
Versorgungswerk - Altersversorgung für Freiberufler
Das Versorgungswerk - die Altersversorgung für Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, ......
Häufig wird angenommen, dass die Versorgung der Kammerberufler durch die Leistungen der Versorgungswerke ausreichend ist. Tatsächlich bieten die Renten aus den Versorgungswerken eine solide Grundversorgung. Sie reichen aber bei Weitem nicht aus, um im Ruhestand oder bei Berufsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Warum reicht das Versorgungswerk nicht?
Auch Freiberufler bekommen immer länger Rente
Natürlich macht die Bevölkerungsentwicklung auch nicht vor Ärzten oder Rechtsanwälten halt. Im Gegenteil: Freiberufler leben – rein statistisch gesehen – länger und werden sogar deutlich älter als die Frauen und Männer in Deutschland im Allgemeinen. Zudem ist auch das niedrige Zinsniveau nicht spurlos an den Versorgungswerken vorübergegangen.
All dies hat zur Folge, dass auch die Versorgungswerke ihr Rentenniveau anpassen müssen. Und zwar nicht nach oben, sondern nach unten.
Freiberufler, die im Versorgungswerk versichert sind, müssen in Zukunft mit niedrigen Renten rechnen. Die Beiträge werden sich aber immer weiter erhöhen.
Eine zusätzliche private Vorsorge zur Ergänzung dieser gesetzlichen Grundversorgung ist deshalb für Freiberufler unerlässlich.
Zu diesem Thema nur einige Schlagzeilen aus der Presse der letzten Jahre ......
Die berufsständischen Versorgungswerke für Freiberufler
Die öffentlich-rechtlichen Versorgungswerke sind Sondersysteme der sozialen Sicherung, die die Pflichtversorgung der Angehörigen der sogenannten Kammerberufe für das
- Alter,
- den Tod und
- die Invalidität sicherstellen.
Sie sichert also die gleichen Risiken ab wie die gesetzliche Rentenversicherung für Arbeitnehmer.
Lediglich Kur und Reha Maßnahmen werden nicht übernommen. Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer privaten Kurkosten-Versicherung. Mehr erfahren Sie dazu auf meiner Homepage.
Derzeit existieren an die 90 berufsständische Versorgungswerke
Die berufsständischen Versorgungswerke beruhen auf landesgesetzlicher Rechtsgrundlage. Die Einzelheiten zur Versorgung der jeweiligen Satzung zu entnehmen. Diese finden Sie im Internet unter der Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. (www.abv.de).
Welcher Personenkreis kann sich in den Versorgungswerken versichern?
In vielen Bundesländern gibt es auch für?
eigene Versorgungswerke.
Wer ist pflichtversichert?
Pflichtmitglieder der Versorgungswerke sind die kammerpflichtige Angehörige der freien Berufe, in der Regel also Selbstständige und Angestellte gleichermaßen.
Angestellte Kammerangehörige, wie z. B. Ärzte in Krankenhäusern, sind im Allgemeinen zwar auch in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versicherungspflichtig, sie haben aber grundsätzlich die Möglichkeit, sich aufgrund ihrer Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht (GRV) befreien zu lassen.
Wie hoch sind die Beiträge zu den Versorgungswerken?
Für Freiberufler entspricht der Pflichtbeitrag zum Versorgungswerk dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV); allerdings ist bei einem Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GRV oft nur ein einkommensbezogener Beitrag an das Versorgungswerk zu entrichten.
Welche Leistungen sind aus dem Versorgungswerk zu erwarten?
Die berufsständische Versorgung gewährt laufende Rentenleistungen für das Alter, bei Berufsunfähigkeit und zur Hinterbliebenenversorgung in Form von Witwen– und Waisenrente. Im Todesfall wird häufig auch ein einmaliges Sterbegeld gezahlt.
Ein Anspruch auf Rehabilitationsmaßnahmen und Kuren besteht nicht. Wenn Sie diese Leistungen absichern möchten, dann finden Sie hier eine Lösung.
- Altersrente
Die Altersrente beginnt sowohl für Männer als auch Frauen grundsätzlich mit der Vollendung des 67. Lebensjahres. Zumeist besteht die Möglichkeit einer vorgezogenen, geringeren Altersrente z. B. zum 62. Lebensjahr.
Versicherte können mit Monatsrenten von 2000 € und mehr rechnen, wenn sie während ihres gesamten Erwerbslebens die Höchstbeiträge in Ihr Versorgungswerk bezahlt haben. Haben Sie entsprechend weniger gezahlt, dann ist Ihre Altersrente niedriger. Da viele Versorgungswerke erst in den 80er-Jahren oder später gegründet wurden, können viele ältere Mitglieder natürlich nicht solch hohe Werte erreichen.
Deshalb empfehle ich Ihnen, hier zusätzliche Vorsorgemaßnahmen für die Rente zu treffen.
- Berufsunfähigkeitsrente?
Die Berufsunfähigkeitsrente erhalten Sie nur dann
-
- beim völligem (100 %) Verlust der Erwerbsfähigkeit und
-
- bei Aufgabe Ihrer beruflichen Tätigkeit (Rückgabe Ihrer Zulassung).
Fazit: Berufsunfähigkeitsrente gibt es nur bei völliger Aufgabe Ihrer bisherigen Tätigkeit.
Fordern Sie hier Ihr Angebot zur Berufsunfähigkeitsrente an!
Versorgungswerke bieten nur eine rudimentäre Absicherung bei Berufsunfähigkeit
Dies geht aus den Veröffentlichungen des Versorgungswerkes von Baden-Württemberg von Hartmut Kilger hervor. In der Zusammenfassung finden Sie folgen Satz:
„Jeder Anwältin und jedem Anwalt ist nur zu wünschen, dass sie/er nie aus gesundheitlichen Gründen gezwungen sein wird, eine Berufsunfähigkeitsrente beim Versorgungswerk anstreben zu müssen - die Beiträge dienen in erster Linie der Versorgung im Alter und im Todesfall der Hinterbliebenen.“
Den vollständigen Artikel finden Sie....
Deshalb, sorgen Sie privat vor, damit sie im Falle der Berufsunfähigkeit Ihre Existenz gesichert ist.
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- Leistungen an Hinterbliebene
Bei Tod des versicherten Kammermitglieds werden Witwen- bzw. Witwerrenten sowie Waisenrenten geleistet. Die Höhe der Witwen-/Witwerrente errechnet sich aus einem Prozentsatz (meist 60 %) der Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente, die von dem verstorbenen Kammermitglied bezogen wurde oder – zum Zeitpunkt des Todes – hätte beansprucht werden können. Die Vollwaisenrente beträgt überwiegend 30 % der zugrunde gelegten Alters- oder Berufsunfähigkeitsrente. Die Höhe der Halbwaisenrente ist sehr unterschiedlich. Sie beträgt oft die Hälfte einer Vollwaisenrente.
Auch hier kann ich nur dringend empfehlen, Ihre Familie über eine zusätzliche Risikolebensversicherung abzusichern. Zu diesem Thema finden Sie einen interessanten Artikel mit dem Titel "Immobilienfinanzierung: Was passiert, wenn der Verdiener ausfällt?"
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