschutz zu beantragen?

In der Regel benötigst du eine Erklärung zur Beantragung der Leistung, eine Eigenauskunft über die Höhe deines Verdienstausfalls, eine Kopie deines Mutterpasses und nach der Geburt eine Kopie der Geburtsurkunde deines Kindes. Dein Versicherer informiert dich über die genauen Details.

6. Was passiert, wenn ich vor dem Mutterschutz aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen arbeitsunfähig werde?

Wenn du vor Beginn der offiziellen Mutterschutzfristen aufgrund von schwangerschaftsbedingten Erkrankungen arbeitsunfähig wirst, greift dein Krankentagegeldanspruch in der Regel wie bei jeder anderen Krankheit. Die Auszahlung erfolgt dann nach Ablauf der in deiner Police vereinbarten Karenzzeit, sofern Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.

7. Wie wirkt sich das Elterngeld auf mein Krankentagegeld aus?

Das Elterngeld ist eine Leistung, die nach der Geburt des Kindes einsetzt. Mutterschaftsgeld der GKV und der Arbeitgeberzuschuss werden auf das Elterngeld angerechnet. Dein privates Krankentagegeld ist in der Regel als Einkommensersatz für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit oder des Mutterschutzes gedacht und wird nicht direkt auf das Elterngeld angerechnet. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen und möglichen Wechselwirkungen bei deiner individuellen Planung zu berücksichtigen.

Bodo Kopka 1


Über den Autor

Bodo Kopka ist Gründer von Krankengelder.com und gilt als führender Experte für Krankentagegeld in Deutschland. Seit über 30 Jahren berät er Selbstständige, Freiberufler und GmbH-Geschäftsführer zur finanziellen Absicherung bei Krankheit und Arbeitsunfähigkeit.

Sein Ziel: Einkommensausfälle vermeiden, Genesung ermöglichen, die wirtschaftliche Existenz schützen. Dazu entwickelt er individuelle Lösungen mit steuerlichen Vorteilen.

Auf diesem Blog findest du über 500 Fachartikel rund um Krankentagegeld, Berufsunfähigkeit und intelligente Vorsorgestrategien.

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